Hamburg, 5. Dezember 2012 Moritz Altner Präsident des Studierendenparlaments der HafenCity Universität Hamburg Hebebrandstraße 1 22297 Hamburg Tel. +49 (0) 40 42827 5805 Fax. +49 (0) 40 42827 5356 Mail. stupa-praesidium@hcuhamburg.de Liebe Mitglieder des Studierendenparlaments, liebe Kommiliton*innen, hiermit lade ich euch alle herzlich zur 2. Sitzung des Studierendenparlaments in dieser Legislaturperiode ein. Für die Sitzung schlage ich folgende Tagesordnung vor: vorläufige Tagesordnung TOP 1: TOP 2: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Festlegung der Tagesordnung TOP 3: Genehmigung der Protokolle vom 7.11.2012 und 28.11.2012 TOP 4: TOP 5: TOP 6: TOP 7: TOP 8: TOP 9: TOP 10: TOP 11: TOP 12: TOP 13: Zweite Lesung zur Änderung der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments Zweite Lesung zur Änderung der Geschäftsordnung des AStA Beratung des s zur Gründung einer UG durch die Studierendenschaft a) Finanzantrag Eigenkapital UG b) zur Gründung der UG c) Darlehen Erste Lesung zur Änderung der Wirtschaftsordnung Wahl eines*r Delegierten für den Verwaltungsbeirat der UG Beratung über die Einberufung eines Ausschusses zur koordinierten Begleitung des StEP-Prozesses Erste Lesung zur Änderung der Wahlordnung Beratung des es bzgl. der Logos der studentischen Gremien Berichte aus den Gremien Verschiedenes Herzliche Grüße Seite 1 von 5
Beschlussvorlagen/Erläuterungen TOP 3: Anlage 1: Protokoll vom 7.11.2012 Anlage 2: Protokoll vom 28.11.2012 TOP 4 Die beiden vorgeschlagenen Studenten der Bucerius-Law-School haben am Sitzungstermin keine Zeit. Es wird aber von diesen bis zur Sitzung ein Kommentar zur aktuellen Geschäftsordnung erstellt. Solltet ihr schon Änderungswünsche haben, die in diesem Kommentar berücksichtigt werden sollen, schickt mir diese bitte bis Samstag den 15. Dezember 2012. Anlage 3: Aktuelle Version der Geschäftsordnung. TOP 5 Der AStA hat eine Überarbeitung seiner Geschäftsordnung beantragt. Diese wurde am 10. Oktober 2012 in erster Lesung beraten und soll nach einer Prüfung durch das Justiziariat nun in zweiter Lesung beraten werden. Anlage 4: Anlage 5: Aktuelle Version der Geschäftsordnung Kommentar des Justiziariats zur vom AStA gewünschten Version der Geschäftsordnung TOP 6 a) Das Studierendenparlament möge beschließen, dass für eine zu gründende Unternehmergesellschaft 1000 als Stammeinlage bereit gestellt werden. Details zur Verwendung dieser 1000 regelt der zur eigentlichen Gesellschaftsgründung. Seite 2 von 5
b) Das Studierendenparlament möge beschließen, dass der AStA im Namen der Studierendenschaft die HCU Campus-Shop UG (haftungsbeschränkt) gründen soll. Grundlage der HCU Campus- Shop UG (haftungsbeschränkt) ist der in der Anlage beigefügte Gesellschaftervertrag. Die Studierendenschaft ist alleinige Gesellschafterin der HCU Campus-Shop UG (haftungsbeschränkt). Die Gesellschaft soll mit einem Stammkapital von 1000 gegründet werden, die von der Studierendenschaft aufgewendet werden. UG steht für Unternehmergesellschaft und wird auch als Mini-GmbH bezeichnet. Auflage ist, dass 25 % der Gewinne in den ersten Jahren ins Stammkapital fließen müssen. Praktisch wird in diesem Fall der gesamte Gewinn ins Stammkapital fließen. c) Das Stupa möge beschließen, dass die Studierendenschaft der HCU Campus-Shop UG (haftungsbeschränkt) 15.000 als Darlehen zur Verfügung stellen darf. Das Darlehen soll maximal über 3 Jahre laufen und nach Möglichkeit vorher getilgt werden. Im Gegensatz zum Stammkapital lässt sich ein Kredit leicht wieder aus der Gesellschaft entnehmen. Der Kredit soll aus den Rücklagen des Haushaltes sichergestellt werden. Rico schaut noch nach, wie viel wir haben. Da der Kredit aber über 3 Jahre läuft und wir planen im nächsten Jahr das Auto zu verkaufen, sollte genug Geld da sein. Der letzte Haushalt war nicht ansatzweise ausgereizt. Wir vermuten, dass es in diesem Jahr ähnlich aussieht, daher sollten auch die 1000 Stammkapital kein Problem sein. Dafür wird ein Extrahaushaltspunkt eingerichtet. Anlage 6: Anlage 7: Der Gesellschaftervertrag der zu gründenden UG Aktuelle Haushaltsaufstellung Seite 3 von 5
TOP 7 Das Studierendenparlament möge beschließen, dass folgender Passus in der Wirtschaftsordnung geändert wird: 24, Abs 2, 3. Satz: Sie bedürfen der Einwilligung des Studierendenparlaments und des Wirtschaftsrates. wird geändert zu Änderungen an Gesellschaftsverhältnissen (Gründung, Zukauf, Veräußerung, Abwicklung, etc.) und Änderungen an Gesellschafter-verträgen bedürfen der Zustimmung des AStA, des StuPa mit 2/3 Mehrheit und des Wirtschaftsrates.. Diese Änderung soll sicherstellen, dass die Auflösung einer Gesellschaft oder Änderungen an den Strukturen nicht über s Knie gebrochen werden kann. Anlage 8: Die aktuelle Wirtschaftsordnung TOP 8 Das Studierendenparlament möge ein Mitglied aus seinen eigenen Reihen als Vertreter*in für den Verwaltungsbeirat wählen. TOP 9 Das Studierendenparlament möge beschließen, einen Ausschuss einzuberufen, in dem die studentische Beteiligung am StEP-Prozess koordiniert wird. Seite 4 von 5
TOP 10 Da in der Wahlordnung als nächster Wahltermin das Sommersemester vorgesehen ist, müssen wir uns darüber verständigen, ob wir diesen Passus eventuell vorher ändern möchten. Außerdem bedarf der Passus zu den von den Fachschaftsräten entsendeten Mitgliedern des Studierendenparlaments einer Überarbeitung. Anlage 9: Aktuelle Wahlordnung TOP 11 Das Studierendenparlament möge beschließen, den AStA zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit dem Studierendenparlament und den Fachschaftsräten neue Logos für die zuvor genannten Gremien zu entwerfen bzw. entwerfen zu lassen. Seite 5 von 5