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Transkript:

Auszug aus den allgemeinen und produktbezogenen Geschäftsbedingungen im Hinblick auf die Änderungen zum 24.04.2017. Änderungen sind durch Unterstreichungen und Durchstreichungen hervorgehoben. B. Produktbezogene Geschäftsbedingungen Ausführungsgrundsätze B Ausführungsgrundsätze für unterschiedliche Arten von Finanzinstrumenten B.1 Arten von Finanzinstrumenten 3. Anteile an Investmentvermögen AnlageAssistent Sie für sich (ein Anlagetool auf der Website der comdirect bank AG, mit dem der Kunde einen selbst gewählten Anlagemix umsetzt) der Erwerb von Investmentvermögen und Anteilsbruchstücken im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Anlagemixes mit dem AnlageAssistenten Sie für sich erfolgt im Wege des Festpreisgeschäftes mit der comdirect bank AG. Der Erwerb von Exchange Traded Funds (ETFs) erfolgt im Wege des Kommissionsgeschäftes am Börsenplatz Xetra 1. Der Erwerb von Exchange Traded Commodities (ETCs) erfolgt im Wege des Kommissionsgeschäftes am Börsenplatz Stuttgart. 1 Die Bank behält sich eine Ausführung über Xetra BEST vor, ohne dass dem Kunden dadurch Nachteile entstehen. Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten aufgrund der Anlageberatung PLUS, des Anlageberatungs- und Depotvertrages Wir gemeinsam und des Vermögensverwaltungs- und Depot vertrages Wir für Sie A Vorbemerkung Diese Ausführungsgrundsätze sind Bestandteil der produktbezogenen Geschäftsbedingungen Trading der comdirect bank AG (die auch in den Anlageberatungsund Depotvertrag Wir gemeinsam und den Vermögensverwaltungs- und Depotvertrag Wir für Sie einbezogen werden). Sie gelten ausschließlich für die Ausführung von (I.) telefonisch erteilten Aufträgen zum Zwecke des Erwerbes oder der Veräußerung von den nachfolgend unter C. Ausführungsgrundsätze in unterschiedlichen Finanzinstrumentenarten aufgeführten Arten von Finanzinstrumenten, die der Kunde auf aus der Anlageberatung stammenden Empfehlungen hin über den Bereich Anlageberatung der comdirect bank AG in Auftrag gibt, oder (II.) für die Ausführung von Aufträgen zum Zwecke des Erwerbes oder der Veräußerung von den nachfolgend unter C. Ausführungsgrundsätze in unterschiedlichen Finanzinstrumentenarten aufgeführten Arten von Finanzinstrumenten, die der Kunde auf aus dem Anlageberatungs- und Depotvertrag Wir gemeinsam stammenden Anlageempfehlungen hin in Auftrag gibt oder (III.) für die Ausführung von Aufträgen zum Zwecke des Erwerbes oder der Veräußerung von den nachfolgend unter C. Ausführungsgrundsätze in unterschiedlichen Finanzinstrumentenarten aufgeführten Arten von Finanzinstrumenten, die die comdirect bank AG (als Vertreter des Kunden) auf aus dem Vermögensverwaltungs- und Depotvertrag Wir für Sie stammenden Anlageentscheidungen hin in Auftrag gibt. Ansonsten sind ausschließlich die Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten (im beratungsfreien Geschäft) maßgebend. Ausführung im Sinne dieser Ausführungsgrundsätze heißt, dass die comdirect bank AG den Auftrag des Kunden als Kommissionärin im Sinne der Nr. 1.2 der produktbezogenen Geschäftsbedingungen Trading ausführt. Sie hat die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, beauftragt, auf der Grundlage des Kundenauftrages als Zwischenkommissionärin mit einer anderen Partei auf einem dafür geeigneten Markt ein entsprechendes Ausführungsgeschäft abzuschließen. Der Kundenauftrag wird dann nach Maßgabe der Vorkehrungen der Commerzbank AG zur Erreichung einer bestmöglichen Ausführung abgewickelt. Für die Ausführung dieser Kundenaufträge gelten daher die Ausführungsgrundsätze der Commerzbank AG, soweit sie nachfolgend dargestellt sind. Schließen comdirect bank AG und Kunde unmittelbar einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente (zum Festpreis) (z. B. über Investmentfonds nach Maßgabe des Anlageberatungs- und Depotvertrages Wir gemeinsam und des Vermögensverwaltungs- und Depotvertrages Wir für Sie ) ab, gelten abweichend die Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten (im beratungsfreien Geschäft) der comdirect bank AG. Der Kunde kann der comdirect bank AG in Bezug auf die in diesem Absatz unter (I.) aufgeführten Empfehlungen Weisungen erteilen, an welchen Ausführungsplatzen sein Auftrag ausgeführt werden soll. Solche Weisungen gehen diesen Ausführungsgrundsätzen vor. In diesem Fall wird der Auftrag nicht gemäß diesen Ausführungsgrundsätzen ausgeführt. Es gelten abweichend die Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten (im beratungsfreien Geschäft) der comdirect bank AG. In Bezug auf die in diesem Absatz unter (II.) aufgeführten Anlageempfehlungen und die unter (III.) aufgeführten Anlage entscheidungen steht dem Kunden kein Weisungsrecht zu. F-AEDAGB 1-02/17 comdirect bank AG Pascalkehre 15 25451 Quickborn (AG Pinneberg HRB 4889) Vorstand: Arno Walter (Vorsitzender), Dietmar von Blücher, Dr. Sven Deglow, Martina Palte Vorsitzender des Aufsichtsrates: Michael Mandel 1/6

C. Bedingungen für den Zahlungsverkehr I. Bedingungen für die girocard A Garantierte Zahlungsformen 2. Allgemeine Regeln 2.13.1 Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige (1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder kommen sie sonst abhanden und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen in Form der Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten, Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder Aufladung der GeldKarte, so haftet der Kontoinhaber nicht für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen ein Verschulden trifft. (2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Kartenverfügungen, ohne dass ein Verlust, Diebstahl oder ein sonstiges Abhandenkommen der Karte oder PIN vorliegt, haftet der Kontoinhaber für die hierdurch entstandenen Schäden nicht bis zu einem Betrag von maximal 150 Euro, selbst wenn der Karteninhaber seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von Karte oder PIN schuldhaft verletzt hat. (3) Erfolgt der Einsatz der Karte in einem Land außerhalb Deutschlands und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Drittstaat) oder in der Währung eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährungszahlung), trägt der Kontoinhaber den aufgrund nicht autorisierter Kartenverfügungen entstehenden Schaden nach Absatz 1 und 2 auch über einen Betrag von maximal 150 Euro hinaus, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten fahrlässig verletzt hat. Hat die comdirect bank AG durch eine Verletzung ihrer Pflichten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftet die comdirect bank AG für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihr zu vertretende Mitverschuldens. II. Bedingungen für die Visa-Karten A Zahlungsverkehrsbezogene Anwendungen 2. Allgemeine Regeln 12. Haftung des Karteninhabers für nicht autorisierte Kartenverfügungen 12.1 Haftung des Karteninhabers bis zur Sperranzeige (1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN oder sein persönliches Passwort, werden sie ihm gestohlen oder kommen sie ihm sonst abhanden und kommt es dadurch zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form der Abhebung von Bargeld oder der Verwendung der Karte bei einem Vertragsunternehmen, so haftet der Karteninhaber nicht für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen ein Verschulden trifft. (2) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung, ohne dass ein Verlust, Diebstahl oder ein sonstiges Abhandenkommen der Karte oder PIN oder des persönlichen Passwortes vorliegt, haftet der Karteninhaber für die hierdurch entstandenen Schäden nicht bis zu einem Betrag von maximal 150 Euro, selbst wenn der Karteninhaber seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von Karte oder PIN schuldhaft verletzt hat. (3) Erfolgt der Einsatz der Karte in einem Land außerhalb Deutschlands und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Drittstaat) oder in der Währung eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährungszahlung), trägt der Karteninhaber den aufgrund einer nicht autorisierten Kartenverfügung entstehenden Schaden nach Absatz 1 und 2 auch über einen Betrag von maximal 150 Euro hinaus, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten fahrlässig verletzt hat. Hat die comdirect bank AG durch eine Verletzung ihrer Pflichten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftet die comdirect bank AG für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihr zu vertretenden Mitverschuldens. 2/6

(5) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Verfügung und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Karteninhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verfügung der comdirect bank AG oder der Visa-Repräsentanz schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat, die persönliche Geheimzahl oder das persönliche Passwort auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte verwahrt war (zum Beispiel im Originalbrief, in dem sie dem Karten inhaber mitgeteilt wurde), die persönliche Geheimzahl oder das persönliche Passwort einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde. 12.2 Haftung des Karteninhabers ab Sperranzeige Sobald der Verlust oder Diebstahl der Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte oder PIN oder persönlichem Passwort gegenüber der comdirect bank AG oder einer Visa-Karten-Repräsentanz angezeigt und die Karte gesperrt wurde, übernimmt die comdirect bank AG alle danach durch Verfügungen in Form der Abhebung von Bargeld oder der Verwendung der Karte bei einem Vertragsunternehmen entstehenden Schäden. Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Karteninhaber auch die nach der Sperranzeige entstehenden Schäden. 3/6

Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis im Hinblick auf die Änderungen zum 24.04.2017. Änderungen sind durch Unterstreichungen und Durchstreichungen hervorgehoben. A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden I. Persönliche Konten Girokonto 1 - monatlicher Finanzreport per PostBox - sämtliche Online-Buchungen - Bareinzahlungen am Ein- und Auszahlungsautomaten in der Commerzbank-Filiale in Quickborn und drei Bareinzahlungen pro Kalenderjahr an allen Ein zahlautomaten oder Kassen der Commerzbank auf das eigene comdirect Girokonto, jede weitere Bareinzahlung - girocard mit GeldKarten-Funktion für Kontoinhaber und Bevollmächtigte - Visa-Karte für Kontoinhaber und Bevollmächtigte - optional zusätzliches es Verrechnungskonto oder Wertpapierkreditkonto Als Pfändungsschutzkonto Kontoführung Tagesgeld PLUS-Konto - Online-Überweisung zugunsten Girokonto oder Auszahlungskonto (wenn kein Girokonto bei der comdirect bank AG besteht) - Bareinzahlung bei Commerzbank-Filialen (mit Kassen) - Finanzreport per PostBox - Guthabenverzinsung 2 Basiskonto - Kontoführung auf Guthabenbasis - monatlicher Finanzreport per PostBox - sämtliche Online-Buchungen - Bareinzahlungen am Ein- und Auszahlungsautomaten in der Commerzbank-Filiale in Quickborn und drei Bareinzahlungen pro Kalenderjahr an allen Einzahlautomaten oder Kassen der Commerzbank auf das eigene comdirect Girokonto, jede weitere Bareinzahlung - girocard mit GeldKarten-Funktion für Kontoinhaber und Bevollmächtigte Optional als Pfändungsschutzkonto Verrechnungskonto - Online-Überweisung zugunsten Girokonto oder Auszahlungskonto (wenn kein Girokonto bei der comdirect bank AG besteht) - Bareinzahlung bei Commerzbank-Filialen (mit Kassen) - Finanzreport per PostBox 4/6

Wertpapierkreditkonto - Online-Überweisung zugunsten Verrechnungskonto oder Auszahlungskonto, in Verbindung mit Girokonto inkl. Online-Buchungen auf Drittkonten - Bareinzahlung bei Commerzbank-Filialen (mit Kassen) - Finanzreport per PostBox Barauszahlungen Mit girocard und Personalausweis in Filialen der Commerzbank girocard - Geldautomaten der Cash Group im Inland 0 EUR (Zur Cash Group gehören Commerzbank, Deutsche Bank, HypoVereinsbank, Postbank sowie deren Tochterunternehmen und angeschlossene Partner.) - Geldautomaten fremder Zahlungsdienstleister im Inland, in der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen 0 EUR 3 - Geldautomaten von fremden Zahlungsdienstleistern im Inland und in Ländern mit Euro-Währung 0 EUR 3 - Geldautomaten fremder Zahlungsdienstleister außerhalb der EU sowie außerhalb von Island, Liechtenstein und Norwegen 5,90 EUR 3 - Geldautomaten von Zahlungsdienstleistern in Ländern mit Fremdwährung 9,90 EUR 3 Visa-Karte - Geldautomaten fremder Zahlungsdienstleister im Inland, in der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen vom Umsatz 3% (mind. 5,90 EUR) 3 - Geldautomaten von Zahlungsdienstleistern im Inland und in Ländern mit Euro-Währung 9,90 EUR 3 - Geldautomaten fremder Zahlungsdienstleister außerhalb der EU sowie außerhalb von Island, Liechtenstein und Norwegen 0 EUR 3 - Geldautomaten von Zahlungsdienstleistern in Ländern mit Fremdwährung 0 EUR 3 - Kassen von Kreditinstituten im In- und Ausland vom Umsatz 3 % (mind. 5,90 EUR, ggf. zzgl. Entgelt für Zahlungen außerhalb des Eurogebietes in Fremdwährung) 1 Für Kunden, die das Girokonto, das bis zum 22.04.2009 bei comdirect angeboten wurde, nutzen, gelten folgende Konditionen: ab einem mtl. Geld eingang von 1.250 Euro. Bei einem Geldeingang unter 1.250 Euro kostet das Girokonto mtl. 4,90 Euro. Maßgeblich hierfür ist der Überweisungseingang des jeweiligen Monats. Rechnungsschluss und Abbuchung erfolgen am letzten Bankarbeitstag des Vierteljahres. Für Studenten und Auszubildende ist das Girokonto. 2 Die aktuellen Zinssätze erfahren Sie unter www.comdirect.de oder telefonisch unter 04106-708 25 00. 3 Der Betreiber des Geldautomaten kann Ihnen ein direktes Entgelt berechnen. Dieses wird Ihnen zusätzlich zu dem Auszahlungsbetrag belastet. Die Höhe des Entgeltes wird mit dem Kunden vor Auszahlung des Betrages am Geldautomaten vereinbart und vom Automatenbetreiber erhoben. Auf die Höhe bzw. die Vorgehensweise hat comdirect keinen Einfluss. II. Karten Visa-Karte Zusatzkarte für Bevollmächtigte 9,90 EUR p. a. Zahlungen im Eurogebiet in Ländern mit Euro-Währung Zahlungen außerhalb des Eurogebietes in Fremdwährung auf den jeweiligen Umsatz 1,75 % girocard Zusatzkarte für Bevollmächtigte 9,90 EUR p. a. Zahlungen im Eurogebiet in Ländern mit Euro-Währung Zahlungen außerhalb des Eurogebietes in Fremdwährung auf den jeweiligen Umsatz 1 % (mind. 0,77 EUR) 1,75 % VI. Scheckverkehr (Gutschrift E. v. Eingang vorbehalten ) Inländische Scheckeinreichung Scheckeinzahlungen in EUR Scheckeinzahlungen in EUR (Scheckhöhe bis 9,99 EUR) Scheckeinzahlungen in EUR (Scheckhöhe ab 10,00 EUR) 2,90 EUR 5/6

B. Preise und Leistungen bei Zahlungsdiensten für Privatkunden II. SEPA-Überweisung 1 Überweisungsausgänge Überweisung innerhalb einer Kontoverbindung Überweisungseingänge Anfrage zur Rücküberweisung 2 Nachfrage im Kundeninteresse 2 Einrichtung / Änderung / Löschung von Daueraufträgen Fax-Avis 14,90 EUR 14,90 EUR 14,90 EUR 1 SEPA-Überweisungen sind Überweisungen innerhalb der Europäischen Union, der EWRStaaten, Monaco, Saint-Pierre und Miquelon, San Marino und der Schweiz in Euro, bei der die Internationale Kontonummer (IBAN) des Überweisenden und des Begünstigten angegeben werden. 2 Entgelt fällt nur an, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Dienstleistung im Verantwortungsbereich des Kunden liegt und die entsprechende Leistung der Bank nicht gesetzlich ohne gesonderte Kosten geschuldet ist. III. Grenzüberschreitende Überweisungen (außer SEPA-Überweisung) und Überweisungen in Fremdwährung 1 Überweisungseingänge 0,15 % (mind. 1,50 EUR, max. 10 EUR) Überweisungsausgänge - SHARE-Entgelte 0,15 % (mind. 7,90 EUR, max. 5) - OUR-Entgelte 0,15 % (mind. 7,90 EUR, max. 5) zzgl. Beträge unter 250 EUR 10 EUR Beträge ab 250 EUR 0,15 % (mind. 12,50 EUR) - BEN-Entgelte (werden dem Empfänger belastet) Beträge unter 250 EUR 12,50 EUR Beträge ab 250 EUR 0,15 % (mind. 12,50 EUR) IV. Sonstiges Eilüberweisung (nur in Euro zwischen inländischen Konten) 14,90 EUR 19,90 EUR C. Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden I. Preise für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren Übermittlung Order- und Depotmitteilungen Gesammelter Versand per Post pro Quartal 3,90 EUR 4,90 EUR zusätzliche Anforderung Wertpapierabrechnung per Post II. Depotverwahrung/-verwaltung Sonstige Dienstleistungen Depotaufstellung auf Kundenwunsch 9,90 EUR 14,90 EUR 6/6