Ausgangslage 640 und Aufstellungsverfahren

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Transkript:

A Leitbild und SPNV-Konzept 2030+ Uelzen Prüfung der Nutzung der Strecke SZ-ad SZ-Lebenstedt mit Halt in SZ-Calbecht (Campus der Ostfalia SZ-Calbecht) Hankensbüttel 120 Wittingen Prüfung eines Integralen Taktfahrplans (ITF) und eines ITF-Knotens raunschweig Grundsätzlich sollte geprüft werden, ob und wie die Eisenbahnanbindung Richtung Lüneburg / Hamburg für den Personen- und Güterverkehr verbessert werden kann, welche Potenziale, z.. Pendlerpotenziale Wolfsburg, erschlossen und welche Entlastungen anderer Eisenbahninfrastruktur sich dadurch ergeben würden. Ebenso soll die Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken im Großraum raunschweig im Rahmen des SPNV-Konzeptes 2030+ geprüft werden, z.. von Wolfsburg Oebisfelde für eine mögliche Erweiterung des ENNO oder auch die Elektrifizierung der Strecke Hildesheim ad Harzburg, um für den dort eingesetzten Regionalexpress (RE) RE10 elektrisch betriebene Züge einsetzen zu können. Damit ergäbe sich auch die Möglichkeit, bisher im ahnhof endende Züge ad Harzburg zu verlängern, um so den ahnknoten zu entlasten. Hohenhameln Edemissen Peine Groß Ilsede Gadenstedt Hildesheim Hildesheim Kreiensen/ F Göttingen 948 502 RE10 addeckenstedt Osterode/ SZ-Ringelheim Lutter am arenberge R46 Meinersen Gittelde RE10 450 730 Cremlingen 390 R40 SZ- Thiede 420 Sickte Lengede 620 740 Ausgangslage 640 und Aufstellungsverfahren SZ-Lebenstedt Schöppenstedt 790 370 R44 R45 630 Langelsheim Goslar Seesen Wesendorf Gifhorn-Stadt R46 Gifhorn SZ-ad R43 Osterode Sankt Andreasberg Meine R47 Isenbüttel 500 R47 230 360 Lehre 480 RE60 RE70 560 raunschweig Hbf RE60 RE70 530 R40 R42/43 R44 Vechelde R45 R46 R47 452 R82 140 660 100 A Leitbild und SPNV-Konzept 2030+ C D E 180 Wolfenbüttel örßum R42/43 Schladen Vienenburg Remlingen raunlage rome Weyhausen Wolfsburg Hbf Halberstadt 160 R35 R36/RE 6 Velpke Königslutter am Elm Süpplingen Groß Schwülper Wendeburg Liebenburg Clausthal- Zellerfeld Planungsgebiet 610 650 estand, 650 Analyse und Maßnahmen ad für Harzburg den ÖPNV RE10 R82 810 R42 R43 R82 R46 830 460 860 831/832 440 840 820 450 820 170 Zielvorstellungen zur Ausgestaltung des ÖPNV Kosten- und Finanzierungsübersicht ÖPNV 470 710 Winnigstedt 380 Grasleben Schöningen Stendal/ R35 R36/RE6 Helmstedt 24 ad Lauterberg/ Walkenried 25

1 1.1 Das Personenbeförderungsgesetz (PefG) sieht die Aufstellung von Nahverkehrsplänen (NVP) durch die von den Ländern bestimmten Aufgabenträger vor. Das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG) regelt für Niedersachsen sowohl die Zuständigkeit der Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als auch die Aufstellung von Nahverkehrsplänen. Der Zweckverband Großraum raunschweig (ZG) ist gemäß 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. b des NNVG Aufgabenträger des gesamten ÖPNV in seinem Verbandsbereich. 6 Abs. 1 NNVG verpflichtet den ZG, für seinen Aufgabenbereich einen NVP jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzustellen. In Verbindung mit 8 Abs. 3 des PefG bildet der NVP den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV. Die zuständige Genehmigungsbehörde dem PefG hat den NVP bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen ( 8 Abs. 3a PefG). Die ersten NVPs für den Großraum raunschweig galten vom 01.01.1998 bis zum 31.12.2002, vom 01.01.2003 bis zum 31.12.2007 bzw. vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2015. Der aktuelle NVP gilt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2020. Gesetzliche Vorgaben über die Aufstellung und den Inhalt des Nahverkehrsplans / rechtliche Rahmenbedingungen Europäische Gesetzgebung Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen, werden durch Landesrecht bestimmt (siehe Ziffer 1.2.5). Damit ist es die Aufgabe der Länder, zu bestimmen, wer die Aufgabe zur Sicherstellung einer ausreichenden edienung der evölkerung mit Verkehrsleistungen wahrnimmt und welche ehörde gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen auferlegt oder vertraglich vereinbart (siehe 8 PefG). Das RegG legt auch die eträge fest, welche die Länder in Ausführung des Artikel 106 a GG ab 1. Januar 1996 aus dem Mineralölsteueraufkommen für den ÖPNV, insbesondere für den SPNV erhalten. Durch Artikel 13 des Haushaltsbegleitgesetzes (HeglG 2006) vom 29.06.2006 wurden die 5, 7 und 8 des RegG geändert. Dadurch stehen den undesländern für die Jahre 2006 ff erheblich geringere Mittel für den ÖPNV zur Verfügung als zuvor. Im November 2007 wurde eine weitere Anpassung des RegG beschlossen. Es sieht für das Jahr 2008 Mittel in Höhe von 6,675 Milliarden Euro (-34 Mio. Euro zu 2007) vor. Diese Mittel werden jährlich um 1,5 % steigen und erreichen im Jahr 2015 7,4 Milliarden Euro. Mit der Neufassung des Gesetzes werden die undesländer verpflichtet, die Verwendung der undesmittel jährlich transparent zu machen. Für das Jahr 2016 stellt der und aus dem Mineralölsteueraufkommen den Ländern 8,0 Milliarden Euro zur Verfügung, welche erstmals 2017 mit 1,8 % pro Jahr dynamisiert werden, um Kostensteigerungen auszugleichen. Darüber hinaus sollen ab 2017 die Gebühren der bundeseigenen Infrastrukturunternehmen zur Nutzung Ihrer Trassen (Trassengebühren) und Stationen (Stationsgebühren) nicht über der Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel (1,8 %) liegen. Aktuell wird über den Verteilungsschlüssel der Finanzmittel dem RegG unter den Ländern diskutiert. Der alte Verteilungsschlüssel stammt noch aus den Zeiten der ahnreform der 1990er Jahre. Die EG-Verordnung Nr. 1370/2007 ist seit dem 03.12.2009 unmittelbar geltendes Recht für den ereich der undesrepublik Deutschland. Sie legt den verbindlichen Rechtsrahmen für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge zur Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste fest. Ziel der Verordnung ist die Schaffung eines innenmarktes für die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste. Dies geschieht durch die Ergänzung der allgemeinen Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Ferner wird in der Verordnung festgelegt, unter welchen edingungen Ausgleichszahlungen, die in Verträgen und Konzessionen für öffentliche Personenverkehrsdienste festgelegt sind, als mit dem innenmarkt vereinbar gelten und von der vorherigen Anmeldung staatlicher eihilfen bei der Kommission ausgenommen sind. Allgemeines Eisenbahngesetz Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) setzt die EG-Richtlinie 91/440 EWG in nationales Recht um. Inländische Verkehrsunternehmen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, haben gegen Zahlung eines Entgeltes das Recht auf diskriminierungsfreie enutzung der Infrastruktur aller dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Diese Öffnung des Fahrweges für Dritte schafft die Voraussetzungen für Wettbewerb im Eisenbahnverkehr. 1.2.2 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und Entflechtungsgesetz 1.2.3 1.2 1.2.1 undes- und Landesgesetzgebung Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz) Das Regionalisierungsgesetz (RegG) stellt die Grundlagen für die Übertragung der Aufgabenund Finanzverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vom und auf die Länder. Im 1 des RegG wird die Sicherstellung einer ausreichenden edienung der evölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge bestimmt. Die Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) besteht aufgrund der Änderung im Rahmen der Föderalismusreform im Jahr 2006 nicht in seiner bisherigen Form weiter. Art 143c des Grundgesetzes bestimmt, dass den Ländern ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2019 für den durch die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken und ildungsplanung sowie für den durch die Abschaffung der Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und zur sozialen Wohnraumförderung bedingten Wegfall der Finanzierungsanteile des undes jährlich eträge aus dem Haushalt des undes zustehen. Seit dem 1. Januar 2007 erhalten die Länder als Ersatz für wegfallende GVFG-eträge aus dem undeshaushalt Mittel in Höhe von jährlich 1.335,5 Millionen Euro dem Entflech- 26 27

1.2.4 tungsgesetz ( 3 Abs. 1 EntflechtG). Die Vorhabenträger erhalten aus dieser Summe bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten von Projekten erstattet. Ab 2014 fiel für diese Mittel die verkehrliche Zweckbindung weg, die Mittel müssen nun von den Ländern nur noch zweckgebunden für investive Zwecke jeglicher Art eingesetzt werden ( 5 in Verbindung mit 4 (3) EntflechtG). Ursprünglich sollte das GVGFundesprogramm 2019 enden. und und Land einigten sich Ende 2015 auf eine Fortführung des GVFG-undesprogrammes, die im bisherigen Umfang erfolgen soll. Personenbeförderungsgesetz Das Personenbeförderungsgesetz (PefG) regelt die entgeltliche oder geschäftsmäßige eförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen und mit Kraftfahrzeugen. Am 1. Januar 2013 trat das novellierte PefG in Kraft. Durch die Novelle wurde das nationale Recht an die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 angepasst. Die Novelle sieht eine Stärkung der ÖPNV-Aufgabenträger vor. Die folgenden Neuerungen sind für den ZG als Aufgabenträger für den ÖPNV von edeutung: Es wird ausdrücklich die efugnis eingeräumt, alle Instrumente der VO (EG) Nr. 1370/2007 zu nutzen (Vereinbarung öffentlicher Dienstleistungsaufträge (öda), Festsetzung allgemeiner Vorschriften (av)). Eigenwirtschaftliche Verkehre und Verkehre auf Grundlage eines öda (Auftragsverkehre) werden durch die neue Definition der Eigenwirtschaftlichkeit sowie durch ein verfahrensmäßiges Stufenverhältnis (ähnlich der Rechtsprechung des undesverwaltungsgerichts (VerwG) eindeutig voneinander abgegrenzt. Die Aufgabenträger definieren den Sicherstellungsumfang (ausreichende Verkehrsbedienung) im Regelfall im NVP. Zur Absicherung von Auftragsverkehren sind die daraus resultierenden Anforderungen in der obligatorischen Vorabbekanntmachung transparent zu machen. Das Verfahren zur wettbewerblichen Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Art. 5 Abs.3 VO 1370) wird in Grundzügen ausgestaltet. seinem Gebiet und hat für seinen Zuständigkeitsbereich einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Das NNVG trifft weiterhin hinsichtlich der Finanzierung des ÖPNV Regelungen zur Verteilung von Finanzmitteln auf die Aufgabenträger, die das Land dem RegG erhält. Auswirkungen des Nahverkehrsplans Der vorliegende NVP hat Auswirkungen auf die Prüfungsverfahren der Genehmigungsbehörde. ei Entscheidungen über Anträge von Verkehrsunternehmen auf Genehmigung von Linienverkehren dem PefG sind u. a. die im Nahverkehrsplan (NVP) dargestellten öffentlichen Verkehrsinteressen zu berücksichtigen (objektive Genehmigungsvoraussetzungen des 13 Abs. 2a PefG). Die Genehmigungsbehörde hat gemäß 8 Abs. 3a PefG neben der Gestaltungs- auch eine Koordinierungsfunktion im ÖPNV zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen wahrzunehmen. Sie hat dabei einen vom Aufgabenträger beschlossenen NVP zu berücksichtigen, soweit er vorhandene Verkehrsstrukturen beachtet, unter Mitwirkung der vorhandenen Verkehrsunternehmer zustande gekommen ist und nicht zur Ungleichbehandlung von Unternehmen führt. Die Genehmigungsbehörde hat den NVP gemäß 8 Abs. 3a, 13 Abs. 2a PefG bei ihren Entscheidungen über die Genehmigungserteilung zu berücksichtigen. Der NVP ist damit ein wichtiger elang bei der Abwägungsentscheidung der Genehmigungsbehörde. ei der Erstellung des NVP erfolgte sowohl eine eteiligung der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG), die für das Land Niedersachsen neben der Aufgabe der Genehmigungsbehörde dem PefG auch die Aufgabenträgerschaft für den SPNV außerhalb des ZG und der Region wahrnimmt, als auch der anderen Aufgabenträger, deren Gebiete an den ZG angrenzen oder vom NVP betroffen sind. Verfahrensablauf 1.3 Das Verfahren für die Vergabe gemeinwirtschaftlicher Verkehre wurde neu geregelt. Das PefG regelt in ezug auf gemeinwirtschaftliche Verkehre nicht nur das Genehmigungsverfahren, sondern auch die Vergabe von Öffentlichen Dienstleistungsaufträgen. eschluss durch die Verbandsversammlung / Aufstellungsablauf / eteiligungsverfahren / eteiligte 1.3.1 Erleichterung im Wettbewerb um auslaufende Genehmigungen is zum 1. Januar 2022 ist die vollständige arrierefreiheit des ÖPNV herzustellen. Ausnahmen von dieser Frist müssen im NVP konkret benannt und begründet werden. Zulässigkeit innerdeutscher usfernlinien. Es besteht ein edienungsverbot für Haltestellen, deren Abstand nicht mehr als 50 km beträgt. Das Verfahren zur Aufstellung des NVP orientiert sich an den Vorgaben des 6 NNVG. Der NVP wurde durch die Verbandsversammlung des ZG am 10.12.2015 beschlossen. Der eschluss wurde vorbereitet durch eratungen des Ausschusses für Regionalverkehr und des Verbandsausschusses. Im eteiligungsverfahren wurden alle erforderlichen Einrichtungen, ehörden und Verbände gem. 6 Abs. 4 NNVG beteiligt. 1.2.5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz Arbeitsgemeinschaft mit den Verkehrsunternehmen 1.3.2 Das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG) in seiner derzeitigen Fassung konkretisiert die bundesrechtlichen Regelungen und bestimmt in 2 NNVG Grundsätze und Ziele für den ÖPNV in Niedersachsen: Der ZG ist hier Träger des ÖPNV für den gesamten ÖPNV in Die Verkehrsunternehmen haben bei der Erstellung des Nahverkehrsplans im Rahmen eines gemeinsamen Arbeitskreises mitgewirkt. 28 29

2 Organisation des ÖPNV Konzessionierte Verkehrsunternehmen (ÖSPV, Stand 01.01.2016) 2.1 Am ÖPNV in der Region raunschweig sind verschiedene Akteure beteiligt. Zentraler Akteur ist der ZG als Aufgabenträger für den ÖPNV. Er stellt den Nahverkehrsplan als zentrales Steuerungsinstrument für die Entwicklung des ÖPNV in der Region raunschweig auf. ei Verkehren, die über die Verbandsgrenze hinweg führen, sind gemeinsame Lösungen mit den bebarten Aufgabenträgern zu entwickeln. Für die Erbringung der Verkehrsleistungen sind die Verkehrsunternehmen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) zuständig. Sie sind die Vertragspartner der Fahrgäste und damit der direkte Ansprechpartner für die Fahrgäste. Das Verkehrsangebot wird auf der Grundlage des Nahverkehrsplans entwickelt. Während im SPNV die Verkehrsleistungen über Verkehrsverträge gesichert werden, gelten im ÖSPV eigenwirtschaftliche Verkehre und Verkehrsverträge. Genehmigungsbehörde für Verkehre im ÖSPV ist die LNVG. Die Genehmigungsbehörde hat die Festlegungen im Nahverkehrsplan zu berücksichtigen. Für die ereitstellung von Fahrzeugen für das ENNO hat der ZG eine Tochtergesellschaft gegründet, die die Aufgabe hat, die Fahrzeuge zur Erbringung der Verkehrsleistungen zu beschaffen und an das EVU zu vermieten. In den anderen Fällen werden die Fahrzeuge über den Fahrzeugpool der LNVG oder vom jeweiligen Eisenbahn- bzw. ÖSPV-Unternehmen bereitgestellt. Die Verkehrsleistungen werden auf Schiene und Straße abgewickelt. Für die Eisenbahninfrastruktur sind die D Netz AG (Streckeninfrastruktur) und die D Station&Service AG (Stationen) zuständig, für die Straßen die Straßenbaulastträger, für Haltestellen die Kommunen. Für Aus- und Umbauten können im Eisenbahnbereich bei Aufnahme in den undesverkehrswegeplan Finanzmittel über das Schienenwegeausbaugesetz (SchwAG) bereitgestellt und bei Großprojekten über das GVFG-undesprogramm beantragt werden. Für den ÖSPV können für Großprojekte Finanzmittel über das GVFG-undesprogramm und für weitere Maßnahmen Finanzhilfen über das ÖPNV-Förderprogramm des Landes beantragt werden. Ursprünglich sollte das GVFG-undesprogramm 2019 enden. und und Länder einigten sich Ende 2015 auf eine Fortführung des GVFG-undesprogramms, die im bisherigen Umfang erfolgen soll. Die Antragstellung und ewilligung erfolgt über die LNVG auf der Grundlage der Festlegungen im Nahverkehrsplan. Für unterstützende Maßnahmen wie Park+Ride (P+R) und ike+ride (+R) können die Kommunen auf der Grundlage der Festlegungen im Nahverkehrsplan Finanzhilfen über das ÖPNV-Förderprogramm des Landes beantragen. Die Zusammenhänge sind in der Abbildung 2 / 1 dargestellt. Die Festlegung der Tarife liegt in der Zuständigkeit der Verkehrsunternehmen sowie dem ZG, die in der VR zusammengeschlossen sind. Im Folgenden werden die Unternehmen vorgestellt, die den ÖPNV im Großraum raunschweig durchführen. In der Region raunschweig sind eine Reihe von Verkehrsunternehmen tätig, die über Genehmigungen für Linienverkehre dem Personenbeförderungsgesetz verfügen. Diese Unternehmen und ihre Verkehrsgebiete werden im Folgenden kurz dargestellt (siehe auch Karte 2.1), die etriebshöfe und usabstellplätze sind in Karte 2.1 dargestellt und in Tabelle 2.1 aufgelistet: 1. Regionalbus raunschweig GmbH 2. Haller usbetrieb GmbH Im ereich des ZG betreibt die Regionalbus raunschweig GmbH (R) Linienverkehre im Landkreis Wolfenbüttel und in großen Teilen des Landkreises Goslar. Im Landkreis Peine hat die Tochtergesellschaft der Regionalbus raunschweig GmbH, die Firma Haller usbetrieb GmbH, die etriebsführung für den Linienverkehr übernommen. Die Haller usbetriebe GmbH ist seit 2006 Verbundpartner im Verbundtarif Region raunschweig. 3. Kraftverkehrsgesellschaft mbh raunschweig Die Kraftverkehrsgesellschaft mbh raunschweig (KVG) betreibt die Stadtverkehre in Salzgitter, Wolfenbüttel, Helmstedt und ad Harzburg. Zwischen SZ-ad, SZ-Lebenstedt bzw. SZ- Thiede und raunschweig verkehren die Linien 603/631, 620/601 und 602 der KVG. Des Weiteren werden umfassende Gebiete des Landkreises Helmstedt mit Verbindungen in Richtung Wolfsburg sowie verschiedene Relationen in den Landkreisen Wolfenbüttel und Goslar durch das Verkehrsunternehmen im Linienverkehr bedient. 4. Verkehrsbetriebe achstein GmbH Die Verkehrsbetriebe achstein GmbH betreiben im südwestlichen Teil des Landkreises Wolfenbüttel verschiedene Linien sowie die Linie 335 Wolfsburg Oebisfelde, die von Wolfsburg über die im Norden des Landkreises Helmstedt gelegenen Ortschaften bis Oebisfelde führt. 5. Hahne Reisen KG Im Verbandsgebiet führt das Verkehrsunternehmen Hahne Reisen KG den Linienverkehr von raunlage über Hohegeiß und ad Sachsa ad Lauterberg durch. Die Firma ist kein Verbundpartner, erkennt aber den VR-Tarif an und gibt Fahrausweise gem. VR-Tarif für innenfahrten im VR auf der Linie 470 aus. 6. raunschweiger Verkehrs-GmbH Die raunschweiger Verkehrs-GmbH (SVG) betreibt im Stadtgebiet raunschweig Stadtbahn- und Omnibuslinien. Einige Linien bedienen Ziele im Umland. So sind zum eispiel die südwestlichen Gebiete des Landkreises Gifhorn, die Ortschaften im östlichen Landkreis Peine, die Gemeinden Cremlingen und Sickte oder die Stadt Wolfenbüttel mit Linienverkehren direkt an raunschweig angebunden. 30 31

7. Wolfsburger Verkehrs-GmbH 14. ischof-rauner GbR Die Wolfsburger Verkehrs-GmbH (WVG) betreibt den Stadt- und erufsverkehr in Wolfsburg. Zusätzlich besteht durch die Regious-Linie 230 eine Verbindung zwischen den Städten Wolfsburg und raunschweig über Flechtorf, Lehre, Wendhausen, Dibbesdorf und raunschweig-volkmarode. Im Landkreis Gifhorn führt die ischof rauner GbR den Linienverkehr in den Gemeinden Wittingen und Hankensbüttel, sowie in der Samtgemeinde Meinersen bis Gifhorn durch. Die ischof-rauner GbR ist seit 2007 Verbundpartner im Tarifverbund Region raunschweig. 8. Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbh Das Verkehrsgebiet der Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbh (VLG) umfasst fast die gesamte Fläche des Landkreises mit Ausnahme der ereiche Wittingen/Hankensbüttel und Meinersen. Einige der Omnibuslinien stellen Verbindungen zwischen dem Landkreis und den Städten raunschweig und Wolfsburg her. Zuständigkeiten im ÖPNV in der Region raunschweig Abb. 2.1 9. Reisebüro Schmidt GmbH Die Reisebüro Schmidt GmbH führt Linienverkehr im ereich des östlichen Landkreises Wolfenbüttel, in den Samtgemeinden Schöppenstedt, Sickte und in der Gemeinde Cremlingen durch und betreibt die Regious-Linie 730 von raunschweig Sickte, die ab Sickte als normale uslinie über Evessen bis Schöppenstedt führt. Außerdem betreibt das Unternehmen die Linie 731 Schöppenstedt / Cremlingen Sickte Wolfenbüttel. 10. Kraftverkehr Mundstock GmbH 11. Peiner Verkehrsgesellschaft mbh Das Verkehrsgebiet der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) erstreckt sich über die östlichen Gebiete des Landkreises Peine sowie den Stadtverkehr Peine. Die etriebsführung für mehrere Linien im Landkreis Peine wurde der Tochter Peiner Verkehrsgesellschaft mbh übertragen. Die Peiner Verkehrsgesellschaft mbh ist seit 2006 Verbundpartner im Verbundtarif Region raunschweig. 12. Pülm-Reisen GmbH Die Pülm-Reisen GmbH betreibt Linienverkehr im ereich der Stadt Seesen und stellt Verbindungen ad Gandersheim (Landkreis Northeim) und ockenem (Landkreis Hildesheim) her. 13. Stadtbus Goslar GmbH Die Stadtbus Goslar GmbH führt den Linienverkehr im Stadtgebiet Goslar ohne Jerstedt, Hahnenklee- ockswiese und ohne das frühere Gebiet der Stadt Vienenburg durch. Die Stadtwerke Goslar haben ihren Verkehrsbetrieb in die Stadtbus Goslar GmbH ausgegliedert. Der Stadtbus Goslar GmbH wurden sämtliche Aufgaben übertragen, die mit der Durchführung des Verkehrs im Zusammenhang stehen. 32 33

Karte 2.1 Verkehrsgebiete der konzessionierten Verkehrsunternehmen etriebshöfe und usabstellplätze der konzessionierten Tabelle in der Region raunschweig Verkehrsunternehmen in der Region raunschweig 2.1 Karte 2.1 Hohenhameln Rhüden 27 5 Peine 26 1 Meinersen Edemissen Vechelde 25 Lengede addeckenstedt 9 Steinhorst Wesendorf 30 Salzgitter- Lebenstedt Salzgitter- Salzgitter- Ringelheim ad 3 8 Lutter am arenberge Wendeburg Langelsheim 28 4 Goslar Seesen Clausthal-Zellerfeld 2 Hankensbüttel raunschweig 17 18 Warenholz Wahrenholz 6 Wolfenbüttel 23 14 Hornburg ad Harzburg 12 16 Hohegeiß Wittingen 29 Wilsche 21 20 Gifhorn Leiferde Isenbüttel 22 Wolfsburg Meine örßum Schladen Vienenburg raunlage 11 Sankt Andreasberg 15 19 Königslutter am Elm 13 Schöppenstedt 24 Jerxheim 10 Winnigstedt 12 rome Velpke Helmstedt 7 Schöningen etriebshof / usabstellplatz Verkehrsgebiet Verkehrsunternehmen Regionalbus raunschweig GmbH/ Haller GmbH Kraftverkehrsgesellschaft mbh raunschweig Verkehrsbetriebe achstein GmbH Hahne Reisen KG raunschweiger Verkehrs-GmbH Wolfsburger Verkehrs-GmbH Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbh Reisebüro Schmidt GmbH Kraftverkehr Mundstock GmbH Pülm Reisen GmbH Stadtwerke GS / Stadtbus GS GmbH ischof-rauner GbR Peiner Verkehrsgesellschaft mbh Die Nummern in der Karte beziehen sich auf Tabelle 2.1 Nr. etriebshöfe und Abstellplätze Straße Ort Regionalbus raunschweig GmbH 1 Seesen raunschweiger Straße 38723 Seesen 2 Clausthal-Zellerfeld ahnhofstraße 7 38678 Cl. - Zellerfeld 3 SZ-Ringelheim ahnhofstraße 65 38259 Salzgitter 4 Goslar Stapelner Straße 6 38644 Goslar 5 Haller usbetrieb GmbH Am Vf-Platz 3 31224 Peine Kraftverkehrsgesellschaft raunschweig mbh 6 Wolfenbüttel Salzdahlumer Straße 136 38302 Wolfenbüttel 7 Helmstedt Dieselstraße 7 38350 Helmstedt 8 SZ-ad An der Finkenkuhle 57-59 38259 Salzgitter 9 SZ-Lebenstedt An der Finkenkuhle 12-20 38226 Salzgitter 10 Winnigstedt 38670 Winnigstedt 11 raunlage Dr. Heinrich Jasper Platz 2 38700 raunlage 12 ad Harzburg ismarckstraße 10 38667 ad Harzburg 13 Königslutter am Elm Rieseberger Weg 38154 Königslutter am Elm Verkehrsbetriebe achstein GmbH 14 Hornburg Vor dem Dammtor 18 38315 Hornburg 15 Wolfsburg-Vorsfelde Heinrichswinkel 1 38448 Wolfsburg Hahne Reisen KG 16 Hohegeiß Lange Str. 2 38700 raunlage raunschweiger Verkehrs-GmbH 17 Tram-Depot Am Hauptgüterbahnhof 28 38126 raunschweig 18 usbetriebshof Lindenbergallee 50 38126 raunschweig Wolfsburger Verkehrs-GmbH 19 Wolfsburg orsigstraße 28 38446 Wolfsburg Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbh 20 Gifhorn Wolfsburger Str. 1 38518 Gifhorn 21 Gifhorner Verkehrsbetriebe GmbH l Wilscher Weg 9 38518 Gifhorn 22 Kraftverkehrsbetriebe Isenbüttel GmbH Am Krainhop 2 38550 Isenbüttel Reisebüro Schmidt GmbH 23 Wolfenbüttel SchmidtTerminal Halchtersche Straße 33 38304 Wolfenbüttel 24 Schöppenstedt Südstraße 11 38170 Schöppenstedt Kraftverkehr Mundstock GmbH 25 Vechelde-Wedtlenstedt Kurze Wanne 1 38159 Vechelde Peiner Verkehrsgesellschaft mbh 26 Peine Am Vf Platz 3 31226 Peine Pülm Reisen GmbH 27 Rhüden Schlackenstraße 16 38723 Seesen Stadtbus Goslar GmbH 28 Goslar Stapelner Straße 6 38644 Goslar ischof-rauner GbR 29 Frank rauner Kakerbeck 3 29378 Wittingen 30 ischof Reisen GmbH & Co. KG Wittinger Straße 31-33 29392 Wesendorf 34 35

2.2 Eisenbahnverkehrsunternehmen (SPNV, Stand 01.01.2016) 6. Transdev Sachsen-Anhalt GmbH In der Region raunschweig bieten folgende Verkehrsunternehmen Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) an (siehe Karte 2.2): 1. D Regio AG (Region Nord, Verkehrsbetrieb Niedersachsen) In der Region raunschweig wird das SPNV-Teilnetz Dieselnetz Niedersachsen-Südost 1 (DINSO 1) von der D Regio AG (Region Nord) betrieben. Dieses umfasst in der Region die Strecken von raunschweig Salzgitter-Lebenstedt (R44), Schöppenstedt (R45) und (R46). Das Netz wird unter dem Namen Harz-Weser-Netz vermarktet. In der Region raunschweig werden die SPNV-Wettbewerbsnetze Nordharznetz (NHN) und RX Halle-Goslar (Halle - Goslar) von der Transdev Sachsen-Anhalt GmbH betrieben, die zum Transdev- Verkehrskonzern gehört. eide Netze werden im Dezember 2018 durch das neue Wettbewerbsnetz Dieselnetz Sachsen-Anhalt, Teillos A (DISA A) abgelöst. Nordharznetz ( und 24) und RX4 Halle - Goslar () sorgen zusammen für einen stündlichen Taktverkehr auf der Strecke von Halle (Saale) über Halberstadt Goslar und eine zweistündliche Direktverbindung von über Halberstadt Goslar (). Zusätzlich bietet Transdev über den Nordharznetz-Vertrag noch vereinzelte Direktzüge an Wochenenden und Feiertagen von Goslar über Halberstadt und erlin an. 2. erixx GmbH In der Region raunschweig wird das SPNV-Teilnetz Dieselnetz Niedersachsen-Südost 2 (DINSO 2) von der erixx GmbH, die mehrheitlich Großteil zum Netinera-Verkehrskonzern gehört, betrieben. Dieses Teilnetz umfasst in der Region die Strecken von raunschweig Uelzen (R47), ad Harzburg (R42) und Goslar (R43). Weiter gehört die Linie von ad Harzburg (RE10) zum DINSO 2. Die Angebote der erixx in der Region werden unter dem Namen Harz-Heide-ahn vermarktet. 3. D Regio AG (Region Südost, Verkehrsbetrieb Sachsen-Anhalt) In der Region raunschweig wird das SPNV-Teilnetz Elektro-Netz Nord (ENORM) von der D Regio AG (Region Südost) betrieben. Dieses umfasst in der Region die Strecke von raunschweig urg bei (R40). Außerdem betreibt die D Regio Südost das Altmark-örde-Anhalt-Netz (AA), welches in der Region die Strecken von Wolfsburg Stendal (R35) und (R36 / RE6) umfasst. Das AA wird im Dezember 2018 in das neue Wettbewerbsnetz Dieselnetz Sachsen-Anhalt, Teillos (DISA ) integriert. eide Netze der D Regio Südost werden unter dem Namen Elbe-Saale-ahn vermarktet. 4. metronom Eisenbahngesellschaft mbh In der Region raunschweig wird das SPNV-Teilnetz Elektro-Netz Niedersachsen-Ost (ENNO) von der metronom Eisenbahngesellschaft mbh, die mehrheitlich den Verkehrskonzernen Netinera und enex gehört, betrieben. Dieses Teilnetz umfasst in der Region die Strecken von Hildesheim über raunschweig Wolfsburg () und von Wolfsburg (). 5. Westfalenahn GmbH In der Region raunschweig wird das SPNV-Teilnetz Expresslinie Emsland/Mittelland, Teillos Mittelland (EMIL/Mittelland) von der Westfalenahn GmbH, die anteilsmäßig zum abellio-verkehrskonzern gehört, betrieben. Dieses Teilnetz umfasst die Strecken von raunschweig über Rheine (RE60) und von raunschweig über ielefeld (RE70). 36 37

Uelzen Karte 2.2 Netze der Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Region raunschweig Hankensbüttel 120 Wittingen Westfalenahn GmbH Expresslinien Mittelland (EMIL) metronom Eisenbahngesellschaft mbh Elektro-Netz Niedersachsen-Ost (ENNO) D Regio AG (Region Nord) Dieselnetz Niedersachsen-Südost, Teillos 1 (DINSO 1) erixx GmbH Dieselnetz Niedersachsen-Südost, Teillos 2 (DINSO 2) D Regio AG (Region Südost) Elektro-Netz Sachsen-Anhalt Nord (ENORM) Transdev Sachsen-Anhalt GmbH (ex Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH) bis 12/2018, ab 12/2018 offen Dieselnetz Sachsen-Anhalt, Teillos A (DISA A) D Regio AG (Region Südost) bis 12/2018, ab 12/2018 offen Dieselnetz Sachsen-Anhalt, Teillos (DISA ) Eisenbahnstation odenfelde Hämelerwald Lengede- Woltwiesche roistedt Hoheneggelsen SZ-Thiede SZ- Lebenstedt Hildesheim SZ-Watenstedt SZ-Immendorf ad Gandersheim Kreiensen addeckenstedt SZ-Ringelheim Göttingen Dedenhausen Dollbergen Immensen-Arpke Lehrte Northeim Vöhrum Vechelde Meinersen Peine Langelsheim Uelzen Wieren Wittingen Knesebeck Vorhop Schönewörde Wahrenholz Rötgesbüttel Goslar Seesen Münchehof Osterode am Harz S- Gliesmarode Gifhorn- Stadt Leiferde Meine SZ-ad am Harz Oker Stederdorf Dettum Schöppenstedt örßum Schladen ad odenteich Neudorf-Platendorf Triangel Salzwedel Gifhorn Wolfsburg Hbf Calberlah Oebisfelde Schandelah Königslutter Weddel am Elm Helmstedt raunschweig Hbf Frellstedt Wolfenbüttel ad Harzburg Nordhausen Fallersleben Vienenburg Halberstadt Wittenberge Stendal Hohenhameln Edemissen Peine Groß Ilsede Gadenstedt Hildesheim SZ-Lebenstedt R44 addeckenstedt SZ-Ringelheim Lutter am arenberge R46 Meinersen Gittelde Clausthal- Zellerfeld SZ- Thiede Lengede 620 Langelsheim Goslar Seesen Liebenburg Wesendorf Gifhorn-Stadt RE10 C Planungsgebiet 610 R46 660 Hildesheim Kreiensen/ F Göttingen 948 502 Osterode/ RE10 Gifhorn SZ-ad Groß Schwülper Wendeburg R43 Osterode Sankt Andreasberg Meine R47 Isenbüttel 500 R47 230 360 Lehre 480 RE60 RE70 560 raunschweig Hbf RE60 RE70 530 R40 R42/43 R44 Vechelde R45 R46 R47 452 R82 140 650 450 630 790 100 A Leitbild und SPNV-Konzept 2030+ D E 730 420 180 740 R45 örßum Schladen Cremlingen Sickte Wolfenbüttel R42/43 Vienenburg Remlingen raunlage rome Weyhausen Wolfsburg Hbf Halberstadt Schöppenstedt 710 estand, 650 Analyse und Maßnahmen ad für Harzburg den ÖPNV RE10 R82 810 R42 R43 R82 R46 830 460 640 860 831/832 440 840 820 450 820 170 Zielvorstellungen zur Ausgestaltung des ÖPNV Kosten- und Finanzierungsübersicht ÖPNV 470 160 R35 R36/RE 6 Velpke Königslutter am Elm Süpplingen R40 Winnigstedt 380 390 Grasleben 370 Schöningen Stendal/ R35 R36/RE6 Helmstedt 38 ad Lauterberg/ Walkenried 39