Sachstand Stehplätze in Fußballstadien

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Transkript:

Wissenschaftliche Dienste Sachstand Gesetzliche Regelungen in Deutschland betreffend reine Stehplatz-Abschnitte in Fußballstadien (Is there any piece of legislation that specifically allows all-standing areas on football stadiums?) In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen für den Bau von Spielstätten, zu denen auch Stadien bzw. Fußballstadien gehören. Die Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Finanzierungszuständigkeiten für den gesamten Bereich des Sports liegen in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich bei den Ländern. So besagt Art. 30 Grundgesetz (GG), dass die Ausübung staatlicher Befugnisse und die Erfüllung staatlicher Aufgaben regelmäßig Sache der Länder ist, soweit das Grundgesetz keine anderen Regelungen zulässt. Fußballstadien sind Sportstätten. Für Sportstätten haben die Bundesländer jeweils eigene Bauordnungen erlassen. Gesetzliche Bestimmungen hierfür finden sich im Baurecht. Baurecht ist ein Sammelbegriff, der sowohl das private Baurecht als auch das öffentliche Baurecht (Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht) umfasst. Auf Bundesebene ist das Baugesetzbuch (BauG) i.d.f. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGB. I S 1298) geändert worden ist, die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S.1057) geändert worden ist, sowie das Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 5 Satz 2 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S.1245) geändert worden ist, anwendbar. Für die Errichtung und den Erhalt von Fußballstadien, sind neben den Bundesvorschriften auch die Baugesetze und Verordnungen der jeweiligen Bundesländer zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2006 sind in Deutschland zahlreiche Fußballstadien neu eingerichtet bzw. umfangreich modernisiert worden. Beispielsweise in Hessen das Fußballstadion in Frankfurt am Main. Hierbei sind auch aktuelle sicherheitstechnische Erkenntnisse in den Bau eingeflossen. Diese ergaben sich auch aus der Versammlungsstätten-Verordnung (VStättVO in Berlin BetrVO, in NRW StBauVO). Die Versammlungsstätten-Verordnung ist eine Sonderbauvorschrift zur Landesbauordnung (LBO). WD 10-3000 - 039/17 (9. Juni 2017) 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.

Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 2 Alleine aufgrund der hohen Zahl von Nutzern eines solchen Stadions und auch der heutzutage gegebenen Wandelbarkeit eines Fußballstadions zum offenen Konzertsaal oder ähnlichem, versteht es sich von selbst, dass im Sinne der Gefahrenabwehr alles getan werden muss, um einen höchstmöglichen Sicherheitsstandard zu erreichen. Die Bilder der Massenpanik 1989 im Hillsborough Stadion in Sheffield, England, haben die Gefahrenpotentiale deutlich gemacht. Eine Reduzierung der Anzahl der Stehplätze kann hierfür eine wirksame Sicherheitsmaßnahme sein, da bei Stadionbesuchern, die eng gedrängt stehen, Massenpanik entstehen kann. UEFA und FIFA lehnen ab. Entsprechend findet man im UEFA- Stadion Infrastrukturreglement keine Regelungen zu Stehplätzen. Die einzige große Liga, die Stehplätze erlaubt, ist die Bundesliga. In dem von der Bundesliga und dem Deutschen Fußball-Bund herausgegebenen Stadionhandbuch, dass die Anforderungen an Fußballstadien in baulicher, infrastruktureller, organisatorischer und betrieblicher Hinsicht betrifft, heißt es unter Bezug auf 44 der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) und 6 Nr. 2 Lizenzierungsordnung-LO unter Teil II Abschnitt 1 Artikel 6: (1) Der Betrieb eines Stadions ist zur zulässig, wenn dessen Errichtung, mögliche nachträgliche Änderungen und die Durchführung von Fußballspielen auf Grundlage einer behördlichen Genehmigung (Baugenehmigung) erfolgt. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Bundesland geltenden Rechtsgrundlagen, insbesondere der Landesbauordnung, der Versammlungsstätten-Verordnung und der 18. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmverordnung). ( ) Nähere Bestimmungen zu den Zuschauerbereichen und in diesem Zusammenhang zu den Vorschriften für Sitz- und enthalten die vom Deutschen Fußball- Bund (DFB) herausgegebenen Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen und hier die Sicherheitsrichtlinien, deren zweiter Abschnitt die baulichen Maßnahmen betrifft. Die Zuschauerbereiche regelt 9 der Vorschrift, wobei in diesem Zusammenhang insbesondere die Nr. 1 und 3 einschlägig sind: 9 Zuschauerbereiche 1. Zuschauerbereiche sind grundsätzlich in mindestens vier getrennte Sektoren zu unterteilen, die jeweils über eigene Zugänge, Toiletten, Kioske und andere wichtige Einrichtungen verfügen. An den Grenzen der Sektoren und zwischen den Sitz- und Stehplätzen sind Abtrennungen mindestens 2,20 Meter hoch anzuordnen, welche den Wechsel von Zuschauern in die anderen Bereiche verhindern. 2. ( ) 3. In den Stehplatzbereichen sind Wellenbrecher anzubringen. Ihre Einrichtung und Ausgestaltung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Vorhandene Wellenbrecher sind jährlich auf ihre Stand- und Bruchfestigkeit zu prüfen. Stehplätze müssen im Übrigen in Blöcken für höchstens 2.500 Besucher angeordnet werden, die durch geeignete Abschrankungen mit eigenen Zugängen abgetrennt sind. ( )

Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 3 12. Die Sitzplätze müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen angeordnet sein. Sie müssen einzeln, nummeriert, anatomisch geformt und unverrückbar befestigt sein sowie eine mindestens 30 Zentimeter hohe Rückenlehne haben. Die Stehplatzbereiche von Stadien der Lizenzligen sollen kontinuierlich in Sitzplätze umgerüstet werden, wobei Stehplätze bis zu 20 Prozent der gesamten zulässigen Stadionkapazität erhalten bleiben können. In diesen Bereichen sollen Wechselplätze eingebaut werden. Zu den Stadien der Bundesliga, die teilweise auch über Stehplätze verfügen, gehören: Stadion: Signal Iduna Park Verein: Borussia Dortmund Max. Kapazität: 81.359 Plätze Sitzplätze: 52.614 Stehplätze: 28.673 Internationale Spiele: 65.718 Sitzplätze Stadion: Allianz Arena Verein: FC Bayern München Max. Kapazität: 75.137 Plätze Sitzplätze: 59.843 Stehplätze: 15.294 Internationale Spiele: 66.000 Sitzplätze Stadion: Olympiastadion Verein: Hertha BSC Berlin Max. Kapazität: 74.475 Plätze Sitzplätze: 74.475 Stehplätze: 0 Internationale Spiele: 74.475 Sitzplätze Stadion: Veltins Arena Verein: FC Schalke 04 Max. Kapazität: 62.271 Plätze Sitzplätze: 45.962 Stehplätze: 16.309 Internationale Spiele: 53.951 Sitzplätze Stadion: Volksparkstadion Verein: Hamburger SV Max. Kapazität: 57.000 Plätze Sitzplätze: 47.000 Stehplätze: 10.000 Internationale Spiele: 51.750 Sitzplätze

Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 4 Stadion: Borussia-Park Verein: Borussia Mönchengladbach Max. Kapazität: 54.014 Plätze Sitzplätze: 37.869 Stehplätze: 16.145 Internationale Spiele: 46.297 Sitzplätze Stadion: Commerzbank-Arena Verein: Eintracht Frankfurt Max. Kapazität: 51.500 Plätze Sitzplätze: 42.200 Stehplätze: 9.300 Internationale Spiele: 48.500 Sitzplätze Stadion: RheinEnergieStadion Verein: 1. FC Köln Kapazität: 50.000 Sitzplätze: 41.825 Stehplätze: 8.175 Internationale Spiele: 46.107 Sitzplätze Stadion: Red Bull Arena Verein: RB Leipzig Max. Kapazität: 42.959 Plätze Sitzplätze: 42.959 Stehplätze: - Internationale Spiele: - Stadion: Weserstadion Verein: Werder Bremen Max. Kapazität: 42.100 Plätze Sitzplätze: 31.500 Stehplätze: 10.600 Internationale Spiele: 37.441 Sitzplätze Stadion: Coface Arena Verein: 1. FSV Mainz 05 Max. Kapazität: 34.000 Plätze Sitzplätze: 20.000 Stehplätze: 14.000 Internationale Spiele: - Stadion: WWK Arena Verein: FC Augsburg Max. Kapazität: 30.660 Sitzplätze: 19.556 Stehplätze: 11.104

Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 5 Sowie bei Internationalen Spielen: - Stadion: BayArena Verein: Bayer 04 Leverkusen Kapazität: 30.210 Sitzplätze: 21.000 Stehplätze: 9210 Internationale Spiele: 22.500 Plätze Stadion: WIRSOL Rhein-Neckar-Arena Verein: TSG Hoffenheim Max. Kapazität: 30.150 Sitzplätze: 23.400 Stehplätze: 6750 Internationale Spiele: 27.500 Sitzplätze Stadion: Volkswagen Arena Verein: VfL Wolfsburg Max. Kapazität: 30.000 Plätze Sitzplätze: 22.000 Stehplätze: 8.000 Internationale Spiele: 26.000 Stadion: Schwarzwald-Stadion Verein: SC Freiburg Max. Kapazität: 24.000 Plätze Sitzplätze: 14.000 Stehplätze: 10.000 Internationale Spiele: - Stadion: Jonathan-Heimes-Stadion am Böllenfalltor Verein: SV Darmstadt 98 Max. Kapazität: 17.400 Plätze Sitzplätze: 4.000 Stehplätze: 13.400 Internationale Spiele: Stadion: Audi-Sportpark Verein: FC Ingolstadt Max. Kapazität: 15.800 Plätze Sitzplätze: 9800 Stehplätze: 6000 Internationale Spiele: 12.000

Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 6 Quellenangaben und Links: http://www.rp-online.de/sport/fussball/bundesliga/bundesliga-stadien-kapazitaet-wie-viele-sitzund-stehplaetze-gibt-es-bid-1.1514453 Anzahl der Stehplätze in den Stadien der 1. Fußball-Bundesliga in der Saison 2016/2017, file:///p:/_unverschluesselt/statistic_id260351_bundesligastadien-nach-anzahl-der-stehplaetze- 2016-2017.pdf Deutscher Fußball-Bund, Sicherheitsrichtlinien: http://www.dfb.de/verbandsservice/pinnwand/sicherheitsrichtlinien/ Bundesliga / Deutscher Fußballbund, Stadionhandbuch, http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/redakteure/dokumente/themen_und_aufgaben /Schutz_und_Sicherheit/NKSS/Anlagen_Konzept_NKSS_2012/NKSS_A3_DFL_DFB_Stadionhan dbuch_20090119.pdf Lizenzierungsordnung LO, http://s.bundesliga.de/assets/doc/660000/656428_original.pdf (.)