THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

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Transkript:

1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Kunden- und Lieferantenliste 2015 (Art. 21 DL 78/2010)... 2 Black-List-Meldung (neu ab 2015)... 4 Meldung der privat verwendeten Firmengegenstände und der Finanzierungen / Kapitaleinlagen... 6 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich informativen Zwecken und stellen keine Steuer- und Rechtsberatung dar

2 Wirtschaft & Steuern WIRTSCHAFT & STEUERN Sprechblase "zu erledigen" - Bitte um Erledigung Zu erledigen Falls im Rundschreiben die Sprechblase "zu erledigen" abgebildet ist, bitten wir Sie, insbesondere jene mit eigener Buchhaltung, um Zusendung von Unterlagen bzw. um Erledigung der Fälligkeit. Kunden- und Lieferantenliste 2015 (Art. 21 DL 78/2010) Am 10. Oktober 2013 wurde von der Agentur der Einnahmen der Mehrzweckvordruck veröffentlicht, mit welchem u.a. folgende Meldungen gemeldet werden müssen: Kunden- und Lieferantenliste; Black List Meldung; Meldung der steuerfreien Einkäufe aus San Marino; Meldung der Barzahlungen von Nicht-EU Ausländer bis zu 15.000 Für detaillierte Informationen verweisen wir auf unser Sonderrundschreiben "Neuer Mehrzweckvordruck", welches unter dem Link http://www.ausserhofer.info/docman/106-rundschreiben-neuer-mehrzweckvordruck-1/file heruntergeladen werden kann. Die Fälligkeiten für die Meldung der Kunden- und Lieferantenliste sind: Geschäftsjahr Subjekte mit monatlicher MwSt. Abrechnung Alle anderen Subjekte 2015 11. April 2016 20. April 2016 Verpflichtete Subjekte Zur Abfassung der Kunden- und Lieferantenliste sind grundsätzlich alle MwSt.-Subjekte verpflichtet. In der Meldung sind alle MwSt.-relevante Umsätze, also sämtliche Umsätze welche in der MwSt.-Jahreserklärung erfasst werden und unabhängig vom Gegenwert der Operation, anzugeben. Die Ausnahme bilden jene Umsätze, welche bereits in anderen Meldungen an die Agentur der Einnahmen erfasst werden (z.b. Intrastat-Meldung, Black-List Meldung, Zollabfertigungen ). Im Nachfolgenden finden Sie die vollständige Liste:

3 Wirtschaft & Steuern Verpflichtete Subjekte Kapital- und Personengesellschaften, Einzelunternehmen und Freiberufler Staat, Regionen, Provinzen, Gemeinden und andere Körperschaften und Einrichtungen des öffentlichen Rechts, nur für den gewerblichen Bereich Unternehmer mit vereinfachter Buchhaltung Altersheime nach öffentlichem Recht, s.g. Ö.B.P.B. (Öffentliche Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste) Landwirtschaftliche Betriebe (u.a. befreite Landwirte) Nicht ansässige Unternehmen (Betriebsstätte, Direktregistrierung bzw. Fiskalvertreter in Italien) Konkursverwalter Subjekte mit Option für Art. 36-bis lt. DPR 633/72 Vereine mit MwSt.-Nummer (auch 398/1991), nur für den gewerblichen Bereich Befreite Subjekte Regime der Minimalsteuerzahler ("Super minimi"), Art. 27, Abs. 1-2 des DL 98/2011 Staat, Regionen, Provinzen, Gemeinden und andere Körperschaften und Einrichtungen des öffentlichen Rechts, nur für den institutionellen Bereich Neues Pauschalsytem ("Nuovo regime forfettario"), Art. 1, Komma 54-88 Gesetz 190/2014 Nicht gewerbliche Körperschaften ohne MwSt. Nummer (z.b. Vereine im Volontariat ) Vereine mit MwSt.-Nummer (auch 389/1991), nur für den institutionellen Bereich Neuerungen für 2015 Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts Während für die Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.b. Eigenverwaltungen) für die Jahre 2012 bis 2014 eine allgemeine Befreiung vorgesehen war, müsste nun für das Jahr 2015 die Kundenund Lieferantenliste übermittelt werden, jedoch nur für den gewerblichen Bereich und nur für jene Umsätze, welche nicht mit der elektronischer Fakturierung durchgeführt wurden. Man kann jedoch aus den Interpretationen und dem Verhalten der Agentur der Einnahmen der letzten Jahre davon ausgehen, dass für das Jahr 2015 ebenfalls eine Befreiung vorgesehen wird. Tourismusbetriebe (Hotels, Gasthöfe etc.) und Einzelhändler Bereits letztes Jahr mussten Tourismusbetriebe wie Hotels und andere Gastbetriebe die gesamten Ausgangsrechnungen, unabhängig vom Betrag, melden. Für das Jahr 2015 und folgende müssen ebenfalls alle Ausgangsrechnungen, welche nicht mit Kredit- bzw. Bankomatkarte bezahlt worden sind, gemeldet werden. Subjekte, welche die Daten an den nationalen Sanitätsdienst übermitteln ("Sistema tessera sanitaria") Diese sind, ausschließlich für 2015, von der gesamten Abfassung der K/L Liste befreit, also sowohl für die aktiven als auch für die passiven Umsätze.

4 Wirtschaft & Steuern Kunden mit eigener Buchhaltung Für die Kunden mit eigener Buchhaltung können wir die telematische Übermittlung der Kunden- und Lieferantenliste für das Jahr 2015 vornehmen. Für die telematische Übermittlung benötigen wir hierfür eine Datei, welche nach den spezifischen technischen Anleitungen der Agentur der Einnahmen zu erstellen ist. Im Normalfall hat der jeweilige Softwarehersteller bereits das Modul für das Buchhaltungsprogramm installiert, da die Datei schon für das Jahr 2014 und vorher ausgelesen Zu erledigen werden musste. Da sich die Modalitäten für das Jahr 2015 nicht geändert haben, dürfte die Auslesung der Datei keine weiteren Probleme bereiten. Wir bitten Sie, uns diese Datei per E-Mail oder sonstigem Datenträger innerhalb Freitag, 25. März 2016 zukommen zu lassen. Für Vereine, welche keine elektronische Buchhaltung führen und für andere Kunden, welche keine Möglichkeit haben, eine Datei aus ihrem Programm auszulesen, bieten wir als Kanzlei eine Excel-Vorlage an, in welcher die Daten zwar manuell eingegeben werden müssen, welche wir dann aber in unser Programm einlesen können. Sie können die Excel Datei vom Vorjahr verwenden oder Sie nehmen die Excel-Datei im Anhang her. Bei Bedarf können Sie sich in der Kanzlei an Herrn Dr. Markus Hofer wenden. Black-List-Meldung (Neu ab 2015) Mit der Vereinfachungsverordnung im Jahr 2014 wurden die Fristen für die Black-List-Meldung neu geregelt. Bisher gab es die monatliche Meldung und die trimestrale Meldung. Ab dem Jahr 2015 muss die Meldung nun jährlich gemacht werden und auch nur, wenn folgendes eintrifft: Gesamtbetrag der Umsätze mit Black-List Staaten über 10.000,00 Euro jährlich; Falls dies zutrifft, dann müssen alle Umsätze, unabhängig vom Gegenwert der Operation gemeldet werden. Fälligkeit: Da ein klärendes Schreiben seitens der Agentur der Einnahmen noch ausständig ist, kann erwartet werden, dass die Meldung zusammen mit der Kunden- und Lieferantenliste zu erstellen ist, und zwar am 11. April für jene monatlicher Abrechnung und am 20. April für jene mit trimestraler Abrechnung. Zu erledigen Erledigung: Alle Kunden mit eigener Buchhaltung bitten wir, uns bis innerhalb Freitag, 25. März 2016 alle Rechnungen mit Umsätze (aktive und passive) mit Wirtschaftstreibenden aus den Black- List-Staaten zukommen zu lassen. Falls wir innerhalb diesem Datums keine Rechnungen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie keine Umsätze hatten und dementsprechend keine Meldung gemacht werden soll.

5 Wirtschaft & Steuern Die Liste im Anhang gibt Auskunft über die aktuellen Black-List-Staaten, welche 2015 noch als solche klassifziert wurden Liste der Steuerparadiese EUROPA ASIEN AFRIKA Andorra Libanon Angola Gibraltar Bahrain Dschibuti Liechtenstein Brunei Liberia Monaco Hongkong Mauritius Schweiz Macao Sankt Helena Insel Man Malaysia Seychellen Jersey (Kanalinseln) Malediven Guernsey (Kanalinseln) Oman Alderney (Kanalinseln) Philippinen Herm (Kanalinseln) Singapur Sark (Kanalinseln) Taiwan Vereinigte Arabische Emirate AMERIKA OZEANIEN Anguilla Kayman-Inseln Cook-Inseln Antigua Montserrat Französisch Polinesien Aruba Niederländische Antillen Marshall-Inseln Bahamas Panama Kiribati Barbados St. Kitts and Nevis Nauru Barbuda St. Lucia Neu-Kaledonien Belize St. Vincent and Grenadines Niue Bermuda Turks and Caicos Islands Salomon-Inseln Costa Rica Uruguay Samoa Dominica Virgin Islands (UK) Tonga Ecuador Virgin Islands (US) Tuvalu Grenada Vanuatu Guatemala

6 Wirtschaft & Steuern Meldung der privat verwendeten Firmengegenstände und der Finanzierungen / Kapitaleinlagen Mit der Augustverordnung 2011 (DL 138/2011) wurde eine Meldevorschrift für Einzelunternehmen und Gesellschaften eingeführt, welche abzielt, die privat genutzten Firmengegenstände und die gewährten Finanzierungen und Kapitaleinlagen von Gesellschaftern und Familienangehörigen von Einzelunternehmen zu melden. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf unser Sonderrundschreiben "Private Verwendung von betrieblichen Wirtschaftsgütern und Finanzierungen", welches auf unserer Webseite www.ausserhofer.info heruntergeladen werden kann. Die Fälligkeiten für die Meldung der privat verwendeten Firmengegenstände und Finanzierungen ist: Geschäftsjahr 2015 30. Oktober 2016 Im Folgenden finden Sie eine Tabelle, welche Subjekte zur Meldung verpflichtet und welche davon befreit sind. Verpflichtete und befreite Subjekte Verpflichtete Subjekte Einzelunternehmen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Genossenschaften Nicht ansässige Unternehmen (Betriebsstätten in Italien) Befreite Subjekte Freiberufler Freiberuflervereinigungen Einfache Gesellschaften ( società semplici ) Nicht gewerbliche Körperschaften (ohne Unternehmertätigkeit) Landwirtschaftliche Unternehmen mit Bodenerträgen A) Private Verwendung von betrieblichen Wirtschaftsgütern Die Meldungspflicht besteht nur, falls betriebliche Wirtschaftsgüter Gesellschaftern oder Familienangehörigen von Gesellschaftern oder Einzelunternehmen zur Verwendung oder Nutzung überlassen wurden und sich ein Differenzbetrag zwischen Marktwert und dem dafür gezahlten Entgelt ergibt.

7 Wirtschaft & Steuern Welche Güter müssen gemeldet werden? Laut der Verordnung Nr. 94902 vom 02. August 2013 müssen folgende Güter und die dazugehörigen Daten gemeldet werden: Art der Wirtschaftsgüter Personenkraftwagen und andere Fahrzeuge Boote Flugzeuge Immobilien Andere Wirtschaftsgüter (mit Wert > 3.000 Euro) Anzugebende Daten Fahrgestellnummer ( Telaio ) Länge Motorleistung in KW Gemeinde, Provinz, Blatt und Parzelle B) Finanzierungen und Kapitaleinlagen Bis zum 30. Oktober 2016 müssen ebenfalls alle getätigten Finanzierungen und Kapitaleinlagen des Jahres 2015 gemeldet werden. Welche Finanzierungen müssen gemeldet werden? Es müssen nur die gewährten Finanzierungen der Gesellschafter und Familienangehörigen von Einzelunternehmer gemeldet werden. Angegeben werden müssen alle Finanzierungen und Kapitaleinlagen eines Geschäftsjahres, welche in der Summe die Schwelle von Euro 3.600,00 übersteigen, wobei eventuelle Rückzahlungen der Gesellschaft nicht anzugeben sind. Ausfüllen Formulare - Anhang Kunden mit Buchhaltung in der Kanzlei Nachdem bestimmte Sachverhalte bereits aus der Buchhaltung ersichtlich sind, wird der Sachbearbeiter überprüfen, ob die Voraussetzung besteht, evtl. privat genutzte betriebliche Wirtschaftsgüter zu melden. Diesbezüglich werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um die weiteren Schritte abzuklären. Dasselbe gilt für die Finanzierungen und Kapitaleinlagen. Für Kunden mit vereinfachtem System sind jedoch bestimmte Sachverhalte (z.b. Finanzierungen und Kapitaleinlagen) nicht ersichtlich. Die Agentur der Einnahmen hat in diesem Fall erklärt, dass Unternehmen mit vereinfachtem System nur eine Meldung vornehmen müssen, falls sie ein eigenes Bankkonto zur Durchführung der Geschäftsvorfälle benutzen.

8 Wirtschaft & Steuern Kunden mit eigener Buchhaltung Im Anhang an das Sonderrundschreiben senden wir Ihnen drei Vordrucke für die Mitteilung der entsprechenden Daten an unsere Kanzlei. Grundsätzlich wird sich derjenige um die Meldung kümmern, welcher auch die Bilanz kontrolliert. Jedoch bitten wir Sie bereits im Vorhinein uns evtl. privat genutzte Wirtschaftsgüter und getätigte Finanzierungen mitzuteilen. Im ersten Vordruck sind sämtliche Angaben zu den privat verwendeten Gütern zu machen. Der Vordruck ist für jeden Gesellschafter bzw. jeden Familienangehörigen von Gesellschaftern und Einzelunternehmern, welche die Güter privat nutzen, separat auszufüllen. Zu erledigen Im zweiten Vordruck sind sämtliche Angaben zu den Finanzierungen oder Kapitaleinlagen zu machen. Der Vordruck ist für jeden Gesellschafter bzw. Familienangehörigen von Einzelunternehmen separat auszufüllen. Weiteres bitten wir Sie, uns auf dem Formular anzukreuzen, ob Sie die Finanzierung melden möchten oder nicht. Für eventuelle Unklarheiten bitten wir Sie, sich an Herrn Markus Hofer zu wenden. Falls keine betrieblichen Wirtschaftsgüter privat verwendet wurden bzw. keine Finanzierungen oder Kapitaleinlagen getätigt wurden, bitten wir Sie, uns auf jeden Fall den dritten Vordruck auszufüllen und diesen unterschrieben an uns zurückzuschicken. Wir bitten Sie, uns bis innerhalb Freitag, 25. März 2016 die Formulare zukommen zu lassen. Nach Auswertung werden wir Sie über die weiteren Schritte informieren. dr. Markus Hofer