Informationen für Frauen in Karlsruhe

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Transkript:

Stadt Karlsruhe und Polizeipräsidium Projektgruppe Häusliche Gewalt Polizeiliche Anordnungen zum Schutz von Frauen und Kindern bei Gewalt im häuslichen Bereich in Karlsruhe Stand: Juli 2000 Informationen für Frauen in Karlsruhe Herausgegeben von der Stadt Karlsruhe und dem Polizeipräsidium Karlsruhe Projektgruppe Häusliche Gewalt Text und Layout: Sabine Zürn Karlsruhe, Juli 2000

Seit Juni 2000 gehen in Karlsruhe Polizei und Stadtverwaltung neue Wege gegen Männer, die Frauen und Kinder insbesondere im häuslichen Bereich bedrohen oder misshandeln. Der Gewalttäter kann auch aus einer gemeinsamen Wohnung verwiesen und es ihm verboten werden, sich der Frau zu nähern. Dieses Vorgehen nennt sich Platzverweis und Näherungsverbot. Mit dieser Broschüre informieren wir betroffene Frauen darüber, was Platzverweis und Näherungsverbot bedeuten. - Wer darüber entscheidet, - wie lange sie wirksam sind, - wer die Einhaltung überwacht und - welche Konsequenzen bei Zuwiderhandlung auf den Täter zukommen. Was Sie tun können, wenn Sie in der Familie Gewalt erleben. Im Anhang befinden sich Adressen von Polizei, Gerichten, Beratungsstellen und anderen wichtigen Einrichtungen im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen. Gewalttätige Auseinandersetzung in der Wohnung - was tun? Viele Frauen verbergen, dass ihnen Gewalt angetan wurde oder flüchten ohne Hilfe der Polizei zu Bekannten. Oft aber rufen Betroffene oder Nachbarinnen und Nachbarn die Polizei. Deren Vorgehen wird in Zukunft so aussehen: Die Polizei spricht mit Ihnen und den eventuell betroffenen Kindern sowie mit dem Mann. Wenn eine Straftat vorliegt, wird diese von der Polizei verfolgt und der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Ist zu befürchten, dass erneute Gewalt droht, können Sie entscheiden, ob Sie in ein Frauenhaus gehen oder in der Wohnung bleiben möchten. Die Polizei unterstützt dies durch den Platzverweis und/oder das Näherungsverbot. Es gibt folgende Hilfen: Frauenhaus oder Hotel Wenn Sie nicht in der Wohnung bleiben möchten, erkundigt sich die Polizei, in welchem Frauenhaus freie Plätze vorhanden sind. Wenn in Karlsruhe kein Platz ist, können Sie in ein auswärtiges Frauenhaus gehen oder vorläufig in einem Karlsruher Hotel Unterkunft bekommen. Die Polizeibeamtinnen und -beamten geben darüber nähere Auskunft und organisieren die Aufnahme. Die Übernachtungskosten in einem Hotel bezahlt bis zum nächsten Werktag die Sozial- und Jugendbehörde (SJB). Dann sollten Sie die SJB (Abschnitt H2) anrufen, Telefon 133-5940 oder 133-5941. Hier wird geprüft, ob die SJB die Hotelkosten auch weiter übernehmen kann. In der eigenen Wohnung bleiben NEU: Wollen Sie in der Wohnung bleiben, erlassen die anwesenden Polizeibeamtinnen und - beamten eine Schutzverfügung für die bedrohte(n) Person(en), das heißt für Sie und eventuell betroffene Kinder.

Diese Schutzverfügung bestimmt, - dass der gewalttätige Mann aus der Wohnung gehen UND dass er die Wohnungsschlüssel herausgeben muss. = Platzverweis - dass er sich Ihnen und eventuell bedrohten Kindern nicht nähern darf. Er muss einen Mindestabstand von 100 Metern einhalten. = Näherungsverbot Verstößt der Mann gegen die Verfügung, muss er ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 50.000 DM zahlen. Er kann auch in Gewahrsam genommen werden. Was passiert, wenn die Polizei Platzverweis und Näherungsverbot ausspricht? Wenn der Täter die gemeinsame Wohnung verlassen soll, schreibt die Polizei dies in einer offiziellen Schutzanordnung fest. Darin steht, wie lange sich der Mann von der Wohnung fernhalten und sich Ihnen und ggf. den Kindern nicht nähern darf. Die Schutzanordnung gilt in der Regel sieben Tage. Dem Täter wird die Verfügung durch die Polizeibeamtinnen und -beamten eröffnet, erklärt und die Konsequenzen geschildert. Die Verfügung kann mündlich oder schriftlich erlassen werden. Dann fordert die Polizei ihn auf, den Wohnungsschlüssel herauszugeben. Sie erhalten eine Durchschrift dieser Schutzanordnung zu Ihrer Information oder aber eine schriftliche Kurz-Information über Inhalt und Dauer der erlassenen Anordnung mit dem Formblatt auf Seite 14 dieser Broschüre. Formularmuster Seite 8

Grundsätzlich ist die Stadt Karlsruhe, Amt für Bürgerservice und Sicherheit (BuS), für polizeiliche Schutzanordnungen zuständig. Sie entscheidet in der Folge über deren Dauer und sendet Ihnen eine Kopie der von ihr getroffenen Verfügung zu. Sie können sich bei Fragen auch direkt an das Amt für Bürgerservice und Sicherheit wenden, Telefon: 133-3296. Wenn minderjährige Kinder direkt oder indirekt von der Partnergewalt betroffen sind, wird automatisch der Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe durch das Amt für Bürgerservice und Sicherheit informiert. Der Soziale Dienst nimmt dann von sich aus Kontakt zu Ihnen und den Kindern auf. Die Polizei wird Ihnen empfehlen, sich beim weiteren Vorgehen von einer Beratungsstelle unterstützen zu lassen. Möchten Sie das auch, können Sie eine Einverständniserklärung zur Weitergabe der Daten an eine Beratungsstelle unterschreiben. Darin wird festgehalten, ob und welche Beratungsstelle Kontakt zu Ihnen aufnimmt. Die Polizei übernimmt es dann, die entsprechende Einrichtung zu informieren. Formularmuster Seite 9 Platzverweis für den Misshandler - und wenn er sich nicht daran hält? Die Erfahrung zeigt, dass polizeiliches Eingreifen und die Aussicht auf eine Strafanzeige viele gewalttätige Männer von weiteren Taten abhält. Abschreckend wirkt auch, dass ein Zwangsgeld droht, wenn die Schutzanordnung nicht befolgt wird. Wenn der misshandelnde Mann dennoch Wege findet, Sie und/oder Ihre Kinder weiter zu bedrohen, sollten Sie sofort das zuständige Polizeirevier anrufen. Gemeinsam mit der Polizei können Sie im Vorfeld oder bei Bedarf überlegen, was Sie im Notfall, auch mit Hilfe von Nachbarschaft und Freundeskreis, noch zu Ihrem Schutz tun können.

Sieben Tage Schutz vor Gewalt - was dann? Die polizeiliche Schutzanordnung ist zunächst auf sieben Tage befristet und kann unter bestimmten Umständen verlängert werden. Wollen Sie einen längeren Schutz-Zeitraum erwirken, müssen Sie innerhalb weniger Tage bei Gericht einen entsprechenden Antrag stellen. Die polizeiliche Schutzanordnung kann dann bis zu einer Entscheidung des Gerichts verlängert werden. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, sich schnell und umfassend zu informieren (siehe die nächsten Seiten). Sie können aber auch ohne Beratung direkt einen Antrag bei dem Gericht stellen, das für ihren Wohnort zuständig ist. Leben Sie mit dem gewalttätigen Partner verheiratet in der Ehewohnung, ist das Familiengericht zuständig. Leben Sie mit dem gewalttätigen Partner unverheiratet zusammen, ist das Zivilgericht zuständig. Adressen Seite 14

Wer weiß Rat für Frauen, die Gewalt erlebt haben? Egal, ob Sie in ein Frauenhaus gehen oder in der Wohnung bleiben - Ihr Leben hat sich durch die Gewalterfahrung verändert und viele Entscheidungen müssen jetzt schnell getroffen werden. Wollen Sie die Trennung/Scheidung? Sehen Sie Chancen für ein weiteres Zusammenleben ohne Gewalt? Wollen Sie Ihren Partner anzeigen? Wer schützt Sie und Ihre Kinder? Wie können Sie Ihre weitere Zukunft planen? Die Beratungsstellen der beiden Karlsruher Frauenhäuser verfügen über fachliche Erfahrung, arbeiten parteilich für Frauen und geben schnell, unbürokratisch und kostenfrei Rat. Sie bieten auch Beratung über die für Sie notwendigen rechtlichen Schritte und sozialen Hilfen an und begleiten Sie mit unterstützenden Gesprächen. Sie behandeln alle Informationen vertraulich. Eine große Hilfe für Frauen und Kinder in Gewaltbeziehungen ist auch der Soziale Dienst. Er kommt von selbst auf die Familie zu, wenn Minderjährige direkt oder indirekt von den Misshandlungen betroffen sind. Sie können jedoch auch von sich aus bei der Bezirksgruppe Ihres Sozialen Dienstes anrufen oder direkt vorbeikommen. Der Soziale Dienst bietet allen Karlsruher Bürgerinnen und Bürgern situationsbezogene und vertrauliche Beratung an und hat auch bei der Klärung finanzieller Fragen große Erfahrung. Über den Umfang und Inhalt der Beratungsgespräche entscheiden Sie selbst. Die Beratungsstellen der Frauenhäuser und der Soziale Dienst informieren Sie auch über die Möglichkeiten, Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu bekommen. Sie können Ihnen auch bei der Suche nach einer geeigneten rechtsanwaltlichen Vertretung helfen. Adressen und Ansprechpersonen Seite 12-14

... und die Kinder? Auch Kinder und Jugendliche, die Gewalt miterlebt haben, brauchen Rat und Unterstützung. Diese kann ihnen die Mutter verständlicherweise nicht in jeder Situation geben. Jugendliche haben ein eigenes Anrecht auf Beratung und Hilfe und können sich jederzeit an den Sozialen Dienst wenden. Kinder und Jugendliche können außerdem kostenfrei die Nummer gegen Kummer des Kinderschutzbundes anrufen. Dort steht von Montag bis Freitag jeweils von 15 bis 19 Uhr eine Ansprechperson zur Verfügung. Nummer gegen Kummer: 0800-1110333 Musterformulare Musterformular 1: Information über eine erlassene Schutzverordnung Musterformular 2: Einverständniserklärung

Information über eine erlassene polizeiliche Schutzanordnung Gegen... (Name des gewalttätigen Partners) wurde zum Schutz von... (Name der von Gewalt betroffenen Frau und ggf. der von Gewalt bedrohten Kinder) gemäß 1,3 Polizeigesetz Baden-Württemberg folgende Verfügung erlassen: Er darf die gemeinsame Wohnung in...... nicht aufsuchen. Er darf sich den oben genannten bedrohten Personen nicht nähern; ein Mindestabstand von 100 Metern ist einzuhalten. Diese Schutzanordnung dauert vorbehaltlich einer anderen Entscheidung der Stadt Karlsruhe Amt für Bürgerservice und Sicherheit - sieben Tage. Sie tritt am Tag des Erlasses in Kraft. Karlsruhe, den...... (Unterschrift) Ihr Ansprechpartner ist das Polizeirevier Karlsruhe-... Tel:... Beim Einsatz waren bei Ihnen (Namen der Polizeibeamtinnen und -beamten):...... Der Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe wird automatisch von der Polizei informiert: Ja, weil Kinder im Haushalt leben. Nein, weil keine Kinder im Haushalt leben. Sie haben sich damit einverstanden erklärt, dass eine Beratungsstelle informiert wird. Ja Nein Wenn ja, folgende Beratungsstelle wurde ausgewählt: Beratungsstelle für Frauen mit Gewalterfahrungen des Sozialdienstes katholischer Frauen, Beratungsstelle Haus 13 - Beratung für Frauen, die körperliche, psychische und sexuelle Gewalt erfahren haben - des Frauenhausvereins, Sozialer Dienst der Stadt Karlsruhe. Adressen und Telefonnummern finden Sie auf Seite 20 und 21 dieser Broschüre. Wenn Sie selbst telefonisch Kontakt aufnehmen, werden Sie schneller einen Termin für ein Beratungsgespräch bekommen. Musterformular 1

Einverständniserklärung zur Weitergabe der Daten an eine Beratungsstelle. Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Daten und Informationen über die erteilte Schutzanordnung an eine Beratungsstelle weitergegeben wird, damit diese mit mir Kontakt aufnehmen kann. Name:... Anschrift:... Tel. ( ggf. privat und beruflich):... Am besten erreichbar:... Ich wünsche mir die Datenweitergabe nur an eine bestimmte Beratungsstelle: Nein Ja, und zwar an Beratungsstelle für Frauen mit Gewalterfahrungen des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF), Beratungsstelle Haus 13 - Beratung für Frauen, die körperliche, psychische und sexuelle Gewalt erfahren haben - des Frauenhausvereins, Sozialer Dienst der Stadt Karlsruhe. Datum und Unterschrift:... Dieser Abschnitt geht ggf. mit dem Polizeibericht und der Schutzanordnung an die Stadt Karlsruhe, Amt für Bürgerservice und Sicherheit (BuS). BuS informiert die ausgewählte Beratungsstelle bzw. den Sozialen Dienst für den Fall, dass Kinder in der gemeinsamen Wohnung leben. In der Information zur polizeilichen Schutzanordnung, die bei Ihnen verbleibt, wird eingetragen, ob Sie mit der Weitergabe der Informationen einverstanden sind und welche der Beratungsstellen Sie ggf. ausgewählt haben. Musterformular 2

Drei von vier Einsätzen der Polizei gelten Hausstreitigkeiten. Meistens heißt das Gewalt gegen Frauen und Kinder. Die Situation von Frauen und Kindern, die von gewalttätigen Männern in den eigenen vier Wänden misshandelt werden, ist lange Zeit bagatellisiert oder tabuisiert worden. Die Opfer fanden zu wenig Mitgefühl und Schutz, die Täter blieben unbehelligt. In dieser Atmosphäre schwiegen betroffene Frauen und sahen keine Alternative, als zu dem gewalttätigen Partner zurückzukehren. Heute ändert sich die Situation: Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Aktionsprogramm gestartet, um Gewalt gegen Frauen wirklich gesellschaftlich zu ächten. In Baden-Württemberg initiierte die Landesregierung die Erprobung der neuen Praxis der polizeilichen Schutzanordnungen. Viele Kommunen unterstützen dies ihrerseits durch Maßnahmen auf örtlicher Ebene. Einige Gesetzesänderungen und Maßnahmen werden in Zukunft Gewalttäter stärker zur Verantwortung ziehen und die Situation der Opfer verbessern. So werden Straftaten im sozialen Nahraum, insbesondere auch die sogenannte einfache Körperverletzung, seit einiger Zeit nicht mehr auf den Privatklageweg verwiesen, sondern von der Karlsruher Staatsanwaltschaft grundsätzlich von Amtswegen verfolgt. Dies bedeutet, dass solche Vorgänge von der Polizei stets umfassend aufzuklären sind. Das von der Stadt Karlsruhe und dem Karlsruher Polizeipräsidium beschlossene gemeinsame Vorgehen folgt internationalen und bundesweiten Vorbildern und Modellprojekten. Sie haben gezeigt, dass ein verändertes Umgehen mit Opfern und eine konsequente Verfolgung von Gewalttätern im häuslichen Bereich geeignet ist, die Situation von betroffenen Frauen und Kindern entscheidend zu verbessern und gewalttätigem Verhalten entgegenzuwirken. Wir, die Karlsruher Polizei und die Stadtverwaltung, möchten Frauen ermutigen und sie dabei unterstützen, aus Gewaltverhältnissen auszusteigen! Adressen und Anlaufstellen Seite 12-14

Wichtige Adressen und Ansprechpersonen Polizei Seite 12 Frauenhäuser Seite 12 Beratungsstellen Seite 12 Sozialer Dienst Seite 13 Gerichte Seite 14 Weitere wichtige Adressen Seite 14

Polizei Notruf 110 Beratungsstellen der Frauenhäuser Beratung für Frauen mit Gewalterfahrungen 91375-0 beim Sozialdienst katholischer Frauen e.v. (SKF), oder -18 Wörthstraße 4, 76133 Karlsruhe, Fax: 91375-75 Beratungsstelle Haus 13 Beratung für Frauen, 849047 die körperliche, psychische u. sexuelle Gewalt Fax: 8305831 erfahren haben des Frauenhausvereines, Schillerstraße 13, 76137 Karlsruhe, Frauenhäuser in Karlsruhe Frauenhaus Karlsruhe 567824 Frauen- und Kinder-Schutz-Haus 955970 Stadt Karlsruhe Bürgerservice und Sicherheit 133-3296 Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe Fax: 133-3209 Allgemeines Polizeirecht (zuständig für die Verfügung von Schutzanordnungen) Sozialamt Sozial- und Jugendbehörde, - Abschnitt H2 -, 133-5940 Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, oder - 41 (wenn Sie einen Antrag auf Übernahme derhotelkosten stellen möchten)

Sozialer Dienst - Bezirksgruppen und ihre Einzugsgebiete Bezirksgruppe Nordwest, Röntgenstraße 8, 133-5310 (für Weststadt mittlerer Teil, Hardtwaldsiedlung, Fax: 133-5389 Nordweststadt, Knielingen, Neureut, Nordstadt) Bezirksgruppe West, Thomas-Mann-Straße 3 573011 (für Mühlburg, Daxlanden, Alt-Grünwinkel, Fax: 578121 Albsiedlung, Rheinstrandsiedlung mit Nußbaumweg) Bezirksgruppe Südwest, Albert-Braun-Str. 2b 133-5318 (für Oberreut mit Kleinseeäcker, Stadtrandsiedlung, Fax: 133-5399 Heidenstückersiedlung, Rüppur) Bezirkgsgruppe Mitte-Süd, Zähringerstraße 34, 133-5335 (für Innenstadt Ost, Südstadt, Weiherfeld, Fax: 133-5309 Dammerstock, Oststadt westlicher Teil) Bezirksgruppe Ost, Beuthenerstraße 42 133-5345 (für Waldstadt, Geroldsäcker, Rintheim, Hagsfeld, Fax: 133-5259 Oststadt östlicher Teil) Bezirksgruppe Mitte-West, Röntgenstraße 8 133-5325 (für Innenstadt, Südweststadt, Fax: 133-5389 Weststadt südlicher Teil, Beiertheim, Bulach) Sozialer Dienst - Stadtamt Durlach, Pfinztalstraße 33 133-1980 (für Durlach, Stupferich, Hohenwettersbach, Fax: 133-1909 Grünwettersbach, Palmbach, Wolfartsweier, Zündhütle, Bergwaldsiedlung, Grötzingen).

Gerichte Familien-Gerichte Amtsgericht Karlsruhe, - Familiengericht -, 926-0 Karl-Friedrich-Straße 6, 76133 Karlsruhe Amtsgericht Karlsruhe-Durlach - Familiengericht - 994-0 Karlsburgstraße 10, 76227 Karlsruhe Zivil-Gerichte Amtsgericht Karlsruhe, - Zivilabteilung -, 926-0 Akademiestraße 1, 76131 Karlsruhe Amtsgericht Karlsruhe- Durlach - Zivilabteilung -, 994-0 Karlsburgstraße 10, 76227 Karlsruhe Für Kinder und Jugendliche: Die Nummer gegen Kummer, Mo.- Fr. 15-19 Uhr (kostenfrei) Deutscher Kinderschutzbund, 842208 Kaiserallee 109, 76185 Karlsruhe Weitere wichtige Adressen... Telefon-Seelsorge (Tag und Nacht erreichbar) 0800-1110111 o. kostenfrei 0800-1110222oder Wildwasser und Frauen-Notruf, Scheffelstraße 53 859173 Fachberatungsstelle bei sexueller Gewalt, Fax: 859174 Frauenbeauftragte der Stadt Karlsruhe, 133-3062 Rathaus am Marktplatz, 76124 Karlsruhe Fax: 133-3069