Ausschreibung Leipziger Weihnachtsmarkt 2017

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(1) Die Verfahren nach dieser Richtlinie sind sachgerecht, objektiv, transparent und nicht diskriminierend durchzuführen.

Transkript:

Ausschreibung Leipziger Weihnachtsmarkt 2017 Die Stadt Leipzig Marktamt veranstaltet auf ausgewählten Flächen im Stadtzentrum vom 28.11. (17:00 Uhr Eröffnung) 22.12.2017, auf dem Teilbereich Marktplatz bis einschließlich 23.12.2017 den traditionellen Leipziger Weihnachtsmarkt 2017 als Spezialmarkt auf der Grundlage der Satzung zur Durchführung von Wochen-, Spezial- und Jahrmärkten in der Stadt Leipzig vom 15.06.1994 mit der 4. Satzungsänderung RB-11428/12 vom 22.11.2012 (Marktsatzung) sowie der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wochen- und Spezialmärkte der Stadt Leipzig (Marktgebührensatzung) vom 22.11.2012 - RB 1429/12, veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 24 vom 22.12.2012. 1. Das Veranstaltungsprofil (Marktkonzept) des Veranstalters sieht vor: a) Bewerbung zur Anmietung von Verkaufshäusern (begrenzte Anzahl Größe ca. 3,40 m x 2,40 m) b) Bewerbung mit eigenem Holzhaus (Front max. 6 m Breite, weitere technische Anforderungen zum Haus sind beim Marktamt abzufordern) c) Bewerbung einer begrenzten Anzahl attraktiver Kinderkarussells (max. Front bis 9 m, Durchmesser bis 12 m), 1 Riesenrad Andere Aufbauarten wie Bratwurststände, Feldküchen, Zeltstände, Verkaufswagen sind ausgeschlossen. d) Die Zulassung erfolgt nach Anbietergruppen (AG) und wird nach prozentualer Verteilung festgelegt: AG 1 Weihnachtssortimente 14 % AG 2 Süßwaren, Waffel- u. Schmalzbäcker 10 % AG 3 Imbiss und Heißgetränke 24 % AG 4 Backwaren, Naturerzeugnisse 13 % AG 5 Geschenkartikel 27 % AG 6 sonstige Sortimente (Mützen, Schals etc.) 7 % AG 7 Kinderkarussells, Riesenrad 3 % AG 8 gemeinnützige Vereine / Organisationen 2 % 2. Folgende Anbietergruppen werden zugelassen: 2.1. Weihnachtssortimente Holzschnitzwaren, Advents-, Weihnachts- und Christbaumschmuck, Lametta, Weihnachtsbaumständer und beleuchtung Handwerker mit Vorführung Kerzen Seite 1 von 6

2.2. Süßwaren, gebrannte Mandeln, Nüsse, Waffeln, glasierte Früchte Herstellung und Verkauf von gebrannten Mandeln und Nüssen, Popcorn, glasierten Früchten, Zuckerwatte, Süßwaren, Waffel- und Schmalzbäckerei, Maroni (Zubereitung nur ohne Gas) 2.3. Imbiss und Heißgetränke Imbisssortimente mit/ohne alkoholhaltigen und alkoholfreien Heißgetränken Getränkestände mit alkoholhaltigen und/oder alkoholfreien Heißgetränken und Spirituosen (nur Proben) Die Verfahrensweise zum Bezug einheitlicher Glühweintrinkgefäße wird mit der Marktzulassung bestimmt. Der gebührenpflichtige Einsatz von Stehtischen und deren Ausführung (attraktive Holztische in Absprache mit dem Veranstalter) ist mit der Bewerbung anzumelden. Über die Anzahl entscheidet der Veranstalter nach zur Verfügung stehender Fläche. Zur Beachtung: Die Abgabe von Speisen und der Verkauf bzw. Ausschank von Getränken in Einwegbehältnissen aus Plastik/Aluminium und die Verwendung von Plastikbestecken ist nicht zugelassen (gemäß Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig in der jeweils gültigen Fassung). Neubewerber mit Flüssiggaskochstellen werden nicht zugelassen. Die Heizung mit Flüssiggas ist generell untersagt. 2.4. Weihnachtliche Backwaren, Lebkuchen, Dauerwurstwaren und Schinken in weihnachtlicher Verpackung, Gewürze, Tee, Imkereierzeugnisse, Antipasti, Nüsse, Weine, Spirituosen (nur Proben) 2.5. Geschenkartikel Spielwaren Glas-, Porzellan-, Keramik-, Kristall-, Messing-, Kupfer-, Zinn- und Stahlwaren Töpfe, Pfannen, Backformen, Holz-, Kork- und Korbwaren (außer Möbel), kunstgewerbliche Kleinartikel Täschner- und Kleinlederwaren (möglichst mit Monogrammpräge-Service), Fellkleinwaren Modeschmuck, Mineralien Bücher, Papier- und Schreibwaren, elektronische Medienträger Bilder, online- bzw. Fotoangebote Adventsgestecke, -kränze, Kunst- und Trockenblumen, Mistelzweige 2.6. sonstige Sortimente Schals, Mützen, Handschuhe, Tücher, Tischwäsche Seite 2 von 6

Strumpfwaren, Kleinkindersachen, Hausschuhe (Zulassung von max. je einem Stand) 2.7. Kinderkarussells / Riesenrad (begrenzte Anzahl attraktiver Kinderkarussells max. Front bis 9 m Breite, Durchmesser bis 12 m, 1 Riesenrad) 2.8. gemeinnützige Vereine / Organisationen Eine begrenzte Anzahl von Organisationen/Vereinen kann bei Nachweis der Gemeinnützigkeit zeitlich begrenzt (max. 6 Tage in Folge und je Organisation/Verein) zugelassen werden. Die Stadt stellt dafür zwei Wechselhütten zur Verfügung, die durch die Organisation/den Verein selbst zu nutzen und entsprechend innen zu gestalten ist. Der gemeinnützige Zweck ist deutlich sichtbar darzustellen. Sollten mehr gleichwertige Bewerbungen eingehen als Beteiligungen möglich sind, so entscheidet das Los über die Teilnahme. Bevorzugt werden Händler mit typisch traditionellem, weihnachtlichen Sortiment sowie Gewerbetreibende, die während des Marktes handwerkliche Tätigkeiten verrichten (z. B. Holzschnitzer, Glasbläser, Töpfer, Klöppeln, Kerzenziehen, Gravieren, Schleifen). Ausgeschlossen sind die Sortimente: Bekleidung/Konfektion aus Textil- und Leder (für Erwachsene und Kinder), volksfesttypische Artikel (z. B. Luftballons, Verlosungen), Kriegsspielzeug, pyrotechnische Sortimente, Erstellung von Horoskopen, Propaganda jeglicher Form, Werbe-, Neuheiten- und Restpostenverkäufe, Produkte die gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstoßen, typische Wochenmarktsortimente. 3. Bewerbung/Zulassung/Marktkonzept Schriftliche Bewerbungsangebote sind zu richten an die Stadt Leipzig, Marktamt, als Gesamtveranstalter des Leipziger Weihnachtsmarktes für alle Plätze bis spätestens 30.04.2017. Ein frankierter und adressierter Rückumschlag mit 1,45 Euro Postwertzeichen ist beizufügen. Postanschrift Besucheranschrift Stadt Leipzig Marktamt Stadt Leipzig - Marktamt 04092 Leipzig Katharinenstraße 11 E-Mail: marktamt@leipzig.de 04109 Leipzig Tel. (0341) 123-5929 Fax (0341) 123-5935 Bewerbungsangaben: - Firmenbezeichnung - Name, Vorname Inhaber/Geschäftsführer - Telefon, Festnetz - Telefon, mobil - E-Mail Seite 3 von 6

- Fax - Internetadresse aktuelle Gewerbeunterlagen (Kopie auch bei wiederholter Bewerbung), Reisegewerbekarte oder Gewerbeanmeldung, Steuernummer Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Handelsregisterauszug (für eingetragene Firmen) konkretes Sortimentsangebot (gemäss Anbietergruppen mit entsprechender Sortimentsreinheit und Sortimentstiefe) aktuelles, weihnachtliches Farbfoto des Verkaufshauses mit Gestaltungsvorschlag für die Innen- und Außendekoration einschl. Dachgestaltung passend zum Sortiment oder weihnachtlich/märchenhaft Angaben über handwerkliche Tätigkeiten am Stand Bedarf an Elektroenergie (Schwach- oder Kraftstrom in KW) Bedarf an Wasser (Kanisterpumpsystem) Für die Bewerbung ist der im Internet unter www.leipzig.de/formulare abrufbare jeweils gültige Zulassungsantrag (Bewerbungsformular) zu verwenden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die äußerliche Gestaltung durch Auflagen festzulegen (vgl. Zulassungsantrag). Die eigenständige Außenbeschallung bzw. der Anbau von Geräten zur Schallerzeugung- und Wiedergabe an den Verkaufsständen und -flächen ist nicht erlaubt. Grundlage für die Auswahl eines Bewerbers sind ausschließlich die von ihm eingereichten Bewerbungsunterlagen. Unvollständige und verspätet eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bereits eingereichte Bewerbungen, die die erforderlichen Angaben nicht enthalten, können bis spätestens zum Bewerbungsschluss vervollständigt werden. Doppelbewerbungen eines Gewerbetreibenden werden nicht berücksichtigt. Bei der Auswahl der Bewerber finden die Zulassungskriterien der Stadt Leipzig nach der Marktsatzung und die in den Teilnahmebedingungen (Marktkonzept) genannten Kriterien Anwendung. Maßgebend für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum. Es erfolgt keine Eingangsbestätigung. Wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein Mangel an geeigneten Bewerbungen in den Branchen festgestellt, die dem Veranstalter nach dem Gestaltungswillen wichtig sind, kann der Veranstalter geeignete Beschicker anwerben und in die Bewerberliste aufnehmen. Zulassungen bzw. Absagen ergehen vom Marktamt oder von einem durch die Stadt beauftragten Ausrichter bis zum 31.07.2017. Seite 4 von 6

Ein Anspruch auf Zuweisung eines Standplatzes in bestimmter Lage, Größe oder sonstiger Beschaffenheit besteht nicht, auch wenn der Bewerber schon vorher an Leipziger Weihnachtsmärkten teilgenommen hat. Seite 5 von 6

Datenschutzerklärung: Mit der Bewerbung wird in die Verarbeitung der getätigten Angaben eingewilligt. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für das konkrete Ausschreibungsverfahren durch das Marktamt der Stadt Leipzig. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Mit dem Widerruf ist das Ausscheiden aus dem Ausschreibungsverfahren verbunden. Mit ihrer Bewerbung stimmen die Bewerber ebenfalls zu, dass ihre personenbezogenen Daten gemäß 4 SächsDSG gespeichert und ggf. im Rahmen der Internetpräsenz des Marktamtes bzw. der Stadt Leipzig veröffentlicht werden. Öffentliche Bekanntgabe: Diese Ausschreibung wurde am 11.02.2017 im Leipziger Amtsblatt (Nr. 3/2017) öffentlich bekannt gegeben. Marktkonzept: Die aktuellen Teilnahmebedingungen (Marktkonzept) sind im Internet abrufbar unter www.leipzig.de/weihnachtsmarkt Seite 6 von 6