Risikolebensversicherung

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Transkript:

Risikolebensversicherung Schützen Sie, was Ihnen lieb ist. Informationsmaterial Wunsiedler Str. 7 95032 Hof/Saale Tel: 09281/7665133 Fax: 09281/7664757 E-Mail: info@anders-versichert.de Web: www.anders-versichert.de facebook: www.facebook.com/andersversichert

Seite 02/06 Schützen Sie, was Ihnen lieb ist. Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles andere in den Hintergrund rückt. Eine Risikolebensversicherung hält den Rücken frei, damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch fi nanzielle Sorgen dazu kommen. Denn, auch wenn die Gedanken in dieser Zeit sicherlich wo anders sind, die fi nanziellen Verpfl ichtungen laufen weiter. Lebenshaltungskosten, Geschäftskredite oder ein Baudarlehen - fi nanzielle Verpfl ichtungen sollten nicht auf den Schultern der Hinterbliebenen lasten. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz Ihrer Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner optimal absichern. Hilfe vom Staat - Was bekommen die Hinterbliebenen? Witwen-/ Witwerrente Stirbt ein Ehepartner, bekommen Witwe bzw. Witwer eine Witwen-/ Witwerrente. Das bekannte Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr gezahlt. Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Bei Berufstätigen ist die Grundlage die Rente wegen Erwerbsminderung. Für alle, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 1.1.1962 geboren sind gilt: Nur wer bei Tod des Ehepartners mindestens ein Kind erzieht oder das 45. Lebensjahr vollendet hat (wird ab 2012 schrittweise auf 47 erhöht) oder erwerbsgemindert ist, hat einen Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente. Andernfalls wir die kleine Witwen-/Witwerrente gezahlt. Eigene Einkünfte, z. B. Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen, werden teilweise angerechnet und verringern die Rentenansprüche. Beide Renten werden grundsätzlich nur solange gezahlt, bis Witwe oder Witwer wieder heiraten. Waisenrente Auch die Kinder erhalten unter gewissen Voraussetzungen fi nanzielle Unterstützung. Lebt ein Elternteil noch, besteht Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Sind beide Eltern gestorben, wird die Vollwaisenrente gezahlt. Der Anspruch endet mit dem 18. Geburtstag. Befi ndet sich das Kind in schulischer oder berufl icher Ausbildung oder studiert, wird die Waisenrente länger gezahlt. Der Rentenanspruch verfällt, wenn der Waise adoptiert wird oder heiratet. Eigene Einkünfte werden bei Kindern ab 18 Jahre teilweise angerechnet. Das bekommen die Hinterbliebenen Kleine Witwen-/Witwerrente: 25% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen; befristet auf 2 Jahre Große Witwen-/ Witwerrente: 55% der Alters- bzw. Erwerbsminderungs- rente des Verstorbenen Halbweisenrente: 10% der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen Vollweisenrente: 20% der Alters- bzw. Erwerbsminderungs- rente des Verstorbenen

Seite 03/06 Sorgen Sie vor Die durchschnittliche Witwen-/ Witwerrente beträgt gerade mal 500 im Monat. Die Unterstützung durch den Staat reicht nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Durch eine Risikolebensversicherung können neben den Beerdigungskosten (durchschnittlich zw. 4.000 bis 6.000 ) auch die laufenden Verpflichtungen beglichen werden. Deshalb sollte die Versicherungssumme, die im Todesfall ausgezahlt wird, ausreichend hoch sein. Beispiel: Mann, 30 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener, 2500 monatliches Bruttogehalt, renten- und kirchensteuerpflichtig Werte in 1.875 Monatliche Lebenshaltungskosten, z. B. : 1.000 1.875 Nettogehalt 1.378 Versorgungslücke 500 490 Hinterbliebenenabsicherung Wie die Grafik zeigt, fehlen der Familie jeden Monat 1.378. Der genaue Absicherungsbedarf hängt von der Lebenssituation ab. Ein Alleinverdiener mit Frau, zwei kleinen Kindern und einer Hypothek hat sicherlich einen anderen Bedarf als ein kinderloses Ehepaar, das zur Miete wohnt. Faustformel Die Versicherungssumme sollte etwa drei bis fünf Brutto-Jahresgehältern entsprechen. Belastungen durch Darlehen sollten dabei zusätzlich berücksichtigt werden. Für die oben erwähnte Beispiel-Familie sollte die Versicherunggssumme also mind. 100.000 bis 150.000 betragen. Greifen Sie auf Experten zurück: Die genaue Höhe der Absicherung sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Versicherungsmakler ermitteln und auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.

Seite 04/06 Worauf sollten Sie achten? Bei Beantragung einer Risikolebensversicherung sind im Antrag Gesundheitsfragen zu beantworten. Es ist wichtig, dass Sie diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Je nach Krankengeschichte und gewünschter Absicherungshöhe sind evtl. weitere Unterlagen nötig, wie z.b. Arztberichte. Steigende Lebenshaltungskosten und Inflation erhöhen Ihren Vorsorgebedarf. Damit der Versicherungsschutz auch in vielen Jahren noch Ihrem Absicherungsbedarf entspricht, empfiehlt es sich, einen Vertrag mit Dynamik abzuschließen. Durch die Dynamisierung erhöht sich Ihr Versicherungsschutz in regelmäßigen Abständen automatisch - ohne erneute Gesundheitsprüfung. Zusätzlich bieten Verträge mit umfangreichen Nachversicherungsgarantien die Sicherheit, dass Sie den Schutz an sich ändernde Lebenssituationen anpassen können. So ermöglichen diese Garantien z.b., dass Sie die Versicherungssumme bei Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können. Stellen Sie sicher, dass die Laufzeit ausreichend lange gewählt wird. Eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages ist unproblematisch möglich. Eine Verlängerung ist meist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und höheren Prämien verbunden. Auch bei einer Risikolebensversicherung spart ein junges Eintrittsalter Geld. Zudem sollten Sie die Versicherungssumme hoch genug wählen. Sichern Sie lieber etwas mehr ab, damit auch ungeplante Entwicklungen in Ihrem Leben und steigende Ansprüche im Laufe der Zeit mit berücksichtigt sind. Welche Tarifvarianten gibt es? Summe in 100.000 75.000 50.000 25.000 konstant linear steigend annuitätisch linear fallend Für jede Lebenslage die passende Absicherung: summe 5 10 15 20 Laufzeit Klassische Risikoversicherung - Der Hinterbliebenenschutz, der die Zukunft Ihrer Angehörigen sichert. Besonders für junge Familien mit Wohneigentum und Kindern sowie Firmengründer steigt das Risiko einer existenzbedrohenden Lage durch Tod des (Geschäfts-) Partners. Bei der klassichen Absicherung legen Sie zu Beginn die Höhe der Versicherungssumme fest. Diese bleibt währen der gesamten Laufzeit gleich - abgesehen von Dynamik oder wenn Sie aktiv eine Erhöhung bzw. Reduzierung beantragen. Dies verschafft Ihnen eine hohe Planungssicherheit. Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, kann die Versicherungssumme noch oben oder unten angepasst werden. Greift bei der gewünschten Erhöhung die sog. Nachversicherungsgarantie, ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch an, die Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umzutauschen, wenn Sie eines Tages keinen Todesfallschutz mehr wünschen.

Seite 05/06 Risikoversicherung mit fallender Summe Sie wissen heute schon, dass Sie in Zukunft immer weniger finanzielles Risiko absichern müssen (z.b. weil zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Immobile abbezahlt ist und die Belastung bis dahin Stück für Stück weniger wird)? Dann ist eine Risikoversicherung mit fallender Summe die perfekte Lösung. Die Versicherungssumme sinkt jedes Jahr um einen konstanten Wert - und damit passen sich auch die Beiträge an. Verbundene Risikoversicherung Mit einer Partner-Risikoversicherung beziehen Sie eine weitere Person in den Versicherungsschutz ein. Die Versicherungssumme wird nur einmal fällig - und zwar dann, wenn eine der beiden versicherten Personen stirbt. Optimal, um sich zu günstigen Beiträgen gegenseitig abzusichern Risikoversicherung nach Tilgungsplan Sie möchten eine neue oder laufende Hypothek absichern, dabei aber nicht unnötig viel bezahlen? Eine Risikoversicherung nach Tilgungsplan ist als Restschuldversicherung dafür ideal: Ihr Versicherungsschutz passt sich Jahr für Jahr automatisch Ihrem Restdarlehen an. Nutzen Sie als Bauherr oder Immobilieneigentümer die Vorteile einer Versicherung, mit der Sie immer genau richtig abgesichert sind! Hohe Absicherung - geringe Beiträge Eine Risikolebensversicherung ist eine relativ günstige Absicherungsform. Hohe Versicherungsummen sind meist schon für wenig Geld versicherbar. Die Versicherungsprämie hängt in der Regel von Alter, Geschlecht, Versicherungssumme und Laufzeit ab. Es können aber noch Zuschläge für riskante Hobbys oder Vorerkrankungen dazu kommen. Einige Versicherungsunternehmen bieten zudem günstigere Prämien für Nichtraucher und bestimmte Berufe an. In den meisten Angeboten wird ein Brutto- und ein Netto-Prämie ausgewiesen. Dieser Unterschied kommt zustande, da die Versicherungsunternehmen die Kunden an den erwirtschafteten Überschüsse beteiligen. Sofern Sie sich für das System der Beitragsverrechnung entschieden haben, reduzieren die Überschüsse die laufenden Prämien. Die Netto-Prämie ist der derzeit gültige Zahlbeitrag für Ihre Risikolebensversicherung. Die Brutto-Prämie ist der maximal mögliche Beitrag, wenn die Überschussbeteiligung reduziert werden muss. Damit Ihre Prämie auch in vielen Jahren noch bezahlbar bleibt, ist es wichtig, einen finanzstarkes Unternehmen zu wählen, das Ihnen auch in Zukunft noch hohe Überschüsse gutschreiben kann.

Seite 06/06 Wichtige Steuerhinweise Um steuerliche Nachteile (z.b. Erbschaftsteuer) zu vermeiden ist eine umfassende Beratung sinnvoll. Dies gilt insbesondere für nichteheliche Lebensgemeinschaften und Geschäftspartner, die eine gegenseitige Absicherung wünschen. In diesen Fällen kann es sinnvoller sein, zwei getrennte Verträge abzuschließen. Wenn Sie eine Versicherung auf das Leben Ihres Partners abschließen (und umgekehrt), erhält der überlebende Partner (Bezugsberechtigter) im Todesfall die Versicherungssumme. Eine Meldung an das Finanzamt ist nicht erforderlich - es fällt keine Erbschaftsteuer an. Wie werden Beiträge und Leistung steuerlich behandelt? Werbungskosten (Arbeitnehmer) Beiträge nicht abzugsfähig Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) Alte Regelung Alterseinkünftegesetz Bürgerentlastungsgesetz teilweise abzugsfähig teilweise abzugsfähig teilweise abzugsfähig Leistung steuerfrei (1) (1) Auszahlung ist einkommensteuerfrei. Wenn Leistung nicht aus dem eigenen Vertrag stammt, kann Erbschaft- oder Schenkungssteuer anfallen. Woran sollten Sie sonst noch denken? Eine Risikolebensversicherung ist ein wichtiger Baustein Ihrer privaten Vorsorge. Ebenso wichtig ist die Absicherung Ihrer Arbeitskraft, denn letztendlich bezahlen Sie damit Ihre Rechnungen. Aus diesem Grund gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung (vor allem für Angestellte) zu den wichtigsten Policen. Werden Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls berufsunfähig, erhalten Sie von der Versicherungsgesellschaft eine regelmäßige Rente. Als Ergänzung oder auch als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine Schwere Krankheiten Absicherung eine Kapitalleistung, wenn Sie z.b. an Krebs erkranken oder einen Herzinfarkt erleiden - egal, ob Sie noch arbeiten gehen können, oder nicht. Für Arbeitnehmer ist zudem eine Krankentagegeldversicherung wichtig. Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie nach 6 Wochen von Ihrem Arbeitgeber in der Regel kein Gehalt mehr. Vom Staat bekommen Sie zwar ein Krankengeld. Dieses ist aber so gering, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard praktisch unmöglich beibehalten können. Die Krankentagegeldversicherung gleicht das Defizit aus. Dieses Druckstück dient ausschließlich der allgemeinen Information. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen können wir keine Gewähr übernehmen, insbesondere nicht für steuerrechtliche Inhalte. Wenden Sie sich ggf. an einen Steuerberater. Bei evtl. genannten Leistungs- und Tarifmerkmalen gelten die Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherers. Bildquelle: www.istockphoto.com und www.fotolia.com