Doppelt erfolgreich: Duales Studium in Bayern. Landesausschuss für Berufsbildung 22. Februar 2017
Duales Studium in Bayern. Duales Studium = Kombination von Hochschulstudium mit betrieblicher Praxis bzw. mit einer Berufsausbildung Alle staatlichen und kirchlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern stellen qualitativ hochwertige duale Bachelor- und Masterstudienangebote mit zusätzlichen Praxisanteilen bereit abgestimmt auf die regional unterschiedlichen Bedarfe. Alle dualen Studienangebote werden unter der landesweiten Dachmarke hochschule dual mit einheitlichen Qualitätsstandards gebündelt. Unser Angebot: vollwertiges akademisches Hochschulstudium plus Mehrwert durch zusätzliche Praxiserfahrung. 27.02.2017 Seite 2
Initiative hochschule dual. unterstützt 20 Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern Geschäftsstelle Dachmarke im dualen Studium 27.02.2017 Seite 3
Kooperierende Hochschulen. 20 Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden Hochschule Ansbach Hochschule Aschaffenburg Hochschule Augsburg Hochschule Coburg Technische Hochschule Deggendorf Hochschule Hof Technische Hochschule Ingolstadt Hochschule Kempten Hochschule Landshut Hochschule München Katholische Stiftungsfachhochschule München Hochschule Neu-Ulm Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Evangelische Hochschule Nürnberg Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg Hochschule Rosenheim Hochschule Ulm (Kooperation) Hochschule Weihenstephan-Triesdorf Hochschule Würzburg-Schweinfurt 27.02.2017 Seite 4
Die Initiative hochschule dual. hochschule dual ist eine Initiative von Hochschule Bayern e.v. hochschule dual ist staatlich grundfinanziert. hochschule dual wird unterstützt durch die bayerische Wirtschaft. 27.02.2017 Seite 5
Duales Studium in Bayern Kooperierende Hochschulen 20 Dual angebotene Studiengänge über 200 Zahl der dual Studierenden (im Wintersemester 16/17) Zahl der Unternehmenspartner 6.991 ca.1300 Fachrichtungen: Ingenieurwissenschaften Wirtschaftswissenschaften Mathematik und Naturwissenschaften Agrar- und Forstwissenschaften Sozial- und Gesundheitswesen 27.02.2017 Seite 6
Zwei Studienmodelle Studium an Hochschule Berufsausbildung im Unternehmen Studium an Hochschule Berufspraxis im Unternehmen Verbundstudium Studium mit vertiefter Praxis Dauer: 4,5 Jahre Bachelorabschluss + Berufsabschluss Dauer: 3,5 Jahre (Master 1,5 Jahre) Bachelorabschluss + mind. 50% mehr Praxis 27.02.2017 Seite 7
Kontinuierlicher Anstieg seit 10 Jahren. Anzahl der dual Studierenden (gesamt und pro Modell) 8000 7000 6000 5.933 6.273 6.976 6.991 5000 4000 3000 2000 1000 0 5.088 4891 4953 4.094 4321 3958 3.331 3355 2.523 2750 2171 1.759 1543 1.205 1166 650 1733 1975 1952 2085 2038 813 980 1160 1344 650 392 593 SS 06 WS 07/08 WS 08/09 WS 09/10 WS 10/11 WS 11/12 WS 12/13 WS 13/14 WS 14/15 WS 15/16 WS 16/17 Studium mit vertiefter Praxis Verbundstudium Quelle: hochschule dual 2016 27.02.2017 Seite 8
Verbundstudium mit über zwei Drittel weiter am stärksten vertreten und ausgebaut dual Studierende im WS16/17 nach Modellen 100 1938 4953 Bachelor SmvP gesamt Bachelor Verbundstudium gesamt Master gesamt Quelle: hochschule dual 01.01.2017 Seite 9
Steigerung der dual Studierendenzahlen im WS16/17 in vier Regierungsbezirken 01.01.2017 Seite 10
Ingenieurwissenschaften weiter am stärksten vertreten 01.01.2017 Seite 11
Kontinuierliche Steigerung der Anzahl der Unternehmenspartnerschaften Anzahl Unternehmenspartner 1.400 1.336 1.200 1.000 850 1.000 1.100 1.200 800 700 600 550 400 350 200 0 WS 09/10 WS 10/11 WS 11/12 WS 12/13 WS 13/14 WS 14/15 WS 15/16 WS 16/17 Quelle: Datenbank hochschule dual, Stand:12/2016 01.01.2017 Seite 12
Vorteile von hochschule dual. Unternehmen frühzeitige Sicherung und Bindung von hochqualifizierten, leistungsmotivierten Nachwuchskräften duale Studierende haben enge Bindung ans Unternehmen und kennen Betriebsabläufe Doppelabschluss der Absolventen im Verbundstudium Einsparung zeit- und kostenintensiver Rekrutierung und Einarbeitung von Absolventen duale Absolventen bringen bis zu dreimal so viel Praxis- und Unternehmenserfahrung mit wie nicht-duale Absolventen Netzwerk und gute Kontakte zur Hochschule (Technologie- und Wissenstransfer) 27.02.2017 Seite 13
Vorteile von hochschule dual. Studierende Studierende sammeln bereits während des Studiums viel Praxis- und Unternehmenserfahrung Erlerntes Wissen kann regelmäßig in der Praxis angewendet werden Doppelqualifikation im Verbundstudium, Kennenlernen des Unternehmens von der Pike auf Finanzielle Vergütung während des Studiums Hervorragende Job- und Karrierechancen, hohe Übernahmequoten, schnellerer Aufstieg Training von wichtigen Schlüsselqualifikationen hohe Bindung ans Unternehmen 27.02.2017 Seite 14
Mindestlohn im dualen Studium Überblick: Nach Einschätzung von hochschule dual sind Praxiszeiten im Rahmen des Verbundstudiums und des Studiums mit vertiefter Praxis vom Mindestlohn ausgenommen. hochschule dual empfiehlt den Unternehmenspartnern den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der jeweiligen Hochschule. Hintergrund: hochschule dual hat eine aktuelle Anfrage (Oktober 2016) zum Thema Mindestlohn im dualen Studium an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestellt. Die Fragestellung zielte darauf ab, ob die beiden bayerischen Modelle (Studium mit vertiefter Praxis und Verbundstudium) vom Mindestlohn befreit sind. Eine schriftliche Antwort des BMAS ist erfolgt. Nähere Informationen auf: http://www.hochschule-dual.de/unternehmen/mindestlohn/index.html 27.02.2017 Seite 15
Study & Work International Aus Bayern in die Welt. Bayernweite Börse für Auslandspraktika Summer School Study & Work International Information von Studieninteressierten aus dem Ausland zum dualen Studium Stärkung des Wirtschaftsstandorts Bayern Durch Internationalisierung der Nachwuchskräfte Langfristige und nachhaltige Fachkräftesicherung für Bayern 3 Jahre Förderung durch 27.02.2017 Seite 16
Study & Work International Internationale Entscheidungskompetenz für künftige Führungskräfte Praktikumsbörse Onlinebörse zur Suche nach Auslandspraktika Für alle Studierenden Bayerns Informationen zu Bewerbung, Finanzierung und Leben in Zielländern Summer School 2017 erste Summer School Study & Work International in Bayern Für Studierende aus dem Ausland und Bayern Mit Unternehmen und Hochschulen in Bayern 27.02.2017 Seite 17
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. hochschule dual Eine Initiative von Hochschule Bayern e. V. Telefon: +49 89 5404137-12 Fax: +49 89 5404137-19 amelie.zimmermann@hochschule-dual.de
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Die Studienmodelle: Verbundstudium. 27.02.2017 Seite 20
Die Studienmodelle: Studium mit vertiefter Praxis. 27.02.2017 Seite 21
Der duale Master (Studium mit vertiefter Praxis). 27.02.2017 Seite 22
Mindestlohn im dualen Studium Hintergrund: hochschule dual hat eine aktuelle Anfrage (Oktober 2016) zum Thema Mindestlohn im dualen Studium an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestellt. Die Fragestellung zielte darauf ab, ob die beiden bayerischen Modelle (Studium mit vertiefter Praxis und Verbundstudium) vom Mindestlohn befreit sind. Eine schriftliche Antwort des BMAS ist erfolgt. Hierin heißt es: [ ] Im Übrigen wird in dualen Studiengängen gemeinhin zwischen ausbildungs- und praxisintegrierten Studiengängen unterschieden. In ausbildungsintegrierten Studiengängen, in denen die Studierenden neben dem Studienabschluss auch einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf anstreben sind Praxiszeiten bis zur Abschlussprüfung als Teil eines Berufsbildungsverhältnisses schon keine Praktika und zudem als Berufsausbildung ( 22 Absatz 3 MiLoG) vom Mindestlohn ausgenommen. Praxiszeiten, die im Rahmen des sich anschließenden Studiums oder im Rahmen von praxisintegrierten Studiengängen nach der Abschlussprüfung erfolgen, sind als Pflichtpraktika vom Mindestlohn ausgenommen bzw. als in den Studiengang integrierte Praxiszeit kein Praktikum im Sinne von 26 Berufsbildungsgesetz. Der Hinweis in den Gesetzgebungsmaterialien, wonach insbesondere auch Praktika, die im Rahmen von dualen Studiengängen absolviert werden, vom Anwendungsbereich des Mindestlohns ausgenommen sind (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 2. Juli 2014, BT-Drs. 18/2010 (neu), Seite 24) hat insofern v.a. klarstellenden Charakter. 27.02.2017 Seite 23