RED DEUTSCH, WENN DU WAS WILLST!

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Transkript:

RED DEUTSCH, WENN DU WAS WILLST! Europäische Charta der Regionaloder Minderheitensprachen XX Die Charta verpflichtet die Behörden, dafür zu sorgen, dass wir auf Deutsch mündliche und schriftliche Auskünfte oder Dienstleistungen verlangen und auch auf Deutsch erhalten können. XX coe.int/minlang SPRACHFÜHRER DEUTSCH IN BOSNIEN UND HERZEGOWINA

Red Deutsch, wenn du was willst! Seite 2 Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, ein Abkommen des Europarats, schützt und fördert u.a. die deutsche Sprache in Bosnien und Herzegowina. Dieser Sprachführer leitet Sie durch die Bestimmungen der Charta, die Bosnien und Herzegowina auf Deutsch anwenden muss. Doch weder Bosnien und Herzegowina noch die Charta allein kann Ihre Sprache erhalten. Die Hauptverantwortung liegt bei Ihnen. Deutsch wird in Bosnien und Herzegowina nur dann überleben, wenn Sie es jeden Tag verwenden - und überall. Denn eines ist sicher: Eine Sprache, die man nur zu Hause spricht, wird am Ende aussterben. Sperren Sie Ihre Sprache nicht daheim ein: Nehmen Sie die Charta beim Wort und nutzen Sie im Alltag die vielen Möglichkeiten, Deutsch auch da draußen zu sprechen. Raus mit der Sprache! ZIELE UND GRUNDSÄTZE Hinsichtlich der deutschen Sprache legt Bosnien und Herzegowina in den Gebieten, in denen Deutsch gebraucht wird, unter Berücksichtigung der Situation der deutschen Sprache seiner Politik, Gesetzgebung und Praxis u.a. folgende Ziele und Grundsätze zugrunde: ffdie Anerkennung der deutschen Sprache als Ausdruck des kulturellen Reichtums ffdie Achtung des geografischen Gebiets der deutschen Sprache, um sicherzustellen, dass bestehende oder neue Verwaltungsgliederungen die Förderung des Deutschen nicht behindern ffdie Notwendigkeit entschlossenen Vorgehens zur Förderung des Deutschen, um es zu schützen. sofern dies noch nicht geschehen ist, jede ungerechtfertigte Unterscheidung, Ausschließung, Einschränkung oder Bevorzugung zu beseitigen, die den Gebrauch der deutschen Sprache betrifft und darauf ausgerichtet ist, die Erhaltung oder Entwicklung des Deutschen zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Das Ergreifen besonderer Maßnahmen zugunsten des Deutschen, welche die Gleichstellung zwischen den Sprechern des Deutschen und der übrigen Bevölkerung fördern sollen oder welche ihre besondere Lage gebührend berücksichtigen, gilt nicht als diskriminierende Handlung gegenüber den Sprechern weiter verbreiteter Sprachen. durch geeignete Maßnahmen das gegenseitige Verständnis zwischen allen Sprachgruppen des Landes zu fördern, indem es insbesondere Achtung, Verständnis und Toleranz gegenüber den Regional- oder Minderheitensprachen in die Ziele der in Bosnien und Herzegowina vermittelten Bildung und Ausbildung einbezieht und indem es die Massenmedien ermutigt, dasselbe Ziel zu verfolgen. Bei der Festlegung seiner Politik in Bezug auf die deutsche Sprache berücksichtigt Bosnien und Herzegowina die von der Gruppe, die Deutsch gebraucht, geäußerten Bedürfnisse und Wünsche. Bosnien und Herzegowina wird ermutigt, erforderlichenfalls Gremien zur Beratung der Behörden in allen Angelegenheiten der deutschen Sprache einzusetzen. BILDUNG Im Bereich der Bildung verpflichtet sich Bosnien und Herzegowina, in dem Gebiet, in dem Deutsch gebraucht wird, unter Berücksichtigung der Situation der deutschen Sprache und unbeschadet des Unterrichts der Amtssprache(n) des Staates: ffdie Kindergarten-Erziehung ganz oder zu einem erheblichen Teil in Deutsch zumindest denjenigen Schülern anzubieten, deren Familien dies verlangen, wenn die Zahl der Schüler als genügend groß angesehen wird f f den Grundschulunterricht, den Sekundarschulunterricht und die berufliche Bildung ganz oder zu einem erheblichen Teil in Deutsch (Deutsch als Unterrichtssprache verschiedener Fächer) oder den Unterricht des Deutschen als integrierenden Teil des Lehrplans zumindest denjenigen Schülern anzubieten, die (oder deren Familien) dies verlangen, wenn die Zahl der Schüler als genügend groß angesehen wird

Red Deutsch, wenn du was willst! Seite 3 fffür den Unterricht der Geschichte und Kultur, die in der deutschen Sprache ihren Ausdruck finden, zu sorgen. JUSTIZBEHÖRDEN in Bezug auf diejenigen Gerichtsbezirke, in denen die Zahl der Einwohner, welche Deutsch gebrauchen, die nachstehenden Maßnahmen rechtfertigt, unter Berücksichtigung der Situation der deutschen Sprache und unter der Bedingung, dass die Inanspruchnahme der durch diesen Absatz gebotenen Möglichkeiten nach Auffassung des Richters eine ordentliche Rechtspflege nicht behindert, ffin Strafverfahren sicherzustellen, dass der Angeklagte das Recht hat, die deutsche Sprache zu gebrauchen dafür zu sorgen, dass Anträge und Beweismittel, ob schriftlich oder mündlich, nicht allein aus dem Grund als unzulässig angesehen werden, weil sie in Deutsch abgefasst sind, wenn nötig durch Inanspruchnahme von Dolmetschern und Übersetzungen, wodurch den Betroffenen keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen. ffin zivilrechtlichen Verfahren und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten zuzulassen, dass eine Prozesspartei, wenn sie persönlich vor Gericht erscheinen muss, die deutsche Sprache gebrauchen kann, ohne dass ihr dadurch zusätzliche Kosten entstehen zuzulassen, dass Urkunden und Beweismittel in Deutsch vorgelegt werden, wenn nötig durch Inanspruchnahme von Dolmetschern und Übersetzungen. die Rechtsgültigkeit von im Inland abgefassten Rechtsurkunden im Verhältnis zwischen den Parteien nicht allein aus dem Grund zu verneinen, weil die Urkunden in Deutsch abgefasst sind. VERWALTUNGSBEHÖRDEN UND ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSBETRIEBE Innerhalb der Verwaltungsbezirke des Staates, in denen die Zahl der Einwohner, die Deutsch gebrauchen, die nachstehenden Maßnahmen rechtfertigt, und unter Berücksichtigung der Situation der deutschen Sprache verpflichtet sich Bosnien und Herzegowina, im Rahmen des Zumutbaren ffsicherzustellen, dass Personen, die Deutsch gebrauchen, in deutscher Sprache mündliche oder schriftliche Anträge stellen können ffzuzulassen, dass die Verwaltungsbehörden Schriftstücke in deutscher Sprache abfassen. In Bezug auf die örtlichen und regio nalen Behörden, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich die Zahl der Einwohner, welche die deutsche Sprache gebrauchen, die nachstehenden Maßnahmen rechtfertigt, verpflichtet sich Bosnien und Herzegowina, Folgendes zuzulassen und/oder dazu zu ermutigen: ffden Gebrauch der deutschen Sprache innerhalb der regionalen oder örtlichen Behörde ffdie Möglichkeit, dass Personen, die Deutsch gebrauchen, mündliche oder schriftliche Anträge in Deutsch stellen ffden Gebrauch oder die Annahme der herkömmlichen und korrekten Formen von Ortsnamen in deutscher Sprache, wenn nötig in Verbindung mit dem (den) Namen in der Amtssprache(n). In Bezug auf die öffentlichen Dienstleistungen, die von den Verwaltungsbehörden selbst oder in deren Auftrag erbracht werden, verpflichtet sich Bosnien und Herzegowina, in dem Gebiet, in dem die deutsche Sprache gebraucht wird, unter Berücksichtigung der Situation der deutschen Sprache und im Rahmen des Zumutbaren zuzulassen, dass Personen, die Deutsch gebrauchen, in Deutsch einen Antrag stellen. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen verpflichtet sich Bosnien und Herzegowina, nach Möglichkeit Wünsche von deutschsprachigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes, im deutschsprachigen Gebiet eingesetzt zu werden, zu erfüllen.

Red Deutsch, wenn du was willst! Seite 4 Bosnien und Herzegowina verpflichtet sich, den Gebrauch oder die Annahme von Familiennamen in deutscher Sprache auf Antrag der Betroffenen zuzulassen. MEDIEN für die Sprecher der deutschen Sprache in den Gebieten, in denen Deutsch gebraucht wird, unter Berücksichtigung der Situation der deutschen Sprache und in dem Ausmaß, in dem die staatlichen Stellen in diesem Bereich unmittelbar oder mittelbar Zuständigkeit, Befugnisse oder Einfluss haben, unter Achtung des Grundsatzes der Unabhängigkeit und Autonomie der Medien folgende Maßnahmen zu treffen: f fangemessene Vorkehrungen dafür zu treffen, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter Hörfunk- und Fernsehsendungen in Deutsch anbieten ffzur Einrichtung mindestens eines privaten Hörfunksenders in Deutsch zu ermutigen und/oder sie zu erleichtern ffzur regelmäßigen Ausstrahlung von privaten Fernsehsendungen in Deutsch zu ermutigen und/oder sie zu erleichtern ffzur regelmäßigen Veröffentlichung von Zeitungsartikeln in Deutsch zu ermutigen und/oder sie zu erleichtern. Bosnien und Herzegowina verpflichtet sich, den freien direkten Empfang von Hörfunk- und Fernsehsendungen aus Nachbarländern in Deutsch zu gewährleisten und die Weiterverbreitung von Hörfunkund Fernsehsendungen aus Nachbarländern in Deutsch nicht zu behindern. Es verpflichtet sich ferner, sicherzustellen, dass die Freiheit der Meinungsäußerung und die freie Verbreitung von Informationen in den Printmedien in Deutsch keiner Einschränkung unterworfen wird. Die Ausübung dieser Freiheiten kann unter bestimmten Bedingungen gesetzlich eingeschränkt werden. sicherzustellen, dass die Interessen der Sprecher des Deutschen innerhalb etwaiger im Einklang mit dem Gesetz geschaffener Gremien, die für die Gewährleistung von Freiheit und Pluralismus der Medien verantwortlich sind, vertreten oder berücksichtigt werden. KULTURELLE TÄTIGKEITEN UND EINRICHTUNGEN In Bezug auf kulturelle Einrichtungen und Tätigkeiten insbesondere Bibliotheken, Videotheken, Kulturzentren, Museen, Archive, Akademien, Theater und Kinos sowie literarische Werke und Filmproduktionen, volkstümliche Formen des kulturellen Ausdrucks, Festspiele und die Kulturindustrien, einschließlich unter anderem des Einsatzes neuer Technologien verpflichtet sich Bosnien und Herzegowina, in dem Gebiet, in dem Deutsch gebraucht wird, in dem Ausmaß, in dem die staatlichen Stellen in diesem Bereich Zuständigkeit, Befugnisse oder Einfluss haben, ffkulturelle Tätigkeiten in deutscher Sprache zu ermutigen sowie die Verbreitung deutschsprachiger Werke zu fördern ffmaßnahmen zu fördern, um sicherzustellen, dass die für die Veranstaltung oder Unterstützung kultureller Tätigkeiten verantwortlichen Gremien über Personal verfügen, das die deutsche Sprache sowie die Sprache(n) der übrigen Bevölkerung beherrscht ffzur unmittelbaren Mitwirkung von Vertretern der Sprecher der deutschen Sprache bei der Bereitstellung von Einrichtungen und der Planung kultureller Tätigkeiten zu ermutigen ffzur Schaffung eines oder mehrerer Gremien, die für die Sammlung, Aufbewahrung und Aufführung oder Veröffentlichung deutschsprachiger Werke verantwortlich sind, zu ermutigen und/oder sie zu erleichtern. In Bezug auf andere Gebiete als diejenigen, in denen Deutsch herkömmlicherweise gebraucht wird, verpflichtet sich Bosnien und Herzegowina, wenn die Zahl der Sprecher des Deutschen dies rechtfertigt, geeignete kulturelle Tätigkeiten und Einrichtungen zuzulassen, dazu zu ermutigen und/oder sie vorzusehen.

Red Deutsch, wenn du was willst! Seite 5 WIRTSCHAFTLICHES UND SOZIALES LEBEN In Bezug auf wirtschaftliche und soziale Tätigkeiten verpflichtet sich Bosnien und Herzegowina, im ganzen Land ffpraktiken entgegenzutreten, die den Gebrauch der deutschen Sprache im Zusammenhang mit wirtschaftlichen oder sozialen Tätigkeiten behindern sollen ffden Gebrauch der deutschen Sprache durch andere als das oben genannte Mittel zu erleichtern und/oder dazu zu ermutigen. GRENZÜBERSCHREITENDER AUSTAUSCH ffbestehende Abkommen anzuwenden, die es mit den deutschsprachigen Staaten verbinden, oder sich, wenn nötig, um den Abschluss solcher Übereinkünfte zu bemühen, um dadurch Kontakte zwischen den Sprechern der deutschen Sprache in den betreffenden Staaten in den Bereichen Kultur, Bildung, Information, berufliche Bildung und Weiterbildung zu fördern ffzugunsten der deutschen Sprache die grenzüberschreitende Zusammenarbeit insbesondere zwischen regionalen oder örtlichen Behörden zu erleichtern und zu fördern, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich die deutsche Sprache gebraucht wird. RAHMENÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ NATIONALER MINDERHEITEN Zusätzlich zur Charta genießen Sie den Schutz des Rahmenübereinkommens zum Schutz natio naler Minderheiten. Mit diesem Europarat-Abkommen fördert Bosnien und Herzegowina die Bedingungen, die Angehörigen nationaler Minderheiten die Pflege und Weiterentwicklung ihrer Kultur und der wesentlichen Bestandteile ihrer Eigenart (Religion, Sprache, Traditionen, Kulturerbe) ermöglichen, und schützt diese Personen vor Assimilierung. Das Rahmenübereinkommen gewährleistet das Recht auf Gebrauch einer Minderheitensprache im öffentlichen Leben und umfasst den Zugang zu Lehrbüchern, das Recht auf Gründung und Betrieb privater Bildungsund Ausbildungseinrichtungen, das Recht auf Gebrauch von Vornamen und Straßennamen in einer Minderheitensprache, das Recht auf öffentliche Anbringung privater Aufschriften in einer Minderheitensprache, die wirksame Teilnahme am öffentlichen Leben (auch in Verbänden) und den Abschluss von Minderheitenschutz-Verträgen mit anderen Staaten. GIBT S PROBLEME? Organisationen oder Vereinigungen, die in Bosnien und Herzegowina rechtmäßig gegründet worden sind, können den Europarat auf Fragen aufmerksam machen, welche die von Bosnien und Herzegowina mit der Charta eingegangenen Verpflichtungen betreffen. Bitte richten Sie solche Erklärungen an: Europäische Charta der Regionaloder Minderheitensprachen Europarat F-67075 Straßburg minlang.secretariat@coe.int Die Sprachführer geben für jede von der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützte Sprache einen Überblick über die für sie geltenden Bestimmungen. Dieser Bürgerleitfaden ersetzt nicht die Charta. Der genaue Wortlaut der von den Vertragsstaaten angenommenen Bestimmungen und die Übersicht über alle von diesen Bestimmungen abgedeckten Sprachen finden sich auf der Webseite des Europarats: www.coe.int/minlang oder http:// www.coe.int/de/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/148 ( Vertrag 148). Es werden fortlaufend weitere Sprachführer vorbereitet. Prems 025917