LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
|
|
- Heiko Kopp
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Dr. Hikmat Al-Sabty und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Niederdeutsche Sprache und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie ist der Stand der Erfüllung der Verpflichtungen, zu denen sich das Land in der Charta der Regional- oder Minderheitensprachen bekennt? Gemäß Artikel 16 Absatz 2 Landesverfassung schützt und fördert das Land die Pflege der niederdeutschen Sprache. Die Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU für die sechste Wahlperiode des Landtages Mecklenburg-Vorpommern stellt zum Schutz und zur Förderung der niederdeutschen Sprache in Ziffer 234 fest: Die niederdeutsche Sprache wird auf der Grundlage der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen geschützt und gepflegt. Nachfolgend wird auf die wesentlichen Fragestellungen des Berichtes des Sachverständigenausschusses des Europarates zu der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen eingegangen. Nach Artikel 7 Absatz 4 der Charta hat sich das Land 1994 dazu bekannt, erforderlichenfalls Gremien zur Beratung der Behörden in allen Angelegenheiten der Regional- oder Minderheitensprachen einzusetzen. Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. März 2015 beantwortet.
2 Drucksache 6/3791 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Daher ist im Juni 1996 der Niederdeutsch-Beirat Mecklenburg-Vorpommern erstmals berufen worden. Dieser soll nachfolgende Ziele erreichen: - Koordinierung und Vernetzung sämtlicher Niederdeutsch-Aktivitäten in Mecklenburg- Vorpommern, - Förderung der überregionalen Zusammenarbeit, - Beratung der Landesregierung in Fragen des Niederdeutschen, - Durchführung von Niederdeutschveranstaltungen. Ergänzend wird auch auf die Antwort zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2608 hingewiesen. Der Niederdeutsch-Beirat wurde im Juli 2014 in neuer personeller Zusammensetzung berufen. Er widmet sich insbesondere der Neuorganisation der Niederdeutsch- und Heimatpflege, der Stärkung der niederdeutschen Sprachvermittlung an den Schulen sowie der Bereitstellung von modernem Arbeits- und Lesematerial für die Niederdeutschpflege in Mecklenburg-Vorpommern. Der Sachverständigenausschuss hat in seinem am 14. November 2013 verabschiedeten Bericht die vom Land Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 8 Abs. 1 g, 9 Abs. 1.b.iii und c.iii und Abs. 2 a, 10, Abs. 2.a; b; f, 11, Abs. 1b.ii, d, e.ii und Abs. 2, 12, Abs. 1.a; b; d; e; h sowie 13, Abs. 1.a; c; d der Charta der Regional- und Minderheitensprachen als erfüllt angesehen. Artikel 8, Absatz 1.g Im Bereich der Bildung verpflichten sich die Vertragsparteien, in dem Gebiet, in dem solche Sprachen gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation jeder dieser Sprachen und unbeschadet des Unterrichts der Amtssprache(n) des Staates: für den Unterricht der Geschichte und Kultur, die in der Regional- oder Minderheitensprache ihren Ausdruck finden, zu sorgen; Artikel 9, Absatz 1.b.iii; c.iii Die Vertragsparteien verpflichten sich, in Bezug auf diejenigen Gerichtsbezirke, in denen die Zahl der Einwohner, welche die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, die nachstehenden Maßnahmen rechtfertigt, unter Berücksichtigung der Situation jeder dieser Sprachen und unter der Bedingung, dass die Inanspruchnahme der durch diesen Absatz gebotenen Möglichkeiten nach Auffassung des Richters eine ordentliche Rechtspflege nicht behindert: in zivilrechtlichen Verfahren: zuzulassen, dass Urkunden und Beweismittel in den Regional- oder Minderheitensprachen vorgelegt werden, in Verfahren vor Gerichten für Verwaltungssachen: zuzulassen, dass Urkunden und Beweismittel in den Regional- oder Minderheitensprachen vorgelegt werden, 2
3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3791 Artikel 9, Absatz 2.a Die Vertragsparteien verpflichten sich: die Rechtsgültigkeit von im Inland abgefassten Rechtsurkunden nicht allein aus dem Grund zu verneinen, weil sie in einer Regional- oder Minderheitensprache abgefasst sind, Artikel 10, Absatz 2.a; b; f In Bezug auf die örtlichen und regionalen Behörden, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich die Zahl der Einwohner, welche die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, die nachstehenden Maßnahmen rechtfertigt, verpflichten sich die Vertragsparteien, folgendes zuzulassen und/oder dazu zu ermutigen: den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen innerhalb der regionalen oder örtlichen Behörde; die Möglichkeit, dass Personen, die Regional- oder Minderheitensprachen gebrauchen, mündliche oder schriftliche Anträge in diesen Sprachen stellen; den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen durch die örtlichen Behörden in deren Ratsversammlungen, ohne jedoch den Gebrauch der Amtssprache(n) des Staates auszuschließen; Artikel 11, Absatz 1b.ii, d, e. ii Die Vertragsparteien verpflichten sich, für die Sprecher von Regional- oder Minderheitensprachen in den Gebieten, in denen diese Sprachen gebraucht werden, unter Berücksichtigung der Situation jeder Sprache und in dem Ausmaß, in dem die staatlichen Stellen in diesem Bereich unmittelbar oder mittelbar Zuständigkeit, Befugnisse oder Einfluss haben, unter Achtung des Grundsatzes der Unabhängigkeit und Autonomie der Medien folgende Maßnahmen zu treffen: zur regelmäßigen Ausstrahlung von Hörfunksendungen in den Regional- oder Minderheitensprachen zu ermutigen und/oder sie zu erleichtern; zur Produktion und Verbreitung von Audio- und audiovisuellen Werken in den Regionaloder Minderheitensprachen zu ermutigen und/oder sie zu erleichtern; zur regelmäßigen Veröffentlichung von Zeitungsartikeln in den Regional- oder Minderheitensprachen zu ermutigen und/oder sie zu erleichtern; Artikel 11, Absatz 2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, den freien direkten Empfang von Hörfunk- und Fernsehsendungen aus Nachbarländern in einer Sprache zu gewährleisten, die in derselben oder ähnlicher Form wie die Regional- oder Minderheitensprache gebraucht wird, und die Weiterverbreitung von Hörfunk- und Fernsehsendungen aus Nachbarländern in einer solchen Sprache nicht zu behindern. Sie verpflichten sich ferner, sicherzustellen, dass die Freiheit der Meinungsäußerung und die freie Verbreitung von Informationen in den Printmedien in einer Sprache, die in derselben oder ähnlicher Form wie die Regional- oder Minderheitensprache gebraucht wird, keiner Einschränkung unterworfen werden. Da die Ausübung der erwähnten Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer unentbehrlich sind, um die Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu verhindern oder das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten. 3
4 Drucksache 6/3791 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Artikel 12, Absatz 1.a; b; d; e; h In Bezug auf kulturelle Einrichtungen und Tätigkeiten - insbesondere Bibliotheken, Videotheken, Kulturzentren, Museen, Archive, Akademien, Theater und Kinos sowie literarische Werke und Filmproduktionen, volkstümliche Formen des kulturellen Ausdrucks, Festspiele und die Kulturindustrien, einschließlich unter anderem des Einsatzes neuer Technologien - verpflichten sich die Vertragsparteien, in dem Gebiet, in dem solche Sprachen gebraucht werden, in dem Ausmaß, in dem die staatlichen Stellen in diesem Bereich Zuständigkeit, Befugnisse oder Einfluss haben: zu den Regional- oder Minderheitensprachen eigenen Formen des Ausdrucks und der Initiative zu ermutigen sowie die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten zu den in diesen Sprachen geschaffenen Werken zu fördern; die verschiedenen Zugangsmöglichkeiten zu den in Regional- oder Minderheitensprachen geschaffenen Werken in anderen Sprachen zu fördern, indem sie Tätigkeiten auf dem Gebiet der Übersetzung, Synchronisation, Nachsynchronisation und Untertitelung unterstützen und ausbauen; sicherzustellen, dass die für die Veranstaltung oder Unterstützung kultureller Tätigkeiten verschiedener Art verantwortlichen Gremien bei den Unternehmungen, die sie ins Leben rufen oder unterstützen, in angemessener Weise dafür sorgen, dass die Kenntnis und der Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen sowie Regional- oder Minderheitenkulturen berücksichtigt werden; Maßnahmen zu fördern, um sicherzustellen, dass die für die Veranstaltung oder Unterstützung kultureller Tätigkeiten verantwortlichen Gremien über Personal verfügen, das die betreffende Regional- oder Minderheitensprache sowie die Sprache(n) der übrigen Bevölkerung beherrscht; wenn nötig Übersetzungs- und Terminologieforschungsdienste zu schaffen und/oder zu fördern und zu finanzieren, insbesondere im Hinblick auf die Erhaltung und Entwicklung geeigneter Terminologie in jeder Regional- oder Minderheitensprache für die Bereiche Verwaltung, Handel, Wirtschaft, Gesellschaft, Technik oder Recht. Artikel 13, Absatz 1.a; c; d In Bezug auf wirtschaftliche und soziale Tätigkeiten verpflichten sich die Vertragsparteien, im ganzen Land: aus ihrem Recht jede Bestimmung zu entfernen, die den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen in Urkunden betreffend das wirtschaftliche oder soziale Leben, insbesondere Arbeitsverträge, sowie in technischen Schriftstücken wie Gebrauchsanweisungen für Erzeugnisse oder Anlagen ungerechtfertigt verbietet oder einschränkt; Praktiken entgegenzutreten, die den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen oder sozialen Tätigkeiten behindern sollen; den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen durch andere als die unter den Buchstaben a bis c genannten Mittel zu erleichtern und/oder dazu zu ermutigen. Gemäß Artikel 8 Absatz 1.a sind in den vorschulischen Einrichtungen Möglichkeiten für die niederdeutsche Sprachvermittlung anzubieten. Nach der erfolgreichen Durchführung eines Modellprojektes Niederdeutsch an Kindergärten in Mecklenburg-Vorpommern von 2010 bis 2012 werden weiterhin Mittel für die Niederdeutschförderung in der frühkindlichen Bildung bereitgestellt. 4
5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3791 Gemäß Artikel 8 Absatz 1.b und 1.c sind Niederdeutschangebote innerhalb des Grundschulunterrichts bzw. des Unterrichts im Sekundarbereich als integrierender Teil des Lehrplans vorzusehen. Dafür ist 2004 die Verwaltungsvorschrift Niederdeutsch in der Schule erlassen worden. Der Förderung und Pflege der niederdeutschen Sprache an den Schulen widmen sich die Landesbeauftragte für Niederdeutsch sowie die Niederdeutsch-Berater bei den Schulämtern. Die Landesbeauftragte für Niederdeutsch übernimmt auch die Organisation des Plattdeutsch-Wettbewerbs für Kinder und Jugendliche. Mit großem Erfolg wurde der 11. Plattdeutsch-Wettbewerb des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2013/2014 durchgeführt. Die Abschlussveranstaltung fand am in der Landeshauptstadt Schwerin statt. Die Vorbereitungen für den nächsten Plattdeutsch-Wettbewerb 2015/2016 haben begonnen. Auch in Zukunft wird die Förderung der niederdeutschen Sprache in den Schulen und Kindergärten des Landes im Vordergrund stehen. Auf die neue Möglichkeit für Nachmittagsangebote in Ganztagsschulen und vollen Halbtagsgrundschulen in Mecklenburg- Vorpommern wird hingewiesen (vergleiche Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom Musikschulen, Kultur- und Sportvereine können Ganztagsschulen unterstützen ). Entsprechend Artikel 8 Absatz 1.e bieten die Universitäten Greifswald und Rostock weiterhin Möglichkeiten für das Studium der niederdeutschen Sprache, vor allem im Rahmen der Lehrerausbildung. Außerdem wird die wissenschaftliche Erforschung des Niederdeutschen weiterhin eine große Bedeutung haben; am Institut für Deutsche Philologie der Universität Greifswald, am Institut für Germanistik sowie am Institut für Volkskunde/Wossidlo-Archiv der Universität Rostock. Dem zur Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte anhaltenden Artikel 8 Absatz 1.h wird durch Weiterbildungsangebote im Rahmen des Weiterbildungskatalogs des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern sowie durch Weiterbildungsangebote der Niederdeutschberater in den Schulamtsbereichen entsprochen. Die Landesregierung hat im Übrigen einen länderübergreifenden Antrag einer Bewerbung der Niederdeutschen Theater um die Aufnahme in das immaterielle Kulturerbe der UNESCO erfolgreich begleitet. Seit Dezember 2014 ist das Niederdeutsche Theater im bundesdeutschen Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gelistet. In Bezug auf Artikel 11 wird mitgeteilt, dass der öffentlich-rechtliche NDR und die Offenen Kanäle eine gewisse Anzahl an niederdeutschen Sendungen ausstrahlen; die privaten Rundfunkanstalten bieten keine Sendungen auf Niederdeutsch an, sondern lediglich unregelmäßig Sendungen zu niederdeutschen Themen. Der Sachverständigenausschuss hat festgestellt, dass es in diesem Bereich keine Entwicklungen gab. 5
6 Drucksache 6/3791 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Pflege der niederdeutschen Sprache bleibt gemäß Artikel 12 ein Schwerpunkt der jährlichen kulturellen Projektförderung für die verschiedenen Niederdeutschvereine in Mecklenburg-Vorpommern. Zu den regelmäßig unterstützten Trägern der Niederdeutschpflege gehören unter anderem die Fritz Reuter Gesellschaft e.v., die 2010 federführend beim Projekt Reuter 200 mit vielen Aktivitäten anlässlich des 200. Geburtstags Fritz Reuters tätig war, die John Brinckman Gesellschaft e.v., die 2014 den 200. Geburtstag Brinckmans für eine Kampagne John Brinckman 200 nutzte, der Bund niederdeutscher Autoren und die niederdeutschen Bühnen. Im Rahmen der kulturellen Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern ist es möglich, Produktionen im Bereich Niederdeutsch zu unterstützen. 2. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden ergriffen, um die im letzten Bericht der Monitoring-Kommission im Jahr 2014 festgestellten Defizite zu überwinden? Der am veröffentlichte Monitoring-Bericht des Sachverständigenausschusses gibt der Verwaltung Empfehlungen zur Verbesserung der Regelungs- und Anwendungspraxis. Hierzu können folgende Aussagen getroffen werden: Für die Förderung der niederdeutschen Sprache in der vorschulischen Bildung wird durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Modellprojektförderung ausgeschrieben. Das Ergebnis wird derzeit geprüft. Die Landesbeauftragte für Niederdeutsch schreibt die Erhebung über die Angebote an Grundund Sekundarschulen im Rahmen des Deutschunterrichts fort. Niederdeutsch ist kein eigenständiges Schulfach. Der Niederdeutschbeirat beim Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur befasst sich mit der Umsetzung der Verwaltungsvorschrift Niederdeutsch in den Schulen". Zur Stärkung der Niederdeutschangebote an Schulen gibt es seit 2015 die Möglichkeit, im Rahmen der Ganztagsschule beziehungsweise vollen Halbtagsschule durch Träger der Niederdeutschpflege das Angebot zum Spracherwerb an Schulen zu verbessern. An der Universität Greifswald kann Niederdeutsch auch weiterhin als Schwerpunkt im Lehramtsstudium Deutsch, Beifach Niederdeutsch, gewählt werden. Zum Sommersemester 2013 waren im Fach Niederdeutsch 49, im Wintersemester 53 und im Sommersemester Studierende immatrikuliert. Die bisherigen Absolventinnen und Absolventen sind nach Auskunft der Dozentin an der Universität Greifswald sämtlich nicht in Mecklenburg- Vorpommern tätig. Niederdeutsch wird an der Universität Rostock immer noch als Modul in Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen angeboten. Der Besuch eines Niederdeutsch- Einführungskurses ist für Lehramtsstudenten verpflichtend, während Niederdeutsch im Rahmen anderer Studiengänge ein Wahlpflichtfach ist. Die Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Juli 2012 sieht vor, dass das Fach Niederdeutsch im Rahmen des Lehramtsstudiums, abweichend von den sonst üblichen Regelungen, als Beifach studiert werden kann. Es wird erwartet, dass auf dieser Basis das Niederdeutsche an beiden Universitäten als reguläres Beifach verankert wird. 6
7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3791 In diesem Jahr gibt es Weiterbildungsangebote im Fach Niederdeutsch für Lehrkräfte im Programm des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Neuberufung des Niederdeutschbeirates sowie der Einrichtung einer Beratungs- und Koordinierungsstelle für die niederdeutsche Sprache und die Heimatpflege in Mecklenburg- Vorpommern sind Strukturen geschaffen worden beziehungsweise werden Strukturen geschaffen, die die Entwicklung der Niederdeutschpflege beobachten und lenken können. Im Rahmen der kulturellen Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern ist es möglich, Produktionen im Bereich Niederdeutsch zu unterstützen. Aktuell ist ein Antrag für ein länderübergreifendes Filmprojekt für einen plattdeutschen Dokumentarfilm Utbüxen kann keenen positiv beschieden worden. Der Empfehlung des Sachverständigenausschusses, den Zugang zu Werken in niederdeutscher Sprache aktiv zu fördern, wird jährlich im Rahmen der kulturellen Projektförderung entsprochen. 3. Wie will die Landesregierung ihrer politischen Verantwortung für die Heimatpflege und die Pflege der niederdeutschen Sprache gerecht werden, wenn die Entscheidung über die Projektkoordinierung an die Stiftung Mecklenburg abgegeben wird? Die Einrichtung einer Beratungs- und Koordinierungsstelle für die niederdeutsche Sprache und die Heimatpflege in Mecklenburg-Vorpommern ist Ausdruck der Tatsache, dass sich die Landesregierung ihrer politischen Verantwortung für die Heimatpflege und die Pflege der niederdeutschen Sprache stellt. Die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens für eine Beratungs- und Koordinierungsstelle (vergleiche AmtsBl. M-V 2014 S. 1022) war wegen der Insolvenz des früheren Landesheimatverbandes und des bisherigen Scheiterns einer Neugründung im Hinblick auf Artikel 16 der Landesverfassung rechtlich und politisch geboten. 4. Welche Konzepte gibt es, um der zunehmenden Inanspruchnahme der Heimat- und Sprachpflege durch rechte Kräfte entgegenzuwirken? Jegliche Kulturarbeit ist identitätsstiftend und wirkt sich insoweit auch im freiheitlichen Sinne auf den demokratischen Prozess aus. Für den Bereich der Heimatpflege und die niederdeutsche Sprache ist es wichtig, funktionierende Strukturen zu schaffen, die eine Kulturarbeit in diesem Bereich im Sinne von Toleranz und Freiheit weiter ermöglichen. Deshalb wurde ein Interessenbekundungsverfahren für die Übernahme einer Beratungs- und Koordinierungsstelle für die niederdeutsche Sprache und die Heimatpflege in Mecklenburg- Vorpommern initiiert, dessen Ergebnisse in einer offenen Diskussion beraten werden. Zu diesen Beratungen sind alle Akteure der Heimat- und Sprachpflege aus Mecklenburg- Vorpommern eingeladen. 7
8 Drucksache 6/3791 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Darüber hinaus sind mit der Landeszentrale für politische Bildung und den Regionalzentren für demokratische Kultur erfahrene Partner vorhanden. Insbesondere die Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz bei der Landeszentrale für politische Bildung ist seit Februar 2012 in diesem Sinne tätig. Sie steuert und koordiniert auf der Grundlage des Landesprogramms Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken! die Prozesse in den Themenfeldern Demokratie und Toleranz, Stärkung der Zivilgesellschaft und Bekämpfung von Rechtsextremismus. Aufgaben der Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz sind vor allem - Organisation des landesweiten Beratungsnetzwerkes Demokratie und Toleranz, - Koordinierung der Arbeit der fünf Regionalzentren für demokratische Kultur, - Förderung von Projekten zur Demokratiestärkung, - zentrale Anlaufstelle für Einzelpersonen, Vereine, Verbände etc. bezüglich aller Anfragen und Beratungswünsche bezüglich des Rechtsextremismus und Demokratiestärkung, - zuständige Kontaktstelle des Landes für alle Bundesprogramme zur Stärkung von Demokratie und Toleranz. Darüber hinaus verfolgt auch das Projekt Demokratie auf Achse der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern in Kooperation mit der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR das Ziel, das Anliegen in die Regionen zu tragen. Unter diesem Motto ist der Demokratie-Bus mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterwegs durch die Landkreise und Regionen Mecklenburg- Vorpommerns und transportiert die umfangreichen Bildungs- und Beratungsangebote sowie vielfältiges Material- und Publikationssortiment beider Einrichtungen in die Fläche unseres Bundeslandes. An den Vormittagen besucht das Team des Demokratie-Busses Schulen und veranstaltet dort Projektstunden zu den Themen Demokratie und Politik und DDR- Geschichte. Für alle anderen Bürger besteht nachmittags auf Marktplätzen die Möglichkeit, mit den Mitarbeitern über Politik und Geschichte ins Gespräch zu kommen, sich über das Beratungsangebot der Landesbeauftragten zu informieren oder einen Antrag auf Stasi- Akteneinsicht zu stellen. Schließlich ist der DemokratieLaden Anklam ein Informations- und Veranstaltungsort für Diskussionen, Ausstellungen, Lesungen, Filmveranstaltungen u. v. m., der im März 2011 eröffnet wurde. Die Mitarbeiterinnen stehen interessierten Vereinen, Institutionen und Bürgern als Berater für die Entwicklung von Ideen und Projekten zur demokratischen Mitgestaltung zur Verfügung. Hierdurch soll ein Beitrag zur Stärkung der politischen Kultur in dieser ländlichen Region geleistet werden. Dabei wird mit einer Vielzahl von regionalen Partnern zusammengearbeitet, insbesondere auch dem Verein Demokratisches Ostvorpommern-Verein für politische Kultur e. V. Im DemokratieLaden werden zudem Publikationen der Landes- und Bundeszentrale für politische Bildung kostenlos für alle interessierten Bürger, aber auch für Schulen bereitgestellt (vgl. zum Ganzen: Internetauftritt der Landeszentrale für politische Bildung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 8
Rahmenvereinbarung. zwischen. dem Senat der Freien Hansestadt Bremen. und
Rahmenvereinbarung zwischen dem Senat der Freien Hansestadt Bremen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Bremen e.v. (Bremer Sinti Verein e.v. und Bremerhavener Sinti Verein e.v.) Präambel
MehrFörderung des Niederdeutschen im Bereich Hörfunk und Fernsehen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/225 Landtag 19. Wahlperiode 15.12.15 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Förderung des Niederdeutschen im Bereich Hörfunk und Fernsehen Antwort
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3789 6. Wahlperiode 30.03.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Elternrechte in den Kindertageseinrichtungen und ANTWORT
MehrÜbereinkommen über die Beteiligung von Ausländern am kommunalen öffentlichen Leben
Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 144 Übereinkommen über die Beteiligung von Ausländern am kommunalen öffentlichen Leben Straßburg/Strasbourg, 5.II.1992 Nichtamtliche Übersetzung Teil I Präambel Die
MehrRahmenabkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Französischen Republik. über
Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich - 2 - Die Regierung
MehrEntwicklung der Fachhochschule Kehl Hochschule für öffentliche Verwaltung
14. Wahlperiode 11. 10. 2006 Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Innenministeriums Entwicklung der Fachhochschule Kehl Hochschule für öffentliche Verwaltung Antrag Der Landtag wolle beschließen,
MehrBundesprogramm Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit
Das Bundesprogramm Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/211 6. Wahlperiode 11.01.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Neuregelung der Beförderung von Schülerinnen und
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4023 5. Wahlperiode 18.01.2011 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Marianne Linke, Fraktion DIE LINKE Freiwilliges Soziales Jahr und andere Freiwilligendienste
MehrEhemalige Stasi-Mitarbeiter in den Justizbehörden des Landes Brandenburg
Landtag Brandenburg Drucksache 5/2891 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1127 des Abgeordneten Danny Eichelbaum der CDU-Fraktion an die Landesregierung Ehemalige Stasi-Mitarbeiter
MehrEUROPÄISCHE ZENTRALBANK
DE Diese inoffizielle konsolidierte Fassung des Verhaltenskodex für die Mitglieder des EZB-Rates dient nur zu Informationszwecken. B EUROPÄISCHE ZENTRALBANK VERHALTENSKODEX FÜR DIE MITGLIEDER DES EZB-RATES
MehrEuropäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Übersetzung 1 Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen 0.441.2 Abgeschlossen in Strassburg am 5. November 1992 Von der Bundesversammlung genehmigt am 25. September 1997 2 Schweizerische
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Ausgaben des Landes und Sonderzahlungen für die Theater und Orchester
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/152 7. Wahlperiode 15.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Ausgaben des Landes und Sonderzahlungen für die Theater und
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode der Abgeordneten Heike Franzen und Peter Sönnichsen (CDU)
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4045 18. Wahlperiode 2016-04-15 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen und Peter Sönnichsen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3839 6. Wahlperiode 07.05.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Vermittlungsbilanz für die von Insolvenzen bei Schlecker,
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode 11-09-30 Beschlussempfehlung des Europaausschusses gemäß Artikel 17 Abs. 2 Satz 2 LV und 14 Abs. 1 Satz 2 GeschO Vereinbarung zwischen
MehrRB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)
RB 10.4211 GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) (vom ) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der
MehrBESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGS- POLITIK
BESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGS- POLITIK Artikel 42 (1) Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.
Mehrüber die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
.. Gesetz vom. März 007 über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom. Dezember 00 über die Berufsbildung, insbesondere die Artikel
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2074 6. Wahlperiode 01.08.2013. der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2074 6. Wahlperiode 01.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für die Pflege qualifizierende Studiengänge in Mecklenburg-Vorpommern
MehrDER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,
CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/54 6. Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/54 6. Wahlperiode 03.11.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes und ANTWORT der Landesregierung
MehrAbkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Südafrika über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit
Originaltext Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Südafrika über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit Abgeschlossen am 7. Dezember 2007 In Kraft
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Pflegestützpunkte und Pflegelotsen in Mecklenburg-Vorpommern
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/626 7. Wahlperiode 26.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Pflegestützpunkte und Pflegelotsen in Mecklenburg-Vorpommern
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5157 6. Wahlperiode 04.03.2016
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5157 6. Wahlperiode 04.03.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Erfüllung der Schulpflicht an den allgemein bildenden Schulen
MehrMecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal
Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal Gesetz zur Errichtung von Stellen mit der Bezeichnung Einheitlicher Ansprechpartner und zur Übertragung von Aufgaben auf die Wirtschaftskammern (Einheitlicher-Ansprechpartner-Errichtungsgesetz
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Jeannine Rösler und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2994 6. Wahlperiode 13.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Institutionelle Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
MehrDie Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Übereinkommen unterzeichnen,
0.101.2 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1984 Nr. 10 ausgegeben am 25. Februar 1984 Europäisches Übereinkommen über die an den Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen
MehrAngebote der Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ) für Kommunen
Angebote der Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ) für Kommunen Gemeinsam. Nachhaltig. Handeln. Die SEZ 1991 vom Land Baden-Württemberg errichtet zur Förderung privater, kommunaler
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4482 6. Wahlperiode 05.10.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4482 6. Wahlperiode 05.10.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Fachkräftegebot in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
MehrDie staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit hat in ihrer Sitzung am dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/1108 Landtag 22.08.06 16. Wahlperiode Mitteilung des Senats vom 22. August 2006 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben staatlicher
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3374 6. Wahlperiode 03.11.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und ANTWORT der Landesregierung
MehrEUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE. Kooperationsvereinbarung
EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE Kooperationsvereinbarung Präambel Die Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) und das Europäische Institut
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1972 6. Wahlperiode 19.08.2013
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1972 6. Wahlperiode 19.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einstellungen von Bewerberinnen und Bewerbern in den öffentlichen
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5230 6. Wahlperiode 18.03.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Besetzungen der Funktionsstellen an den allgemein bildenden
MehrEs fördert die gesunde Entwicklung der Jugend und die Erhaltung der Gesundheit auf allen Altersstufen.
437. Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport vom.0.985 (Stand 0.0.004) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Art. Zweck Dieses Gesetz legt die Aufgaben und
MehrKulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt 1 Bildung der Kulturregionen (1) Es werden Kulturregionen
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3007 6. Wahlperiode 16.06.2014
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3007 6. Wahlperiode 6.06.04 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unterricht von Kindern mit Förderbedarfen und Qualifizierung
MehrDas Sächsische Kulturraumgesetz als Bibliotheksgesetz
Das Sächsische Kulturraumgesetz als Bibliotheksgesetz Joachim Linek Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Einleitung Präzisierung des Titels: Das Sächsische Kulturraumgesetz als Bibliotheksgesetz?
MehrKirchliche Kooperationspartner
Rahmenvereinbarung zur schulisch-kirchlichen Kooperation zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs,
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2897 6. Wahlperiode 19.05.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schülerinnen und Schüler mit schulaversivem Verhalten
Mehr3. Welche landeseigenen Förderprogramme kommen in welcher Höhe in Heilbronn konkret zur Anwendung?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6458 05. 02. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/296 6. Wahlperiode 26.03.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack und Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Schutz und Förderung der niederdeutschen
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1448 6. Wahlperiode 21.01.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern
MehrEUROPÄISCHES PARLAMENT
EUROPÄISCHES PARLAMENT 1999 2004 Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik 13. März 2002 VORLÄUFIG ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Ausschusses
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2169 6. Wahlperiode 16.10.2013
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2169 6. Wahlperiode 16.10.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten
MehrG e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird
G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3514 6. Wahlperiode 02.02.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 3/1712 3. Wahlperiode 12.12.2000
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 3/1712 3. Wahlperiode 12.12.2000 ANTWORT der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Monty Schädel, Fraktion der PDS - Drucksache 3/1604 - Lehrerinnen
MehrÜberblick zur Förderung des Inlandstourismus in Deutschland
Überblick zur Förderung des Inlandstourismus in Deutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Überblick zur Förderung des Inlandstourismus in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21.07.2016 Fachbereich:
MehrRahmenvereinbarung. der rheinland-pfälzischen Landesregierung. dem Verband Deutscher Sinti und Roma Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.
Rahmenvereinbarung zwischen der rheinland-pfälzischen Landesregierung und dem Verband Deutscher Sinti und Roma Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. 2 Präambel I. Am 18. Mai 2000 ist Artikel 17 Absatz 4
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Beschäftigungspotenzial von Frauen und Alleinerziehenden nutzen
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1329 6. Wahlperiode 30.11.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Beschäftigungspotenzial von Frauen und Alleinerziehenden
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/363 6. Wahlperiode 29.02.2012 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen
MehrRijksuniversiteit Groningen
Rijksuniversiteit Groningen Kooperationsvertrag zwischen der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, der Universität Bremen und der Rijksuniversiteit Groningen Auf der Grundlage des Kooperationsvertrages
MehrTagesordnung. für die 45. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt am 9. und 10. Dezember 2010
Tagesordnung für die 45. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt am 9. und 10. Dezember 2010 85. Sitzung des Landtages am Donnerstag, dem 09.12.2010, 10 Uhr 86. Sitzung des Landtages am Freitag,
MehrFörderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (LRS)
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4716 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1860 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4441 Förderung von Schülerinnen
MehrGesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13313 31.10.2016 Neudruck Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Änderung
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2811 6. Wahlperiode 09.04.2014
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2811 6. Wahlperiode 09.04.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Besuch der örtlich nicht zuständigen Schule/freie Schulwahl
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1727 6. Wahlperiode 10.05.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Prüfungen im Rahmen der Ausbildung von staatlich anerkannten
MehrReglement zur Videoüberwachung vom 7. September 2015
Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 05 Reglement zur Videoüberwachung / LK 07.09.05 Seite Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Vorbemerkung... Seite 3 Art. Gesetzliche Grundlagen...
MehrRAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 10. November 2009 (OR. en) 14872/09 ACP 236 WTO 221 COLAT 30 RELEX 943
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 10. November 2009 (OR. en) 14872/09 ACP 236 WTO 221 COLAT 30 RELEX 943 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt
MehrGesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 I Internationale Abkommen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Art.
MehrDie Behinderten-Anwaltschaft. Ein offenes Haus.
Die Behinderten-Anwaltschaft. Ein offenes Haus. Für: Chancen-Gleichheit Das heißt alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben. Barriere-Freiheit Vielfalt Das heißt jede und jeder ist eingeladen. Jede
Mehr1. Welche Ziele verfolgen Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4456 06. 12. 2013 Kleine Anfrage der Abg. Viktoria Schmid CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Bildungspartnerschaften
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14043 18.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk zu dem Antrag der
MehrÜbersetzung 1. Abgeschlossen am 29. September 2009 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 15. Juni 2012
Übersetzung 1 Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit Abgeschlossen am 29. September
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.12.2011 KOM(2011) 909 endgültig 2011/0444 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die im Interesse der Europäischen Union abgegebene Einverständniserklärung
MehrErklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder
Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder Gemäss Anlage I zur Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments betreffend den Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments im Bereich
MehrGrundordnung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg
Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Grundordnung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg vom 15.03.2007 Vorwort Die Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg ist eine vom Land getragene, rechtsfähige
MehrManifest. für eine. Muslimische Akademie in Deutschland
Manifest für eine Muslimische Akademie in Deutschland 1. Ausgangssituation In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein breit gefächertes, differenziertes Netz von Institutionen der Erwachsenen- und Jugendbildung,
MehrThüringer THÜRINGER Landtag LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ Wahlperiode
Thüringer THÜRINGER Landtag LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/3009 4. Wahlperiode 07.05.2007 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hennig (Die Linkspartei.PDS) und A n t w o r t des Thüringer
Mehr2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag)
Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen- Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin Weißensee Auf Grund des 71 Abs. 1 Satz 1 und
MehrBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 3.2.2014 C(2014) 462 final BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3.2.2014 zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste DE DE BESCHLUSS
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/65 7. Wahlperiode der Abgeordneten Helmut Holter und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/65 7. Wahlperiode 09.12.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Helmut Holter und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Integrationsprogramme für ältere, erwerbslose
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1457 17. Wahlperiode 2011-04-27 Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Zukunft
MehrLandtag Brandenburg. Drucksache 5/6176
Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/6176 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2378 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 5/5974 Lehrer im Land Brandenburg
MehrPROTOKOLL Nr. 24 über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
PROTOKOLL Nr. 24 über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen Konsolidierte Fassung gemäß Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 78/2004 vom 8. Juni 2004 zur
Mehr13. Wahlperiode
13. Wahlperiode 11. 12. 2002 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Staatsministeriums Rundfunkgebühren Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten,
MehrElternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen
Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Werden Sie aktiv für Kinder in Kindertageseinrichtungen! Erziehungspartnerschaften Gemeinsam für Kinder Dem Gesetzgeber ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft
MehrRichtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz
Richtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.07.2014) des Landkreises Prignitz Geschäftsbereich
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2978 6. Wahlperiode 16.06.2014
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2978 6. Wahlperiode 16.06.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Anzahl der funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten
MehrÜbereinkommen 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, 1958
Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Übereinkommen 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, 1958 Dieses Übereinkommen ist am 15. Juni 1960 in Kraft getreten. Die Allgemeine Konferenz
MehrLähmt die Frauenquote die Arbeit der Verwaltungsräte der nordrhein-westfälischen Studentenwerke?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 6. Wahlperiode Drucksache 6/954 2.08.205 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3707 vom 23. Juli 205 der Abgeordneten Susanne Schneider und Angela Freimuth FDP
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
447.0 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 291 ausgegeben am 21. November 2007 Gesetz vom 20. September 2007 über die "Kulturstiftung Liechtenstein" (LKStG) 1 Dem nachstehenden vom Landtag
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2634 6. Wahlperiode 10.02.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Vermittlung der Rechtschreibung und Rechtschreibleistungen an
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 16 / Geänderte Fassung. 16. Wahlperiode. der Fraktion der FDP/DVP
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 294 11. 07. 2016 Geänderte Fassung Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Flächendeckender
MehrVereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die unterzeichneten Länder, jeweils vertreten durch den
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Nachstehende Fragen beziehen sich unter anderem auf die Drucksache 6/1839.
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3540 6. Wahlperiode 06.01.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und ANTWORT
MehrGemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG. vom 5. Februar 2013
Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG vom 5. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Gesetzliche Grundlage... 3 Art. 2 Verantwortlichkeit und Zweck... 3 Art. 3
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 5. Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN 5. Wahlperiode Ablauf und Beratungszeiten der 76. Sitzung des Landtages am 23. September 2009 (Stand: 18.09.2009-11:29 Uhr) TOP 1 Aktuelle Stunde Mecklenburg-Vorpommern und
MehrBundesprogramm TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN
Bundesprogramm TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN Der Lokale Aktionsplan (LAP) der Stadt Weiden Veranstaltung am 28. November 2011 Ablauf Grußwort des Oberbürgermeisters Kurt Seggewiß Einführung in das
MehrOrdnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen für die Abtei Königsmünster in Meschede (Präventionsordnung PrävO Kö)
Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen für die Abtei Königsmünster in Meschede (Präventionsordnung PrävO Kö) Präambel I. Geltungsbereich 1 Geltungsbereich II. Personalauswahl
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1020 6. Wahlperiode 14.08.2012 ANTRAG der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern
MehrERKLÄRUNG DER FINANZIELLEN INTERESSEN DER MITGLIEDER
ERKLÄRUNG R FINANZIELLEN INTERESSEN R MITGLIER GEMÄSS ANLAGE I ZUR GESCHÄFTSORDNUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS BETREFFEND N VERHALTENSKO FÜR DIE MITGLIER S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS IM BEREICH FINANZIELLE
MehrUnterstützt die Landesregierung Reservisten beim Dienst an unserem Vaterland?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8436 20.04.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3243 vom 17. März 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/8243
MehrBaustelle Demokratie
Baustelle Demokratie Ein Poster-Set zu Politik und Zusammenleben Grundgesetzartikel für den Grundgesetz-Sprint Artikel 1 [Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit] (1) Die Würde des Menschen
MehrSatzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel
Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Auf Grund des 6 Absatz 1 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz
MehrINTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION
1 von 6 26.02.2010 09:46 INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION Übereinkommen 182 Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999 Dieses
Mehr