Mietvertrag über eine Hüpfburg mit Anhänger. Stadtjugendring Wetzlar e.v.

Ähnliche Dokumente
Nutzungsvereinbarung

Benutzungs- und Entgeltordnung für das Geschirrmobil / Geschirr 76.1

Mietvertrag für eine Hüpfburg mit Transportanhänger

M I E T V E R T R A G für die Nutzung des GEWOGE Street-Soccer-Courts (Abmessung 15 x 10 m)

M I E T V E R T R A G

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Mietvertrag Musikanlage

AGB Teampavillions. 1 Geltung. 2 Mietpreise, Zahlungsziel. 3 Vertragsdauer

Mietvereinbarung zwischen

Mietvertrag für Garagen und Stellplätze

Mietvertrag über über Gegenstände

53107 Bonn Verleiherin. und. schließen unter dem Geschäftszeichen /001*015 folgenden. Leihvertrag

Mietvertrag über Gegenstände

Mietvertrag für Kindergeburtstage im Jugendhaus

Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz

Haus- und Benutzungsordnung

Mietvertrag für Sportpistolenstand

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.

Nutzungsvertrag. für die abschließbare Fahrradabstellanlage am Bahnhof der Gemeinde Allensbach

M i e t v e r t r a g

Harmonikaschule. Steirische Harmonika incl. Transportkoffer, Rückenträger +Querriehmen

Vermieter: Verein Innovative EYE, Hauptstrasse 82, 4132 Muttenz. Adresse: Mietzeitraum vom: bis:

Arbeitsexemplar. Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus. 1 Widmungszweck. 2 Verwaltung. 3 Benutzerkreis. 4 Raumvergabe

Mietgeräte / Leihgeräte

Eidesstattlichen Versicherung. Die Agentur verpflichtet sich zur unverzüglichen Unterrichtung ITTs, wenn Änderungen gemäß Ziffer 8.2 a f vorliegen.

Benutzungs- und Entgeltordnung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Altenhausen. 1 Allgemeines

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Benützungsordnung für den Saalbau des Gasthofs Wilden Mann

Untermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet.

Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt

Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland)

1. Herrn / Frau. 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt) - nachstehend Optionsberechtigte genannt

M U S I K A H L I S C H e. V. I N S T R U M E N T E N M I E T V E R T R A G

Vertrag für die Vermietung des Toilettenwagens

Mietvertrag. Mietvertrag Clubhaus TC Loffenau. zwischen dem Vermieter. TC Loffenau e.v., vertreten durch seinen 1. Vorsitzenden Marcus Reinhardt

Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten.

Miet- und Benutzungsordnung für die Versammlungsräume im Feuerwehrgerätehaus

über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, Neu-Isenburg

Verkündungsblatt. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Emden/Leer. (Genehmigt vom Senat der Hochschule Emden/Leer am

Mietvertrag für einen Proberaum im Jugend- und Freizeitzentrum Oeyetli

Mietvertrag für die Benutzung der Vereinshalle in Bischweier, Bahnhofstr. 12

Benutzungsordnung für den Saal im Dorfgemeinschaftshaus (DGH) und den ehemaligen Biergarten am DGH in Bernburg (Saale), OT Gröna

Untermietvertrag. 1 Mietsache

Vertrag zur Überlassung der Mobilen Kletterwand

MIET- UND BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS URBARER BÜRGERHAUS

- im Folgenden als SPOBU bezeichnet - - im Folgenden als Nutzer bezeichnet -

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt

Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************

MIETVERTRAG Kinder Fahrrad-Parcours

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT )

1.1. Das Mietverhältnis beginnt am.. um Uhr und endet am.. um Uhr.

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand

Mietvertrag für Untermieter

Kaufvertrag für den Verkauf eines neuen Kraftfahrzeuges

Einzelvertrag über die Anmietung und Nutzung der Alten Scheuer Stand:

Benutzungsordnung der Ortsbücherei Kirchheim

Vertragsbedingungen für die Vermietung von Fahrrädern und E Bikes

Nutzungsvereinbarung und Mietvertrag

Mietvertrag für die Pfarrscheune in Steinfurth

Besondere Vertragsbedingungen

B E N U T Z U N G S O R D N U N G. für das Kulturhaus Forum Fränkischer Hof

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Miete, Kauf und Lieferung von Dienstleistungsservice für Events der DLSE Mietmöbel

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen

Bereinigte Satzung. der Stadt Bernkastel-Kues

M i e t v e r t r a g

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN ANGEBOT, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Mietvertrag. für eine Ferienwohnung. im Müritz-Nationalpark Kratzeburg Granzin 38

Auftragsbestätigung für. Hiermit nehme ich/wir den Vertrag an. Bitte die Auftragsbestätigung an uns Unterschrieben zurücksenden oder Faxen.

BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE GEMEINSCHAFTS- UND BÜRGERHÄUSER DER STADT BORKEN (HESSEN) HAUSRECHT

VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG

Benutzungsordnung für den Bürgersaal im Alten Rathaus

Mietvertrag. Zwischen der SG elektronik Kyritz e.v., Stargasse 14, Kyritz, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch:

2. Für die Überlassung und Benutzung gilt die vorliegende Benutzungsordnung. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.

Mietvertrag für Segway Personal Transporter

Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Waldesch. Der Ortsgemeinderat Waldesch hat in seiner Sitzung vom

Liebe Leser, Nehmen Sie sich also noch 5 Minuten, bevor Sie den Mietvertrag vorschnell an Ihren künftigen Mieter abschicken. Viel Erfolg wünscht Ihnen

Information/Benutzungsordnung zur Anmietung des Gemeindehauses Fleringen

Vertrag Nr XXX

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hundebetreuung

Hausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis

Mietvertrag Kantine / Aula. Mietvertrag zwischen

Hinweis zum Muster-Kaufvertrag:

Nr. 09.1: System-Mietstand Rücksendung bis:

Bürgergarde Neuhausen 1805 e.v. Förderverein Bürgergarde Neuhausen 1805 e.v.

ORDAT Vertragsbedingungen für Dienstleistungen

Sponsoringvertrag. zwischen. Goethe Universität Frankfurt. Ausführende Stelle (Klinik/Institut, Anschrift, Name Einrichtungsleiter): Professor Dr.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle

Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Benutzungsordnung. 1 Allgemeines

Benutzungsordnung Geschirrmobil. 1. Allgemeines

Benutzungsordnung und Gebührenssatzung für die Stadtbücherei Fröndenberg

GAZETTE 26. APRIL 2017 // NR 42/17. Amtliches Mitteilungsblatt der Körperschaft und der Stiftung

Mustervertrag. für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

Diese AGB sind Vertragsgrundlage und Änderungen bedürfen der Schriftform.

Schloss Montfort Untere Seestrasse Langenargen GF: Michael Gürgen Fon: +49-(0) ; Fax: +49-(0) ,

Transkript:

Ernst-Leitz-Straße 30, 35576 Wetzlar E-Mail: Huepfburg@SJR-Wetzlar.de Bei Rückfragen Tel. Nr. 06445-481 Mietvertrag über eine Hüpfburg mit Anhänger des Stadtjugendringes Wetzlar e.v. MieterIn: AnsprechpartnerIn: Anschrift: Einsatzort/Art der Veranstaltung: Der Mieterin / Dem Mieter wird der Anhänger mit Hüpfburg mit dem amtlichen Kennzeichen LDK- XS-414 gemäß den Vermietungsbedingungen und der Benutzungsordnung am..überlassen. Ort der Übergabe: Malteser Wetzlar, Christian-Krempe-Strasse Die Übergaben bitte mit Beate Herbert Tel. 06445-481 abklären. Die Miete in Höhe von.euro ist im Voraus an den Stadtjugendring e.v. zu überweisen. (Bankverbindung: Stadtjugendring Wetzlar e. V. bei der Sparkasse Wetzlar, Kto. 100 653 99, BLZ 515 500 35 ("Kennwort: Hüpfburg" Ausleihdatum und Name des Mieters) Die Vermietungsbedingungen mit der Benutzungsordnung, die Betriebshinweise des Herstellers (auf die ausdrücklich hingewiesen wird) sowie die Inventarliste sind beigefügt. Die vor bezeichneten Unterlagen sind Bestandteil des Mietvertrages. Schöffengrund (Ort) (Datum) gez. Beate Herbert Stadtjugendring Wetzlar e.v. (MieterIn) (Unterschrift / Stempel) Vertrag unterschrieben zurück an: Beate Herbert, Nordstraße 43, 35641 Schöffengrund Bankverbindung: Stadtjugendring Wetzlar e.v. Sparkasse Wetzlar Kto.-Nr. 100 653 99 BLZ 515 500 35

Hüpfburg (Hüpfburg + Kfz-Anhänger, Typ:, zul. Gesamtgewicht 750 kg,, Fahrzeugbrief-Nr.XLJGT101400030628, amtl. Kennzeichen: LDK XS - 414.) Vermietungsbedingungen und Benutzungsordnung 1 Berechtigte Nutzer Die "Hüpfburg mit Anhänger" kann - über den Stadtjugendring Wetzlar e. V. - von I. Mitgliedern im Stadtjugendring Wetzlar e. V., Turn- und Sportvereinen, Kindergärten, Schulen, Jugendverbänden und -organisationen, karikative Organisationen II: Gewerbetreibende oder Privatpersonen (die ihren Sitz in Wetzlar haben) III: Ausnahmeregelungen nach Absprache gemietet werden. (1) Die Miete beträgt für die berechtigte Nutzung 2 Miete - Gemäß 1 Ziffer I: 80,- Euro - Gemäß 1 Ziffer II: 150,- Euro - Gemäß 1 Ziffer III: Regelung nach Absprache (2) Die Miete ist im Voraus, bis spätestes eine Woche vor Übergabe der Hüpfburg, auf das o.a. Konto zu entrichten. Bei kurzfristigen Ausleihen erfolgt eine spätere Rechnungsstellung. (3) Soweit die Nichtabholung vom Nutzer zu vertreten ist, erfolgt keine Erstattung des Rechnungbetrages, insofern zählt auch die Nichtnutzung wegen schlechtem Wetter zum Verantwortungsbereich des Nutzers. Dies ist vom Nutzer zu vertreten. 3 Reservierungen (1) Belegungswünsche werden vom Stadtjugendring bei rechtzeitiger Voranmeldung koordiniert. (2) Die Reservierung der "Hüpfburg" erfolgt nach Eingang einer telefonischen oder schriftlichen Bestellung. (3) Die Mieterin / Der Mieter erhält die Vermietungsbedingungen mit der Benutzungsordnung, die Betriebshinweise des Herstellers (auf die ausdrücklich hingewiesen wird) sowie die Inventarliste nach Eingang der Bestellung zugeschickt bzw. ausgehändigt. (4) Der Mietvertrag muss spätestens eine Woche vor der Übergabe der Hüpfburg unterschrieben beim Stadtjugendring e.v. vorliegen. 4 Übernahme durch MieterIn (1) Unbeachtet der Verantwortung des Stadtjugendringes e.v. gemäß 7 Absatz 1 ist die Mieterin / der Mieter verpflichtet die Hüpfburg bei der Übergabe auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. (2) Die Bestückung ist auf Vollständigkeit zu prüfen. (3) Die vereinbarten Termine sind unbedingt einzuhalten. 5 Transport (1) Für die Abholung und Rückgabe des "Hüpfburg - Anhängers" ist ausschließlich die Mieterin / der Mieter verantwortlich. (2) Die Mieterin / Der Mieter hat für den An- und Abtransport des "Hüpfburg - Anhängers" mit einem geeigneten Zugfahrzeug zu sorgen.

6 Gebrauch der Mietsache (1) Die Mieterin / Der Mieter verpflichtet sich, die "Hüpfburg" samt Bestückung pfleglich zu behandeln (2) Die Mieterin / Der Mieter darf von der "Hüpfburg" keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen. (3) Die Mieterin / Der Mieter ist ohne schriftliche Zustimmung des Stadtjugendringes nicht berechtigt, die "Hüpfburg mit Anhänger" oder einzelne Gegenstände hieraus, Dritten zum Gebrauch zu überlassen. (4) Die ausgehändigten Benutzerhinweise des Herstellers zu der Hüpfburg sind zu beachten und sind Bestandteil des Vertrages. 7 Verantwortlichkeit und Haftung (1) Für die Verkehrssicherheit des "Anhängers mit Hüpfburg", bei Übergabe an die Mieterin / den Mieter ist der Stadtjugendring e.v. verantwortlich. (2) Die Gefahrentragung geht für den gesamten Mietzeitraum, ab der Übernahme des "Anhängers mit Hüpfburg" bis zur Rückgabe, auf die Mieterin / den Mieter über. (3) Die Mieterin / Der Mieter trägt dafür Sorge, dass die Hüpfburg zu keiner Zeit ohne geeignetes Aufsichtspersonal betrieben wird. (4) Die Mieterin / Der Mieter haftet für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der "Hüpfburg mit Anhänger" und seines Inventars ergeben. Der Mieterin / Dem Mieter ist daher der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu empfehlen. (5) Die Mieterin / Der Mieter stellt den Stadtjugendring e.v. " von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, es sei denn die Verpflichtung des Absatzes 1 wird nicht erfüllt. 8 Rückgabe (1) Die "Hüpfburg mit Anhänger" ist in ordnungsgemäßem und insbesondere sauberem Zustand zurückzugeben. Die Hüpfburg darf nicht feucht oder nass eingeräumt werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Stadtjugendring unverzüglich anzuzeigen. (2) Die vereinbarten Rückgabetermine sind unbedingt einzuhalten. (3) Die Kosten für die Beseitigung etwaiger Schäden oder Verlust stellt der Stadtjugendring e.v. der Mieterin / dem Mieter in Rechnung. 9 Ausnahmeregelungen (1) Der Stadtjugendring e.v. tritt im Falle einer zu späten Rückgabe oder Beschädigung durch die Vormieterin / den Vormieter nicht für eine Ersatzbeschaffung oder Ausfallgebühr ein. Die überwiesene Miete wird in diesem Fall erstattet. (2) Die Wirksamkeit der vorliegenden Vermietungsbedingungen und Benutzungsordnung wird von einer eventuellen Unwirksamkeit einzelner Klauseln nicht berührt. Gez. Vorstand des Stadtjugendringes Wetzlar e. V.

Hüpfburganhänger des Stadtjugendringes Wetzlar e.v. Verleih: Huepfburg@SJR-Wetzlar.de Inventarliste (Stand 2012) 1 Anhänger 1 Hüpfburg 1 Gebläse 1 Plane 1 Metallkiste ( Änderungen vorbehalten )

Übergabe-Protokoll Die Hüpfburg mit Anhänger des Stadtjugendringes Wetzlar e.v. wurde am Datum/Uhrzeit in Ort von/vom MieterIn : an MieterIn : übergeben. Die Übergabe fand zur vereinbarten Zeit statt. Der Bestand der Hüpfburg und des Anhängers waren vollständig. Die Hüpfburg war ordnungsgemäß eingeräumt und in einem sauberen Zustand. Folgende Geräte fehlten oder waren beschädigt: Bemerkungen: Unterschrift MieterIn Unterschrift MieterIn