Hinweise zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen Betriebliche Projektarbeit (Prüfungsteil A) In Ihrer betrieblichen Projektarbeit sollen Sie Ihre berufliche Handlungsfähigkeit sowohl fachlich als auch methodisch darstellen. Beachten Sie dabei, dass Ihre Projektarbeit den Aufgaben entspricht, die in den nachfolgenden Paragraphen der Ausbildungsordnung beschrieben sind. 15 für Fachinformatiker/-in 27 für Informatikkaufmann/-frau 9 für IT-System-Elektroniker/-in 21 für IT-System-Kaufmann/-frau Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 35 Stunden (Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung: 70 Stunden) eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten diese betriebliche Projektarbeit präsentieren und darüber ein Fachgespräch führen. Für die Projektarbeit soll der Prüfling einen Auftrag oder einen abgegrenzten Teilauftrag ausführen. Hierfür kommt insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben in Betracht: Fachinformatiker/-in: 1. in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in insgesamt höchstens 70 Stunden für die Projektarbeit einschließlich Dokumentation: a) Erstellen oder Anpassen eines Softwareproduktes, einschließlich Planung, Kalkulation, Realisation und Testen; b) Entwickeln eines Pflichtenheftes, einschließlich Analyse kundenspezifischer Anforderungen, Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung; 2. in der Fachrichtung Systemintegration in insgesamt höchstens 35 Stunden für die Projektarbeit einschließlich Dokumentation: a) Realisieren und Anpassen eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich Anforderungsanalyse, Planung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe, b) Erweitern eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie Einbinden von Komponenten in das Gesamtsystem unter Berücksichtigung organisatorischer und logistischer Aspekte einschließlich Anforderungsanalyse, Planung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe. 1
Informatikkaufmann/-frau: 1. Erstellen eines Pflichtenheftes für ein System der Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich der Analyse der damit verbundenen Geschäftsprozesse; 2. Durchführen einer Kosten-Nutzen-Analyse zur Einführung eines Systems der Informationsund Telekommunikationstechnik IT-System-Elektroniker/-in 1. Erstellen, Ändern oder Erweitern eines Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich Arbeitsplanung, Materialdisposition, Montage der Leitungen und Komponenten, Dokumentation, Qualitätskontrolle sowie Funktionsprüfung; 2. Erstellen, Ändern oder Erweitern eines Kommunikationsnetzes einschließlich Arbeitsplanung, Materialdisposition, Montage der Leitungen und Komponenten, Dokumentation, Qualitätskontrolle sowie Funktionsprüfung. IT-System-Kaufmann/-frau 1. Abwicklung eines Kundenauftrages einschließlich Anforderungsanalyse, Konzepterstellung, Kundenberatung sowie Angebotserstellung; 2. Erstellen einer Projektplanung bei vorgegebener Kundenanalyse einschließlich Ermittlung von Aufwand und Ertrag. 2
Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisorientierten Unterlagen dokumentiert. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen kann sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann. Der Projektantrag Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der benötigten Hilfsmittel für die Präsentation zur Genehmigung vorzulegen. Der Projektantrag ist in unser Online- Portal(www.rheinhessen.ihk24.de/apros) einzustellen. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden Hilfen zum korrekten Ausfüllen. Die Zugangsdaten für das Online-Portal werden Ihnen etwa vier Wochen vor dem Abgabetermin per Post an Ihre Privat-Adresse zugesendet. Themenauswahl In der Projektarbeit sollten aktuelle Themenstellungen, die aus dem Betriebsgeschehen des jeweiligen Einsatzgebietes oder Fachbereiches des Prüfungsteilnehmers stammen, aufgegriffen werden und möglichst für den Betrieb verwendbar sein. Dabei kann die Projektarbeit ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes Projekt oder ein abgeschlossenes Teilprojekt aus einem größeren Projektzusammenhang sein. Bei der Auswahl der Projektarbeit sind die Vorgaben der Ausbildungsverordnung zu beachten. Das Projekt erfordert eine Vielseitigkeit bzw. Komplexität, aus der sich konkrete Handlungs- und Entscheidungssituationen für den Prüfungsteilnehmer ergeben müssen. Pseudoprojekte sind nicht zulässig. Bei der Auswahl der Projektarbeit muss der Ausbildungsbetrieb sicherstellen, dass keine schutzwürdigen Betriebs- und Kundendaten betroffen sind. 3
Kriterien zur Bewertung / Genehmigung des Projektantrages Inhalt Beschreibung Kriterien zu Genehmigung 1. Formblatt Daten des Prüflings Angaben müssen vollständig und Ausbildungsberuf nachvollziehbar sein. 2.Projektbeschreibung Betrieblicher Betreuer als Kontaktperson für den Prüfungsausschuss Ausbildungsbetrieb Projektbezeichnung, Thema Bearbeitungszeitraum Einverständnis des Ausbildungsbetriebs Unterschrift des Ausbildungsbetriebes und des Antragsstellers. Inhalt des Projekts Realisierung und Anpassung eines komplexen Systems. Darf nicht in der Vergangenheit liegen Die berufliche Handlungsfähigkeit, muss sowohl fachlich als auch methodisch dargestellt werden. Beschreiben Sie die Aufgaben- bzw. Problemstellung Ihres Projekts und dessen Einordnung in den betrieblichen Ablauf. Darstellung von Ist- Zustand, Zielgruppe bzw. Auftraggeber (externer Kunde oder eigenes Unternehmen) Darstellung von Ziele und Nutzen für den Kunden Auftrag/Teilauftrag Identifikation der Kernaufgabe des Projekts mit Verständlichkeit der Struktur und Zeitplanung 3. Projektphasen Aussagekräftige Bezeichnung der Projektphasen (mind. 3 Phasen) Beschreibung der Projektphasen durch: - Darstellung der wesentlichen Arbeitsschritte - Kennzeichnung der Kernaufgaben des Projektes - Kennzeichnung der prüfungsrelevanten Aufgaben Darstellung der zeitlichen Abhängigkeit Antrag muss der deutschen Sprache /Rechtschreibung/Grammatik zu Grunde liegen. Der Prüfungsausschuss muss Ihre persönliche Prüfungsleistung erkennen. Fremdleistungen sind deutlich zu kennzeichnen. Die eingebundenen Schnittstellen (z. B. Fremdleistungen) müssen deutlich genkennzeichnet werden. Fachbegriffe müssen ausgeschrieben werden. Plausibilität Ist der Prüfungsumfang des Prüflings erkennbar und mit der Verordnung vereinbar? Sind die Kernaufgaben erkennbar? Ist die Vielseitigkeit und die Komplexität angemessen? plausible Zuordnung des Zeitaufwands in Stunden, jedoch kleinste Einheit 1/2 h. 4
Geschätzter Zeitbedarf (Zeitplan )für die Arbeit 4. Projektumfeld Anwendungsbereich Durchführung für / bei Ansprechpartner 5. Projektdokumentation Bitte unterscheiden Sie die Teile Ihrer Projektdokumentation nach: Projektdokumentation Projektbericht Kundendokumentation betriebliche Dokumentationen weitere Anlagen 6. geplante Hilfsmittel eventuelle Rüst- / und Aufbauzeiten für die Präsentation 7. Anlagen Anlagen zur Erläuterung im Online-Verfahren Geben Sie an, in welchem Umfeld Sie Ihr Projekt bearbeiten. Hilfreich sind bspw. Informationen zum Auftraggeber, weitere Größenordnungen (z.b. Anzahl der Mitarbeiter, Anzahl der Systeme), Schnittstellen etc. Unternehmensinterne Abkürzungen sind zu erläutern. In der Dokumentation ist eindeutig auf die Anlagen zu verweisen, auf die Sie Bezug nehmen. Kennzeichnen Sie die Anlagen, die nicht von Ihnen selbst erstellt wurden. Zitate sind zu kennzeichnen. Betriebliche Daten / Kundendaten sollten anonymisiert werden. Die Kundendokumentation ist zwingend erforderlich und muss zielgruppengerecht sein. Angabe von Mittel (Hard- und Software), welche Ihnen für die Erledigung zur Verfügung gestellt wurden für die Präsentation Im Onlineverfahren haben Sie die Möglichkeit, dem Prüfungsausschuss erklärende Unterlagen zur Genehmigung Ihrer betrieblichen Projektarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese Anlagen sind als pdf- Dokumente einzureichen. Beachten Sie, dass Ihre endgültige Dokumentation, welche Sie ins Online-Portal hochladen, eine Größe von 4 MB nicht überschreiten darf. 5
Die Projektarbeit und die Projektdokumentation Die Höchstdauer der Projektarbeit beträgt 35 Stunden (Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung: 70 Stunden). In Ihrer Planung darf dieser durch die Ausbildungsordnung gesetzte Zeitrahmen nicht überschritten werden. Mit der Bearbeitung der Projektarbeit darf erst nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden, die Entscheidung wird Ihnen per E-Mail bekanntgegeben. Die Projektarbeit und deren Dokumentation sind bis spätestens zu dem im Anschreiben der IHK genannten Termin abzugeben. Verspätet eingehende Arbeiten können nicht mehr berücksichtig werden. Der Prüfungsteil A (Dokumentation und Präsentation mit Fachgespräch) wird mit insgesamt 50 % des Prüfungsergebnisses gewichtet, wobei Projektarbeit und Präsentation / Fachgespräch mit wiederum je 50 Prozent gewertet werden. Bitte beachten Sie die folgenden formalen Dinge: 1. Die komplette Projektarbeit muss in einer einzigen Spiralbindung in 3-facher Ausfertigung bis spätestens zum Abgabetermin um 12:00 Uhr bei der IHK Mainz abgegeben werden. 2. Umfang der reinen Dokumentation: 10-12 DIN A4-Seiten (Arial 11) zzgl. zzgl. Inhaltsverzeichnis Deckblatt Literatur- und Quellenverzeichnis Genehmigter Projektantrag Anlagen Folgende Einstellungen sind beim Layout zu beachten: Schriftart: Arial 11 oder ähnlich Zeilenabstand: 1,5-fach Seitenränder: links und oben: 3,5 cm rechts und unten: 2,5 cm 3. Deckblatt mit den Inhalten: - Eigener Name, Anschrift und Prüfungsnummer - Ausbildungsberuf - Prüfungstermin ( Sommer 20.. oder Winter 20.. ) - Überschrift "Betriebliche Projektarbeit" - Thema - Durchführungszeitraum 6
- Ausbildungsbetrieb und Anschrift - Einsatzgebiet - Betrieblicher Verantwortlicher (z.b. Betreuer der Arbeit, Ausbilder) 4. Inhaltsverzeichnis Die Gliederung soll dem Leser erste Informationen über den wesentlichen Inhalt der Dokumentation liefern und den logischen Inhaltsaufbau der Dokumentation und des Projekts vorab aufzeigen. 5. Literatur- und Quellenverzeichnis Es enthält zitierte oder benutzte Quellenangaben, wird alphabetisch geordnet und durchnummeriert. Wörtlich übernommene Texte, Tabellen und Abbildungen müssen mit einer Quellenangabe versehen werden. 6. Zitate sind nach den gängigen Regeln kenntlich zu machen. Bei Internetquellen ist die vollständige URL (mit Pfad und Dateiname) anzugeben. 7. Konkrete Kundendaten oder wichtige betriebliche Daten sollten in geeigneter Weise anonymisiert werden. 7. Erklärung mit Ihrer Unterschrift mit folgendem Wortlaut: "Erklärung Den in der Themenstellung beschriebenen Auftrag/Teilauftrag habe ich eigenständig in der beschriebenen Art und Weise durchgeführt. Die Dokumentation wurde ohne fremde Hilfe verfasst. Ich habe mich keiner anderen als der von mir angegebenen Hilfsmittel bedient." Ort, Datum, Unterschrift 9. Betriebliche Bestätigung mit der Unterschrift des Betreuers der Arbeit mit folgendem Wortlaut: "Bestätigung Hiermit wird bestätigt, dass der Auftrag/Teilauftrag der Themenstellung so durchgeführt wurde, wie er in der Dokumentation beschrieben wurde." Ort, Datum, Unterschrift Ebenfalls muss bis zum spätestens Abgabetermin die Projektdokumentation in einem pdf- Dokument hochgeladen werden, hierzu bleibt das Online-Portal bis um 24:00 Uhr an diesem Tag für die Auszubildenden geöffnet. Eine nachträgliche Abgabe ist nicht möglich. 10. Der Projektantrag muss der Projektarbeit beigefügt werden (inkl. Genehmigungsvermerk). 7
Präsentation und Fachgespräch Das Projekt (und deren Dokumentation) soll vom Prüfungsteilnehmer in einer Präsentation vorgestellt und in einem nachfolgenden Fachgespräch dem Prüfungsausschuss gegenüber erläutert werden. Durch die Präsentation und das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen, sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann. Die Präsentation und die Dokumentation müssen inhaltlich unbedingt zusammenpassen. Präsentation und Fachgespräch werden als Einzelprüfung durchgeführt und dürfen eine Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten. Beamer/TLP wird gestellt (ausschließlich mit HDMI Anschluss) Max. 10 Minuten Rüstzeit sind einzuhalten Präsentation von max. 15 Minuten Flipchart / White Board kann als zusätzliches Hilfsmittel genutzt werden Zur Präsentation müssen alle Auszubildenden das unterschriebene Berichtsheft dem Prüfungsausschuss vorlegen. 8
Schriftliche Abschlussprüfung (Prüfungsteil B) Verbindliche Vorgabe ist die Ausbildungsverordnung: 15 für Fachinformatiker/-in 27 für Informatikkaufmann/-frau 9 für IT-System-Elektroniker/-in 21 für IT-System-Kaufmann/-frau Der Prüfungsteil B besteht aus den drei Prüfungsbereichen: - Ganzheitliche Aufgabe I Dauer: 90 Minuten Gewichtung: 40 % Fachqualifikation - Ganzheitliche Aufgabe II Dauer: 90 Minuten Gewichtung: 40 % Kernqualifikation - Wirtschafts- und Sozialkunde Dauer: 60 Minuten Gewichtung: 20 % Verwendung von Tabellenbüchern Sie dürfen bei der Lösung der schriftlichen Prüfung KEIN Handbuch benutzen. Bestehen der Abschlussprüfung Die Prüfung gilt dann als bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Sollten die Leistungen in der Projektarbeit, in der Präsentation einschließlich dem Fachgespräch oder in einem der drei schriftlichen Prüfungsteile mit ungenügend bewertet werden, so ist die Prüfung nicht bestanden. Bei einer Wiederholungsprüfung können alle die Prüfungsteile angerechnet werden, die mit mindestens ausreichend bestanden wurden. Sind im Prüfungsteil B (schriftliche Prüfung) die Prüfungsleistungen insgesamt mit mangelhaft, davon in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dieses für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfling kann den Prüfungsbereich bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. 9