Förderung der Stuttgarter Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen

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Förderung der Stuttgarter Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen Seit dem 01.01.2008 werden gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen unterstützt ( 20h SGB V). Die Förderung orientiert sich an den Grundsätzen des GKV-Spitzenverbandes, die im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung vom 17.06.2013 veröffentlicht wurden. Für die Förderung der regionalen Selbsthilfegruppen wurde das Land Baden-Württemberg in 14 regionale Fördergemeinschaften (ARGE) aufgeteilt. Stuttgart gehört zur Region Stuttgart- Böblingen. Mitglieder dieser ARGE sind die AOK-Stuttgart-Böblingen (Federführer), der BKK Landesverband Baden-Württemberg, die IKK classic, der vdek, die SVLFG und die Knappschaft. Welche Gruppe kann eine Förderung erhalten? Förderungswürdige Selbsthilfegruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen auf regionaler Ebene. Die Aktivitäten dienen der gemeinsamen Bewältigung eines bestimmten Krankheitsbildes und/ oder psychischer Probleme, von denen die Mitglieder selbst oder als Angehörige betroffen sind. Ihr Ziel ist die Verbesserung der persönlichen Lebensqualität und die Überwindung der mit vielen chronischen Krankheiten und Behinderungen einhergehenden Isolation und gesellschaftlichen Ausgrenzung. Förderkriterien: Das Thema der Selbsthilfegruppe ist im Krankheitsverzeichnis vermerkt. Der Treffort der Selbsthilfegruppe liegt in der Region Stuttgart-Böblingen. Die Gruppengröße umfasst mindestens sechs Mitglieder. Die Gruppe weist eine verlässliche und kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit nach z. B. regelmäßige Treffen.

2 Die Selbsthilfegruppe ist offen für neue Mitglieder. Die Gruppe arbeitet ehrenamtlich, ohne professionelle Leitung z. B. durch ÄrtzInnen, HeilpraktikerInnen oder PsychotherapeutInnen. Neue Selbsthilfegruppen haben ein Gründungstreffen durchgeführt und ihre Existenz und ihr Gruppenangebot öffentlich bekannt gemacht (z. B. bei der örtlichen Selbsthilfekontaktstelle, der regionalen Presse, durch einen Flyer o. ä.). Es besteht eine neutrale Ausrichtung und Unabhängigkeit der Selbsthilfe-Aktivitäten von politischen, religiösen und wirtschaftlichen Interessen. Die Selbsthilfegruppe benennt ein eigenes Konto für die Zwecke der Gruppe. Nicht förderfähig sind: Verbraucher- und Patientenberatungsstellen rein virtuelle Selbsthilfegruppen Arbeitsgruppen und Arbeitskreise von Selbsthilfegruppen von Professionellen geleitete Gruppen Patientenschulungsmaßnahmen, Funktionstraining und Rehabilitationssport Therapiegruppen Primärpräventive Maßnahmen/Präventionskurse soziale Selbsthilfegruppen, die nicht gesundheitsbezogen arbeiten, sondern soziale Belange bzw. bestimmte Personengruppen ansprechen, wie z. B. Alleinerziehende, Senioren, Berufsgruppen, Bürger-, Stadtteilinitiativen etc. Grenzfälle des Gesundheitsbereiches: Gruppen, die Themen wie beispielsweise Trauer, Mobbing, Burnout, Trennung/Scheidung, Migrationsfolgen etc. behandeln, können im Einzelfall gefördert werden. Voraussetzung ist, dass sich die Teilnehmenden regelmäßig treffen, mit dem Ziel, psychische Erkrankungen aufgrund des Gruppenthemas zu bewältigen oder zu vermeiden. Die Bearbeitung der psychischen Probleme steht im Mittelpunkt der Gruppenarbeit. Die Förderfähigkeit wird im Einzelfall geprüft.

3 Was wird gefördert? Die regelmäßige Selbsthilfearbeit einer Gruppe (= Pauschalförderung) wird von den Krankenkassen gemeinsam gefördert. Diese Pauschalförderung erfolgt durch die örtlich zuständige regionale Fördergemeinschaft der Krankenkassen. Zusätzlich können besondere Vorhaben, die nicht regelmäßig stattfinden, durch einzelne Krankenkassen als Projekte gefördert werden. mehr zur Projektförderung: siehe Seite 5 Pauschalförderung (detaillierte Infos unter Ausfüllhilfe zum Pauschalförderantrag) Was ist förderfähig? Raumkosten/Miete für die regelmäßigen Gruppentreffen in angemessenem Rahmen Büromaterial, Porto, Telefon- und Internetkosten, sowie Fachliteratur zum Gruppenthema Mobiliar und technische Geräte (Anschaffung/Miete) wie PC, Drucker, Beamer oder Büromöbel Regelmäßige Veranstaltungen z. B. Mitgliederversammlungen, Infostände Öffentlichkeitsarbeit: Pflege der Homepage, Wiederauflage von Flyern, Plakaten, Broschüren, Mitgliederzeitschriften Fahrtkosten für Besuchsdienste z. B. Beratungen in Kliniken, Krankenbesuche Qualifizierung: Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten für den Besuch von Seminaren, Kongressen, Fortbildungen, Vorträge Beiträge der Gruppe für Landes- und/oder Bundesorganisationen Gremiensitzungen: Bei der Teilnahme an Gremiensitzungen (z. B. Verein, Bundes-, Landes- oder Kreisverband) sind die Fahrt- und Übernachtungskosten förderfähig. Was ist nicht förderfähig? Mietkosten für Gymnastikräume, Schwimm- und Turnhallen, sowie Privaträume gesellige Aktivitäten Verpflegung, Arbeitsessen gemeinsame Freizeitaktivitäten der Gruppe therapeutische und sportliche Maßnahmen Fahrtkosten zu regelmäßigen Gruppentreffen Mitgliedsbeiträge einzelner Gruppenmitglieder für Landes-/Bundesorganisationen

4 Wo und wann wird die Pauschalförderung beantragt? Jede Selbsthilfegruppe kann pro Jahr einen Antrag auf Pauschalförderung stellen. Die aktuellen Formulare finden Sie unter www.kiss-stuttgart.de bei den Informationen für Selbsthilfegruppen / Krankenkassen oder Sie können diese auch bei uns anfordern. Der Antrag muss bis zum 31.03. des Jahres bei der örtlich zuständigen Regionalen Fördergemeinschaft eingehen. Ihre Ansprechpartnerin in der Region Stuttgart-Böblingen: Regionale Fördergemeinschaft Stuttgart-Böblingen c/o AOK - Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen CompetenceCenter Sozialer Dienst Frau Stefanie Pleick Breitscheidstr. 20 70176 Stuttgart Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen wird dann unter Mitwirkung von VertreterInnen der Selbsthilfe über die Anträge beraten. Die Entscheidung über die Anträge und die Auszahlung der Fördermittel erfolgen bis Ende des 2. Quartals, sofern die Unterlagen vollständig sind. Neu gegründete Selbsthilfegruppen können ihren Antrag bis zum 31.10. des Jahres einreichen. Rechtsanspruch auf eine Förderung nach 20h SGB V und auf eine bestimmte Förderhöhe besteht nicht. Antragscheckliste Haben Sie Ihren Antrag fristgerecht gestellt? Ist ihr Antrag vollständig ausgefüllt? siehe Ausfüllhilfe Haben den Verwendungsnachweis des Vorjahres beigelegt oder schon an die AOK Stuttgart-Böblingen geschickt? Ist Ihr Antrag von zwei Vertretungsberechtigten unterschrieben? Haben Sie einen Flyer/Zeitungsartikel Ihrer Selbsthilfegruppe beigelegt, falls vorhanden?

5 Zusätzlich zur Pauschalförderung für die regelmäßige Selbsthilfearbeit kann für besondere Vorhaben krankenkassenindividuelle Förderung beantragt werden, die sogenannte Projektförderung Zeitlich und inhaltlich begrenzte Vorhaben einer Selbsthilfegruppe, die nicht jährlich wiederkehren, können im Rahmen der Projektförderung von einzelnen Krankenkassen bezuschusst werden. Projekte können beispielsweise sein: - Veranstaltungen (z. B. Vorträge, Selbsthilfetage, selbstorganisierte Fachtagungen) - Erstellung von Medien (z. B. Homepage, neue Flyer/Faltblätter, Broschüren, Bücher, Plakate) - besondere Kursangebote - ein Workshop für die ganze Gruppe Nicht förderfähig sind z. B. gemeinsame Freizeitaktivitäten, Ausflüge/Urlaubsreisen, kultu relle Veranstaltungen (Konzert-, Theaterbesuche), Finanzierung von Studien, Therapiegruppen, Funktionstraining, Präventionskurse usw. Für jedes Projekt ist ein eigener Antrag zu stellen. Projekte können auch mehrjährig angelegt sein. Einen Antrag auf Projektförderung kann die Selbsthilfegruppe bis zum 31.12. des laufenden Jahres bei einer Krankenkasse ihrer Wahl stellen. Da die Mittel begrenzt sind, ist es sinnvoll, die Anträge frühzeitig zu stellen. Eventuelle Antragsfristen bei einzelnen Krankenkassen sind im Einzelfall direkt zu erfragen. Wichtig: Die Förderung ist nur möglich, wenn Sie dies vor Beginn des Projektes beantragen. Bitte nehmen Sie deshalb rechtzeitig Kontakt mit der Krankenkasse Ihrer Wahl auf. Anträge auf Projektförderung erhalten Sie direkt bei der Krankenkasse, bei der Sie die Förderung beantragen möchten.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen vor Ort 6 Auch bezüglich anderer Unterstützungs- und Förderungsmöglichkeiten, wie z. B. Bereitstellen von Räumen Anfertigung von Kopien Versand von Infomaterial ReferentInnen Beratung sprechen Sie bitte die Krankenkasse Ihrer Wahl an. Materialien Folgende Materialien können Sie bei KISS Stuttgart bekommen oder auf www.kiss-stuttgart.de unter den Informationen für Selbsthilfegruppen / Krankenkassen ausdrucken: Antragsformular für Pauschalförderung Leitfaden zur Selbsthilfeförderung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen vom 17.06.2013 Liste der Krankenkassen, die Projekte fördern Ansprechpartnerin für alle Fragen zur Selbsthilfeförderung Frau Rutsch von der KISS Stuttgart berät Sie gerne zur Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen oder unterstützt Sie beim Ausfüllen der Antragsformulare. Vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 0711 640 6117 oder per E-Mail: h.rutsch@kiss-stuttgart.de