Merkblatt für im Stadtgebiet Norderstedt 1
Inhalt Einleitung... 3 Verantwortlichkeiten... 4 Betreiber... 4 Ausführungen... 4 Unterschließung... 5 Kennizeichnung... 5 Bestellung und Freigabe... 5 Installation der Behördenschließung... 6 Wartung/Instandhaltung... 6 Änderungen... 6 Auflösung einer Schließanlage... 6 Ansprechpartner... 7 2
Einleitung Im Stadtgebiet Norderstedt besteht ein Behördenschließsystem (Feuerwehrschließung). Dieses dient dazu hilfeleistenden Stellen (z.b. Feuerwehr, Rettungsdienst) im Einsatzfall durch eine einheitliche Schließung, verzögerungs- und gewaltfrei den Zugang zu Gebäuden Zufahrten, Feuerwehraufzügen, etc. sicherzustellen. Der Schlüssel für diese Schließanlagen wird durch die hilfeleistenden Stellen entsprechend gesichert (u.a. durch einen Schlüsseltresor) aufbewahrt. Der Einbau einer Behördenschließung kann aufgrund von bauaufsichtlichen Auflagen sowie als freiwillige Leistung des Eigentümers erfolgen. Bei einer bauaufsichtlich geforderten Schließung, ist der ort mit der Bauaufsicht entsprechend abzustimmen. Bei freiwilligen Schließungen berät das Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Beim Einbau und Betrieb einer Behördenschließung gelten die in Merkblatt für aufgeführten Punkte verbindlich. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung. Gez. J. Seyferth Amtsleiter 3
Verantwortlichkeiten Betreiber Der Betreiber der Behördenschließanlage hat auf eigene Kosten die Schließung zu bestellen. Der Betreiber ist für den Funktionserhalt der Schließanlage am Objekt zuständig. Er hat zu gewährleisten, dass (wenn erforderlich) die entsprechende Peripherie (Schlüsseldepot, Feuerwehrbedienfeld, etc.) für die Schließanlage vorhanden ist. Bei elektrischen Schließanlagen (z.b. Schranken- oder Torschließungen) hat der Betreiber auf seine Kosten sicherzustellen, dass eine geeignete Person zum Einbau der Schließung vor Ort ist. Bei Schlüsseldepots hat der Betreiber im Vorwege mit seiner Versicherung zu klären, welche Schutzklasse das Depot erfüllen muss. Ausführungen Es gibt div. Ausführungen der Schlüsseldepots. In der Folge werden diese mit Bezeichnung und Zweck beschrieben: Bezeichnung FSD 1 (Feuerwehrschlüsseldepot Typ 1) FSD 2 (Feuerwehrschlüsseldepot Typ 2) FSD 3 (Feuerwehrschlüsseldepot Typ 3) Zweck Behältnisse für den Einsatz im Außenbereich. Es handelt sich um die einfachste Klasse von Schlüsseldepots. Wegen des eher geringen Sicherheitsniveaus dürfen keine Gebäudeschlüssel deponiert werden, sondern legendlich Schlüssel für Schranken, Toranlagen, etc. ohne sicherheitsrelevante Bedeutung. Stabile Behältnisse die in oder an einer Gebäudewand montiert werden. Deponierte Schlüssel ermöglichen den Zugang zu Bereichen ohne besondere Sicherheitsrelevanz. Zum Beispiel in Park- oder Treppenhäuser. Es handelt sich um Behältnisse die von Mauerwerk umschlossen oder bohrgeschützt ausgeführt sind. Hier lassen sich auch Schlüssel deponieren, welche den Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen ermöglichen. Alle in Feuerwehrschlüsseldepots deponierten Schlüssel sind gut lesbar zu kennzeichnen! 4
Für die Sicherung von Schlüsseldepots, Schrankenanlagen, Feuerwehrbedienfeldern, etc. stehen folgende Optionen zur Verfügung: Art der Schließung Vorhängeschloss Verwendung Schlagbaum, Schranke, Tor, Poller, etc. Halbprofilzylinder Schlüsseldepots, Feuerwehrperipherie im Rahmen einer Brandmeldeanlage, elektrische Schließungen, Poller, etc. Doppelprofilzylinder Umstellschloss Tore, Schlupftüren, etc. Feuerwehrschlüsseldepot im Rahmen einer Brandmeldeanlage Freischaltelement (FSE) Zur manuellen Öffnung des Feuerwehrschlüsseldepot im Rahmen einer Brandmeldeanlage Unterschließung Durch eine Unterschließung hat der Betreiber die Möglichkeit die Schließzylinder (oder Vorhangschlösser) an seinem Objekt durch eigene Schlüssel selber zu öffnen und zu schließen. Die Schlüssel der Hilfsdienste passen trotzdem. Wenn eine Unterschließung gewünscht ist, so ist dieses beim Bestellvorgang anzugeben. Die Unterschließung darf nicht missbräuchlich genutzt werden. Z.B. durch öffnen und verstellen von Feuerwehrzufahren o.ä. Beim Umstellschloss ist keine Unterschließung möglich! Kennizeichnung Das FSD Typ 1un Typ 2 sowie das FSE sind mit ein F zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung hat durch einätzen oder einschweißen zu erfolgen. Bestellung und Freigabe Der Betreiber bestellt die Schließung bei der Fa. Kruse Sicherheitssysteme. Zusätzlich muss der Betreiber über das Onlineformular (www.norderstedt.de) oder unter den unten angegebenen Kontaktdaten einen Freigabeantrag stellen. Dieser Freigabeantrag wird vom Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz geprüft und an die Fa. Kruse weitergeleitet. Die Behördenschließungen dürfen nur nach Freigabe durch die zuständige Behörde ausgeliefert werden um Missbrauch zu vermeiden. Nach erfolgter Freigabe werden die Schließungen zum Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gesendet, die Rechnung wiederum wird direkt an den Betreiber oder dessen Beauftragten gesendet. Wenn der Betreiber die Rechnung erhalten hat, kann 5
dieser davon ausgehen, dass die Schließungen zum Einbau bei dem Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vorliegen. Installation der Behördenschließung Der Betreiber hat dann mit dem Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Kontakt aufzunehmen um einen Termin für die Installation der Behördenschließung zu vereinbaren. Die Installation erfolgt vor Ort durch das Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz bzw. durch eine vom Betreiber gestellte geeignete Person (z.b. bei elektrischen Schließanlagen). Der ort der Schließung wird für die Einsatzunterlagen der Feuerwehr fotografieret. Die Montage einer Schließanlage ist gemäß der Gebührensatzung für die öffentlichen Feuerwehren der Stadt Norderstedt kostenpflichtig Wartung/Instandhaltung Der Betreiber ist verpflichtet, die Schließung pfleglich zu behandeln. Die Schließung muss jederzeit für die Hilfsdienste erreichbar sein. Der Betreiber ist verpflichtet, die Schließanlage regelmäßig zu warten. Änderungen Der Betreiber ist verpflichtet, Änderungen an der Schließanlage dem Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz unverzüglich mitzuteilen. Sollte es erforderlich sein, einen neuen Schlüssel in einem bestehenden Depot zu hinterlegen, so ist kurzfristig ein Termin mit dem Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz zu vereinbaren. Auflösung einer Schließanlage Eine Auflösung einer Schließanlage muss dem Amt gemeldet werden. Die Auflösung kann nur erfolgen, wenn keine Notwendigkeit mehr besteht. Bei bauaufsichtliche geforderten Schließanlagen ist durch ein Schreiben der Bauaufsicht nachzuweisen, dass keine Notwendigkeit der Schließung mehr besteht. Sofern die Schließanlage nicht an einem andern ort des Betreibers benötigt wird, ist das Schloss fachgerecht zu entsorgen oder dem Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz zur Verfügung zu stellen. 6
Ansprechpartner Stadt Norderstedt Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Amt 37) Stormarnstr. 2 22844 Norderstedt Tel. 040/ 94 360-207/ -270 Fax. 040/ 94 360 199 Mail. amt37@norderstedt.de Home: www.norderstedt.de Stadt Norderstedt Amt für Ordnung und Bauaufsicht Rathausallee 50 22846 Norderstedt Tel. 040/ 535 95 254 Fax. 040/ 535 95 610 Mail. bauaufsicht@norderstedt.de Home: www.norderstedt.de Bezug der Schließungen für die Behördenschließanlage Norderstedt: Kruse Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG Duvendahl 92 21435 Stelle Tel. 04174/ 592 22 Fax. 04174/ 592 33 Mail. mail@kruse-sicherheit.de Home. www.kruse-sicherheit.de 7