Wettkampfbestimmungen Eisstockschießen der Landjugend Salzburg

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Transkript:

Wettkampfbestimmungen Eisstockschießen der Landjugend Salzburg 1) Startberechtigung Startberechtigt für die Teilnahme am Eisstockschießen im Zuge der Landeswinterspiele sind pro Bezirk zwei Mannschaften (auch PG-TG), die sich beim Bezirksentscheid zur Teilnahme qualifizieren müssen. Der Landessieger des Vorjahres und die veranstaltende Ortsgruppe sind nicht automatisch qualifiziert. 2) Spielmodus Es wird auf 4 Bahnen jeder gegen jeden gespielt. Sieger ist die Mannschaft die am Ende die meisten Punkte erzielt hat. 3) Punktewertung Gespielt wird nach folgender Punktewertung: Schneider gewonnen 2,8 Pkt. 2 Kehren gewonnen 2,3 Pkt. 1 Kehre gewonnen 1,1 Pkt. Schneider verloren 0 Pkt. Besteht nach Beendigung eines Turniers Punktegleichheit zwischen zwei Mannschaften liegt jene Mannschaft in der Wertung vorne, die gegen die andere mehr gepunktet hat. Wurden beide Spiele mit demselben Ergebnis beendet, zählt das direkte Duell. Sind 3 Mannschafte punktegleich und die Spiele mit demselben Ergebnis ausgegangen, wird jene Mannschaft nach vorne gereiht, die laut Spielplan das erste Spiel gegen eine der zwei anderen Mannschaften gewonnen hat. Bei den zwei anderen Mannschaften zählt das Ergebnis gegeneinander. 4) Schiedsrichter Jeder teilnehmende Bezirk hat einen Schiedsrichter zu stellen. Ebenso wird von der Landesleitung der Landjugend Salzburg ein Schiedsrichter gestellt. Diese 5 Personen bilden das Schiedsgericht. Das Schiedsgericht behält sich vor, Mannschaften welche sich grob oder unsportlich verhalten bzw. alkoholisiert sind, von der Bahn zu weisen und aus der Wertung zu nehmen. Die Punkte und vorangegangene Spiele derjenigen Mannschaft werden aus der Wertung genommen. Die Schiedsrichter dürfen am Bewerb aktiv teilnehmen, haben aber bei einem Spiel der eigenen Mannschaft keine Entscheidungskraft. Eine allfällige Wiederholung der Kehre darf nur durch die Schiedsrichter angeordnet werden. Die Unterbrechung eines laufenden Spieles ist nur bei äußerst widrigen Wetterverhältnissen erlaubt. Die kann nur nach Einigkeit des Schiedsgerichtes geschehen. Es darf auch eine bereits begonnene Kehre vom Schiedsgericht abgebrochen werden. Landjugend Salzburg I Maria-Cebotari-Straße 5 I 5020 Salzburg I ZVR: 044060716 1

5) Beschaffenheit der Bahnen Gespielt wird auf Eis- oder Schneebahnen, je nach Brauch des austragenden Bezirkes. Anforderung Schneebahn: fest gepresste Bahnbeschaffenheit, gute Vorbereitung der Bahn Die Länge der Standlinie bis zum Daubenkreuz muss 20 Meter betragen und es müssen mindestens 15 Meter Auslauf gegeben sein. Die Bande muss links und rechts eine feste und nicht beschädigte Abgrenzung (Bande) mit einer Mindesthöhe von 5 Zentimeter aufweisen. Ist abhängig vom Veranstalter kann gegebenenfalls auch eine Schneewand sein: Festigkeit muss gegeben sein und eine leichte Halbschale aufweisen! Die Bahnbreite hat mindestens 4 Meter zu betragen. Die Standlinien und die Daubenkreuze müssen gut sichtbar eingezeichnet werden. Auf langen Bahnen (2 Bahnen hintereinander) wird jeweils auf die gegenüberliegende Seite geschossen. 6) Stockbeschaffenheit Der Durchmesser muss mindestens 24 cm und darf maximal 40 cm betragen. Das Gewicht darf höchstens 7 kg betragen. Der aus Holz gefertigte Stockkörper muss eine kompakte, geschlossene und feste Einheit sein, es dürfen auf keinen Fall Zwischenräume (Spalten) vorhanden sein. Der Stockkörper muss in einem Ring aus Stahl fest verschraubt sein. Zwischen dem Ring und dem Stockkörper darf nichts eingelegt bzw. hinzugefügt werden. Stöcke der Olympischen Spielart, oder ähnlich beschaffene Stöcke, ebenso Stöcke mit gummiähnlichen Eigenschaften sind ausnahmslos verboten. Auf der Oberfläche des Stockkörpers dürfen sich keine Hindernisse befinden (z.b. Schrauben oder diverse Figuren). Alle Verschraubungen müssen mit dem Stockkörper bündig sein und dürfen nirgends vorstehen. Eine Scheibe oder ein Ring an der Ober- bzw. Unterseite des Stockkörpers für eine Gewichtserhöhung ist erlaubt, muss jedoch mit dem Stockkörper bündig sein. Die Zapfunterkante muss bündig mit dem Stockkörper sein. Die Ringhöhe muss eine gerade Fläche von mindestens 10mm und darf maximal 20mm betragen. Darf nicht unter der Lauffläche sein. Ersatzstöcke dürfen verwendet werden, müssen allerdings markiert werden. Ein Stockwechsel zwischen zwei abgeschlossen Spielen ist gestattet. Landjugend Salzburg I Maria-Cebotari-Straße 5 I 5020 Salzburg I ZVR: 044060716 2

7) Mannschaft Eine Mannschaft besteht aus 6 Schützen. 1 Moar und 5 Schützen. Bei Ausfall von max. einem Teilnehmer wird von der eigenen Mannschaft ein Haggl bestimmt. Dieser darf zweimal schießen, jedoch mit seinem eigenen Stock. Er muss im Wettkampfbüro namhaft gemacht werden. Sein Stock ist mit einem Schild zu kennzeichnen. Altersbegrenzung für alle Mannschaftsmitglieder: Geburtsjahrgang 1984 Bei der Teilnahme von weniger als 5 Schützen entfällt das vorgesehene Spiel und alle Spiele dieser Mannschaft entfallen. Mannschaften, die grob gegen die Disziplin verstoßen, Bsp. Spielabbruch, Alkohol, wird die Ortsgruppe für das Folgejahr vom Eisstockbewerb ausgeschlossen. Diese Entscheidung braucht einen Beschluss des Oberschiedsgerichts. 8) Daube Schneebahn: Die Daube muss aus Hartholz, gefertigt sein, das eine achteckige Form aufweist. Maße: ca. 10cm Durchmesser Eisbahn: Die Daube muss aus Hartholz, mit den Maßen 10x10x5 Zentimeter gefertigt sein. Kantenschutz ist nicht gestattet. Die Daube muss im rechten Winkel in die Bahn gelegt werden. Verlässt die Daube die seitliche Begrenzung, wird sie von dort, wo sie zum Stillstand gekommen ist, im rechten Winkel 15 Zentimeter von der Bande entfernt, in die Bahn gelegt. Muss die Daube auf einen Stock gelegt werden und ist die Zapf im Weg, so darf der Abstand auch weniger als 15 Zentimeter betragen. Bei Zertrümmerung der Daube bleibt der größere Teil im Spiel, der kleinere Teil wird im Einvernehmen beider Moar entfernt. Ist die Daube genau in der Mitte gebrochen, bleibt der dem Daubenkreuz näher gelegene Teil im Spiel. Landjugend Salzburg I Maria-Cebotari-Straße 5 I 5020 Salzburg I ZVR: 044060716 3

9) Spielregeln a. Der Moar jener Mannschaft, welcher in der 1. Kehre den ersten Schuss abgeben darf, wird bei allen Turnieren durch Münzaufwurf ermittelt. Bei den weiteren Spielen schießt der Sieger der vorangegangenen Kehre an. Hat irrtümlich der Gegner-Moar den ersten Schuss abgegeben, wird dessen Stock aus dem Spiel genommen und die Kehre wird normal weitergespielt. Ein sogenanntes Schöneres (also ein nochmaliges Anschießen beider Moare) ist verboten. Bei Zuwiderhandlung wird beiden Mannschaften 1 Punkt abgezogen. War die Daube beim Anschuss falsch eingelegt, bleibt sie dort liegen und die Kehre wird normal weitergeführt. Zu Beginn der nächsten Kehre schießt der Moar jener Mannschaft an, der die vorangegangene Kehre gewonnen hat. Hat irrtümlich der Gegner-Moar den ersten Schuss abgegeben, wird dessen Stock aus dem Spiel genommen und die Kehre wird normal weitergespielt. Kein Strafpunkt. Sollte die Daube dabei getroffen worden sein, muss sie wieder auf das Daubenkreuz gelegt werden. Haben nach dem Anschuss der beiden Moar die Stöcke gleichen Schuss, so zählt der zuerst abgegebene Schuss. b. Bei Beginn eines Spieles müssen die Stöcke der teilnehmenden Schützen den Wettkampfbestimmungen entsprechen und sich auf der Bahn befinden. Ein Austausch eines dieser Stöcke ist nach Abgabe des ersten Moarschusses nicht mehr gestattet. Beide Moar haben zu beachten, dass sich vor Beginn jeder Kehre kein Stock vor der Abschusslinie befindet. c. Hat ein Schütze nicht mit seinem eigenen, sondern mit einem Stock eines Mannschaftskollegen geschossen, so muss diese Kehre so fertig geschossen werden. Der andere Schütze muss mit dessen Stock schießen. Es gibt dafür keine Strafe. Bei der darauf folgenden Kehre muss jeder wieder mit seinem Stock schießen. Handelt es sich dabei aber um einen Hagglstock, ist die Kehre aus und geht an den Gegner! Sollte ein Schütze mit einem Gegnerstock schießen, wird die Kehre abgebrochen und dem Gegner gutgeschrieben. d. Moar und Hagglstöcke müssen gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung muss eindeutig erkennbar sein und ist vor Beginn des Spieles von beiden Moar zu kontrollieren. e. Der Schütze muss bei Abgabe des Schusses auf der Abschusslinie stehen. Eine Toleranz von 30 Zentimeter nach vorne bzw. nach hinten wird gewährt. Bei Nichteinhalten der Toleranzgrenze wird eine Verwarnung ausgesprochen. Im Wiederholungsfall werden 0,5 Punkte abgezogen. f. Der Schuss ist als gültig anzusehen, sobald der Schütze den Schuss von der Abschusslinie abgegeben hat, auch wenn sich die Zapf vom Stockkörper gelöst hat. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Stockkörper in Richtung Spiel läuft, oder unmittelbar vor oder hinter der Abschusslinie liegen bleibt. Das Abstellen eines Stockes gilt nicht als Schuss. Wenn ein Stock bis zu 5 Meter nach der Abschusslinie zum Stehen (Liegen) kommt, muss er von einem Schiedsrichter oder im Einvernehmen der beiden Moar entfernt werden. Bleibt der Stock hinter der Abschusslinie liegen, kann er von jedem entfernt werden. Eine abgebrochene Zapf muss ebenso entfernt werden. Landjugend Salzburg I Maria-Cebotari-Straße 5 I 5020 Salzburg I ZVR: 044060716 4

g. Jeder Schütze hat pro Kehre einen Schuss. Haggl haben zwei Schüsse. Sie können ihre Schüsse abgeben, wenn sie vom Moar eingeteilt werden. Der Moar hat den ersten, wenn notwendig, den letzten Schuss in der Kehre abzugeben. Auf die Abgabe eines fälligen Schusses darf nicht verzichtet (vergessen) werden. Bei Verstoß 1 Punkt Abzug. Wenn der Moar seinen Stock, für seinen letzten Schuss in der Kehre aufgehoben hat, darf der vergessene, fällige Schuss, nicht mehr abgegeben werden. h. Wird ein Haggl- oder Moarstock für den zweiten Schuss aufgehoben, obwohl ein Stock der eigenen Mannschaft Schuss hat, wird der aufgehobene Stock, bis zur Abgabe seines 2. Schusses aus dem Spiel genommen, und das Spiel wird mit einem Schuss des Gegners fortgeführt. i. Wenn ein Moar oder Schütze einen Hagglstock für dessen 2.Schuß aufhebt und währenddessen gibt ein Mannschaftskollege seinen Schuss ab, wird der aufgehobene Stock bis zur Abgabe seines 2.Schusses aus dem Spiel genommen, und der Mannschaft wird 1 Punkt abgezogen. Das Spiel läuft normal weiter. j. Wenn ein Moar oder Haggl einen falschen Stock der eigenen Mannschaft aufhebt, dann wird der Stock aus dem Spiel genommen und der Mannschaft 1 Punkt abgezogen. Das Spiel wird mit einem Schuss der eigenen Mannschaft weitergeführt. k. Wenn ein Moar oder Haggl irrtümlich einen Stock der gegnerischen Mannschaft aufhebt, dann wird die Kehre abgebrochen und dem Gegner gutgeschrieben. l. Wenn ein Haggl dreimal schießt, wird die Kehre abgebrochen und dem Gegner gutgeschrieben und außerdem 1 Punkt abgezogen. m. Moar, Haggl und Schützen dürfen nur nach Beendigung eines Spieles gewechselt werden. n. Bei unklaren Situationen haben das Kehrende nur die beiden Moar zu bestimmen. Unter Absprache mit dem Schiedsrichter. o. Bei Fehlentscheidungen beider im Spiel befindlichen Moar ohne Beiziehung eines Schiedsrichters, wird beiden Mannschaften 1 Punkt abgezogen. Dies gilt nur während eines laufenden Spieles. Nach Beendigung eines Spieles sind Reklamationen hinfällig. p. Sollte von einer Mannschaft mehr als nur ein Stock aufgehoben werden, obwohl die Kehre noch nicht aus ist, wird die Kehre abgebrochen und dem Gegner gutgeschrieben. q. Nur der Moar der spielführenden Mannschaft darf die Bahn betreten. Landjugend Salzburg I Maria-Cebotari-Straße 5 I 5020 Salzburg I ZVR: 044060716 5

10) Stockbestimmungen a. Liegt ein Stock auf der Bahnbegrenzung (Bande) oder außerhalb, so ist er ungültig. Dies gilt auch, wenn die Zapf das Spielfeld berührt. b. Kehrt er wieder auf die Bahn zurück und verändert das Spiel zugunsten seiner Mannschaft, so ist die Kehre neu zu beginnen. Verändert er das Spiel nicht, ist er nur zu entfernen. c. Wenn bei nebeneinander liegenden Doppelbahnen ein Stock von der Nebenbahn in die andere Bahn rollt und dabei dort das laufende Spiel verändert, so ist diese Kehre neu zu beginnen. Verändert der Stock das Spiel nicht, ist er nur zu entfernen, das Spiel läuft normal weiter. d. Das Aufstellen eines liegenden Stockes während des Spieles ist verboten. Bei Verstoß 1Punkt Abzug. Der Stock muss entfernt werden. e. Ist ein liegender Stock zu messen, so ist der, der Daube nächstgelegene Teil (auch Zapf) zu messen. f. Liegt die Daube eingeklemmt oder genau zwischen den Stöcken zweier Mannschaften, so zieht der, der Daube nächstgelegene dritte Stock. (Beileger) g. Bei Beschädigung eines Stockes bleibt nach Absprache der beiden Moar der größere Teil im Spiel der kleinere Teil (auch Ring oder Zapf) wird aus dem Spiel genommen. h. Wird ein Stock durch eine am Spiel nicht beteiligte Person verrückt, dann bleibt er so stehen und ist gültig. i. Bei Verrücken eines Stockes, durch eine am Spiel beteiligte Person 1 Punkt Abzug, egal wo der Stock im Spielfeld steht. Das Spiel wird normal weitergeführt. Handelt es sich dabei aber um den Schussstock, wird die Kehre dem Gegner gutgeschrieben. j. Wird ein Stock durch eine am Spiel beteiligte Person in seinem Lauf gestört, wird die Kehre dem Gegner gutgeschrieben. Erfolgt dies durch eine am Spiel nicht beteiligte Person, so muss der Schuss wiederholt werden. Etwaige Spielveränderungen bleiben unberücksichtigt. k. Bei Aufhalten, Aufheben oder Verrücken der Daube durch eine am Spiel beteiligte Person wird die Kehre dem Gegner gutgeschrieben. l. Wird ein Stock oder die Daube beim Messen durch den Messenden (Moar) verrückt, wird jene Mannschaft die das Spielgeschehen verändert hat, mit 1 Strafpunkt bestraf und muss auf jeden Fall nachschießen. Das Spiel wird normal weitergeführt. m. Verrückt ein Schiedsrichter während des Messens Stock oder Daube und ist er nicht in der Lage den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, so zieht der 3. Stock. (Beileger) n. Wird ein Schütze von der gegnerischen Mannschaft beim Einschwingen behindert, so wird die Kehre dem Gegner gutgeschrieben. o. Sollte beim Zurückschießen eines Haggl oder Moarstockes ein anderer Stock angeschossen werden, wird die Kehre abgebrochen und dem Gegner gutgeschrieben. p. Ein Tausch des Stockes oder dessen Lauffläche ist während des Spieles für alle Schützen verboten. Zuwiderhandlungen werden mit dem Verlust der Kehre bestraft. Sollte ein Stock durch Beschädigung unbrauchbar geworden sein, müssen Schiedsrichter oder der Gegnermoar für die nächsten Schüsse einen Stocktausch zulassen. Landjugend Salzburg I Maria-Cebotari-Straße 5 I 5020 Salzburg I ZVR: 044060716 6

11) Disziplin in und um die Bahn a. Wettkampfleiter bzw. Schiedsrichter und Moar haben dafür Sorge zu tragen, dass sich während des Spieles keine beteiligte Schützen, aber auch keine fremden Personen in der Bahn befinden, auch hat der Moar die Bahn von der Abschusslinie bis zum Spiel freizuhalten, wenn der Gegner seinen Schuss abzugeben hat. Bei Zuwiderhandlung Verwarnung, im Wiederholungsfall Ausschluss ohne Ersatzstellung! b. Probeschüsse zwischen den einzelnen Kehren sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen haben eine Verwarnung zur Folge. Im Wiederholungsfall Ausschluss des Schützen von allen Spielen dieses Tages ohne Ersatzstellung! c. Undiszipliniertes Verhalten von einem Spieler: Verwarnung. Im Wiederholungsfall Ausschluss von allen weiteren Spielen des Tages, ohne Ersatzstellung. Sollten zwei oder mehrere Spieler ausgeschlossen werden, so verliert die gesamte Mannschaft die Berechtigung an der weiteren Spielteilnahme des Tages. Grob undiszipliniertes Verhalten: Ausschluss der OG im nächsten Jahr vom Eisstockbewerb. 12) Kompetenzbestimmungen Das Schiedsgericht, das aus 5 Personen besteht (4 Bezirksvertreter, 1 Landesleitungsmitglied), ist für die Wettkampfbestimmungen, für die Behandlung von allfälligen Protesten und für die Verhängung von Strafen verantwortlich. Es tritt je nach Anlass zusammen. Den Weisungen des Schiedsgerichtes ist Folge zu leisten. Ein Protest kann nur unmittelbar während des Spieles an das Schiedsgericht eingebracht werden. Gegen Entscheidungen des Schiedsgerichtes ist keine Berufung zulässig! Für die vorliegende Neufassung der Wettkampfbestimmungen Eisstockschießen (Stand: 15.10.2013) der Landjugend Salzburg verantwortlich: Reinhard Schröcker Landesobmann Katharina Strumegger Landesleiterin-Stv. Barbara Nitsch Landjugendreferentin Georg Schmidhuber Bezirk Flachgau Markus Hettegger Bezirk Pongau-Tennengau Martin Listberger Bezirk Pongau-Tennengau Roman Egger Bezirk Pinzgau Viktoria Schneider Bezirk Pinzgau Christian Hutter Ehemaliger Gruppenleiter und Eisstock-Experte Hans-Peter Hettegger Obmann der Eis- und Stockschützen St. Veit Landesvorstand der Landjugend Salzburg Landjugend Salzburg I Maria-Cebotari-Straße 5 I 5020 Salzburg I ZVR: 044060716 7