2017 Sonderheft. Kompetenz in Sachen Fuhrpark. Übersicht: Autohäuser mit Großkundenerfahrung DAS SONDERHEFT VON BFP FUHRPARK & MANAGEMENT

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Transkript:

2017 Sonderheft DAS SONDERHEFT VON BFP FUHRPARK & MANAGEMENT www.fuhrpark.de Kompetenz in Sachen Fuhrpark Übersicht: Autohäuser mit Großkundenerfahrung FOTO: PSDESIGN1

NISSAN QASHQAI N-CONNECTA 1.5 l dci, 81 kw (110 PS) Leasingsonderzahlung: 0, Laufzeit: 36 Monate Gesamtlaufleistung: 60.000 km Monatliche Leasingrate: AB 240, 1 (BRUTTO) inkl. Technikservice 2 FÜHRT SIE KOMFORTABEL ZUM ERFOLG. DER NISSAN QASHQAI N-CONNECTA. Sie suchen ein Teammitglied, das wirklich an alles denkt und Sie immer unterstützt? Dann holen Sie sich den NISSAN QASHQAI N-CONNECTA an Bord. Innovative Technologien und Komfort zählen zu seinen Qualitäten. Der INTELLIGENT KEY mit Start-/Stopp-Knopf lässt jede Dienstfahrt entspannt beginnen. Danach übernimmt das NissanConnect Navigationssystem alle weiteren Planungen und dank Fahrerassistenz-Paket, u. a. mit Verkehrszeichenerkennung, haben Sie den Kopf frei für die wichtigen Dinge. Am Ziel angekommen, bringt Sie der AROUND VIEW MONITOR für 360 Rundumsicht mit Leichtigkeit in jede Parklücke. Entdecken Sie günstige Leasingraten und mehr auf nissan-fleet.de NISSAN QASHQAI N-CONNECTA 1.5 l dci, 81 kw (110 PS): Kraftstoffverbrauch (I/100 km): innerorts 4,2, außerorts 3,6, kombiniert 3,8; CO₂-Emissionen (g/km): kombiniert 99,0 (Messverfahren gem. EU-Norm); Effizienzklasse A+. Abb. zeigt Sonderausstattung. 1 Berechnungsbeispiel für das gewerbliche Leasing bei einer Laufzeit von 36 Monaten bis 60.000 km inkl. MwSt., zzgl. Überführung und Zulassung. Gültig für alle bis zum 15.07.2017 abgeschlossenen Leasingverträge für den NISSAN QASHQAI N-CONNECTA 1.5 l dci, 81 kw (110 PS). Das Angebot ist gültig bei allen teilnehmenden NISSAN Partnern für Gewerbekunden, die Mitglied in einem Verband mit Rahmenabkommen mit der NISSAN CENTER EUROPE GMBH sind, bei Abnahme über Abrufschein. Ein Angebot für Gewerbekunden von NISSAN Fleet Services, einem Produkt der ALD AutoLeasing D GmbH, Nedderfeld 95, 22529 Hamburg, in Kooperation mit der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss. 2 Der Technikservice beinhaltet Wartungskosten und Verschleißreparaturen (gemäß AGB) für die Vertragslaufzeit. Einzelheiten unter www.nissan.de. NISSAN CENTER EUROPE GMBH, Postfach, 50319 Brühl.

Editorial Qualifizierte Partner vor Ort Liebe Leserin, lieber Leser, das Management von Firmenfuhrparks ist eine komplexe Aufgabe. Recht, Steuer, Ausschreibung, Fahrzeugmarkt, Leasingmarkt, Fuhrparkmanagement, EDV und vieles mehr - die Liste von Aufgabenbereichen ließe sich gefühlt endlos fortsetzen. Autohäuser mit dem Know-how für eine Großkundenbetreuung können das Leben eines Fuhrparkverantwortlichen erheblich erleichtern. Denn das Autohaus mit seinen qualifizierten Mitarbeitern ist der Partner vor Ort, der weiß, was der Fuhrparkmanager benötigt. Damit das Gespräch zwischen Fuhrparkmanager und Autohändler auf Augenhöhe erfolgt, bietet die bfp-akademie neben dem Ausbildungsgang zertifizierter Fuhrparkmanager auch einen Ausbildungsgang zum zertifizierten Fuhrpark Service-Berater an. Sie als Fuhrparkmanager halten mit dem neuen bfp SERVICE FINDER einen Katalog in der Hand, der Ihnen kompetente Autohäuser in Ihrer Umgebung ausweist. Viel Spaß beim Lesen und Nachschlagen wünscht Ihnen Ihr Das Autohaus mit seinen qualifizierten Mitarbeitern ist der Partner vor Ort. Clemens Velten, Chefredakteur bfp fuhrpark & management digital Standortleiter Mainz Inhalt 03 Editorial / Inhalt / Impressum 06 Was ist eigentlich Leasing? Die Antwort aus juristischer Sicht liefert Dr. Katja Löhr-Müller 10 Autohaus-Service-Finder Autohäuser mit Fuhrpark-Kompetenz, geordnet nach Postleitzahlen 22 Das Fuhrpark- und Leasing-ABC Auszug aus über 250 Begriffen und deren Erläuterung, die man wissen sollte 26 Kolumne Helmut Pätz zur Fuhrparklage Impressum bfp fuhrpark & management Das unabhängige Fachmagazin für Fuhrparkbetreiber 40. Jahrgang Herausgeber und Verlag: Schlütersche Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG Postanschrift: 30130 Hannover Adresse: Hans-Böckler-Allee 7 30173 Hannover Tel. 0511 8550-0 Fax 0511 8550-2600 www.schluetersche.de www.fuhrpark.de Redaktion: Clemens Velten (Chefredaktion, V.i.S.d.P.) Rheinallee 193, 55120 Mainz Tel. 06131 62776-23 Fax 06131 62776-20 velten@fuhrpark.de Anzeigenverkauf: Marion Bäre (Leitung) Tel. 0511 8550-2645 baere@schluetersche.de Tanja Ehlerding Tel. 0511 8550-2647 ehlerding@schluetersche.de Gitta Lemke Tel. 0511 8550-2648 lemke@schluetersche.de Christian Welc Tel. 0511 8550-2643 welc@schluetersche.de Derzeit gültige Anzeigenpreisliste: Nr. 36 vom 1. 1. 2017 Druckunterlagen: anzeigendaten-bfp@ schluetersche.de Tel. 0511 8550-2625 Fax 0511 8550-2401 Leser-/Abonnement-Service: Ulrike Hilker Tel. 0511 8550-2639 Fax 0511 8550-2405 vertrieb@schluetersche.de ISSN 1610-563X Druck: Sedai Druck GmbH & Co. KG Böcklerstraße 13, 31789 Hameln/Wangelist Informationen zur bfp Fuhrpark-AKADEMIE: www.fuhrpark.de/akademie Sonderheft 3

Angebot für Gewerbetreibende VOLVO V90 BUSINESS-PAKET 3 S ensus Navigationssystem Di gitale Instrumentierung S martphone Integration E inparkhilfe vorne und hinten 1.260,50 EUR (UVP zzgl. MwSt.) VOLVO XC90 BUSINESS-PAKET 2 S ensus Navigationssystem Di gitale Instrumentierung S martphone Integration P ark Assist Pilot (intelligenter Einparkassistent) 1.470,59 EUR (UVP zzgl. MwSt.) BUSINESS-PAKET KINETIC 1 S ensus Navigationssystem Di gitale Instrumentierung E inparkhilfe hinten BUSINESS-PAKET PRO 3 1.302,52 EUR (UVP zzgl. MwSt.) 4.579,83 EUR (UVP zzgl. MwSt.) S ensus Navigationssystem Di gitale Instrumentierung Infotainmentsystem Sensus Connect mit PREMIUM SOUND by Bowers & Wilkins S martphone Integration E inparkhilfe vorne und hinten C D-Player (MP3-/WMA-fähig) Di gitaler Radioempfang (DAB+) BUSINESS-PAKET PRO 2 4.831,93 EUR (UVP zzgl. MwSt.) S ensus Navigationssystem Di gitale Instrumentierung Infotainmentsystem Sensus Connect mit PREMIUM SOUND by Bowers & Wilkins S martphone Integration P ark Assist Pilot (intelligenter Einparkassistent) C D-Player (MP3-/WMA-fähig) Di gitaler Radioempfang (DAB+) Verbrauch kombiniert 4,4 5,2 l/100 km, CO 2 -Emission: 115 138 g/km (gem. vorgeschriebenem Messverfahren). * Ersparnis gegenüber der UVP für Groß- und Flottenkunden mit mind. 3 Firmenfahrzeugen im Fuhrpark (Fahrzeuge bis 7,5 t) für Neubestellungen für die Modelle Volvo S90, Volvo V90, Volvo V90 CROSS COUNTRY und Volvo XC90 mit der Fahrzeugoption Business-Paket, Business-Paket KINETIC oder Business-Paket Pro. Ausgeschlossen sind spezielle Kundengruppen wie z.b. Taxis, Fahrschulen und Mietwagen. Angebot gilt bis zum 31.12.2017. Unverbindliche Preisempfehlung der Volvo Car Germany GmbH z. B. für den Volvo V90 KINETIC D3 6-Gang-Schaltgetriebe: 36.092,44 EUR, Volvo XC90 MOMENTUM D4 8-Gang Geartronic Automatikgetriebe: 45.420,17 EUR, Volvo S90 MOMENTUM D3 6-Gang-Schaltgetriebe: 34.873,95 EUR, V90 CROSS COUNTRY D4 AWD

DIE BEFÖRDERUNG, DIE SIE VERDIENEN. DIE NEUEN VOLVO V90, VOLVO V90 CROSS COUNTRY UND VOLVO S90 SOWIE DER VOLVO XC90. FÜR GESCHÄFTSKUNDEN JETZT AB 1.000 BUSINESS-PRÄMIE. * JETZT ENTDECKEN AUF VOLVOCARS.DE/BUSINESS-PRAEMIE INNOVATION MADE BY SWEDEN. VOLVO S90 VOLVO V90 CROSS COUNTRY BUSINESS-PAKET 2 1.260,50 EUR (UVP zzgl. MwSt.) BUSINESS-PAKET 3 1.260,50 EUR (UVP zzgl. MwSt.) S ensus Navigationssystem Di gitale Instrumentierung S martphone Integration E inparkhilfe vorne und hinten S ensus Navigationssystem Di gitale Instrumentierung S martphone Integration E inparkhilfe vorne und hinten BUSINESS-PAKET PRO 2 4.579,83 EUR (UVP zzgl. MwSt.) S ensus Navigationssystem Di gitale Instrumentierung Infotainmentsystem Sensus Connect mit PREMIUM SOUND by Bowers & Wilkins S martphone Integration E inparkhilfe vorne und hinten C D-Player (MP3-/WMA-fähig) Di gitaler Radioempfang (DAB+) BUSINESS-PAKET PRO 3 4.579,83 EUR (UVP zzgl. MwSt.) S ensus Navigationssystem Di gitale Instrumentierung Infotainmentsystem Sensus Connect mit PREMIUM SOUND by Bowers & Wilkins S martphone Integration E inparkhilfe vorne und hinten C D-Player (MP3-/WMA-fähig) Di gitaler Radioempfang (DAB+) 8-Gang Geartronic Automatikgetriebe: 47.773,11 EUR (Alle Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen zzgl. MwSt. der Volvo Car Germany GmbH). Abbildung zeigt Sonderausstattung. 1 Gilt für die Ausstattungsvariante KINETIC. 2 Gilt für die Ausstattungsvarianten R-DESIGN und INSCRIPTION. 3 Gilt für die Ausstattungsvarianten R-DESIGN, INSCRIPTION und CROSS COUNTRY PRO.

Foto: vege - Fotolia.com Was ist eigentlich Leasing? Basis-Wissen Recht: Dr. Katja Löhr-Müller definiert den Begriff Leasing und erläutert, wie diese Art der Fahrzeugüberlassung in der Praxis umgesetzt wird. Kaum ein Fuhrpark kommt heute noch ohne Leasingfahrzeuge aus. Aber was ist eigentlich Leasing im rechtlichen Sinn und worin liegen bei dieser Vertragsform die Besonderheiten? Der Begriff Leasing leitet sich vom Englischen to lease ab und bedeutet mieten oder pachten. Wie bei einer Miete ist der Leasingvertrag ein Dauerschuldverhältnis, und es finden grundsätzlich die Vorschriften des Mietrechts Anwendung, allerdings mit einigen wichtigen Ausnahmen. Der Bundesgerichtshof spricht bei einem Leasingvertrag deshalb von einem atypischen Mietvertrag. Miet- und Leasingverträge haben gemeinsam, dass der Mieter/Leasingnehmer eine Miete oder Leasingrate zu entrichten hat. Dafür erhält er das Nutzungsrecht an der Sache. Eine Eigentumsübertragung findet weder bei der Miete noch Dr. Katja Löhr-Müller, Rechtsanwältin Foto: llöhr-müller beim Leasing statt. Bei einem Kfz-Leasing wird der Leasingnehmer also nicht Eigentümer des Fahrzeugs, auch nicht zeitweise. Während der gesamten Vertragslaufzeit behält der Leasinggeber das Eigentum an der Leasingsache. Das ist zwar auch bei der Miete der Fall, allerdings ergeben sich betreffend der Gefahrtragung zwischen den beiden Vertragsformen erhebliche Unterschiede. Geht eine Sache in einem Mietverhältnis unter oder wird diese beschädigt, bleibt der Vermieter in der Pflicht, dennoch eine mangelfreie Mietsache zur Verfügung zu stellen. Er trägt also das Risiko. Wartung und Instandhaltung bleibt im Mietrecht ebenfalls Angelegenheit des Vermieters, es sei denn, es ist vertraglich ausdrücklich anders geregelt. Ist die Mietsache mangelhaft, 6 Sonderheft

Recht darf der Mieter die Miete kürzen, selbst wenn den Vermieter an der Mangelhaftigkeit kein Verschulden trifft. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Mietfahrzeug nach einem Unfall, den ein Dritter verursacht hat, beschädigt wurde. Untergang Bei einem Leasingvertrag wird hingegen das Risiko des Untergangs, aber auch die Pflichten für Betrieb und Unterhaltung des Leasinggegenstandes auf den Leasingnehmer übertragen. Er haftet verschuldensunabhängig auch für Zufall. Im Fall der Beschädigung der Leasingsache trifft ihn nicht nur die Wiederherstellungspflicht, er hat auch die Leasingraten weiterhin zu leisten. Kann der Leasinggegenstand nicht wiederhergestellt werden, muss der Leasingnehmer Schadensersatz zahlen. Wegen dieser Risikoverlagerung auf den Leasingnehmer ist es dem Leasinggeber möglich, kostengünstiger zu kalkulieren und den Leasinggegenstand mit geringeren Raten anzubieten, als es in einem Mietverhältnis der Fall wäre. Deshalb ist Leasing auch im Kfz-Gewerbe neben steuerlichen Erwägungen so attraktiv. Kfz-Leasingverträge werden meist für eine im Voraus genau bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Während dieses Grundmiet - Zeitraums ist eine ordentliche Kündigung des Leasingvertrages wegen steuerlicher Vorgaben ausgeschlossen. Kaufoption Ein Leasingvertrag kann eine Kaufoption enthalten, wodurch der Leasingnehmer den Leasinggegenstand nach Ablauf der Vertragslaufzeit erwerben kann. Ist eine Teilamortisation Gegenstand des Vertrages, kann der Leasinggeber nur einen Teil der Anschaffungskosten abdecken. Er muss danach den Leasinggegenstand regelmäßig gewinnbringend weiterveräußern, sei es an den Leasingnehmer oder an einen Dritten. Im Rahmen einer Teilamortisation kann ein vom Leasinggeber kalkulierter Restwert vereinbart werden, für den der Leasingnehmer einstehen muss, wenn der Leasinggeber durch die Verwertung des Leasinggegenstandes seine Kosten nicht komplett abdecken konnte. Üblicherweise wird bei Beendigung des Leasingvertrages mit Teilamortisation eine Abschlusszahlung fällig, die jedoch nicht mit einem Eigentumserwerb verbunden ist. Erfolgt eine Verwertung des Fahrzeugs über dem kalkulierten Restwert, kann der Leasingnehmer vertraglich an diesem Gewinn beteiligt werden. Diese Vertragsform ist im gewerblichen Kfz- Leasing jedoch eher unüblich. Der Bundesgerichtshof spricht bei einem Leasingvertrag von einem atypischen Mietvertrag Auch Vertragskonstruktionen mit einer einmaligen Sonderzahlung zu Beginn der Leasinglaufzeit wird man bei Fuhrparkverträgen selten finden, es sei denn, die Sonderzahlung ist vom Arbeitnehmer für zusätzliche Ausstattung des Fahrzeugs zu zahlen. In dem Fall wird erreicht, dass die vom Arbeitgeber finanzierte monatliche Leasingrate nicht zu seinen Lasten erhöht wird und dennoch dem Arbeitnehmer eine größere Flexibilität bei der Fahrzeugkonfiguration auf seine Kosten eingeräumt wird. Vollarmortisation Meist dient das Kfz-Leasing im B2B-Bereich vornehmlich der Finanzierung eines Firmenfahrzeugs, ohne langfristig Kapital binden zu müssen. In dem Fall liegt die so genannte Vollamortisation vor. Der Leasinggeber hat dabei Leasingraten so kalkuliert, dass neben den Anschaffungskosten zusätzlich ein Gewinn erwirtschaftet wird. Nach Ablauf des Leasingvertrages bleibt ein Restwert des Fahrzeugs, den der Leasinggeber durch Verkauf realisieren kann. Ob der der ursprünglichen Kalkulation zu Grunde liegende Restwert bei einer Veräußerung tatsächlich realisiert werden kann, bleibt das Risiko des Leasinggebers. Neben der reinen Finanzierung von Firmenfahrzeugen ist es heute in der Fuhrparkpraxis üblich, mit dem Leasinggeber weitere Dienstleistungen vertraglich zu vereinbaren, die Bestandteil der monatlich zu leistenden Leasingrate sind. Solche Fullservice-Verträge sind eine Kombination aus Leasing und Dienstleistung. Für die Ordnungsgemäßheit der zu erbringenden Dienstleistung haftet der Leasinggeber. Eine Haftungsübertragung auf den Leasingnehmer erfolgt, anders als bei dem eigentlichen Leasing, nicht. Risiken Das Risiko in Leasingverträgen liegt für den Leasingnehmer in der Verlagerung des Risikos auf ihn. Das erfolgt dergestalt, dass die Haftung des Leasinggebers bei Beschädigung oder Untergang der Leasingsache gänzlich im Leasingvertrag oder in den AGB ausgeschlossen wird. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Vertragsgestaltung ist dabei, dass der Leasingnehmer nicht rechtlos gestellt, sondern durch vorbehaltlose, unbedingte und endgültige Übertragung der Gewährleistungsrechte an ihn in die Lage versetzt wird, Sachmängelansprüche unmittelbar gegenüber dem Lieferanten geltend machen zu können (siehe BGH vom 13.11.2013 VII ZR 257/12). Es findet sich dann etwa folgende Bestimmung in den AGB: Gegen den Leasinggeber stehen dem Leasingnehmer Ansprüche und Rechte wegen Sonderheft 7

Recht Die Haftung des Leasinggebers wird gänzlich ausgeschlossen Foto: Minerva Studio - Fotolia.com Fahrzeugmängeln nicht zu. Im Gegenzug tritt der Leasinggeber seine kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer bei Kfz also gegenüber dem Händler - an den Leasingnehmer ab. Das liest sich dann etwa so: An deren Stelle tritt der Leasinggeber sämtliche Ansprüche hinsichtlich Sachmängeln aus 437 BGB in der jeweiligen Ausgestaltung des dem Leasingvertag zugrunde liegenden Kaufvertrages über das Fahrzeug sowie etwaige zusätzliche Garantieansprüche gegen den Verkäufer/Dritten an den Leasingnehmer ab. Üblich ist auch, dass sich der Leasinggeber vorbehält, eine Wertminderung bei Beschädigung der Leasingsache durch einen Dritten an den Leasinggeber auszuzahlen und nicht etwa an den Leasingnehmer. Im Rahmen einer Unfallabwicklung fragen deshalb Kfz-Versicherer bei Leasingfahrzeugen regelmäßig ab, an wen die Wertminderung auszuzahlen ist. Leasingraten Der Leasingnehmer darf Leasingraten wegen eines mangelhaften Fahrzeugs erst vorläufig einstellen, wenn er gegen den Verkäufer die Gewährleistungsrechte geltend macht und bei dessen Weigerung den Verkäufer vor Gericht verklagt. Befindet sich dieser bereits in Insolvenz, muss vor Zahlungseinstellung der Anspruch erst zur Insolvenztabelle angemeldet werden und bei Widerspruch des Insolvenzverwalters dieser verklagt werden, bevor Leasingraten gegenüber dem Leasinggeber als Vertragspartner eingestellt werden dürfen. Obwohl ein Kfz also möglicherweise über Monate nicht eingesetzt werden kann, müssen dennoch zunächst die Leasingraten geleistet werden. Auch die so genannte Preisgefahr wird auf den Leasingnehmer verlagert. Hierzu heißt es dann in den vertraglichen Bedingungen etwa: Der Leasingnehmer trägt sämtliche Aufwendungen, die mit dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs verbunden sind, insbesondere Steuern, Versicherungsbeiträge, Wartungs- und Reparaturkosten. Leistet der Leasinggeber für den Leasingnehmer Zahlungen, die nicht aufgrund besonderer Vereinbarungen vom Leasinggeber zu erbringen sind, kann er beim Leasingnehmer Rückgriff nehmen. Für Untergang, Verlust, Beschädigung und Wertminderung des Fahrzeugs und seiner Ausstattung haftet der Leasingnehmer dem Leasinggeber auch ohne Verschulden, jedoch nicht bei Verschulden des Leasinggebers. Zahlungsverpflichtung Letztlich bedeuten solche Vertragsgestaltungen, dass auch bei einem Totalschaden des Fahrzeugs oder erheblichem Schadensumfang am Fahrzeug der Leasingnehmer nicht automatisch von der Pflicht, die Leasingraten zu zahlen, befreit wird. Erst nachdem der BGH eine Zahlungsverpflichtung des Leasingnehmers bis zum Ende der regulären Kfz-Leasinglaufzeit in AGB als eine unangemessene Benachteiligung des Leasingnehmers gewertet hatte, ist es heute Praxis, dem Leasingnehmer bei einem Untergang des Fahrzeugs oder einem Schaden, der Reparaturkosten von über 60 Prozent des Wiederbeschaffungswertes verursachen würde, ein außerordentliches Kündigungsrecht des Leasingvertrages einzuräumen. Allerdings sind solche Kündigungen immer mit der Zahlung einer Ablösesumme an den Leasinggeber verbunden, damit dieser seine bei Vertragsbeginn kalkulierte Amortisation erreichen kann. W 8 Sonderheft

Adresseinträge Fotos: psdesign1 tuulijumala Illu: Tom Kaldewey Autohaus-Service-Finder Autohäuser mit Großkundenservice: Dienstleister mit Kompetenz in Sachen Fuhrpark. Mit dieser Liste können Sie im Idealfall viel Zeit, Nerven und Geld sparen. Auf den folgenden Seiten finden Sie als Fuhrparkverantwortliche/r knapp 130 Autohäuser in Deutschland, die sich Kompetenz in Sachen Fuhrpark auf die Fahnen geschrieben haben. Bei diesen werden Sie Ansprechpartner finden, die in den besonderen Belangen rund um das Fuhrparkgeschäft geschult sind. Dort wird man Ihnen auf Augenhöhe begegnen, wenn Sie nach Trennnetzen gemäß ISO 27955 fragen. Dort wird man Sie nicht mit großen Augen fragend anschauen, wenn Sie nach einer Sachkundigenprüfung nach DGUV 70 an Firmenfahrzeugen verlangen. Ergänzend finden Sie auch auf unserer Webseite die Kontaktdaten der Autohäuser mit Großkundenerfahrung regional nach PLZ und Automarken sortiert! Das Nachschlagewerk für jeden Fuhrparkmanager. Web-Wegweiser fuhrpark.de/servicefinder 10 Sonderheft

Adresseinträge PLZ 0 01067 01067 01127 Volkswagen Zentrum Dresden GmbH & Co. KG Hamburger Str. 24 01067 Dresden Ronny Kahleis Telefon: 0351/4920-426 Telefax: 0351/4920-211 E-Mail: ronny.kahleis@vw-dresden.de www.vw-dresden.fuhrparkmanagement-dresden.de Audi Zentrum Dresden GmbH & Co. KG Hamburger Str. 28 01067 Dresden Olaf Hantschke Telefon: 0351/4920-100 Telefax: 0351/4920-111 E-Mail: olaf.hantschke@audi-zentrum-dresden.de www.audi-dresden.fuhrparkmanagement-dresden.de Holm Wirthgen GmbH & Co. KG Großenhainer Str. 81/83 01127 Dresden Mario Steiner Telefon: 0351/85277-31 Telefax: 0351/85277-88 E-Mail: mario.steiner@wirthgen.de www.wirthgen-dd.fuhrparkmanagement-dresden.de 01169 01277 01705 Jörg Pattusch GmbH & Co. KG Kesselsdorfer Str. 300 01169 Dresden Maik Dittrich Telefon: 0351/4101-221 Telefax: 0351/4101-109 E-Mail: maik.dittrich@pattusch.de www.pattusch.fuhrparkmanagement-dresden.de Autohaus Dresden Reick GmbH & Co. KG Liebstädter Str. 5 01277 Dresden Lutz Gebler Telefon: 0351/2533-254 Telefax: 0351/2561-160 E-Mail: lutz.gebler@autohaus-reick.de www.autohaus-reick.fuhrparkmanagement-dresden.de Skoda Auto Dresden Nord GmbH & Co. KG Wilsdruffer Str. 35 01705 Freital Marko Sperling Telefon: 0351/821180-50 Telefax: 0351/821180-88 E-Mail: marko.sperling@auto-dresden-nord.de www.skoda-dresden.fuhrparkmanagement-dresden.de 01705 01809 01900 Jan Wirthgen GmbH & Co. KG Wilsdruffer Str. 37 01705 Freital Sven Wiskandt Telefon: 0351/64988-24 Telefax: 0351/64988-29 E-Mail: sven.wiskandt@wirthgen.de www.wirthgen-ftl.fuhrparkmanagement-dresden.de Auto Forum Heidenau GmbH & Co. KG Zschierener Str. 5 01809 Heidenau Torsten Helmert Telefon: 03529/5341-62 Telefax: 03529/5341-41 E-Mail: torsten.helmert@auto-forum-heidenau.de www.auto-forum-heidenau. fuhrparkmanagement-dresden.de Winter Automobilpartner GmbH & Co. KG Gewerbering Süd 3 01900 Bretnig Hauswalde Michael Günther Opel geprüfter Flottenspezialist Telefon: 035955/483-137 E-Mail: michael.guenther@winter-lausitz.de www.winter-lausitz.de 06749 07743 09212 Otto Grimm GmbH & Co. KG Zörbiger Str. 2 06749 Bitterfeld-Wolfen Jennifer Eder Telefon: 03493/374-0 E-Mail: info@otto-grimm.de www.otto-grimm.de Autohaus Fischer GmbH Brückenstr. 6 07743 Jena Josef Schumann Telefon: 03641/485-238 Telefax: 03641/485-238 E-Mail: josef.schumann@fischer-jena.de www.fischer-jena.de Autohaus Lohs GmbH Kreuzeiche 8 09212 Limbach-Oberfrohna Andreas Hößler Telefon: 03722/715-46 Telefax: 03722/715-20 E-Mail: a.hoessler@autohaus-lohs.de www.autohaus-lohs.de Sonderheft 11

Adresseinträge PLZ 1 10709 12524 13088 Autohaus Berolina GmbH Cicerostr. 34 10709 Berlin Lutz Scheewe Telefon: 030/338009-333 Telefax: 030/338009-335 E-Mail: lutz.scheewe@autohaus-berolina.de www.autohaus-berolina.de Auto-Zellmann GmbH Rudower Str. 25-29 12524 Berlin Andreas Reinwage Telefon: 030/679721-0 Telefax: 030/6733004 E-Mail: andreas.reinwage@auto-zellmann.de www.auto-zellmann.de Autohaus möbus GmbH Hansastr. 211 13088 Berlin Cornelia Oschkenat Telefon: 030/962762-347 Telefax: 030/962762-300 E-Mail: c.oschkenat@moebus-gruppe.de www.moebus-gruppe.de 13089 14513 19057 SEAT Deutschland Niederlassung GmbH - Niederlassung Berlin Prenzlauer Promenade 46 13089 Berlin Michael Hesche Zert. Fuhrparkmanagementberater Telefon: 030/96250-981 Telefax: 030/96250-988 E-Mail: firmenkunden@berlin-seat.de www.seat-in-berlin.de BritCars Riller & Schnauck GmbH Warthestr. 15 14513 Teltow Fleet & Business Telefon: 03328/442-369 Telefax: 03328/442-346 E-Mail: britcars@riller-schnauck.de www.britcars.de AWUS mobile GmbH & Co. KG Bremsweg 1 19057 Schwerin Sebastian Retz Telefon: 0385/4803-113 Telefax: 0385/4803-130 E-Mail: sebastian.retz@awus-mobile.de www.awus-mobile.de PLZ 2 20537 21073 22047 Auto Wichert GmbH Wendestr. 150, 20537 Hamburg Immo Schneider - Großkundenleiter Zert. Fuhrparkberater (bfp-akademie) Telefon: 040/251516-65 Telefax: 040/251516-8865 E-Mail: immo.schneider@auto-wichert.de www.auto-wichert.de B&K GmbH & Co. KG Buxtehuder Str. 112 21073 Hamburg Hartmut Joachim Zertifizierter BMW Großkundenberater Telefon: 040/766091-25 Telefax: 040/766091-70 E-Mail: joachim@bundk.de www.bundk.de Willy Tiedtke (GmbH & Co.) KG Friedrich-Ebert-Damm 118 22047 Hamburg Elwera Büttenbender Telefon: 040/69406-251 Telefax: 040/69406-222 E-Mail: elwera.buettenbender@willytiedtke.de www.willytiedtke.de 22529 22763 24113 SEAT Deutschland Niederlassung GmbH - Niederlassung Hamburg Osterfeldstr. 20 22529 Hamburg Stefan Hegeler Zert. Fuhrparkmanagementberater Telefon: 040/556166-22 Telefax: 040/556166-66 E-Mail: firmenkunden@hamburg-seat.de www.hamburg-seat.de Willy Tiedtke (GmbH & Co.) KG Griegstr. 69 22763 Hamburg Jörg Kolditz Telefon: 040/5589573-122 Telefax: 040/5589573-118 E-Mail: joerg.kolditz@willytiedtke.de www.willytiedtke.de Nutzfahrzeugzentrum Kiel Schmidt & Hoffmann GmbH Hamburger Chaussee 163 24113 Kiel Thorsten Runge Telefon: 0431/64988-30 Telefax: 0431/64988-88 E-Mail: thorsten.runge@vw-nfzkiel.de www.vw-nfzkiel.de 12 Sonderheft

Adresseinträge PLZ 2 24114 24118 28207 Volkswagen Zentrum Kiel Schmidt & Hoffmann GmbH Königsweg 76-78 24114 Kiel René Volkmer Zert. Fuhrpark-Serviceberater Telefon: 0431/6644-234 Telefax: 0431/6644-288 E-Mail: rene.volkmer@vw-kiel.de www.vw-kiel.de Audi Zentrum Kiel Schmidt & Hoffmann Exclusiv GmbH Gutenbergstr. 84-86 24118 Kiel Sascha Bink Telefon: 0431/54446-33 Telefax: 0431/54446-60 E-Mail: sascha.bink@audi-kiel.de www.audi-kiel.de Schmidt + Koch GmbH Stresemannstr.1-7 28207 Bremen Klaus-Dieter Niermann Telefon: 0421/4495-142 Telefax: 0421/4495-191 E-Mail: niermann@schmidt-und-koch.de www.schmidt-und-koch.de PLZ 3 30177 30966 31137 Autohaus Ahrens GmbH Am Listholze 51 30177 Hannover Michael Papenfuß Telefon: 0511/399393-60 Telefax: 0511/399393-74 E-Mail: michael.papenfuss@autohaus-ahrens.com www.autohaus-ahrens.com Autohaus Rindt & Gaida GmbH Lise-Meitner-Str. 1 30966 Hemmingen Oliver Hartje Telefon: 0511/42032-23 Telefax: 0511/42032-10 E-Mail: oliver.hartje@rindt-gaida.de www.rindt-gaida.de Autohaus Kühl GmbH & Co. KG Münchewiese 5 31137 Hildesheim Rolf Petersen Telefon: 05121/999345-20 Telefax: 05121/999345-10 E-Mail: rolf.petersen@autohaus-kuehl.de www.autohaus-kuehl.de 31789 32427 32427 Autohaus Rindt & Gaida GmbH Carl-Wilhelm-Niemeyer-Str. 10 31789 Hameln Marc Struckmeier Telefon: 05151/92356-10 Telefax: 05151/92356-15 E-Mail: marc.struckmeier@rindt-gaida.de www.rindt-gaida.de H. Kleinemeier GmbH & Co. KG Königstr. 348 32427 Minden Tobias Barg Fleet Academy Renault Telefon: 0571/94611-24 E-Mail: tobias.barg@kleinemeier.com www.kleinemeier.com Glinicke Großkunden Leistungszentrum Minden Ringstr. 9 32427 Minden André Hübner Telefon: 0571/8887-34 Telefax: 0571/8887-25 E-Mail: andre.huebner@glinicke.de www.glinicke.de 33100 34123 34466 Karl Thiel GmbH & Co. KG Detmolder Str. 73 33100 Paderborn Ralf Langenströher Zert. Fuhrparkmanagementberater Telefon: 05251/504-414 Telefax: 05251/504-499 E-Mail: ralf.langenstroeher@thiel-gruppe.de www.thiel-gruppe.de Glinicke Großkunden Leistungszentrum Kassel Ochshäuserstr. 37 34123 Kassel Andreas Andrawas Telefon: 0561/500455-101 Telefax: 0561/500455-100 E-Mail: andreas.andrawas@glinicke.de www.glinicke.de Autohaus Ostmann KG Ippinghäuser Str. 10 34466 Wolfhagen Ralf Trampenau Zert. Fuhrparkberater (bfp-akademie) Telefon: 05692/9876-432 Telefax: 05692/9876-9432 E-Mail: trampenau@autohaus-ostmann.de www.autohaus-ostmann.de Sonderheft 13

Adresseinträge PLZ 3 PLZ 4 35398 56073 40231 ASW Wahl GmbH & Co. KG Gottlieb-Daimler-Str. 1 35398 Gießen Alexander Dewein Großkundenbertreuer der BMW Group Telefon: 0641/61066-72 Telefax: 0641/61066-99 E-Mail: a.dewein@wahl-group.de www.wahl-group.de Autohaus Foerster GmbH Franz-Weis-Str. 1-3 56073 Koblenz Matthias Gottschalk Telefon: 0261/44011-13 E-Mail: willkommen@ford-mittelrhein.de www.ford-foerster.de Autohaus Ulmen GmbH & Co. KG Königsberger Str. 26 40231 Düsseldorf Daniel Siemsen Telefon: 0211/31000-665 Telefax: 0211/31000-9665 E-Mail: siemsen@ulmen.com www.ulmen.com 40233 40549 40595 Gottfried Schultz GmbH & Co. KG Höherweg 85 40233 Düsseldorf André Bendix Telefon: 0211/7378-101 Telefax: 0211/7378-587 E-Mail: andre.bendix@gottfried-schultz.de www.gottfried-schultz.de NRW-Garage NL der Autohaus am Handweiser GmbH Burgunderstr. 17-25 40549 Düsseldorf Jürgen Kehler Telefon: 02131/56906-35 Telefax: 02131/56906-9835 E-Mail: juergen.kehler@nrwgarage.de www.nrwgarage.de Hans Brandenburg GmbH Bertha-von-Suttner-Str. 11-15 40595 Düsseldorf Hans-Jürgen Sassen Telefon: 0211/7390-0 Telefax: 0211/7390-249 E-Mail: info@hans-brandenburg.de www.hans-brandenburg.de 40721 40822 41464 Hans Brandenburg GmbH Düsseldorfer Str. 2 40721 Hilden Hans-Jürgen Sassen Telefon: 02103/502-0 Telefax: 02103/502-33 E-Mail: info@hans-brandenburg.de www.hans-brandenburg.de Hans Brandenburg GmbH Wilettstr. 7 40822 Mettmann Hans-Jürgen Sassen Telefon: 02104/8334-0 Telefax: 02104/8334-34 E-Mail: info@hans-brandenburg.de www.hans-brandenburg.de Audi Zentrum Neuss Jülicher Landstr. 41-43 41464 Neuss Micha Heinze Telefon: 02131/9456-0 Telefax: 02131/9456-87 E-Mail: micha.heinze@gottfried-schultz.de www.gottfried-schultz.de 41540 42109 42369 Hans Brandenburg GmbH Lübecker Str. 16 41540 Dormagen Hans-Jürgen Sassen Telefon: 02133/5301-0 Telefax: 02133/5301-40 E-Mail: info@hans-brandenburg.de www.hans-brandenburg.de Gottfried Schultz GmbH & Co. KG Uellendahler Str. 245-251 42109 Wuppertal Thorsten Lungstraß Telefon: 0202/2757-160 Telefax: 0202/2757-111 E-Mail: thorsten.lungstrass@gottfried-schultz.de www.gottfried-schultz.de Autohaus Klaus Heinz Wuppertal GmbH Otto-Hahn-Str. 5 42369 Wuppertal Sebastian Schamp Telefon: 0202/246460 Telefax: 0202/463059 E-Mail: service@ah-heinz.de www.ah-heinz-wuppertal.de 14 Sonderheft

Adresseinträge PLZ 4 44141 44143 44263 Volkswagen Zentrum Dortmund Hülpert VZ GmbH Westfalendamm 18 44141 Dortmund Manfred Ickerodt Telefon: 0231/57703-0 Telefax: 0231/57703-282 E-Mail: manfred.ickerodt@huelpert.de www.huelpert.de Audi Zentrum Dortmund Hülpert AZ GmbH Ludwig-Lohner-Str. 7-9 44143 Dortmund Andre Stanek Telefon: 0231/48826-0 Telefax: 0231/48826-101 E-Mail: andre.stanek@huelpert.de www.huelpert.de Bonnermann & Hüls GmbH Nortkirchenstr. 43 44263 Dortmund Mathias Hüls Telefon: 0231425772-22 Telefax: 0231425772-99 E-Mail: mhuels@bonnermann-huels.de www.bonnermann-huels.de 44379 44625 44809 Hülpert Planetenfeldstraße Hülpert VZ GmbH Planetenfeldstr. 87 44379 Dortmund Raul Simancas Telefon: 0231/61005-0 Telefax: 0231/619839 E-Mail: raul.simancas@huelpert.de www.huelpert.de Franz Rath Automobile GmbH + Co. KG Bochumer Str. 200 44625 Herne Stefan Scupin Telefon: 02323/4711 Telefax: 02323/4714 E-Mail: s.scupin@ah-rath.de www.ah-rath.de Auto Witzel GmbH Freudenbergstr. 25-33 44809 Bochum Marc Froyez Telefon: 0234/9577-32 Telefax: 0234/9577-340 E-Mail: marc.froyez@witzel.de www.witzel.de 45143 45478 45659 Volkswagen Zentrum Essen/ Audi Zentrum Essen ThyssenKrupp Allee 20 45143 Essen Philipp Müller Telefon: 0201/8743-238 Telefax: 0201/8743-233 E-Mail: philipp.mueller@gottfried-schultz.de www.gottfried-schultz.de Gottfried Schultz GmbH & Co. KG Ruhrorter Str. 13-15 45478 Mülheim Silke Brandes Telefon: 0208/59900-750 Telefax: 0208/59900-788 E-Mail: silke.brandes@gottfried-schultz.de www.gottfried-schultz.de MOHAG Motorwagen-Handelsgesellschaft mbh Rottstr. 116 45659 Recklinghausen Friedrich Niewöhner Zertifizierter Großkundenberater (Ford) Telefon: 02361/5804-376 Telefax: 02361/5804-379 E-Mail: fniewoehner@mohag.de www.mohag.de 46325 47805 48163 Bleker Gruppe Königsberger Str. 1 46325 Borken Thomas Schwarzer Telefon: 02861/9438-54 Telefax: 02861/9438-47 E-Mail: firmenkunden@bleker.org www.bleker-firmenkunden.de Tölke & Fischer GmbH & Co. KG Gladbacher Str. 345 47805 Krefeld Richard Krause Zert. Fuhrparkmanagementberater Telefon: 02151/339-199 Telefax: 02151/339-208 E-Mail: richard.krause@toefi.de www.toefi.de Knubel GmbH & Co. KG Weseler Str. 485 48163 Münster Olaf Natusch Telefon: 0251/97131-208 Telefax: 0251/97131-201 E-Mail: olaf.natusch@knubel.de www.knubel.de Sonderheft 15

Adresseinträge PLZ 4 PLZ 5 48653 49078 50259 Knubel GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Coesfeld Druffels Weg 91/91a 48653 Coesfeld Kai Mieling Telefon: 02541/9484-45 Telefax: 02541/9484-50 E-Mail: kai.mieling@knubel.de www.knubel.de STARKE Automobilgruppe - Großkundenleistungszentrum Blumenhaller Weg 153 49078 Osnabrück Jan Roth Zert. Fuhrparkberater Telefon: 0541/40441-234 E-Mail: jan.roth@starke-autos.de www.starke-autos.de R&S Mobile GmbH & Co. KG Ottostr. 7 50259 Pulheim Serkan Dogan Großkundenbetreuer Telefon: 02238/477-126 Telefax: 02238/477-269 E-Mail: sdogan@rsmobile.fsoc.de www.rsmobile.de/gewerbe-ford www.rsmobile.de/hyundai-business-center 50769 50825 50825 R&S Mobile GmbH & Co. KG Robert-Bosch-Str. 2-4 50769 Köln Hans-Peter Kraus Großkundenbetreuer Telefon: 0221/70917-56 Telefax: 0221/70917-28 E-Mail: hpkraus@rsmobile.fsoc.de www.rsmobile.de/gewerbe-ford www.rsmobile.de/hyundai-business-center Mercedes-Benz Vertrieb PKW GmbH, im Auftrag Daimler AG Niederlassung Köln und Aachen Mercedes-Allee 1 50825 Köln Großkundenverkauf Telefon: 0221/57960-488 E-Mail: sternflotte@daimler.com www.mercedes-benz-koeln.de/grosskunden Autohaus Kierdorf Vertriebs GmbH Oskar-Jäger-Str. 166-168 50825 Köln Seid Mustafic Telefon: 0221/40085-64 E-Mail: seid.mustafic@autohaus-kierdorf.de www.autohaus-kierdorf.de 51373 51379 51465 Audi Zentrum Leverkusen GS-RP GmbH & Co. KG Willy-Brandt-Ring 10 51373 Leverkusen Andreas Müller Telefon: 02171/4003-93 Telefax: 02171/4003-191 E-Mail: andreas.mueller@audi-zentrum-leverkusen.de www.audi-zentrum-leverkusen.de Volkswagen Zentrum Leverkusen GmbH & Co. KG Robert-Blum-Str. 71 51379 Leverkusen Andreas Müller Telefon: 02171/4003-93 Telefax: 02171/4003-191 E-Mail: andreas.mueller@ volkswagen-zentrum-leverkusen.de www.volkswagen-zentrum-leverkusen.de Richard Stein GmbH & Co.KG Paffrather Str. 91 51465 Bergisch Gladbach Sascha Fischermann Telefon: 02202/2900-250 Telefax: 02202/2900-229 E-Mail: sascha.fischermann@steingruppe.de www.steingruppe.de 53119 53119 53227 RKG Rheinische Kraftwagen Gesellschaft mbh & Co. KG Bornheimer Str. 200 53119 Bonn Bastian Schmeling Flottenspezialist Telefon: 0228/609-110 E-Mail: bastian.schmeling@rkg.de www.rkg.de Autohaus Jacob Fleischhauer GmbH & Co. KG Bornheimer Str. 206-220 53119 Bonn Klaus-Peter Fanslau Telefon: 0228/7264-122 Telefax: 0228/7264-28122 E-Mail: klaus-peter.fanslau@fleischhauer.com www.fleischhauer.com Heinrich Thomas GmbH & Co. KG Königswinterer Str. 444 53227 Bonn Gunnar Basten zert. Fuhrparkberater Telefon: 0228/4491-132 Telefax: 0228/4491-192 E-Mail: g.basten@auto-thomas.de www.auto-thomas.de 16 Sonderheft

Adresseinträge PLZ 5 53340 54292 54292 Löhr Automobile Vertriebs GmbH Bergerwiesenstr. 53340 Meckenheim Stefan Heinzen zert. Fuhrparkmanagement-Berater Telefon: 02225/8897-333 Telefax: 02225/8897-599 E-Mail: s.heinzen@loehrgruppe.de www.loehrgruppe.de Volkswagen Zentrum Trier, VZT Automobile GmbH Loebstr. 5 54292 Trier Ralf Wöhler Telefon: 0651/2099-361 Telefax: 0651/2099-55361 E-Mail: r.woehler@loehrgruppe.de www.volkswagen-zentrum-trier.de, www.loehrgruppe.de Audi Zentrum Trier GmbH Rudolf-Diesel-Str. 17 54292 Trier Silvia Berg Zert. Großkundenberater Telefon: 0651/1701-501 E-Mail: s.berg2@loehrgruppe.de www.audi-zentrum-trier.de, www.loehrgruppe.de 55129 55131 55131 Fuhrmeister Exclusive Automobile GmbH & Co. KG Robert-Bosch-Str. 7 55129 Mainz Klaus Wipperfürth Telefon: 06131/581011 Telefax: 06131/592199 E-Mail: klaus.wipperfuerth@fuhrmeister.de www.fuhrmeister.de Volkswagen Zentrum Mainz Auto-Kraft GmbH Hechtsheimer Str. 21 55131 Mainz Egbert Gogolin Zert. Fuhrparkberater (bfp-akademie) Telefon: 06131/2399-100 Telefax: 06131/2399-7138 E-Mail: e.gogolin@loehrgruppe.de www.loehrgruppe.de Audi Zentrum Mainz, Löhr Automobile GmbH Hechtsheimer Str. 23, 55131 Mainz Andreas Müller Zert. Fuhrparkberater (bfp-akademie) Telefon: 06131/2399-300 Telefax: 06131/2399-7300 E-Mail: audi-mainz@loehrgruppe.de www.audi-zentrum-mainz.de 56070 56073 57074 Audi Zentrum Koblenz Friedrich-Mohr-Str. 4 56070 Koblenz Holger Maria Schwarz Telefon: 0261/80804-30 Telefax: 0261/80804-42 E-Mail: h.schwarz@loehrgruppe.de www.audizentrumkoblenz.de Autohaus Foerster GmbH Franz-Weis-Str. 1-3 56073 Koblenz Matthias Gottschalk Telefon: 0261/44011-13 E-Mail: willkommen@ford-mittelrhein.de www.ford-foerster.de Walter Schneider Fludersbach GmbH & Co. KG Fludersbach 118 57074 Siegen Armin Unverzagt Telefon: 0271/2355-146 Telefax: 0271/2355-200 E-Mail: armin.unverzagt@walter-schneider.de www.walter-schneider.de 57074 57076 58256 Audi Zentrum Siegen Walter Schneider GmbH & Co. KG Leimbachstr. 165 57074 Siegen Sabrina Jabs Telefon: 0271/23446-34 Telefax: 0271/23446-11 E-Mail: sabrina.jabs@audi-zentrum-siegen.de www.audi-zentrum-siegen.de Walter Schneider GmbH & Co. KG Weidenauer Str. 124-136 57076 Siegen Marcus Tröller Telefon: 0271/7009-0 Telefax: 0271/7009-56 E-Mail: marcus.troeller@walter-schneider.com www.walter-schneider.de Autohaus Klaus Heinz GmbH + Co. KG Hembecker Talstr. 71-75 58256 Ennepetal Kai Tacke Telefon: 02333/9787-0 Telefax: 02333/9787-20 E-Mail: info@ah-heinz.de www.ah-heinz.de Sonderheft 17

Adresseinträge PLZ 5 58285 58300 58332 Autohaus Röttger GmbH + Co. KG Hagener Str. 113 58285 Gevelsberg Mirko Krullmann Telefon: 02332/9696-00 Telefax: 02332/9696-54 E-Mail: info@ah-roettger.de www.ah-roettger.de Autohaus Lauterbach GmbH Oberwengerner Str. 170 58300 Wetter Stefan Deißenroth Telefon: 02335/976666 Telefax: 02335/976667 E-Mail: s.deissenroth@ah-lauterbach.de www.ah-lauterbach.de Autohaus Tepass + Seiz GmbH + Co. KG Berliner Str. 60-68 58332 Schwelm Andreas Ueberacher Telefon: 02336/87970-0 Telefax: 02336/87970-11 E-Mail: a.ueberacher@ah-tepass.de www.ah-tepass.de PLZ 6 59269 56073 60314 Knubel GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Beckum Neubeckumer Str. 74c 59269 Beckum David Weltz Telefon: 02521/9399-42 Telefax: 02521/9399-33 E-Mail: david.weltz@knubel.de www.knubel.de Autohaus Foerster GmbH Franz-Weis-Str. 1-3 56073 Koblenz Matthias Gottschalk Telefon: 0261/44011-13 E-Mail: willkommen@ford-mittelrhein.de www.ford-foerster.de Glinicke British Cars Frankfurt am Main GmbH & Co. KG Hanauer Landstr. 295 60314 Frankfurt am Main Sandra Mohr Telefon: 069/94943455-16 Telefax: 069/94943455-12 E-Mail: sandra.mohr@glinicke.de www.britishcars-frankfurt.de 60386 61348 61476 SEAT Deutschland Niederlassung GmbH - Niederlassung Frankfurt Carl-Benz-Str. 27 60386 Frankfurt am Main Johannes Meiser Groß- und Gewerbekunden Verkäufer Telefon: 069/408028-63 Telefax: 069/408028-56 E-Mail: firmenkunden@frankfurt-seat.de www.frankfurt-seat.de Auto Bach GmbH Urseler Str. 61 61348 Bad Homburg Richard Landburg Zertifizierter Fuhrparkmanagementberater Telefon: 06172/3087-38 Telefax: 06172/3087-29 E-Mail: r.landburg@autobach.de www.autobach.de Autohaus Kronberg - Avalon Premium Cars GmbH Eschborner Str. 1-3 61476 Kronberg Toni Nickel zertifizierter Automobilverkäufer nach VDA, VDIK, und ZDK Telefon: 06173/99968-69 Telefax: 06173/99968-111 E-Mail: toni.nickel@autohaus-avalon.de www.autohaus-kronberg.de 63303 64331 64331 BMW AG Niederlassung Dreieich Verkauf Großkunden Gustav-Otto-Str. 1 63303 Dreieich Daniel Daniels Leiter Verkauf an Groß- und Sonderkunden Telefon: 069/4036-150 E-Mail: daniel.daniels@bmw.de www.bmw-dreieich.de Autohaus Hedtke GmbH & Co. KG Rudolf-Diesel-Str. 42 64331 Weiterstadt Thomas Roth Zertifizierter Automobilverkäufer (ZDK) Telefon: 06151/8255-21 Telefax: 06151/8255-821 E-Mail: thomas.roth@hedtke.de www.hedtke.de Hedtke Automobile GmbH Rudolf-Diesel-Str. 46 64331 Weiterstadt Marc Birnbaum Telefon: 06151/85066-23 Telefax: 06151/85066-823 E-Mail: marc.birnbaum@hedtke.de www.hedtke.de 18 Sonderheft

Adresseinträge PLZ 6 PLZ 7 65760 67663 70188 Autohaus Luft GmbH Rudolf-Diesel-Str. 6 65760 Eschborn Benjamin Kröber Zertifizierter Fuhrparkmanagementberater der Volkswagen AG Telefon: 06173/9341-51 Telefax: 06173/63473 E-Mail: benjamin.kroeber@autohaus-luft.de www.autohaus-luft.de VHG Rittersbacher GmbH Pariser Str. 201 67663 Kaiserslautern Catrin Dexheimer Zert. Fuhrparkberater und -managementberater Telefon: 0631/3202-252 Telefax: 0631/3202-199 E-Mail: catrin.dexheimer@rittersbacher.de www.rittersbacher.de Volkswagen Automobile Stuttgart GmbH Wangener Str. 60 70188 Stuttgart Großkunden und Behörden Leistungszentrum Telefon: 0711/4602-184 Telefax: 0711/4602-284 E-Mail: annette.wiedmann@vw-as.de www.volkswagen-automobile-stuttgart.de 70195 70469 70736 SEAT Deutschland Niederlassung GmbH Niederlassung Stuttgart Beethovenstr. 9-11 70195 Stuttgart Branca Hälsig zert. Fuhrparkmanagementberaterin Telefon: 0711/658158-24 Telefax: 0711/658158-99 E-Mail: b.haelsig@stuttgart-seat.de www.stuttgart-seat.de Audi Stuttgart GmbH Heilbronner Str. 340 70469 Stuttgart Thomas Czernik Verkaufsleiter Vertrieb Großkunden Telefon: 0711/89081-1251 Telefax: 0711/89081-71251 E-Mail: thomas.czernik@audizentrum-stuttgart.de www.audi-stuttgart-grosskunden.de Hahn Automobile GmbH + Co. KG Ringstr. 12-18 70736 Fellbach Großkundenleistungszentrum Telefon: 0711/5777-454 Telefax: 0711/5777-482 E-Mail: info@hahn-fleet.de www.hahn-fleet.de 71083 71083 71229 WFS Weeber-Fleet-Service Adlerstr. 12 71083 Herrenberg Damaris Brenner Telefon: 07031/435579-245 Telefax: 07031/435579-248 E-Mail: damaris.brenner@weeber-fleet-service.de www.weeber-fleet-service.de Autohaus Weeber GmbH Daimlerstr. 32 71083 Herrenberg Franz Axnix Zert. Fuhrparkmanagementberater Telefon: 07032/9272-116 Telefax: 07032/9272-154 E-Mail: franz.axnix@autohaus-weeber.de www.autohaus-weeber.de Autohaus Weeber GmbH & Co. KG Glemseckstr. 39/49 71229 Leonberg Timo Fischer Zert. Fuhrparkmanagementberater Telefon: 07152/9765-119 Telefax: 07152/9765-177 E-Mail: timo.fischer@autohaus-weeber.de www.autohaus-weeber.de 71263 71332 72760 Autohaus Weeber GmbH Merklinger Str. 14 71263 Weil der Stadt Dieter Chmel Zert. Fuhrparkberater Telefon: 07033/522-113 Telefax: 07033/522-154 E-Mail: dieter.chmel@autohaus-weeber.de www.autohaus-weeber.de Autohaus Staiger GmbH Schüttelgrabenring 2 71332 Waiblingen Aslan Tanriverdi Zert. Flottenspezialist (Opel) Telefon: 07151/1703-75 E-Mail: aslan.tanriverdi@autostaiger.de www.autostaiger.de Audi Zentrum Reutlingen, Autohaus Heusel GmbH Rommelsbacher Str. 69 72760 Reutlingen Andreas Hoyer Zert. Fuhrparkmanagementberater (VW AG) Telefon: 07121/3337-374 Telefax: 07121/3337-390 E-Mail: andreas.hoyer@audi-zentrum-rt.de www.audi-zentrum-rt.de Sonderheft 19

Adresseinträge PLZ 7 73230 75181 76131 Ramsperger Automobile GmbH & Co. KG Hindenburgstr. 45 73230 Kirchheim unter Teck Marcus Bütikofer Zert. Fuhrparkmanagementberater Telefon: 07021/5001-119 Telefax: 07021/5001-118 E-Mail: marcus.buetikofer@ramsperger-automobile.de www.ramsperger-automobile.de Auto & Service A & S GmbH & Co. KG Gablonzer Str. 9 75181 Pforzheim Michael Muhr Telefon: 07231/78406-24 Telefax: 07231/78406-18 E-Mail: m.muhr@auto-und-service.de www.auto-und-service.de Graf Hardenberg-Gruppe Großkundenleistungszentrum Karlsruhe Gottesauer Str. 6 76131 Karlsruhe Dirk Schiller Telefon: 0721/3840-185 E-Mail: dirk.schiller@grafhardenberg.de www.grafhardenberg.de PLZ 8 78267 79108 81476 Gohm + Graf Hardenberg GmbH Singener Str. 17 78267 Aach Andreas Fiedler Telefon: 07774/501-200 Telefax: 07774/501-289 E-Mail: andreas.fiedler@grafhardenberg.de www.grafhardenberg.de Autohaus Engelhard GmbH Zinkmattenstr. 10 79108 Freiburg Timo Schwörer Telefon: 0761/50406-24 E-Mail: fleetsales@auto.ag www.auto.ag Autohaus Christl & Schowalter GmbH & Co. KG Filchnerstr. 86-88 81476 München Otto Mouka Telefon: 089/75902-20 Telefax: 089/7593931 E-Mail: otto.mouka@christl.de www.christl-schowalter.de 81671 84137 85356 Autohaus Werndl GmbH & Co. Haager Str. 5 81671 München Wolfgang Werner Telefon: 089/404084 E-Mail: info@autohaus-werndl.de www.autohaus-werndl.de Autohaus Ostermaier GmbH Landshuter Str. 9 84137 Vilsbiburg Herr Robert Brünn Zert. Fuhrparkmanagementberater (VW) Telefon: 08741/9633-119 Telefax: 08741 9633-8100 E-Mail: r.bruenn@ostermaier.de www.ostermaier.de Autohaus Christl & Schowalter GmbH & Co. KG Haggertystr. 8 85356 Freising Manfred Dampf Telefon: 08161/9999-24 Telefax: 08161/9999-80 E-Mail: manfred.dampf@christl-schowalter.de www.christl-schowalter.de 85560 86368 89143 Autohaus Ebersberg GmbH & Co.KG Gewerbepark Nordost 1 85560 Ebersberg Großkundenleistungszentrum Telefon: 08092/8291-143 E-Mail: marhauser.r@grill-gruppe.de www.autohaus-ebersberg.de Auto Frey GmbH Flotowstr. 1-7 86368 Gersthofen Dalibor Jelic Telefon: 08232/80799-15 Telefax: 0821/49011-50 E-Mail: d.jelic@auto-frey.com www.auto-frey.com Autohaus Burger Ehinger Str. 21-25 89143 Blaubeuren Katja Burkhardt Telefon: 07344/9600-52 Telefax: 07344/9600-35 E-Mail: katja.burkhardt@autohaus-burger.de www.autohaus-burger.de 20 Sonderheft

Adresseinträge PLZ 9 90762 92360 93049 Volkswagen Zentrum Fürth Pillenstein GmbH Nürnberger Str. 147 90762 Fürth Leopold Pillenstein Telefon: 0911/9702-700 Telefax: 0911/9702-703 E-Mail: leopold.pillenstein@pillenstein.de www.pillenstein.de Auto Bierschneider GmbH Sulzweg 2 92360 Mühlhausen Stefan Lang Zert. Fuhrparkberater (bfp-akademie) Telefon: 09185/9400-330 Telefax: 09185/9400-9330 E-Mail: stefan.lang@bierschneider.de www.bierschneider.de Autohaus West ein Betrieb der Jepsen Automobilhandels GmbH Prüfeninger Str. 135 93049 Regensburg André Soßdorf Telefon: 0941/30722-22 E-Mail: andre.sossdorf@jepsen-automobile.de www.autohaus-west.de 93053 93059 98527 Volkswagen Zentrum Regensburg ein Betrieb der Jepsen Automobilhandels GmbH Johann-Hösl-Str. 13 93053 Regensburg Rainer Troup Telefon: 0941/7873-141 E-Mail: rainer.troup@vw-zentrum-regensburg.de www.vw-zentrum-regensburg.de Audi Zentrum Regensburg / Zweigbetrieb der Jepsen Automobilhandels GmbH Nordgaustr. 5, 93059 Regensburg Johann Schmidmeier Telefon: 0941/4900-135 Telefax: 0941/4900-5221 E-Mail: johann.schmidmeier@ audi-zentrum-regensburg.de www.audi-zentrum-regensburg.de AHG GmbH Niederlassung Suhl Schwarzwasserweg 3-11 98527 Suhl Christoph Baumeyer Telefon: 03681/3938-56 Telefax: 03681/3938-13 E-Mail: christoph.baumeyer@ahg-online.de www.ahg-online.de 99099 99867 99867 Glinicke Großkunden Leistungszentrum Erfurt Hermsdorfer Str. 2 99099 Erfurt Mario Langhammer Telefon: 0361/3435-100 Telefax: 0361/3435-228 E-Mail: mario.langhammer@glinicke-erfurt.de www.glinicke.de AHG GmbH Niederlassung Gotha Cyrusstr. 22 99867 Gotha Daniel Graeser Telefon: 03621/50879-17 Telefax: 03621/50879-12 E-Mail: daniel.graeser@ahg-online.de www.ahg-online.de AHG GmbH Weimarer Str. 71-75 99867 Gotha Thomas Taubenrauch Zert. Fuhrparkberater (bfp-akademie) Telefon: 03621/4504-57 Telefax: 03621/4504-61 E-Mail: thomas.taubenrauch@ahg-online.de www.ahg-online.de Praxiswissen für Fuhrparkmanager Seminare, die sich auszahlen Kompakt: 5 Bausteine in 5 Monaten inklusive Zertifizierung und Tutorenbetreuung Kompetent: Ausschließlich BDVT-zertifizierte Trainer. Konzept: Seit über 15 Jahren bewährte Ausbildungsreihe ZERTIFIZIERTER FUHRPARKMANAGER (BFP-AKADEMIE) Bonn Baustein 1 15. - 16.08.2017 Baustein 2 19. - 21.09.2017 Baustein 3 24. - 25.10.2017 Baustein 4 28. - 30.11.2017 Baustein 5 30. - 31.01.2018 ZERTIFIZIERTE/R FUHRPARKMANAGEMENT- BERATER/IN (BFP-AKADEMIE) Bensheim Baustein 1 11. - 12.09.2017 Baustein 2 04. - 06.10.2017 Baustein 3 19. - 20.10.2017 Baustein 4 14. - 16.11.2017 Baustein 5 01. - 02.02.2018 Sonderheft 21

Fuhrpark-Wissen Foto: Black Spring fotolia.de Das Fuhrparkmanagementund Leasing-ABC Ein Auszug aus über 250 Fachbegriffen zusammengestellt und erläutert von AKADEMIE-Cheftrainer Helmut Pätz unter Einbeziehung von Literatur und Veröffentlichungen von Anbietern. F bis L F Fuhrparkmanager Der Schnittstellenverantwortliche zu den externen Dienstleistern sowie zu den internen Bereichen wird als Fuhrparkmanager bezeichnet, wenn ihm mindestens eine operative Managementkompetenz seitens der Geschäftsführung übertragen wurde. Fuhrparkverwaltung Zu den Aufgaben innerhalb der Fuhrparkverwaltung gehören unter anderem der Abruf von Leasingverträgen, beim Kauf die Fahrzeugbeschaffung sowie -verwertung, alle Aufgaben um die permanente Mobilität der Kraftfahrzeuge (Werkstatt, Reifen, Tanken und dergleichen), das Versicherungs- und Schadensmanagement, das Durchsetzen von Garantie- und Kulanzansprüchen, das Erstellen des Reportings, die Rechnungsprüfung, die Kontierung, Verbuchung und Zahlung aller anfallenden Kosten sowie Wahrnehmung aller Helmut Pätz, Cheftrainer der bfp AKADEMIE Foto: Pätz Aufgaben der Halterhaftung sowie der Unfallverhütung. Die Fuhrparkverwaltungsaufgaben können sofern ein qualifiziertes Fuhrparkmanagement installiert ist zu großen Teilen an externe Anbieter vergeben werden. Full-Service-Leasing Auto-Leasing- und Fuhrparkmanagementgesellschaften bieten, über sich oder durch Integration Dritter, Full-Service-Leasing-Konzepte an. Diese Konzepte beinhalten alle relevanten Service-Bausteine, die notwendig sind, um einem Fuhrpark die permanente Mobilität zu sichern, bei gleichzeitiger Budgetierung der Kosten. Vom reinen Finance-Leasing über Wartung und Reparatur, Reifen Service, Ersatzwagen Service, Kraftstoff-Service, Versicherungs- und Schadensmanagement, bis hin zur Abwicklung von Kfz-Steuer und Rundfunkgebühren, Service und Darstellung eines Reporting sind alle Module in der gewünschten Variante erwerbbar. Neben zu meist direkten Kostenvorteile werden häufig auch die Prozesskosten erheblich reduziert. 22 Sonderheft

Fuhrpark-Wissen G Garantie/Gewährleistung Die dem Leasinggeber (als der Leasinggesellschaft) als Käufer des Leasingobjektes zustehenden Garantie- und Gewährleitungsansprüche (seit 01.01.2002 24 Monate) tritt dieser an den Leasingnehmer ab und beauftragt ihn, etwaige Garantie- und Gewährleitungsansprüche gegenüber dem Lieferanten (Hersteller oder Händler) geltend zu machen. Der Leasinggeber haftet für den rechtlichen Bestand der abgetretenen Ansprüche, schließt jedoch seine Haftung gegenüber dem Leasingnehmer für Sachund Rechtsmängel generell aus. Der Leasingnehmer hat also im Falle von Garantien und Gewährleitungen die Stellung eines Käufers. Gebrauchsfähigkeit Der Leasinggeber bzw. der von ihm beauftragte Lieferant hat sicherzustellen, dass der Leasingnehmer die Leasingobjekte (z.b. Kraftfahrzeuge) in gebrauchsfähigem, einwandfreiem und in der Regel fabrikneuem Zustand übernehmen kann. Nachweis hierfür ist die Übernahmebestätigung oder das Übernahmeprotokoll, mit der der Leasingnehmer oder sein beauftragter Dritter (zum Beispiel Fahrer) die ordnungsgemäße, gebrauchsfähige und vollständige Übernahme des Objektes bestätigt. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, die Wirtschaftsgüter (zum Beispiel Pkw) während der gesamten Laufzeit stets in gebrauchsfähigem Zustand zu halten und bei Vertragsende in einem der vereinbarten Nutzung entsprechend Zustand zurückzugeben. Geld- und Kapitalmarkt Die Höhe der von den Leasinggesellschaften verlangten Zinsen richtet sich neben der individuellen Kundenbonität nach der Situation auf dem Geld- und Kapitalmarkt beziehungsweise den daraus resultierenden Refinanzierungsmöglichkeiten der refinanzierenden Institute der Leasinggesellschaften zum Zeitpunkt der Bezahlung der Lieferantenrechnung durch die Leasinggesellschaft. Regelmäßig bleibt der Zinssatz, der zum Zeitpunkt der Refinanzierung angesetzt wird, auch für die gesamt Laufzeit des Einzelvertrages gültig. Grundmietzeit/Grundleasingzeit Die unkündbare Grundmietzeit eines Leasingvertrages darf gemäß den Leasing-Erlassen nicht kürzer als 40 und nicht länger als 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach amtlicher linearer Afa sein. Die bedeutet, dass ein Pkw mit einer amtlichen sechsjährigen Afa mindestens 29 und höchstens Die Fuhrparkverwaltungsaufgaben können zu großen Teilen an externe Anbieter vergeben werden. 65 Monate geleast werden kann (Restwertvertrag). Kilometerverträge fallen nicht unter diese Regelung. Großabnehmerabkommen Zahlreiche aber nicht alle - Automobilhersteller und Automobilimporteure bieten auch herstellerunabhängigen Leasinggesellschaften Großabnehmerabkommen mit entsprechenden Nachlässen. Anhand von Abruf-Scheinen, die von der Leasinggesellschaft für ein Kfz an den jeweils liefernden Händler ausgegeben werden, wird der Großabnehmerrabatt für den gewerblichen Endverbraucherkunden eingeräumt. H Handelsregisterauszug Etliche Leasinggesellschaften verlangen im Rahmen der Bonitätsprüfung einen aktuellen Handelsregisterauszug des Fuhrparkbetreibers, um die Richtigkeit der Unternehmensdaten und die Vertretungsberechtigung zu prüfen. Dazu sind Leasinggesellschaften gemäß KWG (Kreditwesengesetz) verpflichtet. Dies darf nicht als Misstrauen oder ähnlich Negatives verstanden werden. Haftpflichtversicherung Im Rahmen seiner Pflichten und seiner Haftung als Nutzer der Leasingobjekte der Kraftfahrzeuge ist der Fuhrparkbetreiber als Leasingnehmer gehalten, die Objekte gegen alle dem Leasinggeber erforderlich erscheinenden Risiken auf eigenen Kosten zu versichern. Da der Leasinggeber juristischer Eigentümer bleibt, hat der Leasingnehmer dies dem Versicherer anzuzeigen. I Instandhaltung Aufgrund der inhaltlichen Beschlüsse der Leasing-Erlasse sowie der Regelungen im BGB Paragraf 535 ff ist der Fuhrparkbetreiber als Leasingnehmer verpflichtet, das Leasingobjekt laufend in einem der vertraglich vereinbarten Nutzung entsprechend technischen und optischen Zustand zu halten und die vorgeschriebenen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen zu lassen. Die hieraus entstehenden Kosten sind generell vom Leasingnehmer selbst zu tragen. Insolvenz 1. Insolvenz des Leasingnehmers Sonderheft 23

Fuhrpark-Wissen Seitens der Leasinggesellschaft können alle Leasingraten sofort abgezinst fällig gestellt und eingefordert werden, wenn der Leasingnehmer insolvent wird. Die Leasingobjekte können sofort sichergestellt und von der Leasinggesellschaft verwertet werden, wobei der Verwertungserlös der Leasinggesellschaft auch denn uneingeschränkt zur Verfügung steht, wenn er den Barwert der ausstehenden Leasingraten übersteigt. Nachgewiesene Kosten für Rechtsverfolgung, Sicherstellung, Verwertungsaufwand etc. können dem insolvent gewordenen Kunden berechnet werden. Alternativ kann der Leasingnehmer in Abstimmung und mit Zustimmung des Insolvenzverwalters und der Leasinggesellschaft vereinbaren, dass die Kfz gegen entsprechende Zahlung weiter genutzt werden können, sofern die entsprechenden Geldmittel vorhanden sind. 2. Insolvenz des Lieferanten Die Insolvenz eines Lieferanten kann für den Leasinggeber - im Gegensatz zum Leasingnehmer sehr unangenehme Folgen haben. Diese Insolvenz kann die Wartungs- und Reparaturmöglichkeiten sowie die Ersatzteilversorgung der Leasingobjekte beeinträchtigen. Wird die Lieferfirma noch während der Garantiezeit des Leasingobjektes insolvent, so muss die Leasinggesellschaft in die Pflichten des Lieferanten eintreten. Daher ist für eine Leasinggesellschaft die sorgfältige Bonitätsprüfung der Lieferanten sehr wichtig. Viele Leasinggesellschaften schließen durch ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch einen Eintritt als Garant generell aus somit verbleibt das Garantierisiko beim Leasingnehmer. 3. Insolvenz der Leasinggesellschaft Dabei kommt es dann meist, ohne daß der Leasingnehmer dies bemerkt, zu stillen, außergerichtlichen Liquidationen, und andere Gesellschaften übernehmen die aktuellen Verträge. Sollte jedoch ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren bei einer Leasinggesellschaft eingeleitet werden, so tritt der Insolvenzverwalter ein, so dass sich für das Vertragsverhältnis regelmäßig keine wirtschaftlichen und rechtlichen Änderugen ergeben. Investitionsrisiko Die Leasinggesellschaften übernehmen bestimmte Verwertungsrisiken, die jedoch, ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Fuhrparkbetreiber vorausgesetzt, selten vor erfolgter Vollamortisation (völliger Bezahlung des Objektes inkl. Restwert) eintreten. Da der Fuhrparkbetreiber bei Kfz diese häufig Dritten, nämlich seinen Nutzern, überlässt, liegt das wirtschaftliche Risiko beim Leasingnehmer (z.b. durch die Rücknahmeschadens- sowie 40 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer muss die unkündbare Grundmietzeit eines Leasingvertrages mindestens betragen. Mehr-/Minderkilometerabrechnung) oder bei den jeweiligen Restwertgarantiegebern (z.b. Kraftfahrzeughändler), sofern jene mit integriert wurden. K Kalkulatorische Laufzeit Leasingverträge werden in der Regel auf bestimmte Zeit abgeschlossen und können vom Leasingnehmer normalerweise nicht gekündigt werden. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens oder eines Diebstahls des Kfz wird der Leasinggeber jedoch regelmäßig einer Kündigung zustimmen. Der Leasingnehmer hat dann der Leasinggesellschaft den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt zum Teil auch für die der Leasinggesellschaft entgangenen Gewinne. Kalkulation Leasinggesellschaften kalkulieren neben der Rückführung des von ihnen eingesetzten oder finanzierten Kapitals die Zinsaufwendungen sowie eine Marge, aus welcher die Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie der Gewinnanteil zu bezahlen ist. Aus dieser Kalkulation ergibt sich ein Leasingfaktor bezogen auf den Objektwert und eine Leasingrate, die meist monatlich im voraus zu bezahlen ist. Kaufoption Nur bei Vollamortisationsverträgen gemäß Leasingerlass vom 19.04.1971 hat der Fuhrparkbetreiber die Möglichkeit, sich eine Kaufoption zum Restbuchwert oder zum Marktwert einräumen zu lassen, ohne dass es zu einer nachteiligen steuerlichen Auswirkung kommt. Dies setzt jedoch voraus, dass das Leasingobjekt hier also das Kfz erst einmal vollamortisiert werden muss. Kilometervertrag Siehe hierzu Finanz-Leasing mit Km-Abrechnung. Kündigungsmöglichkeiten Voll- und Teilamortisationsleasingverträge sind während der fest vereinbarten Laufzeit generell nicht kündbar. Hiervon ausgenommen ist die Kündigung aus wichtigem Grund, etwa wenn der Leasingnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen oder sonstigen vertraglichen Obliegenheiten nicht nachkommt. Der Leasingnehmer hat selbst keinerlei Kündigungsmöglichkeiten. Konkurs-/Vergleichsverfahren Bei einem Konkurs- oder Vergleichsverfahren eines Leasingnehmers ist die Leasinggesellschaft als 24 Sonderheft

Fuhrpark-Wissen wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer des Objektes berechtigt, das Leasingobjekt zu kündigen und die sofortige Herausgabe zu verlangen. Hier wird dann das Aussonderungsrecht der Leasinggesellschaft gemäß Paragraf 43 der Konkursordnung umgesetzt. Die Leasinggesellschaft ist damit rechtlich besser gestellt als etwa eine Bank bei der klassischen Finanzierung, die das Objekt nur als Sicherungseigentum erhält. Die Leasinggesellschaft kann das Objekt danach selbst freihändig verwerten. Verbleibende Differenzen zwischen Verwertungserlös und abgezinstem Buchwert der Leasinggesellschaft laufen als Schadensersatzforderung an die zu verwertende Masse des Unternehmens. Kommunal-Leasing Hierfür gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Bestimmungen. In einigen Bundesländern sind aufgrund der Haushaltsordnungen Leasingverträge nur mit Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium, Fachministerium, etc.) zulässig. Kostenvergleich Kauf versus Leasing Ob Leasing günstiger ist als der klassische Kauf oder die konventionelle Finanzierung kann grundsätzlich nur individuell, also unter Berücksichtigung der jeweiligen Prämissen des einzelnen Unternehmens, berechnet und beurteilt werden. Hierbei spielen insbesondere die kalkulatorische interne Verzinsung des bei der Eigen- bzw. Bankfinanzierung erforderlichen Eigenkapitalanteils, die Fremdkapitalzinsen sowie die Steuersituation und Abschreibungspraxis des Unternehmens eine Rolle. L Laufzeit des Leasingvertrages Die Laufzeit eines erlasskonformen Leasingvertrages richtet sich nach den Vorschriften der amtlichen AfA-Tabellen, welche regelmäßig vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht werden. Die Grundleasingzeit muss sich immer innerhalb eines Rahmens von 40 bis 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eines Leasinggegenstandes bewegen. Dies bedeutet bei Pkw, die einer AfA von 72 Monaten unterliegen, dass eine Leasingvertragsdauer von 29 bis 65 Monaten möglich ist, sofern es sich nicht um Km-Leasingverträge handelt. Ob Leasing günstiger ist als der klassische Kauf oder die konventionelle Finanzierung kann grundsätzlich nur individuell, berechnet und beurteilt werden. Laufzeitkongruenz Die Laufzeit von Leasingverträgen sollte möglichst kongruent zu den vorgesehenen Nutzungszeiten und Km-Laufleistungen der Leasingobjekte gestaltet werden. Hierbei sollte der Grundsatz pay as you earn berücksichtigt werden. Dies gilt natürlich auch für die Leasinggesellschaft, die gehalten ist, die Refinanzierung der Leasingverträge laufzeitkongruent durch Darlehnsaufnahme oder Forfaitierung sicher zu stellen. Leasing Mit dem Begriff wird die zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern, wie Automobilen gegen Entgelt, verstanden. Wichtig ist hierbei, dass der Eigentumserwerb an dem Leasingobjekt durch den Leasingnehmer prinzipiell ausgeschlossen bleibt. Das Wort Leasing entstammt der englischen Sprache: to lease = vermieten, verpachten. Der Ursprung des englischen to lease ist wiederum im lateinischen laxare = lockern, lösen zu finden. Leasingfähigkeit Als leasingfähig im Sinne des 95 BGB werden alle Objekte bezeichnet, die als selbständige Wirtschaftsgüter genutzt werden können, fungibel und drittverwendbar sind. Leasing-Erlass Siehe hierzu Erlasse Leasingrate Die monatliche und manchmal auch vierteljährliche Leasingrate wird aus dem Leasingfaktor in Prozent vom Anschaffungswert des Objektes berechnet und bleibt in der Regel für die gesamte Laufzeit unverändert. Leasing als Absatzinstrument Fast alle Hersteller und Händler bedienen sich des Leasing als Mittel zur Verkaufsförderung. Leasing anzubieten, heißt für jene, schneller, häufiger und mehr über den kleinen Preis zu verkaufen. Dadurch werden beim Fuhrparkbetreiber die Investitionsintervalle verkürzt was häufig unter Vollkostengesichtspunkten sogar sehr vorteilhaft ist und die Kundenbindung verstärkt. Rückgabeschäden werden dann bei dem Kunden, der einen neuen Vertrag abschließt, meist kulanter behandelt als bei dem Kunden, der das Produkt und/ oder Hersteller und Händler wechselt. Schließlich sichert die systematische Nutzung von Leasing den Herstellern und Händlern eine regelmäßige Marktreinigung von Altobjekten und die Kontrolle über die im Markt befindlichen Objekte. W Web-Wegweiser fuhrpark.de/glossar Sonderheft 25

Kolumne Arbeitsschutzprüfung? Helmut Pätz zur Fuhrparklage Foto: Zerbor - Fotolia Die Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zeigen in den meisten Bereichen eine absteigende Tendenz. Trotzdem muss die Prävention weiterhin ernst genommen werden. Denn das Erreichte kann nur gehalten oder weiter verbessert werden, wenn alle, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sich für gesunde und sichere Arbeitsplätze einsetzen, so DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Breuer. Doch was sich im ersten Moment recht entspannt anhört, ist bezogen auf die realen Zahlen nicht wirklich lustig. Im Jahr 2015 (Zahlen 2016 liegen noch nicht vor) ereigneten sich insgesamt 1.045.237 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Das ist gegenüber 2014 eine Steigerung von 0,11%. Zahlen, die eigentlich wachrütteln sollten. Zahlen, die Fuhrparkleitern, Personalchefs, Einkäufern und auch Verkäufern zeigen sollten, es geht nicht nur um Konditionen. Es geht im Wesentlichen auch um den sicheren und gesunden Arbeitsplatz Dienstwagen. Dass hier häufig das notwendige Wissen in den Unternehmen nicht vorhanden ist, mag ich vielleicht noch verstehen. Denn immer wieder gibt es Fuhrparkleiter, die den Job mehr oder weniger durch Hand auflegen erhalten in Verbindung mit einer Kurzausbildung, die häufig mit den Worten endet: und dort drüben stehen Helmut Pätz, Cheftrainer der bfp AKADEMIE 1.045.237 meldepflichtige Arbeitsunfälle ereigneten sich im Jahr 2015 Foto: Pätz die Ordner, wenn Sie reinschauen, wird Ihnen schon alles klar. Viel Glück!. Anders sieht es auf der Seite vieler Leasing- und Automobilverkäufer aus, die sich nicht selten mit so vollmundigen Titeln wie Großkundenverkäufer oder Flottenberater schminken. Und wenn jenen dann eine Frage zum Thema Arbeitssicherheit gestellt wird, kommt dann häufig der völlige fachliche Blackout. So wie vor kurzem in der Realität. Ein renommierter Fuhrparkmanagementdienstleister verweigert die Bezahlung der UVV-Prüfung gegenüber einem der hier genannten Großkundenspezialisten mit der Begründung, die Kosten seien in den Inspektionskosten enthalten. In den Inspektionskosten sind jedoch nur die technischen Prüfkosten, jedoch nicht die die Arbeitssicherheit betreffenden Prüfkosten enthalten. Denn das ist eine inspektionsunabhängige Prüfung, nämlich eine Arbeitsschutzprüfung nach DGUV 70. Hier kann ich leider nur sagen: Fünf Minus. Hinsetzen und lernen, lieber Leasinggeber. Danke dem gut informierten Großkundenverkaufsberater, der zusammen mit seinem Fuhrpark-Serviceberater im Interesse seiner Kunden (Fahrer und Fuhrparkbetreiber) gekämpft und gesiegt hat. HELMUT PÄTZ W 26 Sonderheft

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