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Transkript:

Hessischer Fußball-Verband e.v. Ulrich Gerke Regionalbeauftragter Tel: 0561-818039 Handy: 0176-51837320 Mail: ulli.gerke@web.de oder HFV Postfach A,B,C-Junioren Gruppenliga Kassel Durchführungsbestimmungen für die Saison 2015/16 1. Allgemeines 1.1. Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnungen des HFV, sowie den nachstehenden Regelungen zum Spielgeschehen. Vereine und zuständige Mitarbeiter sind gehalten, sich über die Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten. 2. Klassenstärke, Meisterschaft, Auf- und Abstieg 2.1. Für die Gruppenligen der Region Kassel besteht die Richtzahl 12. 2.2. Die jeweiligen Gruppenliga-Meister der Saison 15/16 steigen in die Verbandsliga (VL) Nord auf. Verzichtet der Gruppenliga-Meister auf den Aufstieg oder erfüllt er die Zulassungsvoraussetzungen nicht, so geht das Aufstiegsrecht nacheinander an den jeweiligen Zweit-, Dritt- oder Viertplatzierten über, sofern dieser die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. 2.3. Jugendspielgemeinschaften können in die VL aufsteigen. 2.4. Die auf den Plätzen 10 bis 12 stehenden Mannschaften steigen in die jeweiligen Kreisligen ab. Sollte eine sportlich qualifizierte Mannschaft für die nächste Saison auf ihre Spielberechtigung in der GL verzichten kann es zu einem vermindertem Abstieg kommen. Steigen mehr als eine (1) Mannschaft aus der VL ab, kommt es zu einem vermehrten Abstieg ( Maximal 5 Absteiger ). Bei keinem Absteiger aus der VL kommt es zu einem vermindertem Abstieg. Die 5 Kreisligameister der Region spielen DREI Aufsteiger aus. Spiel 1: Kreis Kassel Werra-Meißner Kreis Spiel 2: Verlierer Spiel 1 Schwalm-Eder-Kreis Spiel 3: Kreis Waldeck Kreis Hofgeismar/Wolfhagen SONDERREGELUNG A-JUNIOREN: Spiel 1: Kassel Gr. 1 - Kassel Gr. 2 Die 3 Sieger steigen in die GL auf. Verzichtet ein Kreismeister auf sein Aufstiegsrecht, kann es bis an den Viertplatzierten weitergegeben werden. 2.5. Stichtage: A-Junioren 01.01.1997 und jünger B-Junioren 01.01.1999 und jünger C-Junioren 01.01.2001 und jünger 2.6. Zieht ein Verein eine Mannschaft aus dem laufenden Spielbetrieb zurück oder tritt sie dreimal nicht an, scheidet sie aus dem Wettbewerb aus. Punkte und Tore verbleiben in der Wertung. Die noch ausstehenden Spiele werden mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den jeweiligen Gegner gewertet. Siehe SpO 37/1 und SpO 38/2.

3. Spielpläne, An- und Absetzungen von Spielen 3.1. Die Erstellung des Spielplanes sowie die An- und Absetzung von Spielen erfolgt ausschließlich durch den Klassenleiter. Spieltag ist grundsätzlich samstags/sonntags. Werktags- Spiele sind in Ausnahmefällen möglich, ein Werktag als Regelspieltag ist nicht möglich. 3.2. Anträge auf Spielverlegungen ( auch zeitliche Änderungen ) sind ausschließlich mit dem vorgegebenen Formular im DFB-Net zu stellen. Nur kurzfristige Anträge auf Spielverlegung ( weniger als 6 Tage vor Spieltermin ) können tel. an den Klassenleiter gestellt werden. 3.3. Der Verlegung/Terminänderung ist erst zugestimmt, wenn sie durch den Klassenleiter im DFBnet eingestellt ist. 3.4. Der letzte Spieltag wird tag- und zeitgleich durchgeführt. 4. Spielfelder 4.1. Die Vereine verfügen über die unterschiedlichsten Sportplätze (Naturrasen, Kunstrasen, Hartplatz). Die Vereine/Mannschaften sind gehalten, sich auf diese unterschiedlichsten Platzbeläge einzustellen. 4.2. Über die Bespielbarkeit eines Platzes entscheiden neutrale Vertreter ( Platzbesichtiger ) des HFV in Verbindung mit Vertretern der Gemeinden/Vereinen. Die jeweiligen Ansprechpartner sind dem Klassenleiter vor Saisonbeginn namentlich zu melden. Der Platzverein ist außerdem verpflichtet, bei anstehenden widrigen Wetter- und/oder Platzverhältnissen den Klassenleiter und den Gastverein hierüber zu informieren und vorsorglich Kontaktmöglichkeiten für den Spieltag sicherzustellen. Die Entscheidung über einen Spielausfall ist dem Klassenleiter und dem Gastverein unverzüglich mitzuteilen. 4.3. Spiele unter Flutlicht sind zugelassen. 4.4. Der Platzverein hat für ausreichenden Ordnungsdienst zu sorgen. Die Vereine sind verpflichtet, alle Platzordner äußerlich kenntlich zu machen. 5. Spielberechtigung und Spielbetrieb 5.1. Spielberechtigt für die A,B,C,-Junioren Gruppenliga sind alle Spieler des Jahrgangs ( siehe Ziff.2.5 dieser Durchführungsbestimmungen ), die eine Spielberechtigung durch einen gültigen Spielerpass nachweisen können. Die gültigen Spielerpässe müssen am Spieltage vorliegen. Das Spielen mit einer Passkopie ist untersagt. Bei fehlenden Pässen haben sich die Spieler durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren. 5.2. Abstellungen von Spielern zu Auswahlmaßnahmen ist Folge zu leisten, im Verhinderungsfalle ist der Leiter der Auswahlmaßnahme tel. zu benachrichtigen und der Grund des Nichterscheinens mitzuteilen. Ist an dem Tag der Auswahlmaßnahme ein Pflichtspiel des berufenen Spielers angesetzt, kann die Absetzung des Spiels beantragt werden. 6. Spielbericht Online (elektronischer Spielbericht) Der Onlinespielbericht ist dem SR vor Spielbeginn ordnungsgemäß/vollständig vorzulegen. Spätere Änderungen bzw. Ergänzungen im Online-Spielbericht dürfen nur in Gegenwart beider Mannschaftsverantwortlicher durch den Schiedsrichter erfolgen. Der Einsatz von Spielern, die nicht in der Spielberechtigungsliste hinterlegt sind, ist nicht zulässig. Die namentliche Eintragung eines Platzordnerobmannes ist zwingend vorgeschrieben. ( Verstöße werden mit einer Verwaltungsstrafe geahndet ) Bei Internet-Ausfall ist ein handgeschriebener Spielbericht zu fertigen.

7. Spielzeit 7.1. A-Junioren 2 x 45 Minuten B-Junioren 2 x 40 Minuten C-Junioren 2 x 35 Minuten Auswechselspieler 7.2. Während des gesamten Spieles dürfen bis zu vier Spieler ausgewechselt und wieder eingewechselt werden (JO 12). 7.3. Alle evtl. zum Einsatz kommenden Spieler müssen in den elektronischen Spielbericht eingetragen sein, max. dürfen nur 15 Spieler eingesetzt werden. Einwechselungen sind vom Schiedsrichter im Spielbericht zu vermerken. 8. Schiedsrichter Für die Ansetzung der Schiedsrichter ist der RSA zuständig. Die SR rechnen ihre Kosten direkt mit dem Heimverein ab. Sportrechtsprechung 8.1. Für Vergehen im Zusammenhang mit den Spielen der Gruppenliga ist die Rechts- und Verfahrensordnung sowie die Strafordnung des HFV maßgebend. 8.2. Zuständiges Rechtsorgan ist das Regionalsportgericht Kassel in allen Rechtsangelegenheiten, sowie der Klassenleiter für Verwaltungsstrafen ( 18 StO). 9. Meldung der Spielergebnisse ins DFB-Net 9.1. Die Platzvereine sind verpflichtet, das Spielergebnis und Spielausfälle zeitgerecht an das DFB- Net zu melden. Die zeitlichen Vorgaben sind den Vereinen bekannt. 10. Informationen 10.1. Änderungen in der Jugendleitung und des Trainers sind unverzüglich im DFB-Net Meldebogen vorzunehmen und dem Klassenleiter mitzuteilen. 10.2. Die Zustellung von Benachrichtigungen jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb erfolgt ausschließlich über das elektronische Postfach. 11. Schlussbestimmungen Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden satzungsgemäß geahndet. Ulrich Gerke Regionalbeauftragter August 2015 Carsten Well Verbandsjugendwart

D 9-Junioren Gruppenliga Durchführungsbestimmungen für die Saison 2015/16 1. Allgemeines 11.1. Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnungen des HFV, sowie den nachstehenden Regelungen zum Spielgeschehen. Vereine und zuständige Mitarbeiter sind gehalten, sich über die Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten. 12. Klassenstärke, Meisterschaft, Auf- und Abstieg 12.1. Für die Gruppenliga der Region Kassel wurde die Richtzahl 12 festgelegt. 12.2. Der Gruppenliga-Meister sowie der Zweitplatzierte sind für den Hessencup qualifiziert. Verzichtet einer der qualifizierten Vereine, kann es an den jeweils Nächstplatzierten weitergegeben werden. 12.3. Nach der Saison 2015/16 steigen die DREI Letztplatzierten der Tabelle ab. Sollte eine sportlich qualifizierte Mannschaft für die nächste Saison auf ihre Spielberechtigung in der GL verzichten kann es zu einem vermindertem Abstieg kommen. 12.4. Zieht ein/mehrere Vereine eine Mannschaft aus dem laufenden Spielbetrieb zurück oder tritt sie dreimal nicht an, scheidet sie aus dem Wettbewerb aus. Ausscheidende Mannschaften sind die ersten Absteiger. Punkte und Tore verbleiben in der Wertung. Die noch ausstehenden Spiele werden mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den jeweiligen Gegner gewertet. Siehe SpO 37/1 und SpO 38/2. 2.5 Die 5 Kreismeister der Region spielen DREI Aufsteiger aus. Spiel 1: Kreis Kassel Werra-Meißner Kreis Spiel 2: Verlierer Spiel 1 Schwalm-Eder-Kreis Spiel 3: Kreis Waldeck Kreis Hofgeismar/Wolfhagen Die 3 Sieger steigen in die GL auf. Verzichtet ein Kreismeister auf sein Aufstiegsrecht, kann es bis an den Viertplatzierten weitergegeben werden. 2.6 Stichtag: 01.01.2003 und jünger 13. Spielpläne, An- und Absetzungen von Spielen 13.1. Die Erstellung des Spielplanes sowie die An- und Absetzung von Spielen erfolgt ausschließlich durch den Klassenleiter. Spieltag ist grundsätzlich samstags/sonntags. Werktags- Spiele sind in Ausnahmefällen möglich, ein Werktag als Regelspieltag ist nicht möglich. 13.2. Anträge auf Spielverlegungen ( auch zeitliche Änderungen ) sind ausschließlich mit dem vorgegebenen Formular im DFB-Net zu stellen. Nur kurzfristige Anträge auf Spielverlegung ( weniger als 6 Tage vor Spieltermin ) können tel. an den Klassenleiter gestellt werden. 13.3. Der Verlegung/Terminänderung ist erst zugestimmt, wenn sie durch den Klassenleiter im DFBnet eingestellt ist. 13.4. Der letzte Spieltag wird tag- und zeitgleich durchgeführt. 14. Spielfelder 14.1. Die Spielfeldgröße beträgt ca. 70m x 50m. Das Spielfeld ist ausschließlich von Strafraum zu Strafraum zu markieren, die Außenlinien sind einzurücken. Strafraum/Außen- und Toraußenlinien sind bei Nichtvorhandensein mit Markierungstellern zu kennzeichnen. Die Austragung der Pflichtspiele auf 7er Feld ist nicht zulässig. Ausgenommen von diesen Vorgaben sind Vereine, die über ein separates Kleinfeld verfügt, dass den D 9 Spielfeldmaßen entspricht und für den Spielbetrieb dieser Altersklasse freigegeben ist.

4.2 Die Vereine werden angehalten, sich auf die unterschiedlichen Sportplätze ( Naturrasen, Kunstrasen und Hartplatz ) einzustellen. 14.2. Über die Bespielbarkeit eines Platzes entscheiden neutrale Vertreter ( Platzbesichtiger ) des HFV in Verbindung mit Vertretern der Gemeinden/Vereinen. Die jeweiligen Ansprechpartner sind dem Klassenleiter vor Saisonbeginn namentlich zu melden. Der Platzverein ist außerdem verpflichtet, bei anstehenden widrigen Wetter- und/oder Platzverhältnissen den Klassenleiter und den Gastverein hierüber zu informieren und vorsorglich Kontaktmöglichkeiten für den Spieltag sicherzustellen. Die Entscheidung über einen Spielausfall ist dem Klassenleiter und dem Gastverein unverzüglich mitzuteilen. 14.3. Spiele unter Flutlicht sind zugelassen. 14.4. Der Platzverein hat für ausreichenden Ordnungsdienst zu sorgen. Die Vereine sind verpflichtet, alle Platzordner äußerlich kenntlich zu machen. 15. Spielberechtigung und Spielbetrieb 15.1. Spielberechtigt für die D 9-Junioren Gruppenliga sind alle Spieler des Jahrgangs ( siehe Ziff.2.6 dieser Durchführungsbestimmungen ), die eine Spielberechtigung durch einen gültigen Spielerpass nachweisen können. Die gültigen Spielerpässe müssen am Spieltage vorliegen. Das Spielen mit einer Passkopie ist untersagt. Bei fehlenden Pässen haben sich die Spieler durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren. 15.2. Abstellungen von Spielern zu Auswahlmaßnahmen ist Folge zu leisten. Im Verhinderungsfall ist der Leiter der Auswahlmaßnahme tel. zu benachrichtigen und der Grund des Nichterscheinens mitzuteilen. Ist an dem Tag der Auswahlmaßnahme, ein Pflichtspiel des berufenen Spielers angesetzt, kann die Absetzung des Spiels beantragt werden. 16. Spielbericht Online (elektronischer Spielbericht) Der Onlinespielbericht ist dem SR vor Spielbeginn ordnungsgemäß/vollständig vorzulegen. Spätere Änderungen bzw. Ergänzungen im Online-Spielbericht dürfen nur in Gegenwart beider Mannschaftsverantwortlicher durch den Schiedsrichter erfolgen. Der Einsatz von Spielern, die nicht in der Spielberechtigungsliste hinterlegt sind, ist nicht zulässig. Die namentliche Eintragung eines Platzordnerobmannes ist zwingend vorgeschrieben. Bei Internet-Ausfall ist ein handgeschriebener Spielbericht zu fertigen. 17. Spielzeit 2 x 30 Minuten Auswechselspieler 17.1. Während des gesamten Spieles dürfen bis zu vier Spieler ausgewechselt und wieder eingewechselt werden (JO 12.1 ). 17.2. Alle evtl. zum Einsatz kommenden Spieler müssen im elektronischen Spielbericht eingetragen sein. Max. 13 Spieler/innen dürfen eingesetzt werden ( 12.3 JO ). Einwechselungen sind vom Schiedsrichter im Spielbericht zu vermerken. 18. Schiedsrichter 8.1 Für die Ansetzung der Schiedsrichter sind die jeweiligen KSO s zuständig. Die SR rechnen ihre Kosten direkt mit dem Heimverein ab.

8.2 Sportrechtsprechung 8.3 Für Vergehen im Zusammenhang mit den Spielen der Gruppenliga ist die Rechts- und Verfahrensordnung sowie die Strafordnung des HFV maßgebend. 8.4.1 Zuständiges Rechtsorgan ist das Regionalsportgericht Kassel in allen Rechtsangelegenheiten, sowie der Klassenleiter für Verwaltungsstrafen ( 18 StO ) 19. Meldung der Spielergebnisse ins DFB-Net 9.1 Die Platzvereine sind verpflichtet, das Spielergebnis und Spielausfälle zeitgerecht an das DFB- Net zu melden. Die Meldezeiten sind den Vereinen bekannt. 20. Informationen 20.1. Änderungen in der Jugendleitung und des Trainers sind unverzüglich im DFB-Net Meldebogen vorzunehmen und dem Klassenleiter mitzuteilen. 20.2. Die Zustellung von Benachrichtigungen jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb erfolgt ausschließlich über das elektronische Postfach. 21. Schlussbestimmungen Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden satzungsgemäß geahndet. Ulrich Gerke Regionalbeauftragter August 2015 Carsten Well Verbandsjugendwart