Deutsches Bildungsressort Bereich deutsche Berufsbildung Berufliche Weiterbildung Dipartimento istruzione e formazione tedesca Area formazione professionale tedesca Formazione continua Dekret Nr. Vereinbarung zur Durchführung eines Ausbildungs- und Orientierungspraktikums zwischen der Autonomen Provinz Bozen, dem Betrieb/der Körperschaft und der Praktikantin/dem Praktikanten (Gesetz vom 24.06.1997, Nr. 196, Art. 18. - L.G. vom 10.08.1977, Nr. 29, Art. 1 Beschluss der Landesregierung vom 24.06.2013, Nr. 949) A. Die/Der unterfertigte gesetzliche Vertreterin/ Vertreter des Betriebes/der Körperschaft Betrieb/Körperschaft Praktikumssitz Sitz/Postleitzahl Adresse Telefon/ Fax Mwst. Nr. PEC Adresse Sitz/Postleitzahl Adresse Telefon/ Fax Mwst. Nr. PEC Adresse erklärt, dass sie/er bereit ist, folgende Person als Praktikantin/Praktikanten aufzunehmen: B. Praktikantin/Praktikant Vorname Nachname M W Geburtsort Geburtsdatum Telefon/Handy Adresse/Wohnsitz Adresse/Domizil Postleitzahl/Ort Postleitzahl/Ort Staatsbürgerschaft Erworbener Schulabschluss Steuernummer IBAN-Nummer Beginn des Praktikums Ende des Praktikums Gesamtdauer in Stunden Stunden pro Tag Tägliche Arbeitszeit der Praktikantin/des Praktikanten Arbeitszeit: Reduzierte Arbeitszeit: ja von bis und von bis nein Grund für die reduzierte Arbeitszeit: Wöchentliche Arbeitstage: fünf sechs Dantestraße 3 39100 Bozen Tel. 0471 41 69 31 Fax 0471 41 69 39 http://www.provinz.bz.it/berufsbildung/ weiterbildung.berufsbildung@pec.prov.bz.it Steuernr./Mwst.Nr. 00390090215 via Dante 3 39100 Bolzano Tel. 0471 41 69 31 Fax 0471 41 69 39 http://www.provincia.bz.it/formazione-professionale-tedesca/ weiterbildung.berufsbildung@pec.prov.bz.it Codice fiscale/partita Iva 00390090215
Seite / Pag. 2 Für ausländische Praktikantinnen/Praktikanten Art des Dokuments Nummer Grund der Aufenthaltsgenehmigung Verfallsdatum Der Bereichsdirektor der deutschen Berufsbildung, die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter des Betriebes/der Körperschaft und die Praktikantin/der Praktikant vereinbaren zwecks Durchführung des Ausbildungs- und Orientierungspraktikums Folgendes: 1. Durch das Ausbildungs- und Orientierungspraktikum entsteht kein Arbeitsverhältnis, weil die ausgeübte Tätigkeit im Betrieb ausschließlich der Erreichung von Bildungszielen dient. 2. Der Betrieb/die Körperschaft ernennt Frau/Herrn als Bezugsperson und Tutor für die Praktikantin/den Praktikanten zur Umsetzung der unter Punkt E) dieser Vereinbarung aufgelisteten Tätigkeiten und Ausbildungsziele. 3. Bezüglich Arbeitsunfälle hat die Autonome Provinz Bozen die Praktikantin/den Praktikanten INAIL pflichtversichert und zusätzlich mit der Versicherungsgesellschaft AIG EUROPE LIMITED einen Vertrag abgeschlossen. Was die eventuell von der Praktikantin/von dem Praktikanten während des Praktikums verursachten Schäden betrifft, übernimmt die Autonome Provinz Bozen die entsprechenden Lasten und behält sich das Recht vor, sich an den eigenen Bediensteten und an der Praktikantin/ dem Praktikanten selbst schadlos zu halten; die Versicherungsposition 698512706 ist in der Online-Meldung von Arbeitsverhältnissen ProNotel2 anzugeben. 4. Eventuelle Arbeitsunfälle sind der Deutschen Berufsbildung (weiterbildung.berufsbildung@pec.prov.bz.it) innerhalb von 12 Stunden zu melden (siehe beiliegendes Formular Sammlung Daten für die Unfallmeldung ). Im Falle von Strafen wegen verspäteter Meldung haftet der Betrieb/die Körperschaft direkt. 5. Als Entgelt für die Teilnahme am Praktikum erhält die Praktikantin/der Praktikant von der Landesverwaltung den Betrag von Euro pro Anwesenheitsstunde im Betrieb/Körperschaft. 6. Die tägliche Arbeitszeit darf die Dauer von acht Stunden pro Tag bzw. 40 Wochenstunden nicht überschreiten; es werden in jedem Fall maximal die auf vorliegender Vereinbarung festgelegten Gesamtstunden ausbezahlt. 7. Der Betrieb/die Körperschaft erklärt, die gemäß GvD Nr. 81/2008 und nachfolgende Bestimmungen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz auch in Bezug auf die Aufnahme der Praktikanten einzuhalten. 8. In Betrieben/Körperschaften, in denen im Sinne des Artikels 41, Absatz 2, Buchstabe a) des Gesetzesvertretenden Dekrets vom 9. April 2008, Nr. 81, in geltender Fassung, eine betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchung vorgesehen ist, muss sich die Praktikantin/ der Praktikant dieser unterziehen. Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen trägt die aufnehmende Struktur. 9. Der Betrieb/die Körperschaft erklärt, die Kollektivverträge einzuhalten und in den letzten drei Monaten die Pflichtsozialbeiträge eingezahlt zu haben. 10. Der Betrieb/die Körperschaft erklärt, dass er in den Tätigkeitsbereichen, in welche die Praktikantin/der Praktikant eingeführt wird, in den vergangenen zwölf Monaten keine Personalreduzierung vorgenommen hat und dass er zur Zeit auch keine Arbeitsunterbrechung mit der Inanspruchnahme der außerordentlichen Lohnausgleichskasse durchführt. 11. Der Betrieb/die Körperschaft verpflichtet sich die Online-Meldung von Arbeitsverhältnissen ProNotel2 im Sinne des Ministerialdekretes vom 30. Oktober 2007 (http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsvertraege/mitteilungarbeitsverhaeltnisse.asp). 12. Die Nichteinhaltung von Seiten des Betriebes/der Körperschaft auch nur eines einzigen der obgenannten Punkte hat die Aufhebung des Vertrages zur Folge. 13. Es wird empfohlen, dass die Praktikantin/der Praktikant während ihrer/seiner Praktikumszeit einen Weiterbildungskurs zur Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse am Arbeitsplatz besucht. 14. Für etwaige Fragen kontaktieren sie uns über folgende Mailadresse: weiterbildung.berufsbildung@pec.prov.bz.it. C. Die Praktikantin/der Praktikant verpflichtet sich: an die vereinbarte Arbeitszeit zu halten; an die Vorgaben der Bezugsperson/Tutor des Betriebes zu halten; die Diskretion in Bezug auf eventuelle Betriebsgeheimnisse zu wahren; den Betrieb bzw. die Körperschaft über Abwesenheiten rechtzeitig zu benachrichtigen. Die Praktikantin/der Praktikant ist einverstanden, dass der Betrieb/die Körperschaft bei schwerwiegender Missachtung der genannten Vorschriften das Betriebspraktikum in Absprache mit der deutschen Berufsbildung abbrechen kann. Für den Fall, dass das Betriebspraktikum vorzeitig beendet wird, wird der Praktikantin/dem Praktikanten das Taschengeld nur dann ausbezahlt, wenn sie/er mindestens 40 Arbeitsstunden geleistet hat. Achtung: Die Praktikantin/der Praktikant muss die Auszahlung des Entgeltes innerhalb der Ausschlussfrist von vier Monaten ab Beendigung des Praktikums beantragen!
Seite / Pag. 3 D. Angaben zum Ausbildungs- und Orientierungspraktikum: Ziel des Praktikums: eine praktische Berufserfahrung eine Berufsorientierung Ist eine Bildungsmaßnahme während des Praktikums für die Praktikantin/den Praktikanten vorgesehen? ja, als Ergänzung zum Praktikum nein Arbeitsbereich der Praktikantin/des Praktikanten innerhalb des Betriebes manchmal außerhalb des Betriebes meistens außerhalb des Betriebes E. Detaillierte Auflistung der Tätigkeiten F. Ausbildungsziele im Praktikum 1) 1) Aneigung von fachlichen Grundkenntnissen 2) 2) Förderung der Teamfähigkeit 3) 3) Förderung der Arbeitshaltung: - Sorgfalt bei der Ausführung der Tätigkeiten - Ausdauer - Selbständigkeit - Verlässlichkeit - Pünktlichkeit - Eigeninitiative - Hygiene Mitteilung gemäß Datenschutzgesetz (LeglD. Nr. 196/2003) Rechtsinhaber der Daten ist die Autonome Provinz Bozen. Die übermittelten Daten werden von der Landesverwaltung, auch in elektronischer Form, für die Erfordernisse des Staatsgesetzes Nr. 196/1997, der Landesgesetze Nr. 29/1977 und 40/1992 verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung ist der Bereichsdirektor der deutschen Berufsbildung, Gustav Tschenett. Die Daten müssen bereitgestellt werden, um die angeforderten Verwaltungsaufgaben abwickeln zu können. Bei Verweigerung der erforderlichen Daten können die vorgebrachten Anforderungen oder Anträge nicht bearbeitet werden. Der/die Antragsteller/in erhält auf Anfrage gemäß Artikel 7-10 des LeglD. Nr. 196/2003 Zugang zu seinen/ihren Daten, Auszüge und Auskunft darüber und kann deren Aktualisierung, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verlangen. Ort und Datum Bitte beachten Sie, dass das Praktikum erst dann beginnen kann, sobald vorliegende Vereinbarung mit allen nachfolgenden Unterschriften versehen ist! Die Praktikantin/der Praktikant oder die ges. Vertreterin/der ges. Vertreter Die gesetzliche Vertreterin/ der ges. Vertreter des Betriebes/der Körperschaft Der Bereichsdirektor Gustav Tschenett F. Dem Amt vorbehalten Kategorie Anzahl Betriebspraktika Zulassungsdatum Unterkat. 1 Geschlecht M W X
Seite / Pag. 4 MELDUNG ARBEITSUNFALL WÄHREND EINES AUSBILDUNGS- UND ORIENTIERUNGSPRAKTIKUMS an die deutsche Berufsbildung/Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung Im Sinne des Beschlusses der Landesregierung Nr. 949/2013 und dank einer individuellen Vereinbarung absolviert eine Person, die zur Zielgruppe gemäß Art. 2 der geltenden Kriterien gehört, ein Ausbildungs- und Orientierungspraktikum in Ihrem Betrieb. Da diese Person aufgrund dieser Vereinbarung durch die Autonome Provinz Bozen Südtirol beim INAIL unfallversichert ist, muss unsere Koordinationsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist von 48 Stunden die Unfallmeldung einreichen. Wie aus der von Ihnen unterzeichneten Vereinbarung, Punkt 4 hervorgeht, haben Sie sich verpflichtet, uns einen eventuellen Arbeitsunfall innerhalb von 12 Stunden mitzuteilen. Um zu vermeiden, dass es bei einer solchen Meldung zu Unklarheiten und wiederholten Rückfragen kommt, haben wir für Sie ein Formular erarbeitet, in welchem alle Angaben aufscheinen, die wir für die Meldung beim INAIL berücksichtigen müssen, und die uns nur Sie als Arbeitgeber und direkte Bezugsperson vor Ort liefern können. Wir bitten Sie deshalb, uns bei einem eventuellen Arbeitsunfall Ihrer Praktikantin/Ihres Praktikanten sofort telefonisch zu verständigen und das beiliegende Formular Sammlung Daten für die Unfallmeldung in allen Teilen auszufüllen und zusammen mit dem ärztlichen Zeugnis an nachstehende Adresse zu senden: weiterbildung.berufsbildung@pec.prov.bz.it Bei eventuellen Fragen können Sie sich gerne an folgende Ansprechpersonen wenden: Frau Evelyn Rufinatscha, Tel. 0471/416931 oder Frau Romina Cattaneo, Tel. 0471/416915
Seite / Pag. 5 FORMULAR SAMMLUNG DATEN FÜR DIE UNFALLMELDUNG VERLETZTE PERSON VOR- UND ZUNAME IN (Gemeinde) PLZ WÄHREND WELCHER ARBEITSSTUNDE? DATUM UNFALL UHRZEIT erste, zweite, dritte, usw. = 01-02 - 03 usw. DER UNFALL HAT SICH EREIGNET: HAT DIE VERLETZTE PERSON DEN ARBEITSPLATZ VERLASSEN? TT MM JJJJ Stunde / / DER ARBEITGEBER HAT VOM UNFALL ERFAHREN AM TT MM JJJJ ER HAT DAS ÄRZTLICHE ZEUGNIS ERHALTEN AM TT MM JJJJ BESCHREIBUNG DES UNFALLS: BESCHREIBUNG DES UNFALLS: Wie hat sich der Unfall ereignet? (Genaue Beschreibung des Herganges und der Ursachen, auch in Hinblick auf die Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen) IM EINZELNEN: Wo hat sich der Unfall ereignet? (z.b. im Magazin, auf der Straße, in der Werkstatt, auf dem Dach, im Keller, auf einem Schiff, im Stall, auf dem Feld, im Wald) Welche Art von Tätigkeit übte der/die Praktikant/in aus? (z.b. Instandhaltung, Bau, Restaurierung, Putzarbeit, Lenken eines Transportmittels, Bearbeitung des Bodens, Fischzucht) War es ihre/seine üblichetätigkeit? (gelegentlich) Was machte der/die Praktikant/in im Augenblick des Unfalls? (z.b. hob sie/er eine Kiste, kam sie/er eine Treppe hoch, benutzte sie/er den Hammer, lenkte sie/er ein Fahrzeug, pflügte sie/er den Acker? Was geschah Unvorhergesehenes, weshalb sich der Unfall ereignet hat? (z.b. ein Kabel ist gebrochen, sie/er hat die Kontrolle über ein Fahrzeug verloren, sie/er hat das Gleichgewicht verloren) Was geschah in der Folge? (z.b. Elektroschock, zerdrückt von Transportmittel, auf den Boden gefallen, von einem Insekt gestochen) Wenn sich der Unfall wegen eines Sturzes von der Höhe ereignet hat, so ist diese in Metern anzugeben.
Seite / Pag. 6 WAR DER ARBEITGEBER ANWESEND? WENN, HÄLT ER DIE GEMACHTEN ANGABEN FÜR WAHRHEITSGETREU? WENN,BEGRÜNDEN WARUM. MÖGLICHE ZEUGEN ANGEBEN: (Zuname, Name, Adresse, Telefon) WENN DER UNFALL VON EINEM MOTOR- ODER WASSERFAHRZEUG VERURSACHT WURDE, SO SIND ANZUGEBEN: Zuname, Name, Adresse und Telefonnummer der Lenker und Eigentümer der beteiligten Fahrzeuge, das Kennzeichen, die Versicherungsgesellschaften (Gesetz Nr. 990 vom 24.12.1969), die Behörde, welche die Erhebung durchführte. WELCHE ART VON VERLETZUNG LIEGT VOR? (z.b. Abschürfung, Schnitt, Verbrennung, Bruch) Ort der Verletzung bzw. welcher Körperteil ist betroffen? (z.b. rechte Hand, linker Fuß, Brustkorb) DATUM DER ERSTEN VISITE UNTERSCHRIFT DES BETRIEBSINHABERS