KURZINFO SCHWANGER SCHAFTS ABBRUCH NACH BERATUNGSREGEL DEUTSCH

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Transkript:

KURZINFO SCHWANGER SCHAFTS ABBRUCH NACH BERATUNGSREGEL DEUTSCH

Sie sind schwanger und denken über einen Schwangerschaftsabbruch nach? Nur Sie entscheiden, ob ein Schwangerschaftsabbruch gemacht wird, niemand sonst. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland straffrei möglich, wenn Sie drei Dinge beachten: 1. Sie müssen eine Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle machen. Diese Beratung kostet nichts. Sie lassen sich nach dem Gespräch eine Beratungsbescheinigung geben. Diese müssen Sie in der Arztpraxis vorlegen, in der der Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird. 2. Zwischen der Beratung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen. 3. Die Schwangerschaft darf nur bis zum Ende der 12. Woche (entspricht 14 Wochen nach der letzten Regel) und nur durch eine Ärztin oder einen Arzt abgebrochen werden. Das Alter der Schwangerschaft wird dabei durch den Arzt oder die Ärztin bestimmt. In der Beratungsstelle kann man Ihnen die Adressen von Ärztinnen und Ärzten geben, die Schwangerschafts - ab brüche machen. Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch nach einer Gewalttat ( kriminologische Indikation ) oder aufgrund medizinischer Indikation finden Sie in der ausführlichen Broschüre Schwangerschaftsabbruch (deutsch, englisch, russisch, türkisch, kroatisch, polnisch), www.profamilia.de/publikationen

Was kostet es? Wenn Sie genügend Geld verdienen, dann müssen Sie den Schwangerschaftsabbruch selber bezahlen. Er kostet zwischen 270 und 500. Wenn Sie Sozialhilfe, ALG 2 oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, dann müssen Sie den Schwangerschaftsabbruch nicht selbst bezahlen. Das Bundesland, in dem Sie wohnen, übernimmt dann die Kosten. Sie müssen dafür zu einer gesetzlichen Krankenkasse (zum Beispiel AOK) gehen und nach einer Kostenübernahmebescheinigung fragen. Sie müssen Ihre Dokumente mitnehmen, die zeigen, dass Sie in Deutschland wohnen und wie viel Geld Sie erhalten. Die Kostenübernahmebescheinigung müssen Sie vor dem Schwangerschaftsabbruch besorgen und in der Praxis vorlegen, in der der Schwangerschaftsabbruch gemacht wird. In der Arztpraxis Bringen Sie für den Schwangerschaftsabbruch folgendes in die Praxis mit: 1. Beratungsbescheinigung 2. Arzthonorar oder Kostenübernahmebescheinigung 3. Versichertenkarte oder Krankenbehandlungsschein, eventuell Überweisung 4. Nachweis über Ihre Blutgruppe, falls vorhanden

Der Arzt oder die Ärztin wird vor dem Schwangerschaftsabbruch ein Gespräch mit Ihnen führen. Er oder sie muss Ihnen erklären, was genau gemacht wird und welche Risiken es gibt. Die Ärztin oder der Arzt kann den Schwangerschaftsabbruch nur machen, wenn Sie das Gespräch verstanden haben. Wenn Sie nur sehr wenig oder kein Deutsch sprechen, dann müssen Sie jemanden mitnehmen, der Ihnen dieses Gespräch übersetzt. Der Schwangerschaftsabbruch Die meisten Schwangerschaftsabbrüche werden als ambulante Operationen mit der Absaugmethode durchgeführt. Sie können dann nach einigen Stunden wieder nach Hause gehen. Ein Schwangerschaftsabbruch kann mit Vollnarkose oder mit örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Nach der Narkose wird der Gebärmutterhals mit einem Metallstäbchen vorsichtig gedehnt. Dann wird das Schwangerschaftsgewebe durch ein Röhrchen mit einem Absauggerät abgesaugt. Der Eingriff dauert nur wenige Minuten. Eine Schwangerschaft kann auch durch die Gabe von Medikamenten abgebrochen werden. Diese werden (teilweise) unter ärztlicher Aufsicht eingenommen. Dieser medikamentöse Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 9. Schwangerschaftswoche möglich. Für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch müssen Sie mindestens zweimal, manchmal auch dreimal in die Praxis kommen.

Nach dem Schwangerschaftsabbruch Blutungen und Unterleibsschmerzen nach dem Schwangerschaftsabbruch sind normal. Beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch können die Blutungen etwas länger dauern. Schonen Sie sich nach dem Schwangerschaftsabbruch für einige Tage. Um Entzündungen zu vermeiden, sollten Sie in den ersten Tagen nicht baden (duschen ist erlaubt), keine Tampons verwenden und keinen Geschlechtsverkehr haben. Wenn Sie mehrere Tage höhere Temperatur (über 38,5 Grad Celsius) haben oder übelriechenden Ausfluss, sollten Sie zum Arzt oder zur Ärztin gehen. Direkt nach dem Schwangerschaftsabbruch beginnt ein neuer Zyklus. Das bedeutet, dass Sie erneut schwanger werden können. Wenn Sie das nicht wollen, sollten Sie entsprechend verhüten. Beim Frauenarzt, der Frauenärztin oder in einer anerkannten Beratungsstelle können Sie sich zu Verhütungsmethoden beraten lassen.

Die Beratungsstelle in Ihrer Nähe Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen stehen unter Schweigepflicht. Sie müssen daher nicht befürchten, dass eine andere Person etwas über Sie und Ihre Beratung erfährt. Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.familienplanung.de Die Adressen von pro familia Beratungsstellen stehen auch unter www.profamilia.de Impressum: 2015, pro familia Deutsche Gesellschaft für Familien planung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V., Bundesverband, Stresemannallee 3, 60596 Frankfurt am Main, Telefon 069 / 26 95 77 90, www.profamilia.de, 1. Auflage 2015, 60.000 Gefördert von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Redaktion: Claudia Camp