020. DACHDECKUNGS - UND DACHABDICHTUNGSARBEITEN

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Transkript:

020. DACHDECKUNGS - UND DACHABDICHTUNGSARBEITEN Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment 020.1. Allgemeine technische Bedingungen 020.2. Besondere technische Bedingungen Version 2.0 / 29.10.2002

Wichtige Anmerkung: Bei Auslegungsschwierigkeiten und Rechtsstreitigkeiten gilt die französische Fassung. Oktober 2002 Dokument ausgearbeitet vom CRTI-B

Inhaltsverzeichnis 020. Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten... 5 020.1. Allgemeine technische Bedingungen...5 020.1.1. Allgemeines...5 020.1.2. Stoffe, Bauteile...6 1.2.1. Stoffe für Dachdeckungen...6 1.2.2. Stoffe für Dachabdichtungen...6 1.2.2.1. Bitumenbahnen...6 1.2.2.2. Hochpolymere Dachbahnen...6 1.2.3. Dämmstoffe...7 020.1.3. Ausführung...8 1.3.1. Allgemeines...8 1.3.2. Ziegeldeckung, Betondachsteindeckung...8 1.3.3. Schieferdeckung...9 1.3.4. Deckung mit Platten aus Faserzement...9 1.3.4.1. Deckung mit Platten aus Faserzement...9 1.3.4.2. Deckung mit Faserzement-Wellplatten...10 1.3.5. Deckung mit vorgefertigten Dachdeckungsteilen aus Metall...10 1.3.6. Schindeldeckung...10 1.3.6.1. Holzschindeldeckung...10 1.3.6.2. Bitumendachschindeldeckung...10 1.3.7. Rohr- oder Strohdeckung...11 1.3.8. Dächer mit Abdichtungen...11 1.3.8.1. Allgemeines...11 1.3.8.2. Dachdichtungen mit Bitumenbahnen...11 1.3.8.3. Dachabdichtungen aus hochpolymeren Dachbahnen...12 1.3.8.4. Einbau- und Befestigungsteile...13 1.3.9. Außenwandbekleidung...13 020.1.4. Nebenleistungen, besondere Leistungen...14 1.4.1. Nebenleistungen...14 1.4.2. Besondere Leistungen...14 020.1.5. Abrechnung...16 1.5.1. Allgemeines...16 1.5.2. Es werden abgezogen...16 020.2. Besondere technische Bedingungen...17 020.2.1. Beschreibung der Bauwerke...17 020.2.2. Artikel in Bezug auf die allgemeinen technischen Bedingungen...17

C.T.G. 020. Dachdeckungs-und Dachabdichtungsarbeiten 020. Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten 020.1. Allgemeine technische Bedingungen 020.1.1. Allgemeines Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten werden gemäß den einschlägigen Normen, in abnehmender Reihenfolge, ausgeführt, insbesondere: die europäischen Normen; die DIN 18338, "VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten, Ausgabe Dezember 2000", welche dem vorliegenden Dokument zugrunde liegt; die einschlägigen Normen und Vorschriften der Herkunftsländer der Stoffe und Bauteile, Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die C.T.G. 020. "Dachdeckung- und Dachabdichtungsarbeiten" gelten nicht für: das Herstellen von am Bau zu fälzenden Metalldachdeckungen und Metallanschlüssen (siehe C.T.G. 022. "Klempnerarbeiten"); das Herstellen von Deckunterlagen aus Latten oder Schalung (siehe C.T.G. 016. "Zimmer- und Holzbauarbeiten"); Abdichtungen gegen drückendes Wasser (siehe C.T.G. 018. "Abdichtungsarbeiten"); Metallbau- und Schlosserarbeiten (siehe ATV DIN 18360 "Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten"). Ergänzend gelten die Abschnitte 1 bis 5 der C.T.G. 0."Clauses Techniques Générales applicables à toutes les corps de métiers". Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der C.T.G. 020. vor. Die besonderen Bestimmungen in bezug auf die allgemeinen technischen Bedingungen sind in den besonderen technischen Bedingungen aufgeführt. CRTI-B (version 2.0 / 29.10.2002) 5

C.T.G. 020 Dachdeckungs-und Dachabdichtungsarbeiten 020.1.2. Stoffe, Bauteile Ergänzend zur C.T.G. 0., Abschnitt 2, gilt: Für die gebräuchlichsten genormten Stoffe und Bauteile sind die DIN- Normen nachstehend aufgeführt. 1.2.1. Stoffe für Dachdeckungen EN 490 Dach- und Formsteine aus Beton; Produktanforderungen EN 491 Dach- und Formsteine aus Beton; Prüfverfahren EN 538 Tondachziegel für überlappende Verlegung Prüfung der Biegetragfähigkeit EN 539-1 Tondachziegel für überlappende Verlegung Bestimmung der physikalischen Eigenschaften Teil 1: Prüfung der Wasserundurchlässigkeit EN 539-2 Tondachziegel für überlappende Verlegung Bestimmung der physikalischen Eigenschaften Teil 2: Prüfung der Frostwiderstandsfähigkeit EN 1024 Tondachziegel für überlappende Verlegung Bestimmung der geometrischen Kennwerte EN 1304 Dachziegel für überlappende Verlegung Definitionen und Produktanforderungen DIN 59231 Wellbleche, Pfannenbleche, verzinkt 1.2.2. Stoffe für Dachabdichtungen 1.2.2.1. Bitumenbahnen DIN 52130 DIN 52131 DIN 52132 DIN 52133 DIN 52143 Bitumen-Dachdichtungsbahnen; Begriffe, Bezeichnung, Anforderungen Bitumen-Schweißbahnen; Begriffe, Bezeichnung, Anforderungen Polymerbitumen-Dachdichtungsbahnen; Begriffe, Bezeichnung, Anforderungen Polymerbitumen-Schweißbahnen; Begriffe, Bezeichnung, Anforderungen Glasvlies-Bitumendachbahnen; Begriffe, Bezeichnung, Anforderungen 1.2.2.2. Hochpolymere Dachbahnen DIN 7864, Teil 1 DIN 16729 DIN 16730 DIN 16731 DIN 16734 Elastomer-Bahnen für Abdichtungen; Anforderungen, Prüfung Kunststoff-Dachbahnen und Kunststoff-Dichtungsbahnen aus Ethylencopolymerisat- Bitumen (ECB); Anforderungen Kunststoff-Dachbahnen aus weichmacher-haltigem Polyvinylchlorid (PVC-P) nicht bitumenverträglich; Anforderungen Kunststoff-Dachbahnen aus Polyisobutylen (PIB), einseitig kaschiert; Anforderungen Kunststoff-Dachbahnen aus weichmacher-haltigem Polyvinylchlorid (PVC-P) mit Verstärkung aus synthetischen Fasern, nicht bitumenverträglich; Anforderungen 6 CRTI-B (version 2.0 / 29.10.2002)

C.T.G. 020. Dachdeckungs-und Dachabdichtungsarbeiten 1.2.3. Dämmstoffe DIN 18161, Teil 1 DIN 18164, Teil 1 DIN 18165, Teil 1 DIN 18174 Korkerzeugnisse als Dämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe für die Wärmedämmung Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe für die Wärmedämmung Faserdämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe für die Wärmedämmung Schaumglas als Dämmstoff für das Bauwesen; Dämmstoffe für die Wärmedämmung Verzinkte Befestigungsmittel müssen DIN 50976 "Korrosionsschutz; Feuerverzinken von Einzelteilen (Stückverzinken); Anforderungen und Prüfung" entsprechen und eine Zinkauflage von mindestens 50 µm haben. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Stoffmuster zu liefern und den Hersteller zu benennen. CRTI-B (version 2.0 / 29.10.2002) 7

C.T.G. 020 Dachdeckungs-und Dachabdichtungsarbeiten 020.1.3. Ausführung Ergänzend zur C.T.G. 0., Abschnitt 3, gilt. 1.3.1. Allgemeines Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Maße für Dachlatten- oder Pfettenabstände, Gratleisten, Kehlschalungen, Traufen, Dübel usw. anzugeben, wenn er die Unterlage für seine Dachdeckung nicht selbst ausführt. Die Leistungen dürfen bei Witterungsverhältnissen, die sich nachteilig auf die Leistung auswirken können, nur ausgeführt werden, wenn durch besondere Maßnahmen nachteilige Auswirkungen verhindert werden. Solche Witterungsverhältnisse sind z.b. bei Klebearbeiten Temperaturen unter +5 C, Feuchtigkeit und Nässe, Schnee und Eis, scharfer Wind; bei Arbeiten mit Mörtel Frost. Die zu treffenden Maßnahmen sind besondere Leistungen. Die Dachdeckung muß regensicher, die Dachabdichtung wasserdicht ausgeführt werden. Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (siehe Clauses Contractuelles Générales 1.2.5.) insbesondere geltend zu machen bei fehlenden Höhenfestpunkten. 1.3.2. Ziegeldeckung, Betondachsteindeckung Es sind zu verwenden: bei Ziegeldeckung Dachziegel der Sorte 1 nach EN 538, EN 539-1, EN 539-2, EN 1024 und EN 1304; bei Betondachsteindeckung Betondachsteine nach EN 490 und EN 491. Ist eine Befestigung vorgeschrieben, ist jeder Ziegel bzw. Dachstein zu befestigen. Ist die Unterspannung mit Bahnen vorgeschrieben, sind gewebeverstärkte Kunststoff-Unterspannbahnen zu verwenden. Firste und Grate sind mit Firstziegeln oder -steinen in Mörtel verlegt zu decken. Biberschwanzdeckung ist als Doppeldeckung in Trockendeckung auszuführen. Hohlpfannendeckung ist als Aufschnittdeckung mit Innenverstrich auszuführen. Der Endortgang ist mit Doppelwulstziegeln auszuführen. Mönch-Nonnen-Deckung ist in Mörtel verlegt auszuführen. Krempziegeldeckung ist mit Innenverstrich auszuführen. Deckungen aus Falzziegeln, Reformpfannen, Falzpfannen, Flachdachpfannen, Flachkrempern u.ä. sind trocken verlegt auszuführen. Der Endortgang ist mit Doppelwulstziegeln auszuführen. 8 CRTI-B (version 2.0 / 29.10.2002)

C.T.G. 020. Dachdeckungs-und Dachabdichtungsarbeiten Betondachsteindeckung ist mit Betondachsteinen mit hochliegendem Längsfalz und mehrfacher Fußverrippung, trocken verlegt und ohne Innenverstrich auszuführen. Die Dachkanten sind mit Ortgangsteinen zu decken. 1.3.3. Schieferdeckung Bei Deckung auf Schalung ist auf Dachflächen eine einlagige Vordeckung aus Glasvlies-Bitumendachbahnen V 13 nach DIN 52143, feinbesandet, aufzubringen. Zur Befestigung sind feuerverzinkte Schiefernägel und -stifte zu verwenden. Sind Klammern oder Haken notwendig, müssen diese aus nichtrostendem Stahl nach DIN 17440 "Nichtrostende Stähle; Technische Lieferbedingungen für gezogenen Draht", Werkstoffnummer 1.4571 bestehen. Firste sind entsprechend der Dachfläche in einfacher Deckung mit Ueberstand auszuführen. Orte und Grate sind eingebunden mit Ueberstand zu decken. Traufen sind eingebunden zu decken. Die Deckung von Gaubenpfosten und Leibungen muß der Deckung der Dachflächen entsprechen. 1.3.4. Deckung mit Platten aus Faserzement 1.3.4.1. Deckung mit Platten aus Faserzement Bei Deckung auf Schalung ist auf Dachflächen eine einlagige Vordeckung aus Glasvlies-Bitumendachbahn V 13 nach DIN 52143, feinbesandet, aufzubringen. Zur Befestigung sind feuerverzinkte Stifte zu verwenden. Sind Klammern oder Haken notwendig, müssen diese aus nichtrostendem Stahl nach DIN 17440, Werkstoffnummer 1.4571, bestehen. Platten größer als 300 mm x 300 mm bzw. 200 mm x 400 mm sind zusätzlich zu verklammern. Firste sind entsprechend der Dachfläche in einfacher Deckung mit Ueberstand auszuführen. Orte und Grate sind mit aufgelegter Plattenreihe (Strackort), bei deutscher Deckung eingebunden, zu decken. Traufen sind bei deutscher Deckung eingebunden, bei anderen Deckungsarten mit Traufgebinde zu decken. Die Deckung von Gaubenpfosten und Leibungen muß der Deckung der Dachflächen entsprechen. CRTI-B (version 2.0 / 29.10.2002) 9

C.T.G. 020 Dachdeckungs-und Dachabdichtungsarbeiten 1.3.4.2. Deckung mit Faserzement-Wellplatten Bei Deckungen an senkrechten Flächen ist jede Wellplatte, die länger als 1,60 m ist, zusätzlich mit einem Haken zu unterstützen. An Ecken sind die Wellen der Platten ineinander zu führen. Deckungen mit Kurzwellplatten sind auf Lattung 40/60 mm auszuführen und mit Glockennägeln, in besonders beanspruchten Teilen, z.b. am Dachrand, mit verzinkten Schrauben zu befestigen. Firste sind mit zweiteiligen Wellfirsthauben zu decken. Am Dachfuß, Ortgang, Grat, an Wandanschlüssen und für Dachdurchdringungen sind Standardformstücke zu verwenden. 1.3.5. Deckung mit vorgefertigten Dachdeckungsteilen aus Metall Vorgefertigte Dachdeckungsteile aus Metall sind auf Holz oder Stahlunterkonstruktion mit korrosionsgeschützten Schrauben zu befestigen. Besondere Dachteile wie Firste, Grate, Kehlen, Ortgang und Anschlüsse sind mit Formteilen aus gleichen Stoffen wie die Dacheindeckung herzustellen. 1.3.6. Schindeldeckung 1.3.6.1. Holzschindeldeckung Zur Befestigung sind Schindelstifte aus nichtrostendem Stahl nach DIN 17440, Werkstoffnummer 1.4301, zu verwenden. Die Deckung der Firste ist mit zusätzlicher Firstreihe und einseitigem Ueberstand auszuführen. An Graten sind die Schindeln wechselseitig zusammenzufügen. Kehlen sind als eingebundene Kehlen auszuführen. Die Deckung der Gauben, Pfosten und Leibungen muß der Deckung der Dachflächen entsprechen. Anschlüsse sind mit Schindeln herzustellen, die den Erfordernissen entsprechend zugeschnitten sind. 1.3.6.2. Bitumendachschindeldeckung Die Deckung ist auf Schalung mit einer einlagigen Vordeckung aus Glasvlies- Bitumendachbahnen V 13 nach DIN 52143, fein besandet, auszuführen. Jede Bitumendachschindel ist mit 4 verzinkten Breitkopfnägeln zu befestigen. Firste, Grate und Traufen sind mit Teilstücken der Bitumendachschindeln zu decken. Kehlen sind als eingebundene Kehlen mit Bitumendachschindeln auszuführen. 10 CRTI-B (version 2.0 / 29.10.2002)

C.T.G. 020. Dachdeckungs-und Dachabdichtungsarbeiten Dachkanten und Anschlüsse sind unter Verwendung von Dreieckleisten, mit einem Querschnitt von mindestens 30/30 mm, mit Bitumendachschindeln abzudecken. 1.3.7. Rohr- oder Strohdeckung Die Deckung ist mit Rohr oder Stroh, beides der Sorte I, auszuführen. Sie muß in der Mitte der Dachfläche mindestens 30 cm dick sein. Die Befestigung ist durch Nähen mit korrosionsgeschütztem Stahldraht, 1,4 mm dick, auszuführen. Die Deckung gesonderter Dachteile, z.b. Gauben, Grate, Kehlen, ist ebenfalls mit Rohr oder Stroh auszuführen. Firste sind mit Kehrband, beide Seiten umgeknickt, zu decken. 1.3.8. Dächer mit Abdichtungen 1.3.8.1. Allgemeines Dächer mit Abdichtungen sind mit folgendem Aufbau von unten nach oben herzustellen: Nicht durchlüftete Dächer: Dampfsperre, Wärmedämmung, Dampfdruck-Ausgleich, Dachabdichtung, Oberflächenschutz- oder Belag. Durchlüftete Dächer: Dampfdruck-Ausgleich, Dachabdichtung, Oberflächenschutz. Die Dachabdichtungen mit den dazugehörigen Schichten sind auf dem Untergrund gegen Abheben und Abrutschen zu sichern. Schwerer Oberflächenschutz aus Kies ist aus Kies der Körnung 16/32 mm, 5 cm dick, auf einer Trennlage aus Chemiefaservlies 250 g/m 2 herzustellen. Schwerer Oberflächenschutz aus Plattenbelägen ist aus Betonplatten, 50 cm x 50 cm x 5 cm, auf einer Trennlage aus Chemiefaservlies 250 g/m 2 in 3 cm dickem Splittbett der Körnung 3/7 mm verlegt, herzustellen. 1.3.8.2. Dachdichtungen mit Bitumenbahnen Voranstrich als Haftbrücke, z.b. auf Beton oder Metall, ist mit Voranstrichmitteln auf Lösungsmittelbasis vollflächig aufzubringen. Dampfsperren sind aus Glasvlies-Bitumendachbahnen V 13 nach DIN 52143 herzustellen. Durch punkt- oder streifenweises Aufkleben ist die Ausgleichsoder Trennschicht sicherzustellen. CRTI-B (version 2.0 / 29.10.2002) 11

C.T.G. 020 Dachdeckungs-und Dachabdichtungsarbeiten Dämmschichten sind aus trittfesten und schwerentflammbar Wärmedämmschichten mit einseitiger Kaschierung mit Kleberand, punktweise aufgeklebt, herzustellen. Dampfdruckausgleich ist durch punkt- oder streifenweises Aufkleben der ersten Lage der Dachabdichtung sicherzustellen. Die Dachabdichtung einschließlich Oberflächenschutz ist wie folgt herzustellen: Bei Dachneigungen bis einschließlich 5 aus: 1 Lage Bitumen-Schweissbahnen G 200 S 4 nach DIN 52131; 1 Lage Polymerbitumen-Dachdichtungsbahn PYE oder PYP-PV 200 DD, beschiefert, nach DIN 52132, als Oberflächenschutz. bei Dachneigungen über 5 aus: 1 Lage Bitumen-Dachdichtungsbahnen PV 200 DD nach DIN 52130; 1 Lage Glasvlies-Bitumendachbahnen V 13, beschiefert, nach DIN 52143, als Oberflächenschutz. Anschlüsse an Randaufkantungen, Wände und andere Bauteile sind herzustellen mit: Dämmstoffkeil, 50/50 mm; Bitumen-Dachdichtungsbahn G 200 DD nach DIN 52130, 33 cm breit; Polymerbitumen-Dachdichtungsbahn PYE oder PYP-PV 200 DD, beschiefert, nach DIN 52132, 33cm breit. Anschlüsse an Blechverwahrungen oder an Lichtkuppeln sind zusätzlich mit einem Streifen aus Polymerbitumen-Schweißbahn PYE oder PYP-PV 200 S 5 nach DIN 52133, 25 cm breit, einzukleben. Bei Scherbeanspruchungen ist zusätzlich ein Trennstreifen, 10 cm breit, zu verlegen. Bewegungsfugen sind herzustellen aus: 2 Dämmstoffkeilen 250/50 mm zur Anhebung; Trennstreifen, 33 cm breit Polymerbitumen-Schweißbahn PYE oder PYP-PV 200 S 5 nach DIN 52133, 66 cm breit; Polymerbitumen-Schweißbahn PYE oder PYP-PV 200 S 5, beschiefert, nach DIN 52133, 10 cm breit. Auf den Auflagern der Tragkonstruktion sind bei Stoßfugen Abdeckstreifen aus Glasvlies-Bitumendachbahnen, V 13 nach DIN 52143, mindestens 20 cm breit, lose aufzulegen und gegen Verschieben zu sichern.. 1.3.8.3. Dachabdichtungen aus hochpolymeren Dachbahnen Dampfsperren sind aus Polyethylen-Folie, 0,4 mm dick, auf einer Schutzlage nach Abschnitt 1.3.8.3., Punkt 4 lose verlegt herzustellen. 12 CRTI-B (version 2.0 / 29.10.2002)

C.T.G. 020. Dachdeckungs-und Dachabdichtungsarbeiten Dämmschichten sind aus trittfesten und schwerentflammbaren Wärmedämmstoffen ohne Kaschierung, einlagig lose verlegt, herzustellen. Dachabdichtungen sind aus hochpolymeren Dachbahnen nach Abschnitt 1.2.2.2. mindestens 1,2 mm dick lose verlegt mit einer Auflast nach Abschnitt 1.3.8.1. Punkt 3 herzustellen. Trenn- und Schutzlagen sind aus Chemiefaservlies von mindestens 250 g/m² herzustellen. Anschlüsse an Randaufkantungen, Wände und andere Bauteile sind mit hochpolymeren Dichtungsbahnen nach Abschnitt 1.2.2.2, min. 1,5 mm dick, 33 cm breit, mit Befestigung im Übergangsbereich zwischen Dachfläche und Wand sowie mit Verklebung an senkrechten Flächen herzustellen. 1.3.8.4. Einbau- und Befestigungsteile Dachabläufe sind wärmegedämmt mit Kiesfang, bei wärmegedämmten Dachflächen zweiteilig, einzubauen. Anschlüsse mit Dichtungsbahnen sind am oberen Rand mit Aluminiumflachband, 50/5 mm, nach EN 485-2 "Aluminium und Aluminiumlegierungen; Bänder, Bleche und Platten Teil 2: Mechanische Eigenschaften" und mit Sechskant-Holzschrauben aus nichtrostendem Stahl, Durchmesser 6 mm, gedübelt in 20 cm Abstand, zu befestigen und zusätzlich abzudichten. Randaufkantungen sind mit Abdeckungen auf Haltebügeln zu verwahren. Ecken und Uebergänge sind mit Formstücken herzustellen. Stütz- oder Hilfskonstruktionen für Anschlüsse sind aus Holz, Querschnitt 30/3 cm, geschützt mit einem geeigneten chemischen Holzschutzmittel nach DIN 68800 Teil 3 "Holzschutz; Vorbeugender chemischer Holzschutz" sowie mit korrosionsgeschütztem Winkelstahl, 30/5 mm, nach EN 10056-2 "Gleichschenklige und ungleichschenklige Winkel aus Stahl; Teil 2: Grenzabmaße und Formtoleranzen" St 33 in 60 cm Abständen befestigt, auszuführen. Mechanische Befestigungen auf Profilblechen sind mit Tellerdübeln ohne Metallschaft (Kunststoff-Spezialdübel mit Halteteller) auszuführen. Bei Gebäudehöhen bis 20 m sind in der Fläche 4 Stück/m 2, im Randbereich (1/8 der Gebäudebreite) 6 Stück/m 2 und im Eckbereich 8 Stück/m 2 vorzusehen. Einzubauende Randhölzer sind mit einem geeigneten chemischen Holzschutzmittel nach DIN 68 800 Teil 3 zu schützen. 1.3.9. Außenwandbekleidung Hinterlüftete Außenwandbekleidungen sind nach DIN 18516 Teil 1 "Außenwandbekleidungen, hinterlüftet; Anforderungen, Prüfgrundsätze" auszuführen. Bei der Verwendung von Faserzementplatten sind asbestfreie Produkte, die von einem anerkannten Kontrollorganismus zugelassen sind, zu verwenden. CRTI-B (version 2.0 / 29.10.2002) 13

C.T.G. 020 Dachdeckungs-und Dachabdichtungsarbeiten 020.1.4. Nebenleistungen, besondere Leistungen 1.4.1. Nebenleistungen Nebenleistungen sind in den Einheitspreisen enthalten, außer wenn sie als gesonderte Positionen oder Ausführungsvorgaben in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind. Sie begreifen insbesondere: Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen; Zubereiten des Mörtels und Vorhalten der hierzu erforderlichen Einrichtungen, auch wenn der Auftraggeber die Stoffe beistellt. 1.4.2. Besondere Leistungen Besondere Leistungen sind nicht in den Einheitspreisen enthalten. Sie sind nicht zu erbringen, außer wenn sie als gesonderte Positionen oder Ausführungsvorgaben in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind. Sie begreifen insbesondere: Zu vereinbarende Maßnahmen nach Abschnitt 1.3.1. Punkt 2; Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt; Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen.; Herstellen von im Bauwerk verbleibenden Verankerungsmöglichkeiten, z.b. für Gerüste Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z.b. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit diese von anderen Unternehmern herrührt; Ausgleich von größeren Unebenheiten, von mangelndem Gefälle oder unrichtiger Höhenlage des Untergrundes; Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte; Zusätzliche Maßnahmen für die Weiterarbeit bei Temperaturen unter +5 C sowie bei Feuchtigkeit und Nässe, soweit sie dem Auftragnehmer nicht ohnehin obliegen; Liefern statischer und bauphysikalischer Nachweise; Auffüttern der Unterkonstruktion von mehr als 20 mm Dicke zur Herstellung ebener Flächen; 14 CRTI-B (version 2.0 / 29.10.2002)

C.T.G. 020. Dachdeckungs-und Dachabdichtungsarbeiten Erstellen von Montage- und Verlegeplänen; Herstellen von Musterflächen, Musterkonstruktionen und Modellen, soweit sie nicht in die Leistung eingehen; Nachträgliches Herstellen und Schliessen von Löchern in Mauerwerk und Beton für Auflager und Verankerungen; Einbauen und Eindecken bzw. Eindichten beigestellter Teile oder Gegenstände; Ausbau und/oder Wiedereinbau von Bekleidungselementen für Leistungen anderer Unternehmer; Nachträgliches Anarbeiten und/oder nachträglicher Einbau von Teilen; Verstärken der Abdichtung bei Anschlüssen an aufgehendem Mauerwerk, Metalleinfassungen und dergleichen; Bekleiden von Gaupenpfosten und Eindecken von Gaupen; Einbauen von Glasformstücken, Dachhaken, Einzelformziegeln, Lüfterziegeln, Eckziegeln und dergleichen. CRTI-B (version 2.0 / 29.10.2002) 15

C.T.G. 020 Dachdeckungs-und Dachabdichtungsarbeiten 020.1.5. Abrechnung 1.5.1. Allgemeines Der Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder Aufmaß erfolgt - sind zugrunde zu legen: Bei Dachdeckungen und Dachabdichtungen, Voranstrichen, Trennschichten, Sperrschichten, Schutzschichten, Kiesschüttungen, Plattenbelägen und dergleichen: auf Flächen, die von Bauteilen, z.b. Attiken, Wänden, begrenzt sind, die Fläche bis zu den begrenzenden ungeputzten bzw. unbekleideten Bauteilen; auf Flächen ohne begrenzende Bauteile die Maße der Dachdeckung oder Dachabdichtung, der Voranstriche, Trennschichten, Sperrschichten, Schutzschichten, Kiesschüttungen, Plattenbeläge und dergleichen. Bei Dämmschichten die Maße der Dämmung. Bohlen, Sparren und dergleichen werden übermessen. Bei Fassaden die Maße der Bekleidung. Schließen Dachdeckungen oder Dachabdichtungen an Firste, Grate und Kehlen an, wird bis Mitte First, Grat oder Kehle gerechnet. Bei der Ermittlung des Längenmaßes wird die größte Bauteillänge gemessen. Bei Deckungen von Firsten, Graten, Kehlen, Ortgängen und dergleichen wird die Länge in der Mittellinie gemessen. Bei Abrechnung nach Flächenmaß (m²) werden eingebaute Formstücke, z.b. Lüfterziegel, Einzelformziegel, Eckziegel, Glasformstücke, übermessen. 1.5.2. Es werden abgezogen Bei Abrechnung nach Flächenmass (m²), Aussparungen und Oeffnungen über 2,5 m² Einzelgrösse für Schornsteine, Fenster, Oberlichter, Gauben und dergleichen. Bei Abrechnung nach Längenmaß (m), Unterbrechungen über 1 m Einzellänge. 16 CRTI-B (version 2.0 / 29.10.2002)

C.T.G. 020. Dachdeckungs-und Dachabdichtungsarbeiten 020.2. Besondere technische Bedingungen 020.2.1. Beschreibung der Bauwerke 020.2.2. Artikel in Bezug auf die allgemeinen technischen Bedingungen CRTI-B (version 2.0 / 29.10.2002) 17