Henkel KGaA. Fachabteilung Ökologie Fachabteilung Health Care. Ökologische Bewertung. für. Manisoft



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Transkript:

Henkel KGaA Fachabteilung Ökologie Fachabteilung Health Care Ökologische Bewertung für Manisoft VTB-Ökologie / Dr. Berger Stand: Februar 2003

Ökologische Bewertung von Manisoft, Stand: Februar 2003 / 0300468-1d 2 Ökologisches Gutachten von Manisoft Stand: Februar 2003 Ökologische Prüfungen von Zubereitungen werden im ökologischen Institut der Fa. Henkel nach offiziellen und internationalen Testmethoden der OECD durchgeführt. Das ökologische Institut arbeitet unter der Beachtung der OECD-Richtlinie für "Gute Laborpraxis" (GLP). 1.0 Anwendungsbereich und Eigenschaften Hautschonende Waschlotion 2.0 Produktzusammensetzung Nach INCI: Aqua, Sodium Laureth Sulfate, Lauryl Glucoside, PEG-7 Glyceryl Cocoate, Ammonium Sulfate, Cocamidopropyl Betaine, Sodium Benzoate, Laureth-2, Propylene Glycol, PEG-55 Propylene Glycol oleate, Parfum, CI 42051 3.0 Summarische Bewertung In Deutschland und einer Reihe weiterer europäischer Länder wird kommunales und gewerbliches Abwasser in der Regel in biologischen Kläranlagen gereinigt, bevor es in die Vorfluter gelangt. Je nach biologischer Abbaubarkeit (Zerstörung) oder Eliminierbarkeit (mechanische Abscheidung) der Abwasserinhaltsstoffe verbleibt eine mehr oder weniger große Restbelastung, die im Vorfluter im Wege der Selbstreinigung bewältigt werden muß. Für eine ökologische Risikobewertung sind daher Angaben zur biologischen Abbaubarkeit bzw. zur Eliminierbarkeit besonders wichtige Kriterien. Für die Bewertung der Gesamtabbaubarkeit eines Produktes wird die Abbaubarkeit aller einzelnen organischen Komponenten (s. Einzelbewertungen) unter Berücksichtigung der Mengenanteile im vorliegenden Produkt addiert. Dann wird errechnet, welcher Abbauwert erhalten wird, wenn das Produkt als Ganzes in einem Test der OECD auf leichte und schnelle Abbaubarkeit geprüft würde. Wird hier der formale Grenzwert der OECD zur Einstufung als "readily biodegradable" überschritten, so wird dieses Produkt als biologisch abbaubar eingestuft. In diesen Fällen liegt somit das BSB/CSB-Verhältnis >60 %. Hierbei ist es aber noch möglich, daß einige in kleinen Mengen enthaltene einzelne Komponenten diese Grenze nicht erreichen, während andere in grösserer Menge enthaltene diese Grenze so erheblich überschreiten, daß sie in der Summe die Erstgenannten überdecken. Wir informieren daher auch über die Menge dieser kleineren Anteile, indem wir unsere Einstufungen bei der summarischen Bewertung qualitativ differenzieren.

Ökologische Bewertung von Manisoft, Stand: Februar 2003 / 0300468-1d 3 Sind einzelne Inhaltsstoffe als "nicht readily biodegradable" einzustufen, d. h., liegt das BSB/CSB-Verhältnis < 60 % bis hin zu 0 %, werden aber in Kläranlagen dennoch ähnlich gut eliminiert wie kommunales Mischabwasser, dann informieren wir auch darüber. Das vorliegende Produkt erhält hiernach folgende Bewertung: - Hervorragend biologisch abbaubar - Die Abbauanforderungen des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes bzw. der EU- Detergentienrichtlinie 82/242 (nichtionische Tenside) und 82/243/EEC (anionische Tenside) werden erheblich übertroffen 4.0 Mikrobizide Wirkung auf Kläranlagenbakterien Für dieses Produkt liegt die zu unterschreitende kläranlagentoxische Grenzkonzentration bei > 100 mg/l. Diese Konzentration wird unter normalen Einsatzbedingungen im Abwasser nicht erreicht. 5.0 Verpackung Die Verpackung besteht aus Polyethylen- oder Polypropylen-Kunststoffen, die aus Neuware-Rohstoffen ausschließlich von Markenherstellern hergestellt wird, um so - der Qualität entsprechend dem DAB in der jeweiligen gültigen Fassung - den Empfehlungen der Kunststoff-Kommission des Bundesgesundheitsamtes - den Empfehlungen für Kunststoffe im Rahmen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zu entsprechen. Die Kartonagen bestehen aus naturfarbenem, ungebleichtem, zu einem großen Teil aus Recycling stammendem Papier. Die benutzten Klebebandverschlüsse bestehen aus Polypropylen. Im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Verpackungsverordnung erfolgt die Entsorgung entleerter Verpackungen durch das Duale System Deutschland oder durch den VDFW (Verband der Fass- Verwerter/ -Rekonditionierer). Die Verpackungen sind - entsprechend der Zielfestlegung der Bundesregierung zur Vermeidung,

Ökologische Bewertung von Manisoft, Stand: Februar 2003 / 0300468-1d 4 Verringerung oder Verwertung von Abfällen von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff vom 17.01.1990 ausgelegt - nach den geltenden Regeln zur Trennung der Materialien gekennzeichnet Eine Endentsorgung des Verpackungsmaterials kann sowohl unter Deponiebedingungen wie auch durch Verbrennung problemlos erfolgen. Die Verpackungsmaterialien sind - grundwasserneutral und erfüllen die Bedingungen bezüglich der Verbesserung der thermischen Verwertung durch Vermeidung von Schadstoffen, die Rauchgasableitungen schädigen können, sowie Schwermetallverbindungen in Verbrennungsrückständen. Dies schließt auch die Dekoration, wie Etiketten und Direktbedruckung, ein. Einzelbewertungen 6.0 Tenside Anionische Tenside Es sind anionische Tenside auf Basis nachwachsender Rohstoffe enthalten. Diese Tenside sind sehr gut abbaubar (Primärabbau), wesentlich besser als es die Tensidverordnung zum Wasch- und Reinigungsmittelgesetz für die Primärabbaubarkeit der grenzflächenaktiven Stoffe fordert. Nach dem Primärabbauschritt verläuft der Abbau weiter zu Kohlendioxid und Wasser (Mineralisierung). Nach den internationalen Kriterien der "Organization for Economic Cooperation and Development" (OECD) sind alle diese Stoffe als "unter realen Umweltbedingungen leicht und schnell biologisch abbaubar" (mineralisierbar) d. h. "readily biodegradable" einzustufen. - Primäre Abbaubarkeit (Verlust der Waschwirksamkeit, der analytischen Nachweisbarkeit und der tensidischen Eigenschaften): > 95 % MBAS- Abnahme. (Testmethode: Auswahltest; Verordnung über die Abbaubarkeit anionischer und nichtionischer grenzflächenaktiver Stoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln vom 30. Januar 1977, Bundesgesetzblatt, Teil 1, S. 244; zuletzt geändert durch die Verordnung vom 4.Juni 1986 / BGBl. I S. 851). - Weitergehender Abbau zu Kohlendioxid und Wasser: Leicht biologisch abbaubar. Die von der Kommission der europäischen Gemeinschaft und der OECD empfohlenen Grenzwerte zur Einstufung als "readily biodegradable"

Ökologische Bewertung von Manisoft, Stand: Februar 2003 / 0300468-1d 5 werden überschritten und das "10-Tage-Fenster" (Abbaugeschwindigkeit) eingehalten. Alkylpolyglucosid Es ist mit Alkylpolyglucosid ein neuartiges nichtionisches Tensid auf Basis pflanzlicher Rohstoffe enthalten, dessen biologische Abbaubarkeit keiner gesetzlichen Regelung unterliegt, da es nicht als BiAS-aktive Substanz reagiert und daher nicht mit den in der gesetzlichen Regelung (Tensid-VO) vorgesehenen Analyseverfahren gemessen werden kann. Eine Vorschrift zur Prüfung der primären biologischen Abbaubarkeit wie bei den anionischen (MBAS) und nichtionischen (BiAS) Tensiden gibt es daher nicht. Eine substanzspezifische Analysenmethode (HPLC) belegt sehr hohe Eliminationsraten (>99.5%) unter Modell-Kläranlagenbedingungen. Die Bewertung des Endabbauverhaltens ergibt eine Einstufung als "leicht und schnell biologisch abbaubar" (readily biodegradable). Da auch die öko-toxikologischen Eigenschaften im Vergleich zu anderen insbesondere nichtionischen Tensiden günstiger sind, hatte die amtliche Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS) Alkylpolyglucosid als erstes Tensid in die Wassergefährdungsklasse 1 eingestuft. - Abbau zu Kohlendioxid und Wasser: Leicht biologisch abbaubar. Die von der Kommission der europäischen Gemeinschaft und der OECD empfohlenen Grenzwerte zur Einstufung als "readily biodegradable" werden überschritten und das "10-Tage-Fenster" (Abbaugeschwindigkeit) eingehalten.

Ökologische Bewertung von Manisoft, Stand: Februar 2003 / 0300468-1d 6 7.0 Pflegekomponenten Pflegekomponente 1 Es ist ein amphoteres Tensid enthalten, dessen biologische Abbaubarkeit keiner gesetzlichen Regelung unterliegt. Eine Vorschrift zur Prüfung der primären biologischen Abbaubarkeit wie bei den anionischen und nichtionischen Tensiden gibt es daher nicht. Zur Bewertung ist hier die Mineralisierung zu Kohlendioxid und Wasser heranzuziehen. Diese Verbindung ist leicht und schnell zu Kohlendioxid, anorganischen Stickstoffverbindungen und Wasser abbaubar (readily biodegradable). - Abbau zu Kohlendioxid und Wasser: Leicht biologisch abbaubar. Die von der Kommission der europäischen Gemeinschaft und der OECD empfohlenen Grenzwerte zur Einstufung als "readily biodegradable" werden überschritten und das "10-Tage-Fenster" (Abbaugeschwin-digkeit) eingehalten. Pflegekomponente 2 Es ist ein aus modifizierten natürlichen Fetten bestehendes Gemisch als Pflegekomponente enthalten. Da dieses Gemisch auch niotensidische Eigenschaften aufweist, unterliegt es formal den Bestimmungen der Tensidverordnung. Diese Komponente ist sehr gut abbaubar (Primärabbau), wesentlich besser als es die Tensidverordnung zum Wasch- und Reinigungsmittelgesetz für die Primärabbaubarkeit der grenzflächenaktiven Stoffe fordert. Nach dem Primärabbauschritt verläuft der Abbau weiter zu Kohlendioxid und Wasser (Mineralisierung). Dieser Endabbau ist nach den Anforderungen der "Organization for Economic Cooperation and Development (OECD)" zu prüfen. Die Komponente ist zwar sehr gut biologisch abbaubar, erreicht aber nicht ganz die formalen Kriterien der OECD für eine Einstufung als "readily biodegradable". - Primäre Abbaubarkeit (Verlust der analytischen Nachweisbarkeit und der tensidischen Eigenschaften): > 95 % BiAS-Abnahme.

Ökologische Bewertung von Manisoft, Stand: Februar 2003 / 0300468-1d 7 (Testmethode: Auswahltest; Verordnung über die Abbaubarkeit anionischer und nichtionischer grenzflächenaktiver Stoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln vom 30. Januar 1977, Bundesgesetzblatt, Teil 1, S. 244; zuletzt geändert durch die Verordnung vom 4. Juni 1986 / BGBl. I S. 851). - Weitergehender Abbau zu Kohlendioxid und Wasser: Die Grenzwerte zur Einstufung als "readily biodegradable" werden zwar überschritten, der Abbauverlauf ist jedoch etwas langsamer ("10-Tage-Fenster" wird nicht ganz eingehalten). 8.0 Verdickungsmittel Verdickungsmittel 1 Das Produkt enthält wasserlösliche alkoholische Oligomere synthetischen Ursprungs. Diese sind sehr leicht zu Kohlendioxid und Wasser abbaubar und gelten nach den Kriterien der OECD als unter Umweltbedingungen leicht und schnell biologisch abbaubar (readily biodegradable). - Abbau zu Kohlendioxid und Wasser: Leicht biologisch abbaubar. Die von der Kommission der europäischen Gemeinschaft und der OECD empfohlenen Grenzwerte zur Einstufung als "readily biodegradable" werden überschritten und das "10-Tage-Fenster" (Abbaugeschwindigkeit) eingehalten. Verdickungsmittel 2 Es sind nichtionische Tenside auf Basis natürlicher Rohstoffe enthalten. Diese sind sehr gut abbaubar (Primärabbau), wesentlich besser als es die Tensidverordnung zum

Ökologische Bewertung von Manisoft, Stand: Februar 2003 / 0300468-1d 8 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz für die Primärabbaubarkeit der grenzflächenaktiven Stoffe fordert. Nach dem Primärabbauschritt verläuft der Abbau weiter zu Kohlendioxid und Wasser (Mineralisierung). Nach den internationalen Kriterien der "Organization for Economic Cooperation and Development" (OECD) sind alle diese Stoffe als "unter realen Umweltbedingungen leicht und schnell biologisch abbaubar" (mineralisierbar) d. h. "readily biodegradable" einzustufen. - Primäre Abbaubarkeit (Verlust der Waschwirksamkeit, der analytischen Nachweisbarkeit und der tensidischen Eigenschaften): > 95 % BiAS-Abnahme. (Testmethode: Auswahltest; Verordnung über die Abbaubarkeit anionischer und nichtionischer grenzflächenaktiver Stoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln vom 30.Januar 1977, Bundesgesetzblatt, Teil 1, S. 244; zuletzt geändert durch die Verordnung vom 4.Juni 1986 / BGBl. I S. 851). - Weitergehender Abbau zu Kohlendioxid und Wasser: Leicht biologisch abbaubar. Die von der Kommission der europäischen Gemeinschaft und der OECD empfohlenen Grenzwerte zur Einstufung als "readily biodegradable" werden überschritten und das "10-Tage-Fenster" (Abbaugeschwindigkeit) eingehalten. 9.0 Stellmittel Diese einfache anorganische Ammonium- Verbindung wird in der Natur als Stoffwechselprodukt des Eiweißabbaues gebildet und kommt daher u. a. über die Fäkalienableitung im Abwasser in der Natur in sehr großen Mengen vor. Im Abwasser bzw. spätestens in der Kläranlage erfolgt Oxidation zu Nitrat, einem gebräuchlichen Düngestoff und trägt somit prinzipiell zur Eutrophierung bei. Der Anteil der über Reinigungsmittel eingebrachten Mengen von Stickstoffverbindungen in die Umwelt ist aber mit < 1 % im Vergleich zum Eintrag über Fäkalien, tierischen Ausscheidungen und Düngemitteln sehr gering. Ihr Einfluß auf die Eutrophierung ist daher unbedeutend.

Ökologische Bewertung von Manisoft, Stand: Februar 2003 / 0300468-1d 9 10.0 Konservierungsmittel Es ist ein Salz einer organischen Säure enthalten, das sehr gut zu Kohlendioxid und Wasser abbaubar ist. Es gilt nach den Kriterien der OECD als unter Umweltbedingungen leicht und schnell biologisch abbaubar (readily biodegradable). - Abbau zu Kohlendioxid, anorganischen Stickstoffverbindungen und Wasser: Leicht abbaubar. Die von EG/OECD empfohlenen Grenzen zur Einstufung als "readily biodegradable" werden überschritten. 11.0 Hilfsstoffe (Geschlossener Flaschentest bzw. Modifizierter OECD Screeningtest: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 19.09.1984 Nr. L 251/188 sowie Richtlinie der Kommission vom 25. April 1984 zur sechsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt 84/449/EWG). Mit insgesamt ca. 0,2 % sind noch Hilfsstoffe (Farbstoffe, Parfümöle) enthalten. Aufgrund ihrer sehr geringen Menge geht von ihnen keine Gefahr für die Umwelt aus. 12.0 ph-werteinstellung Eine besondere Bewertung erfordert die ph-werteinstellung der Gebrauchslösung: Stark saure oder stark alkalische Abwässer können an der Einleiterstelle in ein Kanalsystem, das Beton als Kanalmaterial enthält, Schäden verursachen. Aus diesem Grunde ist bei Abwassereinleitung ein ph-bereich vorgeschrieben, zumeist ph 6-10 (ATV-Arbeitsblatt A 115). - Das Produkt hat in 1%-iger Lösung einen ph-wert von ca. 7 - Durch Einleitung der Anwendungslösungen dieses Produktes wird das Abwasser die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten. Eine Gefährdung des Kanalsystems besteht nicht. (Dr. Harald Berger) Henkel KGaA Fachabteilung Ökologie (Dr. Holger Biering) Ecolab GmbH & Co. OHG Fachabteilung Health Care EDV- mäßige Umsetzung des ökologischen Gutachtens. Der Inhalt ist auch ohne Unterschrift und Firmenstempel verbindlich.