Betreuungsvereinbarung für die Promotion

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Transkript:

Betreuungsvereinbarung für die Promotion Die Betreuungsvereinbarung für die Promotion soll die kontinuierliche Förderung und Beratung des/der Promovierenden bei seinem/ihrem Promotionsvorhaben sicherstellen und die Anforderungen an Betreuer/in (bzw. das Betreuungskomitee) und Doktorand/in im gegenseitigen Einvernehmen formulieren. Aus der Betreuungsvereinbarung entstehen keine einklagbaren Rechtspositionen. Lehrstuhl Die Vereinbarung gilt ergänzend zur Promotionsordnung der oben genannten Fakultät und ggf. ergänzend zur Studienordnung des strukturierten Promotionsprogramms. Promovierende/r Herr/Frau Email Betreuer/in Herr/Frau Sofern von der Promotionsordnung oder den Regelungen des strukturierten Promotionsprogramms vorgesehen, bilden mehrere Betreuer/innen - das Betreuungskomitee. Eine Änderung der Betreuungskonstellation ist jederzeit möglich, bedarf jedoch einer Änderung dieser Betreuungsvereinbarung. I. Die Betreuungsvereinbarung wird zu folgendem Promotionsvorhaben abgeschlossen (Arbeitstitel): II. Zeit- und Arbeitsplan Bestandteil dieser Vereinbarung ist ein inhaltlich strukturierter Zeit- und Arbeitsplan zu oben genanntem Promotionsvorhaben, der von dem/der Betreuer/in als realistisch angesehen wird, sowie

gegebenenfalls ein individuelles Studienprogramm. Das Promotionsvorhaben wird voraussichtlich Jahre benötigen. Auslandsaufenthalte, die Teilnahme an Konferenzen, Vorträge und Veröffentlichungen, sind ebenso Bestandteil des Arbeitsplans, wie Termine zur Vorlage von Fortschritts- bzw. Arbeitsberichten. Der/die Betreuer/in und ggf. das strukturierte Promotionsprogramm werden die Einhaltung des Zeitplans nach ihren Möglichkeiten unterstützen. Erhebliche Änderungen des Zeitplans bedürfen des gegenseitigen Einvernehmens und einer Anpassung dieser Betreuungsvereinbarung. Individuelle Lebenssituationen (Schwangerschaft, Kindererziehung, Krankheit, Pflege Angehöriger etc.) finden im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Tätigkeit Berücksichtigung. III. Aufgaben des/der Betreuers/in und des/der Promovierenden Der/die Betreuer/in gewährt dem/der Promovierenden die notwendige Unterstützung zum Erreichen des Promotionsziels im vereinbarten Zeitraum und führt mit ihm/ihr regelmäßige Gespräche über den Fortgang der Arbeit. Darüber hinaus werden der/die Betreuer/in und ggf. die Mitglieder des Betreuungskomitees - den/die Promovierende/n fachlich beraten, - die wissenschaftliche Selbständigkeit des/der Promovierenden unterstützen sowie - die benötigten Gutachten erstellen. Der/die Promovierende strebt nach Kräften einen erfolgreichen Abschluss des Promotionsvorhabens entsprechend dem Zeit- und Arbeitsplan an. Er/sie berichtet regelmäßig über Methodik, Form, Inhalt und mögliche Problemstellen der Dissertation. Beide Seiten tragen Sorge dafür, dass die Betreuungsvereinbarung bei Bedarf angepasst wird. IV. Finanzierung Beide Seiten verständigen sich darüber, ob und wie der Lebensunterhalt des/der Promovierenden während der Promotionszeit gesichert und die erforderlichen Sachkosten abgedeckt (z.b. für Fortbildungsmaßnahmen, Tagungsreisen und Forschungsaufenthalte) werden sollen. V. Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis Der/die Promovierende und der/die Betreuer/in verpflichten sich zur Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie für die Universität Mannheim definiert sind. 1 1 http://www.verwaltung.uni-mannheim.de/dez_i/forschungsfoerderung/richtlinien/sicherung_guter_wiss_praxis/sicherung_gute_wiss_praxis.pdf

VI. Schlichtung von Konflikten Bei Konflikten zwischen Promovierender/m und Betreuer/in können sich die Betroffenen an die vom Senat der Universität Mannheim nach der Satzung vom 8.3.2012 bestellten Ombudspersonen für Promovierende und deren Betreuer/in wenden. Die Ombudspersonen vermitteln unabhängig zwischen den Parteien. VII. Auflösung der Betreuungsvereinbarung Die Betreuungsvereinbarung kann durch den/die Promovierende/n sowie durch den/die Betreuer/in unter Bezugnahme auf die jeweils geltende Promotionsordnung aufgelöst werden. Im Falle der Auflösung bemühen sich beide Seiten um einvernehmliche, praktische Lösungen. Mit Abschluss der Disputation bzw. des Rigorosums endet diese Betreuungsvereinbarung. VIII. Sonstiges Die Betreuungsvereinbarung wird nach Unterzeichnung dem Promotionsausschuss zur Billigung vorgelegt. Danach wird der/die Promovierende in das Promovierendenverzeichnis der BWL-Fakultät eingetragen. Datum, Unterschrift (Promovierende/r) Datum, Unterschrift (Betreuer/in)

Universität Mannheim Dekanat für Betriebswirtschaftslehre L 5, 5 68131 Mannheim LEHRSTUHL FÜR ALLGEMEINE BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE................................................................................. Bestätigung über die Annahme als Doktorand/in gem. 38 Abs. 3 des Landeshochschulgesetzes (LHG) Hiermit wird bestätigt, dass Herr/Frau.................................................. als Doktorand/in bei Frau Professorin / Herrn Professor.................................... angenommen wurde. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Anfertigung einer Dissertation nach 38 Abs. 3 LHG sind ab HWS/FSS 20. erfüllt. i.a. des Dekans (Unterschrift des Dissertationsbetreuers) Verteiler: Original: Dekanat BWL 1. Kopie: Promovierende/r 2. Kopie: Betreuer/in 3. Kopie: Studienbüro I Informationen über die Immatrikulationsvoraussetzungen für Doktorandinnen/Doktoranden nach dem Landeshochschulgesetz (LHG) 38 (5) Personen, die eine Doktorarbeit anfertigen und als Doktorand angenommen worden sind, können im Rahmen der von der Promotionsordnung festgelegten Höchstdauer als Doktoranden immatrikuliert werden, wenn sie nicht mehr als 50% einem Beschäftigungsverhältnis nachgehen (entweder an der Universität Mannheim oder anderswo). Eingeschriebene Doktoranden haben die Rechte und Pflichten Studierender. Die Annahme als Doktorand verpflichtet die Hochschule zur wissenschaftlichen Betreuung.

Arbeitsplan Promotion Fakultät für BWL Der Arbeitsplan betrifft sowohl Arbeiten in Form einer Monografie (M) als auch publikationsbasierte Dissertationen (P). Soweit nicht anders durch die Zeichen M oder P vermerkt, gelten die im Arbeitsplan vereinbarten Ziele für beide Formen der Dissertation. Arbeitsplan zum Promotionsvorhaben von: Jahr 1 Erfolgreiche Teilnahme an den nachfolgend aufgeführten PhD-Kursen: 2 Jahr 2 Regelmäßige Teilnahme am Area-Seminar Vorbereitung und Erstellung eines Dissertation Proposals Regelmäßiger Kontakt mit dem Betreuer (mindestens zwei Gespräche pro Semester) Erfolgreiche Teilnahme an den nachfolgend aufgeführten PhD-Kursen: Regelmäßige Teilnahme am Area-Seminar Identifikation von geeigneten Konferenzen, Forschungsnetzwerken und -communities Eigenständige Forschungsarbeit mit dem Ziel der Erstellung eines ersten Arbeitspapiers (P) 2 Die Teilnahme an den PhD-Kursen wird hier in den ersten beiden Jahren verankert. Dies ist eine Empfehlung, jedoch nicht zwingend. Die PhD-Kurse können während der gesamten Promotionsphase belegt werden.

Eigenständige Forschungsarbeit mit dem Ziel der Vorlage einer detaillierten Konzeption (M) Regelmäßiger Kontakt mit dem Betreuer (mindestens zwei Gespräche pro Semester) Jahr 3 Fertigstellung eines ersten Arbeitspapiers (P) Einreichung des Papiers bei Konferenzen (P) Erarbeitung von ersten Ergebnissen (M) Präsentation der ersten Ergebnisse im Doktorandenseminar 3 Teilnahme an Konferenzen Regelmäßige Teilnahme am Area-Seminar Regelmäßiger Kontakt mit dem Betreuer (mindestens zwei Gespräche pro Semester) Jahr 4 Fertigstellung der Doktorarbeit Einreichung von Arbeitspapieren bei Konferenzen (P) Präsentation der ersten Ergebnisse im Doktorandenseminar Teilnahme an Konferenzen Regelmäßige Teilnahme am Area-Seminar Regelmäßiger Kontakt mit dem Betreuer (mindestens zwei Gespräche pro Semester) Verteidigung der Doktorarbeit 3 Der Begriff Doktorandenseminar kann je nach Organisation der Area als Doktorandenkolloquium am Lehrstuhl, Brownbag der Area oder auch als Forschungsseminar der Area verstanden werden.