Vermietung von Räumlichkeiten im Amtshaus Rathausen Brauchen Sie gut ausgestattete Räume für einen geschäftlichen Anlass? Unsere Räumlichkeiten eignen sich für Tagungen, Konferenzen und Sitzungen. Verwaltung Amtshaus Rathausen 6032 Emmen Telefon 041 269 35 00 Fax 041 269 35 01 www.ssbl.ch info@ssbl.ch PC 60-20742-8 CHE-105.987.059 MwSt.
Inhaltsverzeichnis Das Amtshaus Rathausen...3 Die Geschichte...3 Die Nutzung heute...3 Die Trägerschaft...3 Vermietung von Räumen für geschäftliche Anlässe...4 Grosser Saal, Dachstock...4 Sitzungszimmer 2, Dachstock...5 Amtsstube, 1. OG...5 Allgemeine Informationen...6 Anfahrtsweg / Lageplan...8 Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL Seite 2 / 8
Das Amtshaus Rathausen Die Geschichte 1245 Schenkung eines grossen Grundstücks (Dimensionen: Sedel, Buchrain, Rotsee, Reuss) an einige Waldschwestern durch Peter Schnyder von Luzern, damals Ministral der Habsburger 1252 Der Bischof von Konstanz erlaubt die Führung eines Zisterzienserinnenklosters und gibt ihm den Namen Domus consilii, Haus vom (guten) Rat, oder eben: Rathausen. 1685 Die Äbtissin Anna Maria Cäcilia I. Pfyffer von Wyher lässt das Amtmanns- und Kaplanhaus (heute Amtshaus) erstellen. Es galt als Verwaltungszentrum für die weltlichen Klostergüter. Der Ammann (Amtmann) und der Kaplan sowie der Bedienstete bewohnten das Haus. Auch die Gäste des Klosters wurden hier einquartiert. 1848 Aufhebung des Zisterzienserinnenklosters als Folge des Sonderbundkrieges bis 1978 Nutzung als Wohnhaus 1978 1994 Das Amtshaus stand während dieser Zeit leer. 1992 1994 Renovation des Amtshauses ab 1994 Die Verwaltung der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL bezieht im Amtshaus Büroräumlichkeiten. 2007 Aussen- und Innenrenovation des Amtshauses Die Nutzung heute Das Amtshaus ist der Sitz der Geschäftsleitung und der Verwaltung der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL. Der grosse Saal im Dachstock sowie weitere Sitzungszimmer werden für Weiterbildungen der SSBL genutzt sowie für Geschäftsanlässe an Dritte vermietet. Die Trägerschaft Trägerin ist die Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL (Adresse: Amtshaus Rathausen, 6032 Emmen). Die Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL begleitet und betreut im Kanton Luzern erwachsene Menschen mit einer geistigen und mehrfachen Behinderung. Die Dienstleistungen umfassen die Bereiche Wohnen, Arbeit und Beschäftigung sowie Freizeit und werden in Wohngruppen bzw. Tagesgruppen angeboten. Die SSBL bietet in 41 Wohngruppen und diversen Tagesgruppen im gesamten Kanton Luzern rund 300 Wohnplätze und 100 Tagesplätze für Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen an. Sie beschäftigt 800 Mitarbeitende verteilt auf 510 Vollzeitstellen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.ssbl.ch. Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL Seite 3 / 8
Vermietung von Räumen für geschäftliche Anlässe Grosser Saal, Dachstock U-Form Block Konzert (ohne Tische) Konferenz Schulraum max. 20 max. 50 60 max. 80 max. 28 max. 30 Tischgrösse: 60 x 120 cm Kreis Stuhlhalbkreis U-Form max. 20 30 Personen max. 30 40 Personen max. 20 Personen Abmessungen Saal mit Eingangsbereich Total m 2 Länge (m) Breite (m) 129.8 10.3 10.5 = Saal 40.0 8.0 5.0 = Eingangsbereich Preis inkl. MWST (Montag bis Samstag) bis 2 h Fr. 120.-- ½ Tag (max. 5 h) Fr. 180.-- 1 Tag (über 5 h) Fr. 300.-- 2 Tage Fr. 400.-- Infrastruktur (im Preis enthalten) Standard: Auf Anfrage: Flipchart, Hellraumprojektor, Beamer (fix), Leinwand Pinnwand, Magnetwand, Moderationskoffer Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL Seite 4 / 8
Sitzungszimmer 2, Dachstock max. Personenzahl 16 Abmessungen 12,6 m x 4,5 m Grösse 56,7 m 2 Preis inkl. MWST (Montag bis Samstag) ½ Tag (max. 5 h) Fr. 70.-- 1 Tag (über 5 h) Fr. 110.-- 2 Tage Fr. 200.-- Infrastruktur (im Preis enthalten) Standard: Auf Anfrage: Flipchart, Hellraumprojektor, Leinwand Beamer (mobil), Pinnwand, Magnetwand, Moderationskoffer Amtsstube, 1. OG max. Personenzahl 8 Abmessungen 5,7 m x 4,5 m Grösse 25,7 m 2 Preis inkl. MWST (Montag bis Samstag) ½ Tag (max. 5 h) Fr. 50.-- 1 Tag (über 5 h) Fr. 70.-- 2 Tage Fr. 100.-- Infrastruktur (im Preis enthalten) Standard: Auf Anfrage: Flipchart, Leinwand Beamer (mobil), Pinnwand, Moderationskoffer Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL Seite 5 / 8
Allgemeine Informationen Laptop Für die Sitzungen mit Beamer muss der eigene Laptop mitgenommen werden. Ein Beamer im grossen Saal ist fix installiert. In den Sitzungszimmern kann auf Anfrage ein mobiler Beamer zur Verfügung gestellt werden. Kopien A4: schwarz, Fr. 0.20/Kopie, farbig Fr. 0.40/Kopie A3: schwarz, Fr. 0.40/Kopie, farbig Fr. 0.70/Kopie Konsumation Montag bis Freitag: Am Wochenende: 2 Kaffee, 2 Gebäck à Fr. 10.--/Person (= 1 Konsumationspauschale) 1 Kaffee, 1 Gebäck à Fr. 5.--/Person (= ½ Konsumationspauschale) Kaffee à Fr. 1.-- bei Benützung Kaffeemaschine (Jetons) Konsumation im Café Rathausen gegenüber möglich (Barzahlung) Wasser wird jeweils kostenlos zur Verfügung gestellt. Mittagessen Montag bis Freitag im Personalrestaurant pro nobis. Ihre Konsumation wird mit der Raummiete in Rechnung gestellt. Pauschal Fr. 19.-- pro Menü (inkl. Suppe, Menüsalat, 3 dl Mineral und Kaffee) Pauschal Fr. 15.-- pro Menü (inkl. Menüsalat und 3 dl Mineral) Apéro und Abendessen Gerne bedienen wir Sie im Restaurant pro nobis. Restaurant pro nobis Café Rathausen Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL Seite 6 / 8
Rauchverbot Im ganzen Haus gilt Rauchverbot. Lift Im Amtshaus ist ein Lift vorhanden. Parkplätze Das Benützen unserer Parkplätze in Rathausen ist kostenlos. Die Parkplätze befinden sich ausserhalb der Klosteranlage (siehe Plan im Anhang). In Rathausen gilt ein allgemeines Fahr- und Parkverbot. Die Zufahrt für Anlieferung ist jedoch gewährleistet. Nachtruhe ab 22.00 Uhr Schlüssel Für Sitzungen, die nach 17.00 Uhr beginnen, muss der Hausschlüssel im beim Empfang abgeholt werden. Für Sitzungen am Wochenende muss der Schlüssel freitags bis 17.00 Uhr beim Empfang abgeholt werden. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kontakt Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zu Bürozeiten (7.45 12.00 Uhr, 13.00 17.00 Uhr) unter Tel. 041 269 35 00 oder per E-Mail an lucia.rohrer@ssbl.ch. Gerne zeigen wir Ihnen unsere Räumlichkeiten! Reservation Die provisorische Reservation ist für eine Woche möglich, danach wird der Raum wieder freigegeben. Die Reservation ist definitiv, wenn der Reservationsvertrag vom Mieter/von der Mieterin sowie seitens SSBL unterschrieben ist. Rücktritt Langfristige Reservationen sind in unserem Haus die Regel. Aus diesem Grund müssen wir für den Rücktritt von einer Reservation, der weniger als 30 Tage vor dem Anlass erfolgt, eine Bearbeitungsgebühr von 50% der jeweiligen Mietkosten erheben. Zahlungskonditionen 30 Tage netto Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL Seite 7 / 8
Anfahrtsweg / Lageplan Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL Seite 8 / 8