Einfache Gesellschaft Gemeindezentrum Adligenswil

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1 - 1 - Einfache Gesellschaft Gemeindezentrum Adligenswil Einwohnergemeinde Adligenswil Röm.-Kath. Kirchgemeinde Adligenswil Ev.-Ref. Teilkirchgemeinde Meggen, Adligenswil, Udligenswil Gebührenordnung für das Zentrum Teufmatt Adligenswil

2 - 2 - INHALTSVERZEICHNIS A. GRUNDSÄTZE DER GEBÜHRENORDNUNG 1 Begriffe "Räume und Mobilien" 3 2 Minimaler Inhalt eines Gebührenansatzes 3 3 Minimaler Gebührenansatz 3 4 Depotgeld 3 5 Gebührenfreie Veranstaltungen und Belegungen 3 6 Konsumation 4 7 Nutzungsbereich 4 B. GEBÜHRENTARIF 8 Gebührentarif Saal 4 9 Gebührentarif Mehrzweckraum 1. OG 5 10 Gebührentarif Sitzungszimmer UG 5 11 Gebührentarif Sitzungszimmer 1. OG 6 C. ZUSATZ-GEBÜHREN 12 Küchen 7 13 Bühnentechnik 7 14 Sonderreinigung 7 15 Gebühren für Aufstell- und Abräumtage 8 16 Proben 8 17 Zentrumsplatz 8 18 Kumulation von Veranstaltungen 8 D. GEBÜHREN 19 Gebühren-Inkasso 8 20 Erlass oder Reduktion von Gebühren 9 E. INKRAFTSETZUNG UND ÄNDERUNGEN 21 Inkraftsetzung 9 22 Änderungen 9

3 - 3 - Der Gemeinderat Adligenswil, der Kirchenrat der Röm.-Kath. Kirchgemeinde Adligenswil und der Kirchenvorstand der Ev.-Ref. Teilkirchgemeinde Meggen, Adligenswil, Udligenswil, erlassen gemäss Organisationsreglement 5 b und Betriebsreglement 24 für das Zentrum Teufmatt Adligenswil folgende Gebührenordnung: A. GRUNDSÄTZE DER GEBÜHRENORDNUNG 1 Begriffe "Räume und Mobilien" a. Saal: Grosser Saal, Foyer, Bühne, Garderoben, WC, Tisch- und Stuhlmobiliar, Lautsprecher, Scheinwerfer, Strom, Wasser-, Heizungs- und allgemeine Unkosten der Infrastruktur b. Sitzungszimmer UG: Sitzungszimmer, Vorraum, Garderobe, WC, Tisch- und Stuhlmobiliar c. Mehrzweckraum 1. OG: Vorraum, Garderobe, WC, Tisch- und Stuhlmobiliar, Küche, Stuhlmagazin d. Sitzungszimmer 1. OG: Eingang, Garderobe, WC, Tisch- und Stuhlmobiliar 2 Minimaler Inhalt eines Gebührenansatzes Die Grundgebühr ist ohne jede Sonderleistung, jedoch inkl. Strom-, Wasser-, Heizungs- und allfällige Unkosten der Infrastruktur, Hauswartentschädigung, Feinreinigung. 3 Minimaler Gebührenansatz Der Minimalansatz der Gebühren für Raummieten beträgt Fr Depotgeld 1 Die Betriebskommission, die Hauswartin oder der Hauswart ist berechtigt, eine Depotgebühr vor der Belegung zu verlangen. 2 Die definitive Reservation erfolgt erst nach der Bezahlung der Depotgebühr. 5 Gebührenfreie Veranstaltungen und Belegungen a. Gemeinde- und Orientierungsversammlungen der Einwohnergemeinde b. Je fünf Anlässe der Kirchgemeinden im grossen Saal inkl. Küche, Garderoben, Foyer c. Veranstaltungen der Schulen und Musikschule Adligenswil d. Jugendveranstaltungen (bis 18 Jahre) und Seniorenveranstaltungen von Vereinen der Gemeinde Adligenswil, ohne Wirtschaftsbetrieb, ohne Eintritt

4 - 4 - e. Sitzungen und Versammlungen der ortsansässigen Vereine, Organisationen und Institutionen in den Sitzungszimmern und im Mehrzweckraum 1. OG f. Trainings von Adligenswiler Sportvereinen (Montag bis und mit Donnerstag) und Proben von Kulturvereinen während der ordentlichen Benützungszeiten 6 Konsumation Wird bei einer Veranstaltung konsumiert, wird der entsprechende Gebührenansatz für die kleine oder grosse Küche verrechnet. 7 Nutzungsbereich a. grosser Mehrzwecksaal EG mit Foyer, Garderoben, WC-Anlagen b. Bühne mit Künstlergarderoben c. Küche d. Mehrzweckraum 1. OG e. Sitzungszimmer f. Dorfplatz B. GEBÜHRENTARIF 8 Gebührentarif Saal 1 Saal - Tagesveranstaltung - Montag bis Freitag Morgen (ab Uhr) Aufbau: Abend bis max h aufgeräumt Ortsansässige Andere ohne Eintritt, ohne Konsumation ohne Eintritt, mit Konsumation mit Eintritt, ohne Konsumation mit Eintritt, mit Konsumation Saal - Tagesveranstaltung - Samstag oder Sonntag Morgen (ab Uhr) Aufbau: Abend bis max h aufgeräumt Ortsansässige Andere ohne Eintritt, ohne Konsumation ohne Eintritt, mit Konsumation mit Eintritt, ohne Konsumation mit Eintritt, mit Konsumation Saal - Nachtveranstaltung - Montag bis Sonntag Morgen (ab Uhr) Aufbau; Nachmittag-/Abendveranstaltung Nacht aufräumen; Morgen (bis Uhr) bezugsbereit Ortsansässige Andere ohne Eintritt, ohne Konsumation ohne Eintritt, mit Konsumation mit Eintritt, ohne Konsumation mit Eintritt, mit Konsumation '500.--

5 - 5-9 Gebührentarif Mehrzweckraum 1. OG 1 Mehrzweckraum 1. OG - Tagesveranstaltung Montag bis Sonntag Morgen Uhr (Aufbau) bis Mittag Uhr; Nachmittag Gebühr pro Halbtag Uhr bis Abend Uhr (aufgeräumt) Ortsansässige Andere ohne Eintritt, ohne Konsumation ohne Eintritt, mit Konsumation mit Eintritt, ohne Konsumation mit Eintritt, mit Konsumation Mehrzweckraum 1. OG - Abendveranstaltung Montag bis Sonntag Spätnachmittag Aufbau; Abendveranstaltung; Gebühr pro Abend bis h (aufgeräumt) Ortsansässige Andere ohne Eintritt, ohne Konsumation ohne Eintritt, mit Konsumation mit Eintritt, ohne Konsumation mit Eintritt, mit Konsumation Mehrzweckraum 1. OG Samstag - Abend und Nachtveranstaltung Nachmittag Aufbau; Nachtveranstaltung; Nacht/ Gebühr pro Abend Morgen aufräumen; bis Sonntagmittag aufgeräumt Ortsansässige Andere ohne Eintritt, ohne Konsumation ohne Eintritt, mit Konsumation mit Eintritt, ohne Konsumation mit Eintritt, mit Konsumation Gebührentarif Sitzungszimmer UG 1 Sitzungszimmer - Halbtagesveranstaltung - Montag bis Sonntag Morgen (08.00 Uhr) bis Mittag Uhr; Gebühr pro Halbtag Nachmittag Uhr bis Abend Uhr (aufgeräumt) Ortsansässige Andere ohne Eintritt, ohne Konsumation ohne Eintritt, mit Konsumation mit Eintritt, ohne Konsumation mit Eintritt, mit Konsumation Sitzungszimmer - Tagesveranstaltung - Montag bis Sonntag Morgen (08.00 Uhr) Aufbau bis Abend Uhr aufgeräumt Ortsansässige Andere ohne Eintritt, ohne Konsumation ohne Eintritt, mit Konsumation mit Eintritt, ohne Konsumation mit Eintritt, mit Konsumation

6 - 6-3 Sitzungszimmer - Abendveranstaltung - Montag bis Sonntag Abend Uhr Aufbau; Gebühr pro Abend bis Uhr aufgeräumt Ortsansässige Andere ohne Eintritt, ohne Konsumation ohne Eintritt, mit Konsumation mit Eintritt, ohne Konsumation mit Eintritt, mit Konsumation Sitzungszimmer - Teilabendveranstaltung - Montag bis Sonntag Abend Uhr Aufbau bis Uhr aufgeräumt oder Uhr Aufbau bis Uhr aufgeräumt Ortsansässige Andere ohne Eintritt, ohne Konsumation ohne Eintritt, mit Konsumation mit Eintritt, ohne Konsumation mit Eintritt, mit Konsumation Gebührentarif Sitzungszimmer 1. OG 1 Sitzungszimmer - Halbtagesveranstaltung - Montag bis Sonntag Morgen (08.00 Uhr) bis Mittag Uhr; Gebühr pro Halbtag Nachmittag Uhr bis Abend Uhr (aufgeräumt) Ortsansässige Andere ohne Eintritt, ohne Konsumation ohne Eintritt, mit Konsumation mit Eintritt, ohne Konsumation mit Eintritt, mit Konsumation Sitzungszimmer - Tagesveranstaltung - Montag bis Sonntag Morgen (08.00 Uhr)Aufbau Gebühr pro Tag bis Abend Uhr (aufgeräumt) Ortsansässige Andere ohne Eintritt, ohne Konsumation ohne Eintritt, mit Konsumation mit Eintritt, ohne Konsumation mit Eintritt, mit Konsumation Sitzungszimmer - Abendveranstaltung - Montag bis Sonntag Abend (18.00 Uhr) Aufbau; Abendveranstaltung; Gebühr pro Tag bis h aufgeräumt Ortsansässige Andere ohne Eintritt, ohne Konsumation ohne Eintritt, mit Konsumation mit Eintritt, ohne Konsumation mit Eintritt, mit Konsumation Sitzungszimmer - Teilabendveranstaltung - Montag bis Sonntag Abend Uhr Aufbau bis Uhr aufgeräumt oder Uhr Aufbau bis Uhr aufgeräumt Ortsansässige Andere ohne Eintritt, ohne Konsumation ohne Eintritt, mit Konsumation mit Eintritt, ohne Konsumation mit Eintritt, mit Konsumation

7 - 7 - C. ZUSATZ-GEBÜHREN (Ortsansässige) 12 Küchen a. grosse Küche (bei Saal im EG) Fr * b. nur Ausschank (Durchreiche zu grosser Saal und Kühlaggregat) Fr * c. kleine Küche (bei Mehrzweckraum 1. OG) Fr * d. Benützung von Geschirr (wenn keine Küchenbenutzung) pro 100 Personen Fr * * Zuschlag für Andere (auswärtige Benützer) 100 % 13 Bühnentechnik Für die zur Verfügung zu stellenden Anlagen, Apparate und Infrastruktur werden folgende Gebühren erhoben (gilt auch für ortsansässige Vereine und Andere): a. Lautsprecheranlage Fr b. Scheinwerfer Fr c. Filmleinwand Fr d. Hellraumprokischreiber / Diaprojektor / Video- und Fernsehgerät Fr e. Zusatzmöbel Fr f. Konzertflügel Kleinbedarf (3-4 Musik/Liedbegleitungen) Ortsansässige Gratis** Andere Fr ** Grossbedarf (Konzertmitgestaltung) Ortsansässige Gratis** Andere - für Hauptprobe und Konzert Fr ** - für weitere Probetage Fr ** ** Die zusätzlichen Stimmkosten des Konzertflügels (ca. Fr ) sind von den jeweiligen Veranstaltern zu übernehmen. Das Stimmen ist durch die Firma Musik Hug, Luzern, durchzuführen. Umplatzierungen im Hause - ausser hin und herrollen auf der Bühne - haben durch professionelle Klaviertransporteure zu erfolgen. Die Kosten hierfür trägt der Veranstalter. Der Veranstalter haftet für allfällige Schäden am Konzertflügel. 14 Sonderreinigungen Die Entschädigung für Spezialreinigungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

8 Gebühren für Aufstell- und Abräumtage 1 Die Anzahl (gebührenfreier) Aufstell- und Abräumtage wird durch die Betriebskommission von Fall zu Fall festgelegt. 2 Für die Bestuhlung oder Mithilfe durch die Vermieterin sind Fr pro Stunde zu entrichten. 16 Proben a. Regelmässige Proben: Montag bis Freitag gelten als gebührenfrei. b. Proben für Veranstaltungen: Konzerte: Theater: 5 Proben sind unentgeltlich 8 Proben sind unentgeltlich Weitere Proben plus Fr c. Zuschlag für Andere (auswärtige Benützer) 100 % 17 Zentrumsplatz 1 Die Benützung des Platzes vor dem Zentrum ist bewilligungspflichtig, jedoch gebührenfrei. 2 Ist eine Reinigung erforderlich, wird dieser Aufwand zu Fr pro Stunde in Rechnung gestellt. 3 Die Betriebskommission ist berechtigt, für besondere Anlässe eine Gebühr zu verlangen. 18 Kumulation von Veranstaltungen Werden von einem Verein innert kurzer Zeit mehrere gleiche Veranstaltungen durchgeführt, gilt folgende Regelung: a. Grundgebühr (= Gesamtbetrag der kostenintensivsten Veranstaltung) b. plus ermässigte Gebühr (= 2/3 des Totals aller weiteren Veranstaltungen) D. GEBÜHREN 19 Gebühren-Inkasso 1 Die Benützergebühren werden vom Gemeindeammannamt Adligenswil in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen zu bezahlen.

9 - 9-2 Bei einer ganzjährigen Belegung von Räumlichkeiten inkl. der in 12 aufgeführten Anlagen und Apparate kann die Benützergebühr mit einer Pauschalen abgegolten werden. 20 Erlass oder Reduktion von Gebühren 1 Bei sachlicher Begründung kann die Benützergebühr ermässigt oder ganz erlassen werden im Sinne von 22 des kant. Gebührengesetzes. 2 Das Gesuch um Ermässigung oder Erlass der Benützergebühr ist schriftlich an die Betriebskommission zu richten. 3 Der Entscheid der Betriebskommission ist endgültig. E. INKRAFTSETZUNG UND ÄNDERUNGEN 21 Inkraftsetzung Dieses Reglement tritt am 1. Juni 2006 in Kraft und ersetzt dasjenige vom 31. Dezember Änderungen Änderungen der Gebührenordnung erfordern einen gemeinsamen Beschluss des Kirchenrates, Kirchenvorstandes und des Gemeinderates. Adligenswil/Luzern, 28. März 2006 Einwohnergemeinde Adligenswil Gemeinderat Pia Hirschi Gemeindepräsidentin Walter Tschuppert Gemeindeschreiber

10 Römisch-Katholische Kirchgemeinde Adligenswil Kirchenrat Adligenswil Hermann Muther Kirchenratspräsident Evangelisch-Reformierte Teilkirchgemeinde Meggen, Adligenswil, Udligenswil Daniel Zbären Kirchengutsverwalter c:gda: gde_zentrum:div:gebührenordnung 2006

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