KARATE DO SHOTOKAI SCHWEIZ DOJO LAUFEN. Internes Reglement. I. Zweck und Zusammensetzung

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1 Internes Reglement Artikel 1 I. Zweck und Zusammensetzung Das Interne Reglement beinhaltet die Organisation und den Aufbau des Vereins im Detail. Es ist eine Ergänzung zu den Statuten und hat gleiches Recht. Artikel 2 Der Verein besteht aus 2 Organen: Artikel 3 1 Generalversammlung 2 Vorstand Als Mitglieder des Vereins versteht man: Gründungsmitglieder Aktivmitglieder mit Stimmrecht (mindestens 14 Jahr alt und von der GV aufgenommen) Aktivmitglieder ohne Stimmrecht Passivmitglieder mit Stimmrecht (mindestens 14 Jahre alt und von der GV aufgenommen) Passivmitglieder ohne Stimmrecht Es wird eine Vertrauensperson für alle Mitglieder ernannt. Die Generalversammlung setzt sich aus Gründungsmitgliedern, Aktiv- und Passivmitgliedern zusammen. Jedes Mitglied mit Stimmrecht repräsentiert eine Stimme. SSK Laufen Internes Reglement Stand 2013 Seite 1

2 Artikel 4 Um Mitglied mit Stimmrecht zu sein, muss man durch die Generalversammlung aufgenommen werden. Artikel 5 a) Die Mitglieder des SUISSE-SHOTOKAN-KARATE Laufen sind reine Amateure b) Diejenigen, die das Karate professionell ausüben, dürfen nicht Mitglied werden. c) Der Ausschluss eines Mitgliedes wird durch die Generalversammlung beschlossen. d) Eine Kündigung muss vor der nächsten Verwaltungsperiode schriftlich beim Vorstand eintreffen. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf eine Verwaltungsperiode (3 Monate). Bei einem verspäteten Eintreffen der Kündigung verschiebt sich die Kündigungsfrist um weitere 3 Monate. Artikel 6 a) Jedes Mitglied muss einmal im Jahr einen speziellen Lehrgang absolvieren. b) Wegen Gesundheits- und Altersgründen kann man davon dispensiert werden. c) Jedes Mitglied muss regelmässig trainieren. d) Respekt gegenüber jedem ranghöheren Gurtträger ist Pflicht. Artikel 7 II. Administration a) Die Mitglieder des Vorstandes werden gemäss den Regelungen der Statuten gewählt. Der Vorstand hat gemäss den Regelungen der Statuten das Guthaben des Vereins zu verwalten, das heisst, die ihm zur Verwaltung übertragenen Gelder dem Sinn und Zweck des Vereins entsprechend auszugeben und hierüber der Generalversammlung in einem Kassenbericht Rechenschaft abzulegen. Für die Ausgabe von Einzelbeträgen über Fr. 2000,-- ist die vorherige Zustimmung der Generalversammlung, eventuell auch einer ausserordentlich einzuberufenden Generalversammlung, notwendig. b) Die Mitglieder des Vorstandes haben die gleichen Pflichten zu erfüllen wie die Mitglieder des Vereins. c) Der Vorstand hat das Recht, einen Übersetzer zu konsultieren, falls Texte in einer anderen Sprache ausgegeben werden. SSK Laufen Internes Reglement Stand 2013 Seite 2

3 Artikel 8 Das gegenwärtige Reglement kann nur durch die Generalversammlung revidiert werden. Artikel 9 III. Tradition und Meistergrade Der Grad DAN kann nur von Meister Giovanni Martellino oder nachfolgenden DAN- Graden in seinem Auftrag verliehen werden. Artikel 10 Grosse Bedeutung wird der Tradition beigemessen, jedoch ohne eine stetige Weiterentwicklung zu behindern. IV. Beiträge An der 4. GV vom wurde festgelegt, dass die Mitgliederbeiträge mittels Dauerauftrag bei der Bank oder Post einzurichten sind. Dies dient der administrativen Vereinfachung und Kosteneinsparung für jedes Mitglied und den Verein. Nur in speziellen Ausnahmefällen sollen Einzahlungsscheine für die Mitgliederbeiträge noch verwendet werden. Wie ein Dauerauftrag einzurichten ist, kann Ihnen jede Bank- oder Poststelle, oder der Vorstand erklären. Die Beiträge sind für: a) Lehrgänge und Kurse von Mitgliedern b) Zahlung der anfallenden Unkosten c) Entschädigung des Trainers Die Beiträge werden in 4 Verwaltungsperioden unterteilt und sind jeweils vor Beginn der Perioden zu entrichten. SSK Laufen Internes Reglement Stand 2013 Seite 3

4 Januar März 1. V-Periode April Juni 2. V-Periode Juli September 3. V-Periode Oktober Dezember 4. V-Periode Artikel 11 Die Beiträge werden durch die Generalversammlung festgelegt 1. Beitrag für erwachsene Mitglieder Fr. 480,-/Jahr = Fr. 40,-/Monat 2. Beitrag für jugendliche Mitglieder (Schüler) Fr. 360,-/Jahr = Fr. 30,-/Monat 3. Beitrag für Schwarzgurt-Träger, die den Trainer regelmäßig unterstützen Fr. Kostenlos 4. Beitrag Passivmitglieder Fr. 50,-/Jahr (pauschal) 5. Der Trainer ist von Beiträgen befreit. 6. Jedes weitere Mitglied aus einer Familie, welches im selben Haushalt lebt, bezahlt Fr. 10,- /Monat weniger als den Grundtarif (= Fr. 120,- im Jahr weniger). 7. Jedes Aktivmitglied, welches ein neues Mitglied in unseren Verein einbringt, erhält 1 Monatsbeitrag erlassen, vorausgesetzt dass das neue Mitglied mindestens ¼ Jahr seinen Mitgliederbeitrag entrichtet hat. 8. Jedes Mitglied, welches an einem Samstag ein Training leitet, erhält für jedes geleitete Training eine Gutschrift von Fr. 10,-. Diese Gutschrift kann nicht in bar bezogen werden und wird ¼-jährlich abgerechnet und an seinem nächsten Mitgliederbeitrag abgezogen. Artikel 12 Folgende vorgeschriebenen Beiträge an SSK-Schweiz sind von jedem Mitglied zusätzlich zu entrichten, sofern sie Mitglieder im Suisse Shotokan Karate sind: Dan-Träger Fr. 160,-- /Jahr SSK Laufen Internes Reglement Stand 2013 Seite 4

5 Gründungsmitglieder: Martellino Giovanni DAN Kressig Heinz Supino Omar Vorstand im Februar 2013 Präsident: Vizepräsident: Kassier: Sekretär: Beisitzer: Öffentlichkeitsarbeit: Martellino Giovanni Martellino Sandro Jermann Raphael Hildesheim Julia Fischer Michael Hildesheim Klaus-Thomas Laufen, im Februar 2013 SUISSE-SHOTOKAN-KARATE LAUFEN Änderungen: GV SSK Laufen Internes Reglement Stand 2013 Seite 5

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