Schulordnung. Regeln für das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft

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Transkript:

Schulordnung Regeln für das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft

Die vorliegende Schulordnung wird mit Beschluss der Schulkonferenz von der Schulleitung der Philipp-Reis-Schule herausgegeben und behält ihre Gültigkeit, bis sie von einer Neufassung abgelöst oder von der Schulkonferenz außer Kraft gesetzt wird. Gelnhausen, im September 2015 Jochen Bühler Für das Kollegium der PRS 2

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, das Ziel unserer Schulordnung ist es, ein gutes Miteinander aller Mitglieder unserer Schulgemeinschaft zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass Regeln eingehalten werden müssen, welche die körperliche und seelische Unversehrtheit jedes Einzelnen gewährleisten. Zudem gilt es, die schulische Einrichtung und die Sachausstattung selbstverständlich sorgsam zu nutzen. Die Schulkonferenz der Philip-Reis-Schule Gelnhausen hat daher für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle Lehrkräfte und Schulbedienstete einen Regelkatalog beschlossen, der an unserer Schule verbindlich gilt. Damit ist ein freundliches und tolerantes Zusammenleben aller Mitglieder der Schulgemeinschaft möglich. Dem Leitgedanken folgend, dass Schule eine Gesellschaft im Kleinen ist, verstehen wir Schule damit nicht nur als Ort des Lehrens und Lernens, sondern als Ort des gemeinsamen Lebens, als Ort des Für- und Miteinanders aller Mitglieder der Schulgemeinschaft. 1. An unserer Schule pflegen wir Solidarität und Hilfsbereitschaft. Wir achten auf unsere Mitmenschen und verhalten uns deshalb so, dass keiner beleidigt, belästigt, gefährdet oder verletzt wird. Wir benutzen nur mit Erlaubnis die Materialien anderer. Wir bleiben auf dem Schulgelände. 2. Unsere Schule soll schön und attraktiv sein, damit wir uns alle wohl fühlen. Wir beschädigen unsere Schule weder innen noch außen. Falls wir einen Schaden angerichtet haben, melden wir ihn freiwillig und beteiligen uns an der Behebung des Schadens. Wir halten unser Schulgelände sauber. Die darauf wachsenden Pflanzen schonen und erhalten wir. Unsere Abfälle entsorgen wir in die dafür aufgestellten Behälter. Wir hinterlassen die Unterrichtsräume ordentlich und sauber. Wir kauen kein Kaugummi auf dem Schulgelände. Wir spucken nicht. 3. Im Unterricht soll jede/r Schüler/in ungestört lernen können. Jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten. Wir betreten nur in Ausnahmefällen den Verwaltungstrakt. Dieser ist kein Aufenthaltsbereich für Schülerinnen und Schüler. Wir betreten vor Unterrichtsbeginn nicht das Schulgebäude. Wir befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte. Bei Lehrerwechsel bleiben wir in unserem Klassenzimmer. Wir setzen während des Unterrichts alle Mützen, Kappen, Jacken und Kapuzen ab. Wir haben immer alle benötigten Unterrichtsmaterialien dabei und behandeln sie sorgsam. Wir binden unsere Schulbücher ein. Beschädigte Bücher müssen wir ersetzen und beschädigte Materialien bezahlen. Wir erledigen Hausaufgaben gewissenhaft und vollständig Wir sprechen auf dem Schulgelände nur Deutsch. 3

4. Unsere Schule soll sicher sein und frei von Gewalt und Drogen. Wir richten uns stets nach dem Jugendschutzgesetz (Verbot von Zigaretten, Alkohol und Drogen). Wir benutzen auf dem Schulgelände keine elektronischen Geräte, Handys, MP3-Player, usw. Wir führen weder Messer noch andere gefährdende Gegenstände mit. 5. Unsere Pausen Wir bleiben in den Pausen in den für uns freigegebenen Bereichen des Schulgeländes. Wir werfen nicht mit harten Gegenständen und im Winter nicht mit Schneebällen. Wir können uns in der Mensa etwas kaufen. Dafür stellen wir uns geordnet auf. Wir halten uns nicht unnötig in den Toiletten auf. Wir Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 benutzen die Toiletten von Hof 1 (im Seitengebäude neben dem Haupteingang). Wir Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 benutzen die Toiletten im Keller und im Erdgeschoss des Ganztagsgebäudes. Es gehen jeweils nur höchstens 3 Mädchen oder höchstens 3 Jungen gleichzeitig zur Toilette. Wir halten uns nicht unnötig in den Toiletten auf. Wir betreten das Ganztagsgebäude nur durch den Kellereingang. Wir versammeln uns morgens und am Ende der Pausen an den vereinbarten Treffpunkten und warten, bis wir in die Klasse geführt werden. 4

6. Verstöße gegen die Schulordnung sind Verstöße gegen die Schulgemeinschaft. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Strafe. Maßnahmen - Katalog Alle Maßnahmen sind beim ersten Verstoß gegen eine der Regeln unserer Schule vorgesehen. Im Wiederholungsfall werden diese Maßnahmen verschärft. Mutwilliges Verletzen von Mitschülern Beschädigen von Schuleigentum Nicht Befolgen von Anweisungen der Lehrer Verstoß gegen Jugendschutzgesetz Mitbringen von gefährdenden Gegenständen Verstöße gegen das Sauberkeitsgebot in Räumen und auf dem Schulhof Gebrauch von Kaugummi Ordnungsmaßnahme nach 82 HSchG Beteiligung an der Schadensbeseitigung und Ordnungsmaßnahme nach 82 HSchG Info der Schulleitung und Ordnungsmaßnahme nach 82 HSchG Ordnungsmaßnahme Rückgabe über die Eltern und Ordnungsmaßnahme nach 82 HSchG Herstellen der Sauberkeit und Ordnungs dienst von einer Woche Werfen mit Gegenständen Spucken Grundloses Betreten des Verwaltungstraktes Betreten des Gebäudes vor dem Unterricht Unberechtigter Aufenthalt in der Mensa Unberechtigter Aufenthalt im Ganztagsgebäude Unberechtigter Aufenthalt in der Toilette Benutzung einer anderen als der deutschen Sprache Gebrauch elektronischer Geräte Ordnungsdienst von einer Woche Wegwischen mit Wasser und Bürste sowie Ordnungsdienst von einer Woche Abfassen eines Aufsatzes über den Sinn der jeweiligen Regel / Abschreiben des entsprechenden Punktes aus der Schulordnung / Ausblick auf das weitere gewünschte Verhalten ( 1 DIN A 4 Seite) Abholung der Geräte durch die Eltern 5

Diese Seite bitte abtrennen und unterschrieben zurück an: Philipp-Reis-Schule Schulleitung Philipp-Reis-Str. 16 63571 Gelnhausen Einhaltung der Schulordnung Name: Klasse: Ich habe die vorliegende Schulordnung erhalten und aufmerksam gelesen. Ich werde diese einhalten. Gelnhausen, den Unterschrift der Schülerin/des Schülers Wir haben die vorliegende Schulordnung zur Kenntnis genommen. Gelnhausen, den Unterschrift eines Erziehungsberechtigten 6

Unterrichtsstunde 1. Uhrzeiten Stammschule Uhrzeiten Dependance 7.45-8.30 8.00-8.45 2. 8.30-9.15 8.45-9.30 Erste Pause 9.15-9.40 9.30-9.45 3. 9.40-10.25 9.45-10.30 4. 10.25-11.10 10.30-11.15 Zweite Pause 11.10-11.30 11.15-11.30 5. 11.30-12.15 11.30-12.15 6. 12.15-13.00 12.15-13.00 Mittagspause 13.00-13.45 13.00-13.45 7. 13.45-14.30 13.45-14.30 8. 14.30-15.15 14.30-15.15 9. 15.15-16.00 15.15-16.00 2011 Philipp-Reis-Schule [Schulleitung] 7