Bekanntmachung Nr. 3

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Transkript:

Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences Der Wahlvorstand Dez. 3.1 02.05.2017 Bekanntmachung Nr. 3 Wahlbekanntmachung Für die Wahl der studentischen Vertreterinnen und Vertreter nachfolgender Organe und Gremien der Hochschule Düsseldorf im Sommersemester 2017: Studentische Mitglieder des Senats, Studentische Mitglieder der Fachbereichsräte, Studentische Mitglieder der Gleichstellungskommission und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, Anlagen: Wahlvorschläge HSD S. 1 / 10

I. Allgemeines Unter Bezugnahme auf das Wahlausschreiben vom 04.04.2017 und 11.04.2017 wird folgende Wahlbekanntmachung erlassen und die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgefordert. II. II.1 Stimmabgabe Ort und Zeit der Stimmabgabe Die Stimmabgabe findet für alle Wahlen am 23.05.2017 von 9.00 bis 15.00 Uhr statt. Es werden folgende Wahllokale eingerichtet: Campus Golzheim FB A, Campus Derendorf, V,, FB SK, Georg-Glock-Straße Foyer vor den Dekanaten (Architektur und Design) Münsterstraße Gebäude 4 Foyer, Ebene 00 Die Wahlberechtigten müssen sich mit Lichtbildund Studierendenausweis legitimieren. ii.2 Regelungen für die Stimmabgabe Das Wahlrecht wird durch Abgabe eines Stimmzettels ausgeübt. Auf dem Stimmzettel wird angegeben, wie viele Bewerberinnen und Bewerber höchstens anzukreuzen sind. Jede bzw. jeder Wahlberechtigte hat ihre bzw. seine Stimme oder Stimmen auf dem Stimmzettel durch Ankreuzen an der neben dem n der Bewerberin bzw. des Bewerbers hierfür vorgesehenen Stelle persönlich abzugeben. III. Wahlsystem Je nach den eingegangenen Wahlvorschlägen wird entweder nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl oder der Mehrheitswahl (Personenwahl) gem. 17 Wahlordnung gewählt. Die personalisierte Verhältniswahl wird auf Grund von Listen durchgeführt. Sie findet statt, wenn je Wahl und Gruppe mehrere gültige Wahlvorschläge eingegangen sind. Jede bzw. jeder Wahlberechtigte hat bei der Verhältniswahl für jede Wahl jeweils nur eine Stimme. Mit der Entscheidung für eine/n Bewerber/in einer Liste wird zugleich auch die Liste insgesamt gewählt. Nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) ist zu wählen, wenn je Wahl und HSD S. 2 / 10

Gruppe nur ein gültiger Wahlvorschlag eingegangen oder wenn nur eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Gruppe zu wählen ist. Jede bzw. jeder Wahlberechtigte hat bei Mehrheitswahl für jede Wahl so viele Stimmen, wie Sitze auf die jeweilige Gruppe entfallen. Zugelassene Wahlvorschläge und anzuwendende Wahlsysteme sind den Wahlvorschlägen zu entnehmen, die als Anlage beigefügt sind. Hieraus ergibt sich darüber hinaus, zu welchem Organ die Wahlen entfallen. IV. Briefwahl Wahlberechtigte, die zum Zeitpunkt der Wahl verhindert sind ihre Stimme persönlich abzugeben, erhalten zum Zweck der schriftlichen Stimmabgabe Stimmzettel, Wahlumschläge, Briefwahlerläuterungen und einen Wahlschein, sowie einen vorbereiteten Freiumschlag ausgehändigt oder übersandt (Briefwahlunterlagen). Der Antrag auf Briefwahl ist von der bzw. dem Wahlberechtigten persönlich bis spätestens zum 09.05.2017, 12.00 Uhr, bei der Beauftragten des Wahlvorstandes in dieser Angelegenheit, im Dezernat 3, bei Frau Backensfeld, Professor-Neyses-Platz 4, 5. Etage Raum 4a, zu stellen. Später gestellte Anträge zur postalischen Übersendung der Briefwahlunterlagen können nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus können ab dem 10.05.2017 bis zum 19.05.2017 die Briefwahlunterlagen nach Terminabsprache bei Frau Backensfeld, Professor-Neyses-Platz 4, 5. Etage Raum 4a, persönlich abgeholt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, 23.05.2017, 15.00 Uhr, bei der Poststelle der Hochschule Düsseldorf, Münsterstraße 156, Gebäude 4, eingegangen sein ( 21 Absatz 3 Satz 3 Wahlordnung). V. WAHLWERBUNG (1) Für die Wahlwerbung einzelner Listen oder Kandidatinnen und Kandidaten dürfen keine Gestaltungselemente, Logos und E-Mailverteiler der Hochschule Düsseldorf verwendet werden. (2) Die Wahlwerbung einzelner Kandidatinnen und Kandidaten oder Listen auf den Intranetseiten und Internetseiten der Hochschule Düsseldorf ist grundsätzlich unzulässig. Der Wahlvorstand kann in einem von ihm zu bestimmenden Rahmen eine moderierte Internetplattform auf den Seiten der Hochschule Düsseldorf zum Zwecke der Wahlwerbung einrichten. Diese muss für alle Kandidatinnen und Kandidaten sowie Listen gleichermaßen zugänglich sein. (3) In Einzelfällen entscheidet der Wahlvorstand. Hinweis: Der Wahlvorstand richtet das Wahlportal für die Gremienwahlen ein. Ab dem 02.05.2017 können dort Wahlplakate zu einzelnen Listen veröffentlicht werden. Pro Wahlliste ist ein Plakat zulässig. Das Wahlplakat zur Wahlwerbung ist beim Wahlvorstand als PDF-Dokument einzureichen. 39 Wahlordnung ist zu beachten. Für die Inhalte der einzelnen Wahlplakate sind die Listen bzw. die HSD S. 3 / 10

Einzelkandidatinnen und -kandidaten verantwortlich. Die Veröffentlichung erfolgt nach Prüfung durch den Wahlvorstand. VI. Stimmenauszählung Die öffentliche zentrale Auszählung der Stimmen findet am 24.05.2017, ab 9.00 Uhr, Campus Derendorf, Münsterstraße 156, Gebäude 2, 1. Etage, Raum 02.1.044, statt. Vii. Bekanntmachung des Wahlergebnisses Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt voraussichtlich am 30.05.2017. VIII. WAHLPRÜFUNG ( 38 WAHLORDNUNG) Jede und jeder Wahlberechtigte kann bis zum 14.06.2017 schriftlich gegen die Gültigkeit der Wahlen Einspruch erheben. Der Einspruch ist nur zulässig, wenn er nicht offensichtlich unbegründet ist oder wenn auf Grund des behaupteten Sachverhalts Auswirkungen auf die Sitzverteilung oder das Wahlergebnis nicht ausgeschlossen werden können ( 38 Wahlordnung). (1) Über die Gültigkeit der oben genannten Wahlen entscheidet der nach 8 Wahlordnung gewählte Wahlvorstand endgültig. (2) Wird die Feststellung des Wahlergebnisses für ungültig erachtet, so ist sie aufzuheben und eine Neufeststellung anzuordnen. (3) Die Wahl ist ganz oder teilweise für ungültig zu erklären, wenn wesentliche Bestimmungen über die Wahlvorbereitung, die Sitzverteilung, das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verletzt worden sind, es sei denn, dass sich dies nicht auf die Sitzverteilung oder das Wahlergebnis ausgewirkt hat. Hinweis: Diese Wahlbekanntmachung und die Wahlordnung sind unter https://www.hsduesseldorf.de/gremienwahlen als PDF-Dokument abrufbar. gezeichnet Florian Boddin -Vorsitzender Wahlvorstand- HSD S. 4 / 10

Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences Der Wahlvorstand Dez. 3.1 02.05.2017 Anlage Wahlvorschläge Für die Wahl der studentischen Vertreterinnen und Vertreter nachfolgender Organe und Gremien der Hochschule Düsseldorf im Sommersemester 2017: Studentische Mitglieder des Senats, Studentische Mitglieder der Fachbereichsräte, Studentische Mitglieder der Gleichstellungskommission und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, HSD S. 5 / 10

Senat (Listenwahl, 8 Sitze) Liste 1: Sabellek, Timotheus Perez Perez, Veronica Liste 2: "" Baweri, Taregh Rob, Henning Brandt, Niels Liste 3: "Liste für ein selbstbestimmtes Studium" Slominski, Christoph Rentner, Sven FB SK Kohlschein, Steffen FB SK Schmitz-Faas, Andrea Liste 4: Schaplik, Thomas Georg FB A Liste 5: "Die Unabhängigen" Jezek, Stefanie Haak, Lukas Carlucci, Luca Ossig, Carolyn Betz, Vera Will, Pascal Liste 6: Holthausen, Sebastian Kaufmann, Jonas Andres, Yeray HSD S. 6 / 10

Fachbereich Architektur (Mehrheitswahl, 3 Sitze) Einzelbewerber Schaplik, Thomas Georg Yasar, Damla Rempel, Helena FB A FB A FB A Fachbereich Design (Mehrheitswahl, 3 Sitze) Einzelbewerber Krause, Tim Perez Perez, Veronica Vollmary, Simone Sabellek, Timotheus Bnayane, Lina Stolle, Florian Fachbereich Elektro- und Informationstechnik (Mehrheitswahl, 3 Sitze) Einzelbewerber Brandt, Niels Baweri, Taregh Pilarczyk, Pascal Theisen, Jan Rob, Henning Knappmann, Nina Stothut, Fabian Steenmann, Anna HSD S. 7 / 10

Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik (Listenwahl, 3 Sitze) Liste 1: Heweling, Georg V Liste 2: Marques Pais, Robin Adriano Reuter, Marlene Himmelspach, Christina V V V Fachbereich Medien (Listenwahl, 3 Sitze) Liste 1: "Unbequem und unabhängig" Thielen, Sven Reineke, Christoph Liste 2: "irgendwas mit Medien" Holthausen, Sebastian Thiel, Linda Jacobs, Simon Kaufmann, Jonas Andres, Yeray Schmitz, Falk Pötsch, Michael HSD S. 8 / 10

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften (Listenwahl, 3 Sitze) Liste 1: "Sozial Kult" (verbunden mit Liste: 2) Leuchter, Stefan FB SK Liste 2: "Sozial Kult 2.0" (verbunden mit Liste: 1) Schütz, Carina FB SK Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (Mehrheitswahl, 3 Sitze) Einzelbewerber Brüggemann, Felix Schug, Damian van Loon, Bianca Jezek, Stefanie Will, Pascal Schaub, Patrick HSD S. 9 / 10

Gleichstellungskommission weiblich (Listenwahl, 1 Sitz) Liste 1: Ita, Adiaha Fischer, Kira Liste 2: Schmitz-Faas, Andrea Liste 3: Thiel, Linda Watermann, Cara Gleichstellungskommission männlich (Listenwahl, 1 Sitz) Slominski, Christoph Rentner, Sven FB SK Liste 1: "GENDER aktiv" Liste 2: "" Baweri, Taregh HSD S. 10 / 10