Dankesworte von. Hartmut Koschyk MdB Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

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Transkript:

Dankesworte von Hartmut Koschyk MdB Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten anlässlich der Entgegennahme des Menschrechtspreises der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Augsburg am 3. Juni 2017 1

Für die Auszeichnung mit dem Menschenrechtspreis der Sudetendeutschen Landsmannschaft danke ich sehr herzlich. Der Menschenrechtspreis der Sudetendeutschen Landsmannschaft stellt eine sehr hohe Würdigung dar! Davon zeugen die bisherigen Preisträger: Emily Schindler, Tilman Zülch, Prof. Dr. Alfred-Maurice de Zayas, David Vondráček sowie Prof. Dr. Manfred Kittel, der vor zwei Jahren diesen Preis erhielt! Die Allgemeine Erklärung über die Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948 beginnt mit dem folgenden Satz: Die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen [bildet] die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt. Manch einer fragt sich heute angesichts bedrückender Menschenrechtsverletzungen weltweit, ob die Vereinten Nationen damals den Anspruch nicht zu hoch gesteckt haben. Ich meine, nein! Der emeritierte Papst Benedikt XVI. hat 2009 in einer Rede vor der Päpstlichen Akademie für Sozialwissenschaften zutreffend ausgeführt: Jede Generation und jedes Individuum muss sich die Menschenrechte neu zu Eigen machen. Der Schutz für und die Mahnung für die Menschenrechte kann sich somit auf keinen Fall irgendwann einmal historisch erledigen, gerade nicht für die deutschen Heimatvertriebenen! Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen von 1950 beruft uns auch heute und morgen, zu 2

verlangen, dass das Recht auf die Heimat als eines der von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit anerkannt und verwirklicht wird. In ihrer wichtigen, der Charta der Heimatvertriebenen den Weg bereitenden Detmolder Erklärung vom 25. Januar 1950 hat die Sudetendeutsche Landsmannschaft ebenfalls ein starkes Bekenntnis zur Universalität der Menschenrechte abgegeben: Da die Anerkennung einer Kollektivschuld allen gesitteten Auffassungen widerstreitet, betont die Volksgruppe trotz aller furchtbaren Erfahrungen seit 1945, dass sie Europa nicht auf Vergeltung und Rache, Hass und Ressentiments, sondern auf Rechtsgrundsätzen und der Wahrung der Menschenwürde unter allen beteiligten Völkern aufgebaut wissen will. Der im Geist der Charta durchgeführte Einsatz der deutschen Heimatvertriebenen für das Recht auf die Heimat hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Vertreibungen und gewaltsame Umsiedlungen gegen den Willen der Betroffenen heute in Europa und darüber hinaus allgemein geächtet sind. Das ist ein bis heute noch unzureichend gewürdigter Beitrag der deutschen Heimatvertriebenen zum Frieden und zur Versöhnung in Europa und der Welt. Wir sehen also, dass der menschenrechtspolitische Auftrag der Sudetendeutschen Landsmannschaft und des Bundes der Vertriebenen heute noch keinesfalls abgeschlossen ist. Sichtbarer Ausdruck hierfür war zum Beispiel die Aufnahme des Bundes der Vertriebenen als Mitglied im neu konstituierten Deutschen Institut für Menschenrechte, in dessen Kuratorium ich die Bundesregierung vertrete. 3

Das Recht auf die Heimat als ein Menschenrecht impliziert viele Fragen, darunter natürlich auch die nach einer materiellen Entschädigung erlittenen Unrechts. Nicht weniger wichtig, wenn nicht sogar wichtiger ist aber die ethisch-moralische Dimension. Den Heimatvertriebenen, selbst diejenigen, die aktiv gegen den Nationalsozialismus gekämpft hatten, wurde durch die menschenrechtswidrige kollektive Schuldzuweisung auch noch die Verantwortung für das erlittene Unrecht zugeschoben. Für viele Betroffene muss es daher ein tief bewegender Moment gewesen sein, als beim letzten Sudetendeutschen Tag in Nürnberg Herr Minister Daniel Herman als Vertreter der Regierung der Tschechischen Republik die Kollektivschuldthese unmissverständlich zurückgewiesen und deutlich gemacht hat, dass diese Kollektivschuldthese nicht in einem Streben nach Gerechtigkeit, sondern in der unchristlichen und damit unmenschlichen Leidenschaft des Hasses wurzelt. Ich möchte Herrn Minister Daniel Herman auch für die deutsche Bundesregierung sehr herzlich für seine damaligen Worte danken! Auch war es für viele Heimatvertriebenen eine schmerzliche Erfahrung, dass sie bei ihren deutschen Landsleuten, die das Schicksal von Flucht und Vertreibung nicht teilen mussten, zumeist alles andere als willkommen waren und dass sie viele Zurücksetzungen erleben mussten. So anerkennenswert es ist, dass dieser Aspekt in den letzten Jahren mehr in den Vordergrund getreten ist: Hier ist noch viel weitere Aufarbeitung in Deutschland selbst notwendig. Die ethisch-moralische Dimension der gebotenen Wiedergutmachung bedeutet vor allem, dass die Opfer öffentliche Anerkennung und damit vielleicht auch Frieden finden. Dieses erlebe ich gegenwärtig bei den vielen Rückmeldungen über die in dieser Wahlperiode durchgesetzte Anerkennungsleistung für die deutschen zivilen Opfer von Zwangsarbeit. 4

Viele Betroffene berichten mir, dass ihnen die mit der Anerkennungsleistung verbundene offizielle Anerkennung ihres schweren Schicksals viel wichtiger ist als der finanzielle Betrag. Das zeigt, dass es richtig und notwendig war, auch über 70 Jahre nach Kriegsende diese Anerkennungsleistung zu beschließen, auch wenn wir alle uns natürlich eine Regelung zu einem erheblich früheren Zeitpunkt gewünscht und angestrebt haben. Mich erfüllt die Auszeichnung mit dem Menschenrechtspreis der Sudetendeutschen Landsmannschaft mit Dankbarkeit, denn während meiner gesamten politischen Tätigkeit war und ist für mich die universale Gültigkeit von Menschenrechten Leitbild und Verpflichtung zugleich gewesen. Ich möchte mich bei der Sudetendeutschen Landsmannschaft sehr herzlich bedanken, allen voran bei ihrem Bundesvorsitzendem und Sprecher der Sudetendeutschen Volksgruppe, meinem Freund und Weggefährten Bernd Posselt. Lieber Bernd, Du hast mir gerade bei meiner Tätigkeit als Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, aber auch in meiner nunmehr 27jährigen parlamentarischen Tätigkeit im Deutschen Bundestag unendlich viel Rat und Unterstützung zukommen lassen, die für mich von unschätzbarem Wert waren. Vor allem danke ich Dir für die von Vertrauen und Verlässlichkeit getragene Freundschaft. Die grundlegenden sudetendeutschen Verlautbarungen der Nachkriegszeit - die Eichstätter Adventsdeklaration vom November 1949, die genannte Detmolder Erklärung und das Wiesbadener Abkommen vom August 1950 bekannten sich wie die Charta der 5

deutschen Heimatvertriebenen eindeutig zur Verständigung und Versöhnung zwischen den Völkern und zur Einigung Europas! Wie treffend lautet daher das Motto des diesjährigen Sudetendeutschen Tages: Verständigung suchen Europas Mitte gestalten! Ich danke noch einmal herzlich für die hohe Auszeichnung und wünsche Ihnen allen einen erlebnisreichen und eindrucksvollen Sudetendeutschen Tag mit ertragreichen Diskussionen, interessanten Kontakten und vielen wertvollen Begegnungen! 6