Kreisreform 2018 NIEDERBAYERN

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Transkript:

Seite 1 von 8 Kreisreform 2018 NIEDERBAYERN Information zum außerordentlichen Bezirkstag am 26. September 2016 Stand: August 2016 1 Warum gibt es die Kreisreform? 1.1 Negative Entwicklung bei Mannschaftszahlen Die Mannschaftszahlen bei Junioren und Herren sind seit Jahren deutlich rückläufig. Der reguläre Spielbetrieb wird hierdurch deutlich beeinträchtigt; Die Entfernungen zwischen den teilnehmenden Vereinen in den Spielklassen werden größer und dadurch auch die Kosten. Die Mindestgröße von 100 Vereinen mit Herren-Mannschaften je Fußballkreis ( 35 Satzung) wird nicht mehr erreicht: Der Fußballkreis Bayerwald hat in 2015 die Mindestgrenze erstmals unterschritten. Auch die anderen drei Fußballkreise leiden unter dem Trend, so dass eine Neuaufteilung aller vier Fußballkreise im Interesse aller niederbayerischen Vereine geboten ist. Die demografische Entwicklung (weniger Kinder, mehr ältere Menschen) wird in den kommenden Jahren die Lage der meisten Vereine noch verschärfen und setzt sie unter Existenzdruck. Bereits jetzt sind ca. 1/3 der Juniorenmannschaften in Spielgemeinschaften organisiert. Mannschaften männliche Junioren 1997-2015* 2.400 2.350 2.300 2.253 2.200 2.100 2.000 2.208 2.244 2.136 2.134 2.103 2.253 2.180 2.202 2.200 2.307 2.228 2.070 2.067 2.015 1.960 1.900 1.800 1.940 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 1.877 Junioren *Die Mannschaftszahlen wurden im August 2016 nochmals geprüft

Seite 2 von 8 986 Rückgang Mannschaften bei Herren bzw. A+B-Junioren 973 972 973 972 962 961 954 954 950 952 942 933 930 933 925 950 850 901 885 853 847 750 650 550 450 486 487 500 476 461 453 453 448 464 483 485 468 460 432 417 399 379 368 363 350 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Herren AB-Junioren 35 Absatz 1 BFV-Satzung Jeder Bezirk ist in einzelne Kreise mit je mindestens 100 am aufstiegsberechtigten Herrenspielbetrieb teilnehmenden Vereinen nach geographischen Verhältnissen aufzugliedern. Hierbei sollen nicht mehr als 230 am Spielbetrieb teilnehmende Vereine pro Kreis zusammengefasst werden. Vereine mit Herren-Mannschaften Kreis Anzahl I - Landshut ca. 111 II - Straubing ca. 127 III Bayerwald ca. 92 IV Passau ca. 110 1.2 Bezirkstag-Beschluss vom 2. Mai 2014 Die Kreisreform soll durch die niederbayerischen Vereine selbst mitgestaltet werden, um die Auswirkungen möglichst wenig belastend zu gestalten. Der Bezirkstag hat am 2. Mai 2014 folgende Aufgabenstellung gegeben: Der Bezirksausschuss wird beauftragt, eine Neugliederung der vier Fußballkreise im Bezirk Niederbayern zusammen mit den Vereinen auf den Weg zu bringen. Spätestens bis zum Bezirkstag 2018 soll Niederbayern nur noch maximal drei BFV-Fußballkreise umfassen. Zugleich wird versucht, eine neue Struktur zu finden, die über einen möglichst langen Zeitraum keine weitere Anpassung benötigt. Die bisherige Kreisaufteilung hat seit etwas mehr als 40 Jahren Bestand.

Seite 3 von 8 2 Wie sieht der Zeitplan aus? Die zwei vom Bezirksausschuss ausgearbeiteten Modelle für 2 Kreise bzw. 3 Kreise wurden den Vereinen in 2015 an 25 regionalen Vereinstreffen vorgestellt. An den Vereinstreffen nahmen 417 Vereine (92 % der aktiven Vereine) teil. Bei einer Meinungsbild-Abstimmung stimmten 400 Vereine für das Modell 2 Kreise, 11 stimmten für 3 Kreise. Bei den Vereinstreffen wurden Änderungsvorschläge durch die Vereinsvertreter vorgebracht, die bei den Modellen zur Kreisreform berücksichtigt wurden. Am 26. September 2016 wird in Straubing, Joseph-von-Fraunhofer Stadthalle um 18:30 Uhr beim außerordentlichen Bezirkstag die Kreisreform beschlossen. Die Saison 2017/2018 bringt die sportliche Qualifikation zu den neuen Spielklassen. Anfang 2018 finden die regulären Kreistage der neuen Fußballkreise mit den Wahlen zur Amtsperiode 2018-2022 statt. Vereinstreffen Konzept Bezirkstag Qualifikation Neue Fußballkreise 2015 2016 2017 2018 3 Wie läuft der außerordentliche Bezirkstag ab? 3.1 Einladung aller niederbayerischen Vereine Alle niederbayerischen Vereine (ca. 516) werden über die Veröffentlichung unter den amtlichen Mitteilungen auf der BFV-Homepage, den Bayernsport, BFV-Postfachsystem und durch persönliche Ansprachen auf allen Arbeitstagungen zur Saison 2016/2017, sowie Hinweisen in allen Medien eingeladen. Es besteht keine Teilnahme- oder Rückmeldepflicht; im Interesse einer hohen Teilnehmerquote erfolgen aber Erinnerungen mit Hinweis auf die Veranstaltung. 3.2 Delegierte beim außerordentlichen Bezirkstag ( 17a Satzung) Alle niederbayerischen Vereine können jeweils 1 Delegierten entsenden. Die Vereine, deren Frauen-/Herren-Mannschaft in der Landesliga oder höher spielt, können je Mannschaft ab der Landesliga einen weiteren Delegierten entsenden. Entfallen auf einen Verein mehrere Stimmen, so ist für jede Stimme ein eigener Delegierter vom Verein zu benennen. Aus dem Kreis der niederbayerischen BFV-Funktionäre sind ca. 52 Delegierte stimmberechtigt Entfallen auf eine Person mehrere Stimmrechte (Doppelfunktionen), so hat diese Person nur eine Stimme. Die insgesamt ca. 580 Delegierten müssen persönlich erscheinen und erhalten jeweils eine Stimmkarte mit 1 Stimme.

Seite 4 von 8 Beschlussfähigkeit ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Vereine bzw. Delegierten gegeben. 3.3 Auszug aus der Tagesordnung Vorstellung der geplanten Kreisreform 2018 Kurzrede BFV-Präsident Dr. Rainer Koch Bildung Wahlausschuss und Feststellung der stimmberechtigten Delegierten Abstimmung zur Kreisreform 2018 PAUSE mit Brotzeit Scheckübergaben BFV-Sozialstiftung Aktuelle Themen BFV/BLSV Bekanntgabe Abstimmungsergebnis (ggf. zweiter Wahlgang) Information zum weiteren Vorgehen Kreisreform 2018 Übergabe von Liga-Bällen aus der Toto-Pokal-Turnierrunde 2016/2017 3.4 Wirkung der Entscheidungen am außerordentlichen Bezirkstag Mit Abstimmung der Delegierten über die Neuaufteilung des Fußballbezirks und die hierzu beschlossenen Grenzen verlieren die aktuellen vier Fußballkreise in 2018 (mit Abschluss der Saison 2017/2018) ihre Gültigkeit Die Kreistage der neuen Fußballkreise finden Anfang Dezember 2017 statt; die neuen Spielklassen für die Kreise werden ab der Saison 2018/2019 erstellt. 4 Abstimmung zur Kreisreform 2018 4.1 Abstimmung aller Delegierten über die Neuaufteilung der Kreise Den stimmberechtigten Delegierten wird nach einer kurzen Vorstellung ein möglicher Vorschlag (Vorschlag 1) für die neuen Fußballkreise in einer Abstimmung zur Wahl gestellt. Dieser Vorschlag scheint nach den Gesprächen mit den Vereinen der sinnvollste und mehrheitsfähige Beschlussvorschlag zu sein. 4.2 Vorschlag mit der absoluten Mehrheit wird umgesetzt Findet bei der Abstimmung der oben genannte Vorschlag die absolute Mehrheit, so wird dieser Vorschlag im Rahmen der Kreisreform 2018 umgesetzt. Bekommt dieser keine Mehrheit (> 50 %) der Stimmen werden in einer zweiten Abstimmung die im Vorfeld weiteren erarbeiteten Vorschläge zur Wahl gestellt.

Seite 5 von 8 4.3 Vorschlag 1 2 Fußballkreise Die geografische Einteilung und Grenzziehung diese Vorschlags berücksichtigt die Verkehrsanbindungen und die erwartete demografische Entwicklung in den niederbayerischen Landkreisen am besten. Kreis Niederbayern West alter Fußballkreis Landshut + Lkr Rottal-Inn + Lkr Dingolfing-Landau ca. 191 Vereine Kreis Niederbayern Ost alle übrigen Regionen ca. 250 Vereine Bei den Herren und A- bis D-Junioren werden je Fußballkreis je zwei Kreisligen als höchste Spielklassen gebildet. Darunter werden Kreisklassen, dann A-Klassen bzw. Gruppen eingerichtet. Bei den Spielklassen auf Bezirksebene, den E- bis F-Junioren sowie bei den Frauen ergeben sich keine Änderungen. Mit der Saison 2017/2018 erfolgt die Qualifikation zu den neuen Spielklassen. Durch die Umgliederung von 4 auf 2 Fußballkreise ergeben sich kaum Umwälzungen, da die Spielklassen fast unverändert erhalten und meist nur regional auf die neuen Grenzen angepasst werden: Herren-Spielbetrieb: Kein Wegfall von Kreisliga-Plätzen; 1 Relegationsplatz mehr durch Umgliederungen Wegfall von 1 Kreisklasse im Bezirk (5 West, 6 Ost ) bringt 1 Relegationsplatz mehr Die Meister aller Klassen können aufsteigen. Die Relegation unterscheidet sich nur durch eine größere erste Runde von den bekannten Szenarien der letzten Jahre Junioren-Spielbetrieb Analog den Herren wird die Neueinteilung der Spielklassen durch eine einmalige Relegation ohne große Änderungen erreicht Vorteile 4 Kreisligen (2 je Kreis) bleiben erhalten; ähnlicher Aufbau wie bisher; Fast keine Absteiger bei Umgliederung der Spielklassen erforderlich genügend Vereine je Kreis sichern langfristigen Bestand der Kreise Größere Freiheiten bei regionaler Einteilung der Ligen im Kreis führen zu Flexibilität Größerer Unterbau im Fußballkreis vorhanden

Seite 6 von 8 Bei Veränderung der Mannschaftszahlen können in Zukunft einfacher Anpassungen erfolgen (z.b. Wegfall einer Spielklasse) Kürzere Fahrtstrecken durch regionale Gliederungen senken Kosten der Vereine (z.b. 4 statt 3 Kreisligen) Schiedsrichterkosten gegenüber 3-Kreise-Modell geringer Schiedsrichter-Nachwuchs kann durch Erhalt von 4 Kreisligen besser generiert werden 4.4 Vorschlag Nr. 2 Alternativ-Modell 2 Fußballkreise Das Alternativ-Modell auf Initiative einiger Vereine entspricht dem Vorschlag 1 mit einer veränderten Grenzziehung. Auf die Ausführungen in 4.3 wird verwiesen. Kreis Niederbayern West Landkreise Kelheim, Landshut, Dingolfing-Landau, Straubing- Bogen inkl. kreisfreie Städte ca. 191 Vereine Kreis Niederbayern Ost Landkreise Regen, Freyung- Grafenau, Deggendorf, Rottal-Inn, Passau (St.) ca. 250 Vereine Das Alternativ-Modell hat aber nach Ansicht des Bezirks-Ausschusses deutliche Nachteile: In beiden neuen Fußballkreisen sind durch schlechte Verkehrsanbindung jeweils 3 entfernte Regionen vorhanden, die auch durch die Bildung von 2 Kreisligen zu deutlich weiteren Entfernungen führen (Verschlechterung des IST-Zustands). Der Obere Bayerische Wald wird Richtung Westen abgeschnitten; die Bevölkerungsstabile Region um Straubing kann den erwarteten enormen Bevölkerungsrückgang im Bayerischen Wald nicht auffangen. Hier ist ggf. in einigen Jahren Nachbesserungsbedarf! Vorschlag 1 Vorschlag 2

Seite 7 von 8 4.5 Vorschlag Nr. 3 Modell 3 Fußballkreise Die geografische Einteilung mit Grenzen erfolgt fest nach politischen Landkreisen. Kreis Landshut Landkreise Landshut, Kelheim, Dingolfing-Landau ca. 139 Vereine Kreis Straubing Landkreise Regen, Deggendorf, Straubing-Bogen ca. 135 Vereine Kreis Passau Landkreise Passau, Rottal-Inn, Freyung-Grafenau ca. 167 Vereine Bei den Herren und A- bis D-Junioren wird je Fußballkreis eine Kreisliga als höchste Spielklasse gebildet. Darunter werden Kreisklassen, dann A-Klassen bzw. Gruppen eingerichtet. Bei den Spielklassen auf Bezirksebene, den E- bis F-Junioren sowie bei den Frauen ergeben sich keine Änderungen. Mit der Saison 2017/2018 erfolgt die Qualifikation zu den neuen Spielklassen. Durch die Reduzierung von 4 auf 3 Fußballkreise ergeben sich deutliche Umwälzungen: Herren-Spielbetrieb: Wegfall von 14 Kreisliga-Plätzen wird durch ca. 6 Direktabsteiger je Kreisliga erreicht Wegfall von 42 Kreisklassen-Plätzen bedingt ca. 6 Direktabsteiger je Kreisklasse Die Meister aller Klassen sollen weiter aufsteigen. Eine umfangreiche Relegation sorgt für das Erreichen der Soll-Zahlen in den Ligen Junioren-Spielbetrieb Analog den Herren wird die Reduzierung der höheren Spielklassen durch eine deutlich erhöhte Anzahl an Direktabsteiger und Relegation über mehrere Runden erreicht Vorteile Klare Grenzziehungen durch Landkreisgrenzen Spielklassen werden durch Reduzierung spielstärker Fußballkreise kommen ohne zweite Kreisliga aus 5 Antragsrecht auf Kreiswechsel nach 30 Abs. 3 Satzung Durch die neuen Grenzen ( 1. Vorschlag und Alternative ) werden zahlreiche, an den neuen Fußballkreis-Grenzen nah gelegene Vereine zu neuen Randvereinen. Besonders betroffen werden Vereine, die durch die Neugestaltung der Kreise im Liga-Spielbetrieb attraktive Derby- Spiele verlieren.

Seite 8 von 8 Soweit die Vereine sich bei der Abstimmung für einen Vorschlag mit zwei Kreisen entscheiden, wird allen Vereinen zur Vermeidung von unbilligen Härten bis 30.4.2017 - im Anschluss an den außerordentlichen Bezirkstag - die Möglichkeit eingeräumt, einen Antrag auf Kreis-Wechsel nach 30 Abs. 3 Satzung zu stellen. Berücksichtigt werden nur rechtzeitig eingegangene Anträge (Ausschlussfrist!) 30 Abs. 3 Satzung (BFV) Anträge von Vereinen auf Eingliederung in einen anderen Kreis müssen bis spätestens 30. April eines Jahres bei der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle eingegangen sein und werden bei Kreiswechsel vom Bezirks-Ausschuss behandelt. Der Bezirksausschuss wird sich im Interesse eines sinnvollen tatsächlichen Grenzverlaufs bemühen, möglichst viele Anträge positiv im Einvernehmen der betroffenen Vereine zu bescheiden. Ab 2018 werden Anträge auf Wechsel des Fußballkreises dagegen wieder an den gewohnten (strengeren) Maßstäben gemessen, um Missbrauch zu vermeiden. Dieser vereinfachte Kreiswechsel-Antrag gilt nicht bei der Entscheidung für den Vorschlag 3 ; hier bleiben die Landkreisgrenzen als Vorgabe. 6 Weitere Maßnahmen im Zuge der Kreisreform 2018 Der Bezirksausschuss wird im Zuge der Kreisreform 2018 noch weitere sinnvolle Anpassungen vornehmen. Beispielhaft zu nennen sind hier: attraktiver Junioren-Spielbetrieb mit kurzen Strecken und vollen Spielklassen für eine ausreichende Anzahl an Spielen für den Erhalt der Jugendarbeit durch Zulassung flexibler Kreisgrenzen (d.h. Spielklassen über die Kreisgrenze hinweg) mehr Unter 30-Jährige (U30)-Vertreter in BFV-Kreis- und Bezirks-Ausschüssen effiziente Bearbeitung der Sportgerichtsfälle durch angepasste Zusammensetzung der Sportgerichte neue Zuständigkeiten und ggf. Zuschnitte der Schiedsrichter-Gruppen mit Intensivierung von Nachwuchsgewinnung und Förderung der Leistungsklassen-Schiedsrichter Bayerischer Fußball-Verband, Bezirk Niederbayern, Heerstraße 87, 94315 Straubing, bezirk.ndb@bfv.de, 09421/80480 *Alle Daten und Angaben dienen ausschließlich zur Information. Einige Sachverhalte sind verkürzt dargestellt. Eine genaue Erläuterung erfolgt am außerordentlichen Bezirkstag am 26. September 2016 in Straubing, zu dem alle niederbayerischen Vereine persönlich eingeladen werden.