DER OSTBAYERISCHEN TECHNISCHEN HOCHSCHULE AMBERG-WEIDEN

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Transkript:

a) das A M T S B L A T T DER OSTBAYERISCHEN TECHNISCHEN HOCHSCHULE AMBERG-WEIDEN 26. August 2015 AMTSBLATT Nummer 3 Seite 19 INHALTSVERZEICHNIS Seite 19 Satzung zur Änderung über das Immatrikulation-, Beurlaubungs-, Rückmelde- und Exmatrikulations- Verfahren an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden Seite 20 Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden Seite 25 Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kunststofftechnik an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden Satzung zur Änderung über das Immatrikulations-, Beurlaubungs-, Rückmelde- und Exmatrikulationsverfahren an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Amberg-Weiden vom 22. Juli 2015 Aufgrund des Art. 13 Abs. 1 Satz 2 und Art. 51 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245, BayRS 2210-1-1-WFK) zuletzt geändert durch 1 des Gesetzes vom 22.07.2014 (GVBl S 286) erlässt die Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden folgende Änderungssatzung: 1 Die Satzung über das Immatrikulations-, Beurlaubungs-, Rückmelde- und Exmatrikulationsverfahren der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Amberg-Weiden vom 8. April 2013, (Amtsblatt Nr. 2 S. 4), wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift werden die Worte Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Amberg-Weiden durch die Worte Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden ersetzt. 2. In 3 Absatz 3 wird die Buchstabenaufzählung wie folgt geändert: Zeugnis über den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das im Durchschnitt die Niveaustufe 4 und in max. einer Teilprüfung die Niveaustufe 3 ausweist; b) das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH mind. Niveaustufe 2); c) das Zeugnis telc Deutsch C1 Hochschule; d) das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz der Länder der Bundesrepublik Deutschland - Zweite Stufe ; e) das Zeugnis über die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München; f) das Zeugnis über die Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an den Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung); g) Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK oder HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden; h) das Kleine (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) des Goethe-Instituts

26. August 2015 AMTSBLATT Nummer 3 Seite 20 i) das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts und das Goethe- Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom j) die bestandene Feststellungsprüfung des Studienkollegs (FSP) Diese Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden vom 15.07.2015 sowie der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch den Präsidenten vom 20.07.2015. Amberg, 22. Juli 2015 Prof. Dr. Erich Bauer Präsident 2 Die Satzung zur Änderung über das Immatrikulations-, Beurlaubungs-, Rückmelde- und Exmatrikulationsverfahrens an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden wurde am 22.07.2015 in der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden in Amberg und Weiden niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 22.07.2015 durch Aushang bekannt gegeben. Tag der Bekanntgabe ist der 22.07.2015. Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Amberg-Weiden vom 22. Juli 2015 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2, Art. 58 und Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23 Mai 2006 (GVBl S. 245, BayRS 2210-1-1-WFK) erlässt die Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden folgende Satzung: 1 Die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Amberg-Weiden vom 01. August 2007 (Amtsblatt Nr. 3 S. 17) zuletzt geändert durch Satzung vom 21. November 2013 wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift werden die Worte Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Amberg-Weiden durch die Worte Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden ersetzt. 2. In 2 Absatz 3 Satz 1 wird das Wort Abschluß durch das Wort Abschluss ersetzt. 3. 3 Absatz 3 erhält folgende Fassung: Die einzelnen Module sind zu den Gruppen Mathematische und naturwissenschaftlich-technische Grundlagen, Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen, Ingenieuranwendungen, Vertiefung, Fächerübergreifende Grundlagen und Praxis zusammengefasst. 4. In 7 Absatz 1 wird der Klammerzusatz 1. Studienabschnitt ersatzlos gestrichen. In Absatz 2 werden die Worte in den dritten Studienabschnitt bzw. ersatzlos gestrichen. Absatz 2 Nummer 2 erhält folgende Fassung: dass von den Modulen Nr. 1.1 bis 1.3, 2.1 bis 2.10, 3.1 bis 3.5 und 6.1 gemäß Anlage 1 mindestens 70 Leistungspunkte (ECTS) erreicht wurden. 5. Anlage 2 erhält folgende Fassung: (siehe Anlage 2). 2 Inkrafttreten Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 oder später mit dem Studium beginnen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden vom 15.07.2015 sowie der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch den Präsidenten vom 20.07.2015. Amberg, 22. Juli 2015 Prof. Dr. Erich Bauer Die Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden wurde am 22.07.2015 in der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden in Amberg und Weiden niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 22.07.2015 durch Aushang bekannt gegeben. Tag der Bekanntgabe ist der 22.07.2015.

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26. August 2015 AMTSBLATT Nummer 3 Seite 25 Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kunststofftechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Amberg-Weiden vom 22. Juli 2015 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58 und Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245., BayRS 2210-1-1-WFK) erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Amberg-Weiden folgende Satzung: 1 Die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kunststofftechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Amberg-Weiden vom 23. Juli 2009 (Amtsblatt der Hochschule Amberg-Weiden 2/2009 S. 12) zuletzt geändert durch Satzung vom 25. Juli 2011 wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift werden die Worte Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Amberg-Weiden durch die Worte Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden ersetzt. 2. In 2 Absatz 3 Satz 1 wird das Wort Abschluß durch das Wort Abschluss ersetzt. 3. 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung: Das Studium umfasst sechs theoretische und ein praktisches Studiensemester. Es enthält eine Praxisphase (praktisches Studiensemester und Praxisseminar), das insgesamt mit 26 Leistungspunkten bewertet wird. 4. Es wird folgender Absatz 3 angefügt: Die einzelnen Module sind zu den Gruppen Mathematische und naturwissenschaftlich-technische Grundlagen, Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen, Allgemeine Ingenieuranwendungen, Kunststofftechnik, Modulübergreifende Lehrinhalte und Praxis zusammengefasst. 5. In 7 Absatz 1 wird der Klammerzusatz 1. Studienabschnitt ersatzlos gestrichen. In Absatz 2 werden die Worte in den dritten Studienabschnitt bzw. ersatzlos gestrichen. Absatz 2 Nummer 2 erhält folgende Fassung: dass von den Modulen Nr. 1.1 bis 1.3, 2.1 bis 2.9, 3.1, 3.2 und 3.6, 4.1, 4.7 und 4.8 sowie 6.1 und 6.3 gemäß Anlage 1 mindestens 70 Leistungspunkte (ECTS) erreicht wurden. 6. In der Anlage 1 wird unter Punkt 3. Allgemeine Ingenieuranwendungen in der Spalte SWS die Zahl 20 durch die Zahl 18 und unter Punkt 4. Kunststofftechnik in der Spalte SWS die Zahl 40 durch die Zahl 46 ersetzt. 7. Anlage 2 erhält folgende Fassung: (siehe Anlage 2) 2 Inkrafttreten Die Änderungssatzung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2015/2016 oder später mit dem Studium beginnen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden vom 15.07.2015 sowie der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch den Präsidenten vom 20.07.2015. Amberg, 22. Juli 2015 Prof. Dr. Erich Bauer Die Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kunststofftechnik der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden wurde am 22.07.2015 in der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden in Amberg und Weiden niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 22.07.2015 durch Aushang bekannt gegeben. Tag der Bekanntgabe ist der 22.07.2015.

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