Kreisfeuerwehrverband Breisgau-Hochschwarzwald Ehrungsübersicht der Feuerwehrverbände Stand August 2012
Inhalt Seite 1. Ehrungen des Deutschen Feuerwehrverbandes... 2 1.1 Silberne Ehrennadel... 2 1.2 Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz... 3 1.3 Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille... 4 1.4 Medaille für internationale Zusammenarbeit... 7 1.5 Förderschild Partner der Feuerwehr... 10 2. Ehrungen des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg... 12 2.1 Ehrenmedaille des Landesfeuerwehrverbandes... 12 3. Ehrungen des Kreisfeuerwehrverbandes Breisgau-Hochschwarzwald14 3.1 Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes Breisgau-Hochschwarzwald... 14 1
1 Ehrungen des Deutschen Feuerwehrverbandes 2.1 Silberne Ehrennadel Verleiher Deutscher Feuerwehrverband Die Verleihung der Ehrungen erfolgt jeweils durch den höchsten anwesenden Vertreter der Verbände: - Präsident/ Vize-Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes - Präsident/Vize-Präsident des Landesfeuerwehrverbandes - Vorsitzender/Stellvertreter des Kreisfeuerwehrverbandes oder deren beauftragte Vertreter. Voraussetzungen Mit der "Silbernen Ehrennadel" des Deutschen Feuerwehrverbandes werden Personen geehrt, die besonders aktiv und erfolgreich die Aufgaben und Ziele der Feuerwehrverbände gefördert haben. Empfänger Angehörige der Feuerwehr Quote: Eine Quote besteht nicht. Maßgebend für die Verleihung sind ausschließlich Verdienste und Würdigkeit. Antragsweg Anträge auf Verleihung können die Bürgermeister oder Feuerwehrkommandanten beim Kreisfeuerwehrverband einreichen. Antragsfrist: Stichtag: 30.11. des Vorjahres der Verleihung Antragsformular: http://www.dfv.org/fileadmin/dfv/dateien/service/ehrungen/form_ehrenkreuz_i nternet.pdf 2
2.2 Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz Das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz gibt es in drei Stufen: - Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze - Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber - Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold Verleiher: Deutscher Feuerwehrverband Die Verleihung der Ehrungen erfolgt jeweils durch den höchsten anwesenden Vertreter der Verbände: - Präsident/ Vize-Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes - Präsident/Vize-Präsident des Landesfeuerwehrverbandes - Vorsitzender/Stellvertreter des Kreisfeuerwehrverbandes oder deren beauftragte Vertreter. Voraussetzungen Das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz wird verliehen: - Für hervorragende Leistungen im Feuerwehrwesen - für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr und - für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr während des Einsatzes, wenn der Feuerwehrangehörige sich in besonders erheblicher eigener Lebensgefahr befunden hat - Mit dem Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze soll vor allem der Einsatz in Projekten oder das Engagement von bisher unterdurchschnittlich vertretenen Gruppen sichtbar gemacht werden (junge Menschen, Frauen, Menschen mit Einwanderungsgeschichte oder Seiteneinsteiger). Empfänger Angehörige der Feuerwehr Quote - Je 800 Feuerwehrangehörige 1 Ehrenkreuz in Bronze - Je 1000 Feuerwehrangehörige 1 Ehrenkreuz in Silber - Je 3000 Feuerwehrangehörige 1 Ehrenkreuz in Gold Antragsweg Anträge auf Verleihung können die Bürgermeister oder Feuerwehrkommandanten beim Kreisfeuerwehrverband einreichen. Antragsfrist: Stichtag: 30.11. des Vorjahres der Verleihung Antragsformular: http://www.dfv.org/fileadmin/dfv/dateien/service/ehrungen/form_ehrenkreuz_i nternet.pdf 3
2.3 Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille Verleiher Deutscher Feuerwehrverband Die Verleihung der Ehrungen erfolgt jeweils durch den höchsten anwesenden Vertreter der Verbände: - Präsident/ Vize-Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes - Präsident/Vize-Präsident des Landesfeuerwehrverbandes - Vorsitzender/Stellvertreter des Kreisfeuerwehrverbandes oder deren beauftragte Vertreter. Voraussetzungen Die Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille wird verliehen für außerordentliche Verdienste um das Feuerwehrwesen und ist vornehmlich bestimmt für verdiente Personen, die nicht aktiv der Feuerwehr angehören. Empfänger Zivilpersonen Antragsweg Anträge auf Verleihung können die Bürgermeister oder Feuerwehrkommandanten beim Kreisfeuerwehrverband einreichen. Quote Je 3000 Feuerwehrangehörige 1 Medaille Antragsfrist: Stichtag: 30.11. des Vorjahres der Verleihung Antragsformular: http://www.dfv.org/fileadmin/dfv/dateien/service/ehrungen/form_ehrenkreuz_i nternet.pdf 4
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2.4 Medaille für internationale Zusammenarbeit Die Medaille für Internationale Zusammenarbeit gibt es in drei Stufen: a) Medaille für internationale Zusammenarbeit b) Medaille für internationale Zusammenarbeit in Silber c) Medaille für internationale Zusammenarbeit in Gold Verleiher Deutscher Feuerwehrverband Die Verleihung der Ehrungen erfolgt jeweils durch den höchsten anwesenden Vertreter der Verbände: - Präsident/ Vize-Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes - Präsident/Vize-Präsident des Landesfeuerwehrverbandes - Vorsitzender/Stellvertreter des Kreisfeuerwehrverbandes oder deren beauftragte Vertreter. Voraussetzungen Die Medaille für internationale Zusammenarbeit ist für ausländische Personen bestimmt, die sich um die Internationale Zusammenarbeit in den Feuerwehren und ihren Verbänden verdient gemacht haben. Empfänger Ausländische Personen Quote: Um eine Entwertung der Medaille zu verhindern, ist die Anzahl der jährlichen Verleihungen nicht zu großzügig zu wählen. Maßgebend für die Verleihung sind ausschließlich die Verdienste um die Internationale Zusammenarbeit. Antragsweg Anträge auf Verleihung können die Bürgermeister oder Feuerwehrkommandanten beim Kreisfeuerwehrverband einreichen. Antragsfrist: Stichtag: 30.11. des Vorjahres der Verleihung Antragsformular: http://www.dfv.org/fileadmin/dfv/bilder/webseitenbilder/service/formular%20int ernationale%20medaille.pdf 7
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2.5 Förderschild Partner der Feuerwehr Verleiher Deutscher Feuerwehrverband Die Verleihung der Ehrungen erfolgt jeweils durch den höchsten anwesenden Vertreter der Verbände: - Präsident/ Vize-Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes - Präsident/Vize-Präsident des Landesfeuerwehrverbandes - Vorsitzender/Stellvertreter des Kreisfeuerwehrverbandes oder deren beauftragte Vertreter. Voraussetzungen Mit dem Förderschild sollen Arbeitgeber ausgezeichnet werden, die in ihrem Betrieb ehrenamtliche Feuerwehrangehörige beschäftigen und diesen keine Schwierigkeiten (weder offen noch verdeckt) bei der Ausübung der dienstlichen Pflichten bei der Feuerwehr bereiten. Das Förderschild soll Zeichen des Dankes und der Anerkennung sein sowie öffentliche Hervorhebung des Betriebes im Sinne der Goodwill-Werbung bei der Bevölkerung. Empfänger Arbeitgeber aus Handwerk, Handel, Gewerbe, Verwaltung und Industrie Antragsweg Der Antrag soll gemeinschaftlich von der örtlichen Wehrleitung und dem öffentlichen Träger der Feuerwehr, i.d.r. die Kommunalgemeinde beim Kreisfeuerwehrverband eingereicht werden. Antragsfrist: Stichtag: 30.11. des Vorjahres der Verleihung Antragsformular: http://www.kfv-lkbh.de/downloads/feuerwehrschild.pdf 10
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2 Ehrungen des Landesfeuerwehrverbandes Baden- Württemberg 2.1 Ehrenmedaille des Landesfeuerwehrverbandes Die Ehrenmedaille des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg wird in Gold und in Silber verliehen. Verleiher Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg Die Verleihung der Ehrungen erfolgt jeweils durch den höchsten anwesenden Vertreter der Verbände: - Präsident/ Vize-Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes - Präsident/Vize-Präsident des Landesfeuerwehrverbandes - Vorsitzender/Stellvertreter des Kreisfeuerwehrverbandes oder deren beauftragte Vertreter. Voraussetzungen Die Medaille in Silber wird verliehen für herausragende Leistungen im Feuerwehrdienst für Führungs- und Ausbildungstätigkeiten für herausragende Förderung der Verbandsarbeit. Die Medaille in Gold wird verliehen für besonders herausragende Leistungen im Feuerwehrdienst für langjährige Führungs- und Ausbildungstätigkeiten für besonders herausragende Förderung der Verbandsarbeit. Empfänger Feuerwehrangehörige und Zivilpersonen Antragsweg Anträge auf Verleihung können die Bürgermeister oder Feuerwehrkommandanten beim Kreisfeuerwehrverband einreichen. Quote Medaille in Silber: Je 1.000 Feuerwehrangehörige 1 Medaille. Medaille in Gold: Je 3.000 Feuerwehrangehörige 1 Medaille Antragsfrist: Stichtag: 30.11. des Vorjahres der Verleihung Antragsformular: http://www.feuerwehr-bw.de/index.php?id=139 12
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3 Ehrungen des Kreisfeuerwehrverbandes Breisgau- Hochschwarzwald 3.1 Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes Breisgau- Hochschwarzwald Die Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes Breisgau-Hochschwarzwald wird in Gold und in Silber verliehen. Verleiher Kreisfeuerwehrverband Breisgau-Hochschwarzwald Die Verleihung der Ehrungen erfolgt jeweils durch den höchsten anwesenden Vertreter der Verbände: - Präsident/ Vize-Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes - Präsident/Vize-Präsident des Landesfeuerwehrverbandes - Vorsitzender/Stellvertreter des Kreisfeuerwehrverbandes oder deren beauftragte Vertreter. Voraussetzungen Sie wird verliehen an Personen, die sich um das Feuerwehrwesen im Bereich des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald verdient gemacht haben. Die Verleihung ist nicht an die aktive Mitgliedschaft in der Feuerwehr gebunden. Empfänger Feuerwehrangehörige und Zivilpersonen Antragsweg Anträge auf Verleihung können die Bürgermeister oder Feuerwehrkommandanten beim Kreisfeuerwehrverband einreichen. Quote Die Ehrennadel in Silber kann jährlich an 17 Personen verliehen werden. Die Ehrennadel in Gold kann jährlich an 7 Personen verliehen werden. Die vorgenannten Quoten können in besonderen Fällen überschritten werden. Für Persönlichkeiten außerhalb des Landkreises steht dem Verbandsvorsitzenden ein Sonderkontingent in nicht fixierter Höhe zur Verfügung. Antragsfrist: Stichtag: 30.11. des Vorjahres der Verleihung Antragsformular: http://www.kfv-lkbh.de/start.htm 14
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