Postanschrift: Conterganstiftung für behinderte Menschen 50964 Köln HAUSANSCHRIFT Sibille-Hartmann-Str. 2-8 50969 Köln POSTANSCHRIFT 50964 Köln TEL +49 221 3673-3673 FAX +49 221 3673-3636 www.conterganstiftung.de Köln, im Oktober 2016 Lebensbescheinigung Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, im Januar 2017 benötigen wir wieder die Lebensbescheinigungen. Hier eine Auswahl der Versandmöglichkeiten. Wir bitten Sie, nur eine davon zu nutzen: FAX oder Post oder E-Mail als eingescanntes PDF-Dokument Bitte leiten Sie uns die vollständig ausgefüllte Bescheinigung bis zum 31.01.2017 zu. Der Ausdruck aus dem Melderegister / amtliche Meldebescheinigung Ihres Einwohnermeldeamtes / Ihres Bürgeramtes / Ihres Bürgerbüros reicht nicht aus. Besucheranschrift: 50969 Köln, Sibille-Hartmann-Straße 2 8 Servicezeit: montags bis freitags 07:30-16:00 Uhr E-Mail geschaeftsstelle@contergan.bund.de Telefon: 0221 3673-3673 Telefax: 0221 3673-3636 Internet: www.conterganstiftung.de Allgemeine Fragen beantwortet das Servicetelefon der Conterganstiftung für behinderte Menschen Servicenummer: 0800 570 0570 Servicezeiten: montags bis freitags von 7:30 16:00 Uhr E-Mailadresse: service@contergan.bund.de
Eine Eingangsbestätigung versenden wir nicht. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Wir versichern Ihnen jedoch, dass wir auf Sie zukommen, wenn in der Geschäftsstelle keine Bescheinigung von Ihnen eingeht. Hinweis: Falls Sie uns nach dem 15.09.2016 eine Lebensbescheinigung geschickt haben, brauchen Sie keine weitere Bescheinigung vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen Anlagen: Vordruck Lebensbescheinigung Merkblatt Lebensbescheinigung Seite 2
1 Conterganstiftung für behinderte Menschen Sibille-Hartmann-Str. 2-8 50969 Köln Identitätsnachweis / Lebensbescheinigung Bestätigt durch das Einwohnermeldeamt / Bürgeramt / Bürgerbüro (gebührenfrei, da für Rentenzwecke) Bitte beachten: Ausdruck aus dem Melderegister / amtliche Meldebescheinigung reicht nicht aus Es wird bestätigt, dass Frau / Herr Nachname: Geburtsname: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsland: Staatsangehörigkeit:... wohnhaft gemeldet in:....... sich persönlich vorgestellt hat. Die Zahlung der Rente der Conterganstiftung für behinderte Menschen setzt voraus, dass die/der Berechtigte lebt. ( 12, 13 Abs. 2 und 3 des Conterganstiftungsgesetzes - ContStifG )...... Dienstsiegel (Ort, Datum) (Einwohnermeldeamt / Bürgeramt / Bürgerbüro) Hinweis: Bei gesetzlicher Betreuung bitte zusätzlich Seite 2 ausfüllen. Besucheranschrift: Allgemeine Fragen beantwortet das Servicetelefon der Conterganstiftung für behinderte Menschen 50969 Köln, Sibille-Hartmann-Straße 2 8 Telefon: 0221 3673-3673 Servicenummer: 0800 570 0570 Servicezeit: montags bis freitags 07:30-16:00 Uhr Telefax: 0221 3673-3636 Servicezeiten: montags bis freitags von 7:30 16:00 Uhr E-Mail geschaeftsstelle@contergan.bund.de Internet: www.conterganstiftung.de E-Mailadresse: service@contergan.bund.de
Bei gesetzlicher Betreuung bitte ausfüllen: 2 Ich bin die gesetzliche Betreuerin / der gesetzliche Betreuer und bestätige, dass die oben genannte Person lebt: Nachname Betreuerin / Betreuer:.... Vorname Betreuerin / Betreuer:.......... Dienstsiegel (Ort, Datum) (Einwohnermeldeamt / Bürgeramt / Bürgerbüro) Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zur Lebensbescheinigung Besucheranschrift: Allgemeine Fragen beantwortet das Servicetelefon der Conterganstiftung für behinderte Menschen 50969 Köln, Sibille-Hartmann-Straße 2 8 Telefon: 0221 3673-3673 Servicenummer: 0800 570 0570 Servicezeit: montags bis freitags 07:30-16:00 Uhr Telefax: 0221 3673-3636 Servicezeiten: montags bis freitags von 7:30 16:00 Uhr E-Mail geschaeftsstelle@contergan.bund.de Internet: www.conterganstiftung.de E-Mailadresse: service@contergan.bund.de
1 Merkblatt zur Lebensbescheinigung Wer füllt den Vordruck aus? In Deutschland das Einwohnermeldeamt / Bürgeramt / Bürgerbüro. Im Ausland die deutsche Botschaft / das deutsche Konsulat Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort bescheinigen, dass Sie sich persönlich vorgestellt haben. Eine Information oder ein Hinweis, dass Sie gemeldet sind, reicht uns nicht aus. Hinweis für die Beschäftigten der Meldebehörden: Wir bitten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Conterganstiftung für behinderte Menschen im Wege der Amtshilfe nach 4, 5 Verwaltungsverfahrensgesetz zu unterstützen. Füllen Sie den Ihnen vorgelegten Identitätsnachweis bitte vollständig aus. Wichtig sind Ihr Siegel und Ihre Unterschrift. Bitte gleichen Sie die Adresse mit einem gültigen Ausweis oder ähnlichem ab. Ausnahmen: Die Aufzählungen für Inland und Ausland sind nicht abschließend. Sprechen Sie uns im Einzelfall gerne an. Wir prüfen, welche Alternativen für Sie möglich sind. Inland: Eine Bescheinigung Ihrer behandelnden Ärztin / Ihres behandelnden Arztes können wir anerkennen wenn: Sie bettlägerig krank sind oder Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt / Bürgeramt / Bürgerbüro nicht über einen behindertengerechten Eingang verfügt Stand: August 2016
2 Ausland - wenn keine deutsche Botschaft oder kein deutsches Konsulat erreichbar ist: Brasilien: Büro der Wählerregistrierung Spanien: Polizei Großbritannien und Irland: Notare Auskünfte gibt die für behinderte Menschen Sibille-Hartmann-Straße 2-8 50969 Köln Deutschland Telefon: +49 (0)221 3673-3673 Fax: +49 (0)221 3673-3636 E-Mail-Adresse: geschaeftsstelle@contergan.bund.de Stand: August 2016