Nutzungsbedingungen der Serviceeinrichtungen. Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh (Hafenbahn Lübeck)

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Transkript:

Nutzungsbedingungen der Serviceeinrichtungen Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh (Hafenbahn Lübeck) - Besonderer Teil (NBS-BT) Stand: 04.09.2007 (aktualisiert am 17.11.2010)

INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung 1.2 Impressum / Veröffentlichungen 1.3 Ansprechpartner und Kontaktdaten 2 Ergänzungen / Abweichungen zu den NBS AT 2.1 Ortskenntnis 2.2 Koordinierungsverfahren 2.3 Haftungsausschluss 3 Infrastrukturbeschreibung und Zugangsbedingungen 3.1 Lage der Serviceeinrichtungen und technische Parameter 3.2 Nordlandkai 3.3 Konstinkai 3.4 Seelandkai 3.5 Schlutupkai 3.6 Skandinavienkai einschließlich Terminal Baltic Rail Gate GmbH 3.7 Privatgleisanschlüsse 3.8 Betriebliche Regelwerke, Unterlagen und Anordnungen 3.9 Infrastruktur-Nutzungsvertrag 3.10 Notfallmanagement 3.11 Freimachen der benutzten Infrastruktur 4 Entgeltgrundsätze

1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung Die Gleise der Hafenbahn Lübeck verbinden die von der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh betriebenen Hafenterminals sowie einzelne Privatgleisanschlüsse mit den Fernstrecken der DB Netz AG. Die Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh betreibt die Hafenbahn als Serviceeinrichtung im Sinne der eisenbahnrechtlichen Vorschriften und gewährleistet für die Nutzungsberechtigten einen diskriminierungsfreien Zugang. Die Einzelheiten des Zugangs richten sich nach den Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, Allgemeiner Teil (NBS AT) und den hier vorliegenden Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, Besonderer Teil (NBS BT). Mit den NBS BT werden die Regelungen des Allgemeinen Teils um unternehmensspezifische Informationen ergänzt. Der Nutzungsberechtigte hat sich über die für die Benutzung der Serviceeinrichtungen geltenden Regelwerke und Unterlagen sowie deren Berichtigungen zu informieren. 1.2 Impressum / Veröffentlichungen Herausgeber der NBS AT/BT ist: Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh Abteilung Technik und Hafenplanung - Hafenbahn - Zum Hafenplatz 1 23570 Lübeck-Travemünde Die Veröffentlichungen der NBS AT / BT sowie der jeweils aktuellen Liste der Entgelte erfolgt im Internet unter: www.lhg-online.de Infopool Hafenbahn 1.3 Ansprechpartner und Kontaktdaten Der Zugangsberechtigte benennt der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh mit Abschluss des Infrastruktur-Nutzungsvertrages einen für betriebliche Belange entscheidungsbefugten Ansprechpartner des Unternehmens, Telefon- und Faxnummer sowie Mailadresse. Änderungen sind unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

Die Kontaktdaten der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh Hafenbahn lauten: Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh Abteilung Technik und Hafenplanung - Hafenbahn - Zum Hafenplatz 1 23570 Lübeck-Travemünde Telefon: 04502 807-5440 oder - 5441 oder - 5442 Fax: 04502 807-5449 Mail: zugfahrplan@lhg-online.de 2 Ergänzungen / Abweichungen zu den NBS AT 2.1 Ortskenntnis (zu NBS AT Punkt 2.3.3) Ein Fahren ohne Ortskenntnis ist im Bereich der Lübecker Hafenbahn wegen der besonderen Gefahrensituation im Hafen verboten. 2.2 Koordinierungsverfahren (zu NBS AT Punkt 3.2 Buchstabe c/d ) Ergänzend zu den Regelungen der NBS AT gelten für den Fall von nicht miteinander zu vereinbarenden Zugangswünschen folgende Kriterien: In der Phase der Anmeldung und Vorplanung von Zugangswünschen: 1) Hafenbezogene Eisenbahnverkehre werden gegenüber sonstigen Nutzungen (Baulogistik, touristische Verkehre usw.) bevorzugt behandelt. 2) Frühzeitig eingegangene Nutzungswünsche haben Vorrang vor kurzfristigen Anfragen.

Abstellkapazitäten in den Hafenbahnhöfen werden nur in dem Umfang zugeteilt, der für die Durchführung der Zug- und Rangierfahrten nicht benötigt wird. In der täglichen Disposition des Hafenbahnbetriebes haben grundsätzlich Fahrten mit zeitkritischem Schiffsanschluß eine Vorrangstellung. 2.3 Haftungsausschluss (zu NBS AT Punkt 6.1.2) Der Haftungsausschluss für den Ersatz eigener Sachschäden in Höhe von 10.000 wird für die Serviceeinrichtung der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh außer Kraft gesetzt. 3 Infrastrukturbeschreibung und Zugangsbedingungen 3.1 Lage der Serviceeinrichtungen und technische Parameter Die Hafenbahn besteht aus mehreren Teilen, die jeweils direkten Anschluss an die Infrastruktur der DB Netz AG haben. Die Lage der Serviceeinrichtungen ist auf dem Übersichtsplan zu ersehen. Alle Gleise und Ingenieurbauwerke sind für die Streckenklasse D4 zugelassen. Teile der Infrastruktur sind mit elektrischer Oberleitung 15 kv überspannt, auf die strikte Einhaltung der erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen wird ausdrücklich hingewiesen! Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt: 60 km/h auf dem Zuführungsgleis Lübeck Kücknitz Lübeck Skandinavienkai 20 km/h auf dem Zuführungsgleis Abzweig Brandenbaum Bf Konstinkai 10 km/h auf der innerstädtischen Gleisverbindung Bf Lha Bf Konstinkai Schrittgeschwindigkeit (5 km/h) auf allen eingepflasterten Gleisanlagen 25 km/h auf den übrigen Bahnhofs- und Zuführungsgleisen

Eine technische Besonderheit ist die Ausstattung der Bereiche Vorwerk / Nordlandkai sowie (teilweise) Skandinavienkai mit Tiefenbach - EOW-Technik und zentralem Bedienplatz einschließlich Stelltafeln in der örtlichen Anlage. Hierbei wird auch eine bei der DB nicht gebräuchliche, blaue Ausleuchtung der Weichenlagemelder als Belegtmeldung verwendet. Aus Gründen der Hafensicherheit (ISPS-Code) sind im allgemeinen die eigentlichen Hafenbereiche durch Zäune und Gleistore gesichert. Die Gleistore sind außerhalb der Bahnbedienungen stets verschlossen zu halten. Die Erläuterung der technischen Besonderheiten und Übergabe ggf. erforderlicher Schlüssel erfolgt anlässlich der obligatorischen Vermittlung der Ortskenntnis für den Zugangsberechtigten durch die Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh. 3.2 Nordlandkai Der Nordlandkai ist aus dem DB-Netz über Lübeck Hbf zu erreichen. Die Zugfahrten enden betrieblich in Lübeck Hbf und gehen nach Zustimmung des Weichenwärters Vorwerk ( Vow - Stellwerk der Hafenbahn) weiter als Rangierfahrt in den Hafenbereich. Aus Richtung Anschlussgrenze Lübeck Hbf werden auf der Fahrt zum Nordlandkai die vorgelagerten Bahnhöfe Lübeck Hafen (Lha), Vorbahnhof Vorwerk und Bezirksbahnhof Vorwerk passiert. Der kleinste Radius beträgt in diesem Bereich 140 m, die größte Neigung 9,6 Promille. Sämtliche Rangierfahrten sind beim Weichenwärter Vorwerk (erreichbar über Zugfunk Ortskanal C19 oder Telefon 0451 7900-283) anzumelden und erst nach Zustimmung durchzuführen. Die Zustimmung des Weichenwärters erfolgt entweder fernmündlich oder durch Rangiersignal Sh1. 3.3 Konstinkai Der Konstinkai ist auf zwei Wegen zu erreichen: Zum einen über die DB-Strecke ab Lübeck Hgbf in Richtung Bad Kleinen und die Abzweigstellen Strecknitz und Brandenbaum (ab hier: Hafenbahn) zum Bahnhof Konstinkai (Hafenumgehungsbahn) oder alternativ über den Bahnhof Lübeck Hafen (Lha, Zugang über Lübeck Hbf) und die innerstädtische Gleisverbindung. Die maximale Länge einer Rangierabteilung ist für Fahrten über die innerstädtische Gleisverbindung auf 200 m begrenzt. Der kleinste Radius beträgt in diesem Bereich 140 m, die größte Neigung 30 Promille. Die Durchführung der Zugfahrten regelt Anhang 7 der Örtlichen Richtlinien Lübeck Hafen. Auf dem Konstinkai selbst kann unter Beachtung der Vorschriften für den Rangierdienst frei rangiert werden.

Bei Fahrten über die innerstädtische Gleisverbindung ist grundsätzlich ein örtlich eingewiesener Rangierbegleiter erforderlich! Die erforderlichen Schlüssel für die BÜund Brückensicherungsanlagen werden im Rahmen der Vermittlung der Ortskunde durch die Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh übergeben. 3.4 Seelandkai Der Seelandkai ist über die vom Güterbahnhof (Gbf) Lübeck-Dänischburg ausgehende, zur DB Netz AG gehörende Uferbahn angebunden. Die Gleisanlagen der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh bestehen hier ausschließlich aus eingepflasterten Ladegleisen. Der kleinste Radius beträgt in diesem Bereich 190 m, die größte Neigung 2,5 Promille. 3.5 Schlutupkai Zum Schlutupkai bzw. Hafenterminal Lübeck Schlutup gelangt man über die Strecke der DB Netz AG bis Bahnhof Schlutup und das nach Fahrtrichtungswechsel anschließende Verbindungsgleis (ab hier: Hafenbahn) bis zum Terminal. Für die Fahrt über das Verbindungsgleis und die Bedienung der Schrankenanlage (Bahnübergang Mecklenburger Straße) gelten spezielle betriebliche Regelungen, die durch die Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh bei der Vermittlung der Ortskenntnis erläutert werden. Bei Fahrten zum Schlutupkai ist grundsätzlich ein örtlich eingewiesener Rangierbegleiter erforderlich! Der kleinste Radius beträgt in diesem Bereich 190 m, die größte Neigung 15,4 Promille. 3.6 Skandinavienkai einschließlich Terminal Baltic Rail Gate GmbH Das Zuführungsgleis zum Skandinavienkai beginnt am Abzweig Kücknitz der DB-Strecke von Lübeck Hbf nach Travemünde Strand. Der Bahnhof Lübeck-Skandinavienkai ist mit einem Siemens-Stellwerk SpDrS 60 und entsprechenden Nahbedienbereichen ausgerüstet. Sämtliche Fahrten sind ausschließlich nach Zustimmung des Fahrdienstleiters Skf (erreichbar über Zugfunk Ortskanal C19 oder Telefon 04502 807 5903) gestattet. Die Zustimmung des Fahrdienstleiters erfolgt entweder fernmündlich oder durch Rangiersignal Sh1. Der kleinste Radius beträgt in diesem Bereich 190 m, die größte Neigung 9,6 Promille. Neben den Ladegleisen im Kaibereich ist über den Bahnhof Skandinavienkai auch das Umschlagterminal für kombinierten Verkehr der Fa. Baltic Rail Gate GmbH zu erreichen. Die Kapazitätszuteilung für dieses Terminal erfolgt direkt durch den Betreiber: Baltic Rail Gate GmbH, Skandinavienkai, 23570 Lübeck-Travemünde Telefon 04502 8897-11 Fax 04502 8897-77 Mail: info@baltic-rail-gate.de

3.7 Privatgleisanschlüsse Über die Gleisanlagen der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh sind folgende Privatgleisanschlüsse erreichbar: (Die Kapazitätsplanung erfolgt durch die Firmen!) Fa. Eschenburg Verwaltungsgesellschaft KG Einsiedelstraße 50 23554 LÜBECK Fa. Boie GmbH & Co, KG Kanalstraße 24 23552 LÜBECK Fa. Kappa Packaging Lübeck GmbH Glashüttenweg 15 23568 LÜBECK Fa. Nordgetreide GmbH & Co.KG Mecklenburger Strasse 202 23568 LÜBECK 3.8 Betriebliche Regelwerke, Unterlagen und Anordnungen Auf der Infrastruktur der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh gelten die einschlägigen Betriebsvorschriften der DB, insbesondere die Richtlinien: 123 Notfallmanagement 301 Signalbuch 408 Züge fahren und Rangieren 458 Außergewöhnliche Sendungen behandeln 462 Betrieb des Oberleitungsnetzes

Bezugsquelle: DB Services Technische Dienste GmbH, Druck und Informationslogistik - Logistikcenter - Kriegsstraße 136 76133 Karlsruhe Darüber hinaus hat die Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh Örtliche Richtlinien zur DS 408 (ÖRiLi) aufgestellt. In den ÖRiLi regelt die Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh örtliche betriebliche und technische Besonderheiten. Der Nutzungsberechtigte bekommt anlässlich des Abschlusses eines Infrastruktur-Nutzungsvertrages oder im Rahmen der Vermittlung der Ortskunde eine Kopie der ÖRiLi durch die Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh ausgehändigt. Vorübergehende betriebliche Anordnungen für die betreffenden Gleisabschnitte werden dem Zugangsberechtigten von der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh über die angegebenen Kontaktdaten (siehe unter 1.3) unverzüglich mitgeteilt. Der Zugangsberechtigte ist verpflichtet, für alle Fahrten über die Anschlussgrenze (einund ausgehende Fahrten) vor der Fahrt an die Betriebsstellen der Lübecker Hafen- Gesellschaft mbh eine Wagenliste oder ähnliche Aufstellung zu faxen oder mailen, die mindestens folgende Angaben enthalten muß: Zuglänge, Wagenzahl, Zuggewicht, Gefahrgutangaben. Fax 0451 7900-384 für Nordlandkai, Konstinkai, Seelandkai, Schlutupkai oder E-Mail: vow.hafenbahn@luebeck.de Fax 04502 807-5909 für Skandinavienkai oder E-Mail: skf.hafenbahn@luebeck.de 3.9 Infrastruktur-Nutzungsvertrag Die Einzelheiten des Zugangs zur Serviceeinrichtung werden zwischen der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh als Betreiber und dem Nutzungsberechtigten in einem Infrastruktur Nutzungsvertrag geregelt. Ohne gültigen Nutzungsvertrag ist ein Zugang zur Serviceeinrichtung nicht möglich.

3.10 Notfallmanagement Die Unfallmeldestellen für gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb sind zu erreichen unter den Telefonnummern: 0451 7900-283 für Nordlandkai, Konstinkai, Seelandkai, Schlutupkai 04502 807-5903 für Skandinavienkai 3.11 Freimachen der Infrastruktur Der Zugangsberechtigte hat die benutzte Infrastruktur auf Weisung des örtlich zuständigen Fahrdienstleiters / Weichenwärters oder der Abteilung Hafenbahn der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh in der vorgegebenen Zeit freizumachen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so hat die Lübecker Hafen-Gesellschaft mbh das Recht, die Räumung auf Kosten des Nutzers durchzuführen oder zu veranlassen. 4 Entgeltgrundsätze Für die Nutzung der Serviceeinrichtungen wird ein einheitliches, pauschales Entgelt je Fahrt festgelegt. Als Fahrt wird jede eingehende oder ausgehende Fahrzeugbewegung bezeichnet, die eine Anschlussgrenze zur DB Netz AG überschreitet. Ausnahme: Fahrten zwischen den Hafenterminals (hafeninterne Fahrten), die wegen ihrer Lage im Bahnnetz Lübeck notwendigerweise über Anschlussgrenzen und Nutzung von DB-Gleisen geführt werden müssen, sind von der Entgeltregelung befreit. Gleise für betriebs- und umlaufbedingte Zwischenabstellungen bis zu 7 Tagen werden im Rahmen der Verfügbarkeit kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für Langzeitabstellungen wird ab dem 8. Nutzungstag ein Entgelt erhoben, das sich anhand einer Pauschale pro Tag und Meter, berechnet nach der Nutzlänge des zugewiesenen Gleises, bestimmt.