Leistungsbeschreibung für den Service von Übertragungswegen (LB Service Übertragungswege)

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Transkript:

Leistungsbeschreibung für den Service von Übertragungswegen (LB Service Übertragungswege) Diese Leistungsbeschreibung gilt ab 16. Juli 2007. Die am 15. Februar 2006 veröffentlichte LB Service Übertragungswege wird ab diesem Datum nicht mehr angewendet. 1. GRUNDLEISTUNG A1 Telekom Austria bietet ihren Kunden innerhalb ihres Telekommunikationsnetzes im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten für an sie gemäß den Leistungsbeschreibungen (LB) und Entgeltbestimmungen (EB) der A1 Telekom Austria für Übertragungswege (LB und EB Analoger Übertragungsweg, LB und EB nx64k - Übertragungswege sowie LB und EB Übertragungsweg) überlassene Übertragungswege, die Möglichkeit, verschiedene Service Klassen in Anspruch zu nehmen. Die in dieser Leistungsbeschreibung genannten Leistungen der A1 Telekom Austria beinhalten gegenüber den in den AGB Übertragungswege angeführten Leistungen erweiterte Serviceleistungen (Service Klassen). Wird vom Kunden eine Störungsmeldung nach Punkt 2.2.2 in Auftrag gegeben, so wird vor der Auftragsannahme von der A1 Telekom Austria die technische Machbarkeit geprüft. Ist die vom Kunden gewünschte aktive Störungsmeldung nach Punkt 2.2.2 mangels dafür notwendiger Infrastruktur nicht möglich, so wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Eine Bestellung einer reaktiven Störungsmeldung nach Punkt 2.2.1. bleibt davon unberührt. 2. LEISTUNGSPARAMETER FÜR SERVICE - KLASSEN Es gelten folgende Leistungsparameter: 2.1. Berechnungsgrundsätze für die mittlere Verfügbarkeit Zur Berechnung der mittleren Verfügbarkeit für Übertragungswege im Sinne dieser Leistungsbeschreibung wird ein Beobachtungszeitraum herangezogen. Dieser Zeitraum ist ein Kalenderjahr mit dreihundertfünfundsechzig Tagen, beginnend mit 1.Jänner und endend mit 31.Dezember. Bei einer Dienstleistung deren Lebenszyklus im laufenden Kalenderjahr beginnt oder endet, beginnt oder endet mit diesem Datum der Beobachtungszeitraum. Wird auf Wunsch des Kunden eine Änderung der Service Level Klasse durchgeführt, beginnt der Beobachtungszeitraum neu zu laufen. Eine Aufsummierung verschiedener Beobachtungszeiträume ist nicht zulässig. Notsituationen und höhere Gewalt, dazu zählen außergewöhnliche Wetterverhältnisse und Naturereignisse, Lawinen, Vermurungen, Überschwemmungen, Blitzschlag oder Feuer, Streiks oder Aussperrungen, Krieg, militärische Operationen, Terror oder öffentlicher Seite 1

Aufruhr, sowie Verzögerungen bei der Entstörung die durch den Kunden verursacht werden, werden in der mittleren Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. 2.2. Störungsrelevantes Ereignis - Störungsmeldung 2.2.1. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an die A1 Telekom Austria gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch die A1 Telekom Austria geführt haben. 2.2.2. Aktiv Als störungsrelevante Ereignisse werden sofern der Kunde die Interaktive Kommunikationsplattform gemäß Punkt 2.9 nutzt - neben den Ereignissen nach Punkt 2.2.1 auch solche herangezogen, bei denen eine Störung aufgrund einer Systemmeldung der technischen Einrichtungen in der A1 Telekom Austria als Störung erkannt wird. Dazu zählt z.b. die Unterbrechung eines Übertragungsweges durch den Ausfall einer für die Leistungserbringung relevanten Systemkomponente im Netz der A1 Telekom Austria Bei Störungen, die das System nicht erkennt, gilt Punkt 2.2.1. 2.3. Entstörzeit Als Entstörzeit gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung und dem Abschluss der Störungsbehebung, welche durch die Gutmeldung an den Kunden bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungszeiten bei der Entstörung, die nicht durch die A1 Telekom Austria verursacht werden, werden in der Entstörzeit nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung. 2.4. Fremdverzögerung Fremdverzögerungen sind Verzögerungszeiten, welche die Entstörungen beeinflussen und vom Kunden oder Dritten, die dem Kunden zu Vertragsleistungen verpflichtet sind, verursacht werden. 2.5. Reaktionszeit Die Reaktionszeit ist der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung und der Bestätigung der Störungsübernahme durch die für die Störungsbehebung verantwortliche Stelle der A1 Telekom Austria. Die Bestätigung der Störungsübernahme erfolgt telefonisch oder auf elektronischem Weg. Kann eine Bestätigung der Störungsübernahme, aus Gründen, die nicht von der A1 Telekom Austria zu vertreten sind, nicht erfolgen, gilt dies als Fremdverzögerung. Nach der Bestätigung der Störungsübernahme wird unverzüglich mit der Störungseingrenzung begonnen. 2.6. Gutmeldung Die Gutmeldung dient als Bestätigung der erfolgreich abgeschlossenen Entstörung und erfolgt unmittelbar nach dem Abschluss der Störungsbehebung. 2.7. Entstörzeitraum Der Entstörzeitraum ist der Zeitraum, in dem die Entstörung durchgeführt wird. Zeiten außerhalb des Entstörzeitraumes können die Entstörzeit unterbrechen. Seite 2

2.8. Wartungsfenster Das Wartungsfenster ist der Zeitraum, welcher der A1 Telekom Austria für anfallende Wartungsarbeiten im Netz zur Verfügung steht. Leistungsunterbrechungen infolge von Wartungsarbeiten werden bei der Berechnung der Entstörungszeiten und der mittleren Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. 2.9. Interaktive Kommunikationsplattform 2.9.1. Grundleistung Die Interaktive Kommunikationsplattform ist ein von der A1 Telekom Austria betriebenes kostenpflichtiges Webportal, über welches ein Informationsaustausch bezüglich der Störungsabwicklung und Wartung von Übertragungswegen stattfindet. Die Interaktive Kommunikationsplattform ist Voraussetzung, dass der Kunde die aktive Störungsmeldung gemäß Punkt 2.2.2. in Anspruch nehmen kann. Bei der aktiven Störungsmeldung erhält der Kunde die Störungsmeldung per E-Mail und die Behebung dieser Störung wird mit dem Service der vereinbarten Service - Klasse gemäß Punkt 3.4. durchgeführt. Der Kunde erhält monatlich einen Störungsreport, der für den Zeitraum von zwölf Monaten auf dem Portal hinterlegt ist. Zusätzlich gibt es einen Jahresreport für das abgelaufene Kalenderjahr. 2.9.2. Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich zur Bekanntgabe einer E-Mailadresse, an welche Meldungen zur Abwicklung der Störung sowie der Wartung von Übertragungswegen übermittelt werden können. Der Kunde erhält über das Webportal passwortgeschützt einen Zugang zu der interaktiven Kommunikationsplattform. Der Kunde haftet für die Richtigkeit aller der A1 Telekom Austria bekannt gegebenen E-Mailadressen, für Daten die von ihm selbst oder durch von ihm ermächtigten Personen auf der Interaktive Kommunikationsplattform hinterlegt oder geändert werden. Der Kunde verpflichtet sich weiters, die Benutzerkennung und das Passwort unberechtigten Dritten nicht zugänglich zu machen und größte Sorgfalt bei der Geheimhaltung dieser Daten walten zu lassen, um einen missbräuchlichen Zugriff auf seine Daten zu vermeiden. Er hat das Kennwort unverzüglich zu ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte vom Kennwort Kenntnis erlangt haben. Kann der Kunde das Kennwort nicht selbst ändern, ist er verpflichtet, die A1 Telekom Austria unverzüglich zu verständigen, welche gegen gesondertes Entgelt das Kennwort ändern und dieses dem Kunden bekannt geben wird. Die Änderung kann nur durch persönliche Identifizierung erfolgen. Der Kunde wird die A1 Telekom Austria von allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Verletzung dieser Verpflichtungen schad- und klaglos halten. Die A1 Telekom Austria haftet nicht für Schäden, die durch die missbräuchliche Verwendung des Kennwortes durch den Kunden sowie durch die Verwendung oder Veränderung der übermittelten Daten durch den Kunden oder durch Dritte, die sich unbefugt Zugriff zu diesen Daten verschafft haben, entstanden sind. Der Kunde hat eine Änderung seiner E-Mail Adressen der A1 Telekom Austria unverzüglich bekannt zu geben. Gibt er diese nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail Adresse gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen der A1 Telekom Austria nicht zu, so gelten die Erklärungen dennoch als zugegangen. Seite 3

2.10. Störungsreport Der Störungsreport umfasst monatliche Reports sowie jeweils einen Jahresreport mit seitens der A1 Telekom Austria festgelegten Parametern, der einem Kunden der die Zusatzleistung Störungsrelevantes Ereignis Aktiv zu Service-Klassen in Anspruch nimmt, periodisch zur Verfügung gestellt wird. 3. LEISTUNGSUMFANG Die A1 Telekom Austria bietet ihren Kunden für die unten angeführten Übertragungswege verschiedene Service - Klassen, unter Berücksichtigung der für diesen Übertragungsweg geltenden Leistungsbeschreibungen. 3.1. Vom Kunden zu wählende Service - Klassen für Übertragungswege gemäß den angeführten Leistungsbeschreibungen (LB) Übertragungs weg analoge Leitung N x 64 kbit/s Service - Klassen Business, Business Plus Business, Business Plus Leistungsbeschreibungen (LB) für Analoger Übertragungsweg - N x 64 k 2 Mbit/s Business, Business Plus 34 Mbit/s Business, Business Plus 155 Mbit/s Business, Business Plus Störungsrelevantes Ereignis Aktiv / 3.2. Mittlere Verfügbarkeit pro Beobachtungszeitraum Service Klassen: Business, Business Plus - Verfügbarkeit gemäß den LB des jeweiligen betroffenen Übertragungsweges Service Klassen: 99,9 % 3.3. Reaktionszeit und Entstörzeit Service - Klassen Reaktionszeit Entstörzeit Business, Professional 120 Min. 8 Stunden Business Plus, 60 Min. 5 Stunden 3.4. Service-Klassen: Entstörzeitraum und Wartungsfenster Service Klassen Entstörzeitraum Wartungsfenster Business Mo Fr werktags; 8 00 20 00 Uhr und Sa werktags; 8 00 Mo Fr; 22 00 4 00 Uhr Sa + So; 0 00 24 00 Uhr Seite 4

17 00 Uhr Business Plus Mo So; 0 00 24 00 Uhr Mo So; 22 00 4 00 Uhr Professional Mo Fr werktags; 8 00 Mo So; 22 00 4 00 Uhr 20 00 Uhr und Sa werktags; 8 00 17 00 Uhr Mo So; 0 00 24 00 Uhr Mo So; 22 00 4 00 Uhr Seite 5