Mindestlohn: Die Dokumentationspflichtenverordnung von Ministerin Nahles und weiterer Änderungsbedarf

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Transkript:

Einladung PKM Parlamentskreis Mittelstand Mindestlohn: Die Dokumentationspflichtenverordnung von Ministerin Nahles und weiterer Änderungsbedarf Sehr geehrte Damen und Herren, Christian Frhr. von Stetten MdB Vorsitzender Dr. Philipp Birkenmaier Geschäftsführer Platz der Republik 1 11011 Berlin T 030. 227-52316 F 030. 227-56203 pkm@cducsu.de www.cducsu.de seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Es vergeht seither kein Tag, an dem nicht neue Umsetzungsprobleme bekannt werden. Dabei richtet sich die vorgetragene Kritik nur selten gegen die Höhe des Mindestlohns, dafür aber umso heftiger gegen die von Arbeitsministerin Andrea Nahles im Wege einer Verordnung festgelegten Einzelheiten der Dokumentationspflichten. Da mittlerweile vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales klargestellt wurde, dass alle sog. Mini-Jobs mit einer monatlichen Verdienstgrenze von bis zu 450 Euro außer denen in Privathaushalten dem Mindestlohn unterliegen, haben auch Sportvereine und gemeinnützige Organisationen Schwierigkeiten, ihren Betrieb aufrecht zu erhalten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am 27. Januar 2015 auf Initiative des Parlamentskreis Mittelstand einstimmig einen Antrag beschlossen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Dokumentationspflichten aus dem Mindestlohngesetz kurzfristig und deutlich zu reduzieren und eine zeitnahe Evaluation des gesamten Mindestlohngesetzes mit den aufgetretenen Problemfällen bis Juni 2015 vorzunehmen.

Um einen Überblick über die konkreten praktischen Probleme zu bekommen, die die Umsetzung des Mindestlohns bei den Betroffenen auslöst, lädt Sie der Parlamentskreis Mittelstand herzlich zum am Montag, 2. März 2015, von 14.00 bis 16.00 Uhr, in den Vorstandssaal der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ein. Wir freuen uns, wenn Sie uns bereits vorab bis zum 25. März 2015 per email an pkm@cducsu.de Ihre konkreten Probleme mit dem Mindestlohn schriftlich übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Christian Freiherr von Stetten MdB Vorsitzender Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Programm Mindestlohn: Die Dokumentationspflichtenverordnung von Ministerin Nahles und weiterer Änderungsbedarf Montag, 2. März 2015, von 14.00 bis 16.00 Uhr, Vorstandssaal der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Raum 3N008 Reichstagsgebäude, Berlin 14.00 Uhr Begrüßung Christian Freiherr von Stetten MdB Vorsitzender Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU- Fraktion im Deutschen Bundestag 14.10 Uhr Gespräch mit Verbänden und Unternehmen Gesprächs- Julia Klöckner MdL partner Stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU-Deutschlands, Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz Dr. Reinhard Göhner Hauptgeschäftsführer der BDA, Mitglied der Mindestlohnkommission Karl Schiewerling MdB Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Max Straubinger MdB Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Moderation Christian Freiherr von Stetten MdB 15.50 Uhr Schlusswort Dr. h.c. Hans Michelbach MdB Erster stellvertretender Vorsitzender Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Organisatorische Hinweise 1. Wir bitten um Anmeldung mit dem beiliegenden Antwortbogen bis zum 25. Februar 2015. Aus Sicherheitsgründen ist die Angabe Ihres Geburtsdatums bei der Anmeldung unbedingt erforderlich. Bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung nicht mehr möglich. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung keine zusätzliche Bestätigung. 2. Bei Fragen zur Anmeldung: Tobias Thiel, der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, T +49-30-227-52389. 3. Einlass ab 13.30 Uhr. Halten Sie am Eingang bitte die Einladung und Ihren Personalausweis bereit und planen Sie im Hinblick auf die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ausreichend Zeit ein. 4. Veranstaltungsort: Reichstagsgebäude, Vorstandssaal der CDU/CSU- Fraktion im Deutschen Bundestag, Fraktionsebene, Raum 3N008, Deutscher Bundestag, Berlin, Zugang über Eingang West des Reichstagsgebäudes. 5. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen: S-/U-Bahn bis Friedrichstraße (auch DB-Regionalverkehr), S-Bahn bis Hauptbahnhof (auch DB-Regionalverkehr), S-Bahn bis Brandenburger Tor sowie Buslinien 100 und M85 (Haltestelle Reichstag) oder TXL (Haltestelle Marschallbrücke).

Anmeldung (bitte bis zum 25. Februar 2015) Fax: +49-30-227-56203 Mindestlohn: Die Dokumentationspflichtenverordnung von Ministerin Nahles und weiterer Änderungsbedarf Montag, 2. März 2015, von 14.00 bis 16.00 Uhr in Berlin Ich nehme teil: Name*, Vorname* Geburtsdatum (aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich, falls kein Hausausweis vorhanden ist) Institution/Redaktion* Straße, PLZ, Ort* Telefon, E-Mail * (wenn Sie zukünftig die Einladungen per Mail erhalten möchten) *Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.