Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Ahnatal

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Transkript:

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Ahnatal 1. Personalgebühr Betrag /Std. 1.1 Brand- und Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 23,00 1.2.0. Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 10,00 1.2.1. Dauert ein Einsatz ohne Unterbrechung mehr als 4 Stunden, so sind die Kosten für eine den eingesetzten Feuerwehrangehörigen verabreichte einfache Erfrischung und Stärkung zu erstatten, sofern diese nicht vom Veranstalter übernommen werden. Je Feuerwehrangehörigen 4,00 1.3. Die vom Arbeitgeber eines Feuerwehrangehörigen in Rechnung gestellten Kosten für den Arbeitsausfall werden dem Verursacher in voller Höhe in Rechnung gestellt, sofern diese den Stundensatz von übersteigen. 23,00 1.4 Die Kosten für zusätzlich benötigte Einsatzkräfte von anderen Organisationen werden dem Gebührenschuldner in voller Höhe in Rechnung gestellt 2. Fahrzeuggebühren Einsatzleitwagen ELW 1 36,00 Mannschaftstransportfahrzeug MTF 32,00 Gerätewagen-Logistik GW-L 70,00 Personenkraftwagen Pkw 30,00 Löschgruppenfahrzeuge LF 8/6 110,00 LF 10/6 130,00 LF 16 TS 130,00 Tanklöschfahrzeuge TLF 16/25 150,00 Schlauchwagen SW 70,00 2.1 Die Kosten für zusätzlich benötigte Fahrzeuge und Anhänger von anderen Organisationen werden dem Gebührenschuldner in voller Höhe in Rechnung gestellt. 3. Gebühren für Anhänger und Geräte 3.1. Anhänger Mehrzweckanhänger 35,00 Ölschaden-Anhänger 35,00 Löschpulveranhänger P 250 35,00

3.2. Rettungsgeräte Betrag / Std. Tragkraftspritze TS 8/8 21,00 Tragkraftspritze TS 16/8 24,00 Motorkettensäge 14,00 Stromerzeuger 5,0 KVA 24,00 Stromerzeuger 8,0 KVA 39,00 Stromerzeuger 11,0 KVA 45,00 Kabeltrommel 50 m 5,00 Elektrohammer 14,00 Mehrzweckzug 16 kn 19,00 Mehrzweckzug 32 kn 35,00 Überdruckbelüftungsgerät 54,00 Öl-Wasser-Sauger 14,00 Trennschleifer 14,00 Handscheinwerfer 9,00 Auffangbehälter bis 100 l 11,00 bis 500 l 14,00 bis 5.000 l 21,00 Hydraulik-Aggregat, elektrisch 25,00 Schneidgerät S 90 35,00 Spreizer SP 30 35,00 Rettungszylinder (alle Größen) 35,00 Hebekissensatz (0,5 bar) 25,00 Gerätesatz Absturzsicherung 14,00 Hydraulische Winden (alle Größen) 10,00 Korbtrage, Schaufeltrage 10,00 Ölsperre je 10 m 54,00 2 3.3. Geräte zur Wasserrettung Mehrzweck-Boot 35,00 3.4. Geräte zum Umweltschutz Chemikalienbeständige Armaturen (je Stück) 10,00 Chemikalienbeständiges bzw. nichtfunkenreißendes 7,50 Werkzeug (je Stück) Handmembranpumpe, chemikalienbeständig 10,00 Gefahrstoffmess-System (CMS) 25,00 Dosisleistungs-mess-, und Warn-System 15,00 Dichtkissen-Satz 25,00 Auffangbehälter bis 100 l, chemikalienbeständig Auffangbehälter bis 500 l, chemikalienbeständig 3.5. Pumpen Elektrotauchpumpe TP 4/l 55,00 Ex-Flüssigkeitssauger 29,00 Wasserstrahlpumpe 14,00 Tiefensauger 27,50 Turbinen-Tauchpumpe 27,50 Handmembranpumpe 20,00

3.6. Strahlrohre Betrag /Tag Strahlrohr allgemein (D-, C-, B- Mehrzweckstrahlrohr) 6,00 Schaum-Strahlrohr 15,00 Hohlstrahlrohr 15,00 3.7. Schläuche D-Druckschlauch 8,00 C-Druckschlauch 13,00 B-Druckschlauch 15,00 A-Druckschlauch 17,00 A-Saugschlauch 10,00 Hochdruckschlauch 30 m 23,00 Hochdruckschlauch 50 m 30,00 Die Ausleihgebühr für Druck- und Saugschläuche erhöht sich um die jeweilige Gebühr für das Prüfen, Waschen und Trocknen je Schlauch. Prüfen, Waschen und Trocknen 13,00 Vulkanisieren 15,00 Ein-/Fortbinden von D-Kupplung 8,00 C-Kupplung 9,00 B-Kupplung 11,00 A-Kupplung 15,00 Kosten einer externen Schlauchwerkstatt werden in voller Höhe an den Verursacher weiterberechnet. 3 3.8 Die Kosten für zusätzlich benötigte Geräte von anderen Organisationen werden dem Gebührenschuldner in voller Höhe in Rechnung gestellt. 4. Wasserführende Armaturen Betrag /Tag Standrohr mit Schlüssel 13,00 Verteiler 13,00 Wasserring-Monitor 15,00 sonst. wasserf. Armaturen je Stück 10,00 4.1. Löschgeräte Feuerlöscher 10,00 Kübelspritze 8,00 Löschdecke 8,00 Bei Neufüllung eines Feuerlöschers wird der tatsächlich entstandenen Kostenaufwand in Rechnung gestellt. Die Löschpulverentsorgung wird nach Zeitaufwand und tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. 4.2. Leitern 1 Steckleiterteil 5,00 3-teilige Schiebeleiter 24,00 Klappleiter 7,00 Hakenleiter 8,00 Mehrzweckleiter 20,00

4 Betrag /Tag 4.3. Übungspuppen Erwachsener (ca. 65 kg) 25,00 Kind (ca. 23 kg) 20,00 Baby 10,00 4.4. Sonstige Geräte Die Gebühr richtet sich nach den aufgeführten Stundensätzen einschl. Wiederbeschaffungskosten. Nicht aufgeführte Geräte werden nach Aufwand und Zeit berechnet. 4.5. Reparaturen Die Gebühren werden nach Arbeitsaufwand und Arbeitszeit berechnet. Ersatzteilkosten werden zum Tagespreis des Leistungsnehmers berechnet. 5. Atemschutz Die Gebühren für den Einsatz der Atemschutzgeräte werden nach der Gebührenordnung der feuerwehrtechnischen Werkstätten berechnet. Im Einsatz gebrauchte Gerätschaften werden nach Reinigungs- und Wartungsaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden zum Tagespreis dem Leistungsnehmer in Rechnung gestellt. 5.1. Reinigen und Desinfizieren Betrag /Stck. Atemschutzgerät 10,00 Atemschutzmaske 8,00 Lungenautomat 8,00 5.2. Füllen/Prüfen von Flaschen/Geräten Das Füllen und Prüfen von Flaschen und Geräten wird nach Aufwand der jeweils beauftragten Werkstatt berechnet. 5.3 6. Prüfen Leihgebühr für Austauschgeräte während Reparatur-Arbeiten Die Gebühr wird nach tatsächlichem Kostenaufwand erhoben. 6.1 Reinigen und Prüfen der pers. Ausrüstung Für die Reinigung und Prüfung im Einsatz gebrauchter pers. Ausstattungsgegenstände, Geräte und Fahrzeuge wird der tatsächliche Aufwand sowie Kosten von Fremdwerkstätten berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden zum Tagespreis dem Leistungsnehmer in Rechnung gestellt.

5 7. Gebühren für besondere Leistungen Besondere Leistungen, die in besonderen Notlagen durch die Feuerwehr der Gemeinde Ahnatal erbracht werden, wie z. B. Insekteneinsätze Türöffnung Eigentumssicherung Reinigung von Verkehrsflächen werden Gebühren gemäß dieser Gebührenordnung und nach tatsächlichem Aufwand berechnet 8. Alarmierung Gebühren für Missbräuchliche Alarmierung und Fehlalarmierung aus vorsätzlichen und fahrlässigen Gründen werden nach ausgerückten Fahrzeugen und Zeit-, Material- und Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet. 9. Verbrauchsmaterialien Der Verbrauch von Ölbinde-, Säurebindemitteln, Mittel zur Entfernung von Insekten, Desinfektionsmittel sowie Schaummitteln wird nach den Wiederbeschaffungskosten berechnet. 10. Entsorgung Die Entsorgung von aufgenommenen Öl- und Kraftstoffen, sonstigen Chemikalien sowie von Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummitteln wird nach den tatsächlichen Kosten berechnet.