Anlage 1 zum 3 (1) der Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Lauterbach. Gebührenverzeichnis
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- Harald Reuter
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1 Anlage 1 zum 3 (1) der Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Lauterbach. Gebührenverzeichnis pro Km 1. Gebühren Personaleinsatz - Bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen je Feuerwehrangehörigen 30,00 Std. - Beim Brandsicherungsdienst je Feuerwehrangehörigen 9,00 Std. Für die Stellung von Brandsicherheitsdienst kann in Sonderfällen eine abweichende Regelung getroffen werden -Personal Hauptstützpunkt: Technischer Angestellter 33,00 Std. Arbeiter 32,00 Std. (Diese Sätze ändern sich wenn die Vergütungen angehoben werden) 2. Gebühren für den Einsatz von Fahrzeugen -Einsatzleitwagen-Kommandowagen ELW 41,00 Std. 1,00 -Vorausrüstwagen VRW 56,00 Std. 1,00 - Mannschaftstransportfahrzeug MTF 27,00 Std. 1,00 - Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 62,00 Std. 1,00 - Löschgruppenfahrzeug LF 8 96,00 Std. 1,00 - Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 112,00 Std. 1,00 - Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 146,00 Std. 1,30 - Löschgruppenfahrzeug LF 16, LF 16 TS 129,00 Std. 1,30 - Tanklöschfahrzeug 16/24 112,00 Std. 1,30 - Tanklöschfahrzeug TLF 24/48 176,00 Std. 1,30 - Drehleiter m. Korb DLK ,00 Std. 1,30 - Schlauchwagen SW ,00 Std. 1,00 - Rüstwagen RW 1 113,00 Std. 1,30 - Gerätewagen Gefahrgut GW-G 2 169,00 Std. 1,30 - Gerätewagen Atemschutz GW- AS 141,00 Std. 1,30 - Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 84,00 Std. 1,00 - Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF ,00 Std. 1,30 - Pkw Opel-Astra 41,00 Std. 1,00 Andere Fahrzeuge der Feuerwehr nach örtlichen Gegebenheiten 3. Gebühren für Anhänger (einschließlich Beladung) - Mehrzweckanhänger MZA 28,00 Std. - Löschpulveranhänger P ,00 Std. - Schlauchanhänger SA 39,00 Std. - Schaum-Wasserwerfer 39,00 Std. - Leichtschaumgenerator 39,00 Std.
2 4. Gebühren für Sondergeräte - Schmutzwasserpumpe-Mastpumpe 27,00 Std. - Tragkraftspritze TS 8/8 20,00 Std. - Tragkraftspritze TS 16/8 22,00 Std. - Motorkettensäge 11,00 Std. - Stromerzeuger 3 KVA 14,00 Std. - Stromerzeuger 5 KVA 22,00 Std. - Greifzug 16,00 Std. - Elektrohammer 11,00 Std. - Be- und Entlüftungsgerät 56,00 Std. - Handscheinwerfer 6,00 Std. - Schlauchboot mit Zubehör 45,00 Std. - Turbo-Tauchpumpe 6,00 Std. - Tauchpumpe TP 4/1 56,00 Std. - Flüssigkeits- und Staubgutsauger 28,00 Std. - Ölsaugschaufel 10,00 Std. - Trenngerät, hydr. Rettungsschere 25,00 Std. - Trenngerät, hydr. Handpumpe 14,00 Std. - Hebezug ohne Pumpe 9,00 Std. - Presseneinrichtung (hydr.) 12,00 Std. - Heber/Winden (hydr.) 6,00 Std. - Brennschneidgerät/Schweißgerät (autogen) 16,00 Std. - Hebekissen (paar) 18,00 Std. - Trennschleifer 11,00 Std. - Heuwehrgerät mit Zubehör Abrechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Best. der HBVK in Darmstadt. - Sonstige Sondergeräte (z.b. Messgeräte) Gebühr wird nach Aufwand und Zeit berechnet. Geräte und Ausrüstung, die länger als 24 Stunden (=1 Tag) ausgeliehen werden, werden pro Tag mit höchstens der 12-fachen Stundengebühr berechnet. 5. Gebühren für Atemschutzgeräte Für den Einsatz von Atemschutzgeräten werden neben der Gebührenfestsetzung nach Ziffer 2 und 3 noch folgende Sätze erhoben: - Pressluftatmer 11,00 Std. - Atemschutzmaske 9,00 Std. 6. Gebühren für Geräte und Ausrüstung - Spezialschutzanzug (Hitze/Öl/Säure) 11,00 Std. - Ölschlängel/Ölnetz (10m) 56,00 Tag - Ölsperre aus Holz pro m 2,00 Tag - Ölfass 200l 9,00 Tag - Faltbehälter l 20,00 Tag - Faltbehälter 5000 l (geschlossen) 25,00 Tag - Arbeitsstellscheinwerfer/Arbeitsl. 4,00 Std. - Arbeitsstellscheinwerfer, batteriebetrieben 6,00 Std.
3 - Handscheinwerfer/Warnleuchte 6,00 Std. - Sicherungsleuchte/Warnschild 1,00 Std. 7. Gebühren für Druckschläuche - Druckschlauch B (20m) 14,00 Tag - Druckschlauch C (15m) 11,00 Tag - Druckschlauch D (15m) 6,00 Tag - Sonderschlauch 30 m 22,00 Tag 8. Gebühren für die auf Zeit überlassenen Geräte und Ausrüstungsgegenstände 8.1 Wasserförderungsgeräte und Zubehör - Standrohr mit Schlüssel 11,00 Tag - Saugkorb/ Sammelstück/ Unterdruckventil/ Verteiler 11,00 Tag - Wasserstrahlpumpe/ Tiefsauger 20,00 Tag - Strahlrohr 6,00 Tag - sonst. wasserführende Kleinarmatur je Stk 9,00 Tag - Druckschlauch B (20m) 14,00 Tag - Druckschlauch C (15m) 11,00 Tag - Druckschlauch D (15m) 6,00 Tag 8.2 Löschgeräte - Feuerlöscher 9,00 Tag - Kübelspritze 6,00 Tag - Löschdecke 6,00 Tag - A-Saugschlauch 5,00 Tag 8.3 Rettungsgeräte - Steckleiter je Teil 4,00 Tag - Klapp- und Hakenleiter 8,00 Tag - Schiebeleiter (3-teilig) 22,00 Tag - Fang- und Arbeitsleine 3,00 Tag - Sicherheits- und Hakengurte 3,00 Tag 8.4 Sonstige Geräte - Geräte bzw. Gerätesatz je Stück Gebühr wird nach Aufwand und Zeit berechnet.
4 9. Gebühren für die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von feuerwehrtechnischen Ausrüstungen und Geräten in der feuerwehrtechnischen Werkstatt Die Gebühren für die Geräteüberprüfungen werdenje Stück erhoben. Erforderliche Ersatzteile und Materialien aller Art werden zu Tagespreisen einschl. der gezahlten Mehrwertsteuer zzgl. 15 % Aufschlag abgegeben und gesondert berechnet. Die Überprüfung der Atemschutzgeräte schließt die Reinigung und Desinfekion mit ein. Die feuertechnische Werkstatt übernimmt nicht die Überwachung der Einhaltung der Prüffristen nach den "Grundsätzen für die Prüfung der Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr" 9.1 Atemschutzgeräte - Reinigen, Desinfizieren, Prüfen, Flaschen füllen und prüfen - Atemschutzmaske 5,00 Stk. - Atemschutzgerät 17,00 Stk. - 1/2 Jahresprüfung 15,00 Stk. - 6-Jahresprüfung 23,00 Stk. - Lungenautomat 6,00 Stk. - Füllen v. Atemluftflaschen 300 bar/6 l 7,00 Stk. - Füllen von Atemluftflaschen 200 bar/4 l 5,00 Stk. - sonstige Druckluftflaschen für 1000 l Druckluft 4,00 Stk. 9.2 Atemschutzflaschen - TÜV - Prüfung ohne Instandsetzung des Flaschenventils - bis 2 l Volumen 12,00 Stk. - von 2,1 bis 3,9 l Volumen 14,00 Stk. - von 4,0 bis 6,0 l Volumen 15,00 Stk. - von 6,1 bis 8,0 l Volumen 19,00 Stk. - von 8,1 bis 10,0 l Volumen 22,00 Stk. - von 10,1 bis 12,0 l Volumen 23,00 Stk. - von 12,1 bis 14,0 l Volumen 24,00 Stk. - von 14,1 bis 16,0 l Volumen 25,00 Stk. - von 16,1 bis 20,0 l Volumen 28,00 Stk. 9.3 Schläuche - Prüfen, Waschen, Trocknen und Rollen von Schläuchen B, C, D 6,00 Stk. - Vulkanisieren B,C, D 9,00 Stk. - Einbinden/Fortbilden von Kupplungen an Druckschläuche je Hälfte - B-Kupplung 7,00 Stk. - C-Kupplung 6,00 Stk. - D-Kupplung 5,00 Stk. 9.4 Prüfen von Leitern - Schiebeleiter (3-teilig) 20,00 Stk. - Anstell- und Steckleiterteil 9,00 Stk.
5 - Haken- und Klappleiter 7,00 Stk. - Reinigen und Desinfizieren einschl. Prüfen von Vollschutzanzügen 34,00 Std. 9.5 Prüfen der pers. Ausrüstung - Sicherheits- und Hakengurte 4,00 Stk. - Fangleinen 4,00 Stk. 9.6 Prüfen von Pumpen l Nennleistung 8,00 Stk l Nennleistung 8,00 Stk l Nennleistung 11,00 Stk l Nennleistung 14,00 Stk. 10. Pauschalgebühr Missbräuchliche Alarmierung 285,00 Stk. 11. Sonstiges Die Arbeitszeit zur Instandsetzung an feuerwehrtechnischen Geräten und Ausrüstungen wird nach den im Staatsanzeiger veröffentlichten jeweiligen durchschnittlichen Personalkosten mit Arbeitsplatzkostender Hessischen Landesverwaltung berechnet, soweit diese nicht schon in der zu berechnenden Gebühr enthalten sind. Bei Beschaffung von Ersatzteilen mit einem Wert über 25,50 Euro erfolgt die Bestellung durch den Magistrat der Kreisstadt Lauterbach im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Lauterbach, Der Magistrat der Kreisstadt Lauterbach (Siegel) Vollmöller Bürgermeister
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