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1 1. Änderungssatzung vom zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Rudolstadt (Rudolstädter Feuerwehrgebührensatzung RuFeuGebS) vom Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO ) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 02. Juli 2016 (GVBl. S. 242,244), und der 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82), sowie des 48 Abs. 1 und 5 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand und Katastrophenschutzgesetz ThürBKG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2014 (GVBl. S. 159, 160), hat der Stadtrat der Stadt Rudolstadt in seiner Sitzung am 6. Oktober 2016 folgende 1. Änderungssatzung zur Rudolstädter Feuerwehrgebührensatzung beschlossen: Art. 1 Änderung des 3 Abs. 2 Satz 2 RuFeuGebS 3 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung: Als Einsatzdauer gilt die Zeit vom Verlassen des Gerätehauses, in dem die erforderlichen Geräte stationiert sind, bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach Rückkehr dorthin. Art. 2 Änderung der Anlage 1 der RuFeuGebS Kostenverzeichnis für Pflichtleistungen Das Kostenverzeichnis für Pflichtleistungen (Anlage 1 zur RuFeuGebS) wird geändert und ist in seiner neuen Fassung dieser Änderungssatzung als Anlage 1 beigefügt. Art. 3 Änderung der Anlage 2 der RuFeuGebS Gebührenverzeichnis für freiwillige Leistungen Das Gebührenverzeichnis für freiwillige Leistungen (Anlage 2 zur RuFeuGebS) wird geändert und ist in seiner neuen Fassung dieser Änderungssatzung als Anlage 2 beigefügt.

2 Art. 4 Inkrafttreten Diese 1. Änderungssatzung zur Rudolstädter Feuerwehrgebührensatzung (RuFeuGebS) vom tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Rudolstadt, den Stadt Rudolstadt Jörg Reichl Bürgermeister (Siegel)

3 Anlage 1 - zur Rudolstädter Feuerwehrgebührensatzung - RuFeuGebS vom Kostenverzeichnis für Pflichtleistungen 1. Personal Kosten je Stunde 1.1 Kamerad der Feuerwehr Rudolstadt 27,00 2. Fahrzeuge Kosten je Stunde 2.1 Tanklöschfahrzeug (TLF) 16/20, 16/24 61, Drehleiter (DL 30) 52, Löschfahrzeug (LF 8) 16, Löschfahrzeug (LF 16) 56, Kommandowagen 51, Kleinlöschfahrzeug Thüringen (KLF-Thüringen), Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) 55, Staffellöschfahrzeug (STFL 10/6) 38, Rüstwagen (RW) 71, Mannschaftstransportwagen (MTW) 11, Gerätewagen-Dekontamination (GW-Deko) 90, Gerätewagen-Gefahrgut (GWG) 121, Einsatzleitwagen (ELW1) 36, Tragkraftspritzenanhänger (TSA mit TS 8/8) 53, Schaumbildneranhänger (SBA) 20, Pulverlöschanhänger (PG 210) 30, Schlauchtransportanhänger (STA) 25, Hochwasserschutzboot inkl. Spezialanhänger 23,00 3. Materialkosten Die Materialkosten für verbrauchtes Material wie z. B. Schaummittel, Löschpulver, Ölbindemittel usw. werden in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten zzgl. eines Gemeinkostenzuschlages in Höhe von 10 v. H. berechnet. 4. Entsorgungskosten Für die Entsorgung werden die tatsächlich angefallenen Entsorgungskosten zzgl. eines Gemeinkostenzuschlags in Höhe von 10 v. H. berechnet. Rudolstadt, den Stadt Rudolstadt Jörg Reichl Bürgermeister (Siegel)

4 Anlage 2 - zur Rudolstädter Feuerwehrgebührensatzung - RuFeuGebS vom Gebührenverzeichnis für freiwillige Leistungen 5. Personal Gebühr je Stunde 5.1 Kamerad der Feuerwehr Rudolstadt 35, Sicherheitswachen 14,00 6. Fahrzeuge Gebühr je Stunde 6.1 Tanklöschfahrzeug (TLF) 16/20, 16/24 190, Drehleiter (DL 30) 790, Löschfahrzeug (LF 8) 245, Löschfahrzeug (LF 16) 210, Kommandowagen 72, Kleinlöschfahrzeug Thüringen (KLF Thüringen), Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF W) 125, Staffellöschfahrzeug (STFL 10/6) 225, Rüstwagen (RW) 405, Mannschaftstransportwagen (MTW) 45, Gerätewagen Dekontamination (GW Deko) 505, Gerätewagen Gefahrgut (GWG) 950, Einsatzleitwagen Gefahrgut (ELW1) 195, Tragkraftspritzenanhänger (TSA mit TS 8/8) 158, Schaumbildneranhänger (SBA) 67, Pulverlöschanhänger (PG 210) 113, Schlauchtransportanhänger (STA) 82, Hochwasserschutzboot inklusive Spezialanhänger 46,00 7. Geräte Gebühr je Stunde 7.1 Motorsäge 15, Tragkraftspritze (TS 8/8) 43, Pressluftatmer 26, Tauchpumpe 20, Schmutzwasserpumpe 43, Schlauchboot 65,00 8. sonstiges Gebühr je Stunde 8.1 Türöffnung 295, Tragehilfe 295,00 9. Material Die Materialkosten für verbrauchtes Material wie z.b. Schaummittel, Löschpulver, Ölbindemittel usw. werden in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten zzgl. eines Gemeinkostenzuschlages in Höhe von 10 v. H. berechnet. 9.1 Entsorgung Für die Entsorgung werden die tatsächlich angefallenen Entsorgungskosten zzgl. eines Gemeinkostenzuschlags in Höhe von 10 v. H. berechnet.

5 10. Technische Leistungen 10.1 Atemschutz Gebühr je Stück Arbeitswert (AW) entspricht 15 min Atemschutzgeräte prüfen 13, Atemschutzgeräte reinigen 5, Atemschutzgeräte 200 bar und 300 bar komplettieren 3, Atemschutzgeräte reparieren: Reparatur erfolgt bei Bedarf und bei Überprüfungen nach Aufwand in Arbeitswerten (AW); 1 AW = 15 min 8, Füllen von Atemluftflaschen 200 bar bis 4 Liter 4, Füllen von Atemluftflaschen 300 bar bis 7 Liter 5, Füllen von Tauchflaschen 200 bar bis 7 Liter 5, Füllen von Tauchflaschen 200 bar 7-15 Liter 5, Nachfüllen von Atemluftflaschen von 170 bar auf 200 bar 2, Nachfüllen von Atemluftflaschen von 270 bar auf 300 bar 2, Prüfen, Reinigen, Desinfizieren eines Atemanschlusses 10, Reparaturprüfung von Atemschutzmasken 5, Reparatur von Atemschutzmasken erfolgt nach Arbeitswerten zzgl. Material; 1 AW = 15 min 8, Prüfung eines Lungenautomaten 5, Jahres-Revision eines Lungenautomaten 14, Jahres-Revision eines Lungenautomaten 19, Reparatur eines Lungenautomaten erfolgt nach Arbeitswerten zzgl. Material; 1 AW = 15 min 8, Prüfung von CSA 12, Handreinigung von CSA erfolgt nach Arbeitswerten; 1 AW = 15 min 8, maschinelle Reinigung und Trocknung von CSA 30, Reparatur eines CSA erfolgt nach Arbeitswerten zzgl. Material; 1 AW = 15 min 8, Feuerwehrbekleidung Gebühr je Stück reinigen, imprägnieren und trocknen Überjacken und Überhosen 6, Einsatzbekleidung aus Baumwolle, Jugendfeuerwehrkleidung o. vergleichbar 5, Baumwollbekleidung (Strickjacken etc.) ohne Imprägnierung 4, Handschuhe 2, Wolldecken 3, Flammschutzhauben 2, T-Shirt (FFW), Warnwesten etc. 2, Schlauchpflege Gebühr je Stück Reinigen, Prüfen und Trocknen von Druckschläuchen A bis 20 m je Stück 15,00

6 Reinigen, Prüfen und Trocknen von Druckschläuchen B und C bis 20 m je Stück 6, Reinigen, Prüfen und Trocknen von Druckschläuchen B und C bis 30 m je Stück 8, Prüfen von Saugschläuchen 8, Reinigen und Trocknen von Saugschläuchen nach Arbeitswerten; 1 AW = 15 min 11, A-Kupplung einbinden 9, B-Kupplung einbinden 5, C-Kupplung einbinden 4, D-Kupplung einbinden 4, Prüfung wasserführender Armaturen Gebühr je Stück Standrohr 2B prüfen 4, Strahlrohr prüfen 3, Verteiler B-CBC prüfen 6, Verteiler 2B-CBC prüfen 7, Saugkorb prüfen 6, Stützkrümmer prüfen 4, Übergangsstück A-B, B-C, C-D prüfen 4, Leitern Gebühr je Stück Steckleiter prüfen 2-teilig 12, Steckleiter prüfen 4-teilig 23, Multifunktionsleiter prüfen 30, Schiebeleiter prüfen 3-teilig 30, Hakenleitern prüfen 12, Klappleitern prüfen 9, sonstiges Gebühr je Stück Programmierung Funkmeldeempfänger 7, Reinigung Funkmeldeempfänger 6, Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte je Arbeitswert; 1 AW = 15 min 8, Leihgeräte werden nur während Reparaturaufträgen ausgegeben. Die Gebühr beträgt mindestens die Hälfte der entsprechenden Prüfungs- und Reinigungsgebühr. 11. Materialkosten Materialkosten werden in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten zzgl. eines Gemeinkostenzuschlags in Höhe von 10 v. H. berechnet. Rudolstadt, den Stadt Rudolstadt Jörg Reichl Bürgermeister (Siegel)

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