Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren
|
|
- Alexa Sternberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Haiger Nr. 1. Personalgebühren (Gebühr je 15 Minuten) 1.1 Brand und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 6, Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 3, Dauert ein Einsatz ohne Unterbrechung länger als vier Stunden, so sind die Auslagen für die Verpflegung der eingesetzten Feuerwehrangehörigen zu erstatten. 2. Fahrzeuggebühren (Gebühr je 15 Minuten) 2.1 Einsatzleitwagen Einsatzleitwagen ELW 1 12,00 Kommandowagen KdoW 9, Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF W 13,00 TSF 5, Löschgruppenfahrzeuge LF 8/6 25,00 LF 10/6 20,00 LF 16/12 37, Tanklöschfahrzeuge TLF 16/25 29,00 TLF 24/50 37, Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF 20/16 45,00 1
2 2.6 Hubrettungsfahrzeuge DLA (K) , Gerätewagen Gerätewagen Gefahrgut GW G 2 5,50 Gerätewagen Logistik GW L 14,00 Gerätewagen Mehrzweck 5, Sonstige Fahrzeuge Mannschaftstransportfahrzeug MTF 10,00 Wechselladerfahrzeug WLF 1 (ohne Abrollbehälter) 24,00 Vorausrüstwagen VRW 8,00 3. Einsatzbedingtes Prüfen und Reinigen (pro Stück) 3.1 Reinigen und prüfen der persönlichen Ausrüstung Die Reinigung und Prüfung im Einsatz verwendeter persönlicher Ausstattungsgegenstände wird nach dem Reinigungs und Prüfaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren und Auslagenschuldner in Rechnung gestellt. 3.2 Reinigen, desinfizieren und prüfen im Bereich Atemschutz Atemschutzgeräte und Lungenautomaten Funktionsprüfung einschließlich Halb Jahresprüfung inklusive Verbrauchsmaterial wie Desinfektionsmittel, Prüfplakette, PE Beutel (ohne Ersatz / Austauschteile*). 47,00 Funktionsprüfung einschließlich Sechs Jahresprüfung inklusive Verbrauchsmaterial wie Desinfektionsmittel, Prüfplakette, PE Beutel (ohne Ersatz / Austauschteile*). 68,00
3 3.2.2 Atemschutzmasken (ohne Ersatz / Austauschteile*). 23, Lungenautomaten (ohne Ersatz / Austauschteile*). 23, bar 4 Liter 6, bar 6 Liter 6, bar 6,8 Liter Composite 6, Chemikalienanzüge (ohne Ersatz / Austauschteile*). 63, Fluchthauben Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft mit kompletter Reinigung und Desinfektion, Sichtprüfung inklusive Verbrauchsmaterial wie Desinfektionsmittel, Prüfplakette, PE Beutel (ohne Ersatz / Austauschteile*). 16,50
4 3.6 Absturzsicherung Komplette Reinigung, Sicht und Funktionsprüfung 42, Reinigung und Prüfung von Schläuchen Die Kosten für die Reinigung und Prüfung im Einsatz verwendeter Schläuche werden nach dem Reinigungs und Prüfaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren und Auslagenschuldner in Rechnung gestellt. 3.8 Prüfung sonstiger Gerätschaften und Einrichtungen Die Prüfung sonstiger Gerätschaften und Einrichtungen wird nach dem Zeitaufwand des eingesetzten Personals berechnet. 4. Kosten für den Einsatz von Fremdpersonal und gerätschaften, Ölbinde, Säurebinde und Schaummitteln, Entsorgung und Auslagen Für die entstandenen Aufwendungen, wie etwa den Einsatz von Personal oder Gerätschaften Dritter, werden die der Stadt in Rechnung gestellten Beträge nach Maßgabe des 4 Abs. 1 der Satzung berechnet. 5. Gebühren für besondere Leistungen 5.1 Fehlalarm Brandmeldeanlage (Pauschalgebühr) 600,00 6. Missbräuchliche Alarmierung Gebühren für die missbräuchliche Alarmierung im Sinne des 2 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 5 der Satzung werden nach ausgerückten Fahrzeugen sowie Zeit, Material und Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet.
5 7. Gebühren in sonstigen Fällen Für sonstige, nicht in der Gebührensatzung aufgeführte Leistungen, werden die Gebühren nach ausgerückten Fahrzeugen und dem tatsächlichen Zeit, Material und Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet. * Erforderliche Ersatzbeschaffungen (z.b. Ersatzteile oder Austauschteile) werden dem Gebühren und Auslagenschuldner in Rechnung gestellt.
Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1)
Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1) Beschluss des Gemeinderats vom 25.02.2015 Für Leistungen der Feuerwehr werden folgende
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung)
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 36 des Feuerwehrgesetzes
MehrVom 13. März 2000 Geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 und 7. Mai 2013
2.1.2 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Schwandorf (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung der Stadt Schwandorf FwKS) 1 Vom 13. März 2000 Geändert
MehrR I C H T L I N I E. über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Eberbach vom 28.10.2010
R I C H T L I N I E über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Eberbach vom 28.10.2010 Aufgrund von 2 i. V. m. 34 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) in der Fassung vom 02.03.2010
MehrSatzung über den Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Sindelfingen
Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr Sindelfingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 und 26 und 34 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg
MehrS a t z u n g. 1 Kostenersatz
S a t z u n g über die Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Kreisstadt St. Wendel nach 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lindau (B) vom 08.
Lindau (B) Nr.III/15/2. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lindau (B) vom 08. Dezember 1999 * Geändert durch: Erste Änderungssatzung
Mehrin der Fassung vom 26. April 2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 26. April 2012
Seite 1 von 9 S A T Z U N G über den Kostenersatz und Gebührenerhebung für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Peine () in der Fassung vom 26. April 2001, zuletzt geändert durch
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in Neu-Ulm
7/11 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in Neu-Ulm Die Stadt Neu-Ulm erlässt aufgrund des Art. 28 Abs.4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
MehrGemeinde Deißlingen Landkreis Rottweil
Gemeinde Deißlingen Landkreis Rottweil Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Deißlingen vom 09.04.2014 - Feuerwehrkostenersatz-Satzung (FwKS) Aufgrund von 4
MehrSatzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elsteraue und Erhebung von Kostenersatz
1 Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elsteraue und Erhebung von Kostenersatz Auf Grund der 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA))
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Wuppertal und Hilfe leistender Feuerwehren vom 16.12.2008
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Wuppertal und Hilfe leistender Feuerwehren vom 16.12.2008 Aufgrund der 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen
Mehrvom 14.12.2012 Geltungsbereich
Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Penig und für Leistungen im vorbeugenden Brandschutz vom
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Kostenpflichtige Leistungen. 3 Kostenschuldner. 4 Berechnung des Kostenersatzes
Gemeinde Zaberfeld Landkreis Heilbronn Kostenerstattungsordnung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Zaberfeld Aufgrund der 27 und 36 des Feuerwehrgesetzes (FWG) Baden-Württemberg hat der
Mehr1 Gebührenpflichtige Leistungen
Satzung über die Heranziehung zum Kostenersatz für gesetzliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schiffweiler in der Fassung der 1. Änderungssatzung Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün vom 01.01.
1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün vom 01.01.2015 Die Gemeinde Geroldsgrün erlässt auf Grund des Art.
MehrHaushaltssatzung. für das Jahr 2013 der Stadt Speyer vom 03.07.2013
01.001 Haushaltssatzung für das Jahr 2013 der Stadt Speyer vom 03.07.2013 Der Stadtrat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils
MehrHaushaltssatzung. für das Jahr 2014 der Stadt Speyer vom
Haushaltssatzung für das Jahr 2014 der Stadt Speyer vom Der Stadtrat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung
MehrSatzung. 1 Begriffsbestimmungen
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Radeberg ( Kostensatzung ) Der Stadtrat der Stadt Radeberg hat am 29.03.2006 auf Grund von 1.
MehrStadt Haiger Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe Stand: 27. März 2013
Stadt Haiger Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe Stand: 27. März 2013-1 - Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger Seite Inhaltsverzeichnis 2 Abkürzungsverzeichnis
MehrSatzung. Über die Erhebung von Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Barleben (Feuerwehrkostenersatzsatzung -FwKs -)
Satzung Über die Erhebung von Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Barleben (Feuerwehrkostenersatzsatzung -FwKs -) Auf der Grundlage des 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt
Mehr1 Leistungen der Feuerwehr
Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Kierspe bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12.05.2010 Der Rat der Stadt Kierspe hat auf Grund
MehrKostenersatzpflicht. (1) Für die in 2 FwG genannten Leistungen der Feuerwehr wird Kostenersatz erhoben.
K o s t e n r e g e l u n g für die Inanspruchnahme von Leistungen, Fahrzeugen und Geräten der Freiwilligen Feuerwehr Wertheim (Feuerwehrgebührensatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrSATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN GEMEINDLICHER FEUERWEHREN
SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN Der erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs- und Kostenersatz (1) Die Gemeinde erhebt im Rahmen
MehrSatzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach Fassung vom 29.10.2001
Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach Fassung vom 29.10.2001 Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen
MehrKostenverzeichnis für Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen
Kostenverzeichnis für Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen FeuerwehrkostenersatzS Die Kosten setzen sich aus den Personalkosten und den Sachaufwendungen zusammen. Die Kosten werden vom Zeitpunkt
Mehr1 Allgemeines. 2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr. (1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ilsede außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund
MehrSatzung über den Kostenersatz und Entgelte und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Willebadessen vom 17.12.2010
Stadt Willebadessen Satzung über den Kostenersatz und Entgelte und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Willebadessen vom 17.12.2010 Der Rat der Stadt Willebadessen hat aufgrund der 7 und 41
MehrFunkrufnamenplan für die nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Baden-Württemberg
Funkrufnamenplan für die nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Baden-Württemberg Erlass 5-0268.7/1 vom 30.11.1992 Anlagen 4 Allgemeines Dieser Funkrufnamenplan ersetzt
MehrSatzung der Gemeinde Jahrsdorf über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Jahrsdorf
Satzung der Gemeinde Jahrsdorf über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Jahrsdorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) sowie
Mehrin der Fassung der 1. Änderung vom 19.12.2003
Seite 1 Entgeltordnung der Stadt Bielefeld für und die Erbringung vom 10.12.1998 in der Fassung der 1. Änderung vom 19.12.2003 Aufgrund der 8 Abs. 2, 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für
MehrBayerischer Gemeindetag Bayerischer Städtetag LandesFeuerwehrVerband Bayern e.v. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Bayerischer Gemeindetag Bayerischer Städtetag LandesFeuerwehrVerband Bayern e.v. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband An die Städte, Märkte und Gemeinden im Bayerischen Gemeindetag und im Bayerischen
MehrEINSATZSTATISTIK + STÄRKE 2008 STICHTAG: 01.01.2008
Die Feuerwehren Bayerns im Zahlenspiegel EINSATZSTATISTIK + STÄRKE 2008 STICHTAG: 01.01.2008 Zahlen Daten Fakten Bayerisches Staatsministerium des Innern, Sachgebiet ID2- alle Rechte vorbehalten. Falls
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung in Sachsen-Anhalt (Zuwr-BS)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung in Sachsen-Anhalt (Zuwr-BS) RdErl. des MI vom 6.12.2001-25.2-04011-3 Bezug: RdErl. des MI
MehrGebührensatzung zur Regelung des Kostenersatzes und der Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tramm
Gebührensatzung zur Regelung des Kostenersatzes und der Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tramm Zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ditzingen
AZ 130.51 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ditzingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. - 36 des Feuerwehrgesetzes
MehrSatzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr
Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), des 38 Abs. 1 und 3 des Thüringer Gesetzes über
MehrAbteilung Weinsberg. Abteilung Grantschen. Abteilung Gellmersbach. Abteilung Wimmental
Abteilung Weinsberg Abteilung Gellmersbach Abteilung Grantschen Abteilung Wimmental 1. FAKTEN... 3 1.1. ABTEILUNGEN... 3 1.2. AUFNAHMEN... 3 1.3. ÜBERNAHME AUS DER JUGENDFEUERWEHR... 3 1.4. ÜBERTRITTE
MehrGebührenordnung der Stadt Furtwangen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Furtwangen vom 26. November 1996
STADT FURTWANGEN IM SCHWARZWALD Stadtverwaltung Gebührenordnung der Stadt Furtwangen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Furtwangen vom 26. November 1996 Aufgrund 36 des Feuerwehrgesetzes
MehrAmtsblatt Stadt Halberstadt
Inhalt Amtsblatt Stadt Halberstadt 1. 3. Neufassung der Hauptsatzung Jahrgang 14 Halberstadt, den 12.12.2013 Nummer 18 / 2013 Inhalt Termine der regulären Sitzungen der Ortschaftsräte, der Ausschüsse und
MehrSatzung der Gemeinde Groß Vollstedt über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr
Satzung der Gemeinde Groß Vollstedt über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Inhalt: Satzung vom 7.12.2004, veröffentlicht im Bekanntmachungsblatt Nr. 50 vom 11.12.2004
MehrAufgaben und Leistungen des LFV Bayern
Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern Alfons Weinzierl, Vorsitzender Uwe Peetz, Geschäftsführer Stand 12.06.2012 Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 1 Aufbau des LFV Bayern
MehrSATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON KOSTEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR DER GEMEINDE LINDEWERRA
SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON KOSTEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR DER GEMEINDE LINDEWERRA Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVB1.
Mehr02-2014. Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, dürfen Sie uns gerne (über die Kreisbrandinspektionen oder das Landratsamt) kontaktieren.
Newsletter 02-2014 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehren, liebe Kameradinnen und Kameraden, mit der 2. Ausgabe des Newsletters 2014, möchten wir Sie über die wichtigsten Ergebnisse der
MehrArbeitshinweise - Risikoanalyse
- 1 - Arbeitshinweise - Risikoanalyse - Stand Juni 2009 - Inhaltsverzeichnis: - 2 - Seite Vorwort 3 1. Hinweise zum Muster Risikoanalyse und Brandschutzbedarf 4 2. Mindeststandard der Leistungsfähigkeit
MehrFeuerwehrfahrzeuge 8.01. Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns
Feuerwehrfahrzeuge 8.0 Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns Stand: 09/0 Inhaltsverzeichnis A. Begriffsbestimmungen.... Fahrzeugdefinitionen.... Massedefinitionen... 5 B. Einteilung nach EN 86... 6 C.
MehrGebührensatzung für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Göhren
Gebührensatzung für die Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ostseebad Göhren Präambel Auf Grund des 5 der Kommunalverfassung - KV M-V i.d.f.d.b. vom 8. Juni 2004 (GVOBL. M-V Nr. 10
Mehr2. TKZ Abk. Ortsfester Funkteilnehmer OPTA Block 4.2 00 ortsfester Funkteilnehmer FEST. 2. TKZ Abk. Funktionsbezogener Rufnamen OPTA Block 4.
Anlage 2 Festlegung der 2. Teilkennzahlen sowie der OPTA-Kurzbezeichnungen beim Rettungsdienst, den Hilfsorganisationen und dem Katastrophenschutz Ortsfeste Funkteilnehmer 2. TKZ Abk. Ortsfester Funkteilnehmer
MehrEntgeltordnung für die freiwilligen Leistungen der Feuerwehr der Stadt Iserlohn
Entgeltordnung für die freiwilligen Leistungen der Feuerwehr der Stadt Iserlohn Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 20. Dezember 2001 die nachstehende Entgeltordnung für die freiwilligen Leistungen der Feuerwehr
MehrHilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Kennzeichen: HB - 2040 Funkkennung: 42/43-1 Baujahr: 2002 - Mercedes Benz - Atego 1325 F Aufbau: - Rosenbauer Pumpenleistung: -1600 L/min bei 8 bar Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 16/16 Wassertank:
MehrSatzung (Gebührensatzung) für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gägelow Vom 20.08.2001
1 Satzung (Gebührensatzung) für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gägelow Vom 20.08.2001 Aufgrund des 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in
MehrFeuerwehrbedarfsplan Stadt Burgdorf
Feuerwehrbedarfsplan Stadt Burgdorf Inhalt Einführung und Vorbemerkung... 1 Rechtliche Grundlagen... 1 Stellung und Organisation der Feuerwehr... 2 Personalstärken... 4 Feuerwehrgerätehäuser... 5 Fahrzeuge...
MehrRückblick auf das Einsatzgeschehen der Feuerwehr Saalfeld im Jahr 2015
Rückblick auf das Einsatzgeschehen der Feuerwehr Saalfeld im Jahr 2015 Ein einsatzreiches Jahr ist zu Ende gegangen. Einen Überblick über unsere Einsätze haben wir in einem Jahresrückblick zusammengestellt.
Mehrvom 06.11.2014 Az.: ID2-0265.31-28
Anlage Richtlinie für Funkrufnamen und operativ-taktische Adressen (OPTA) der nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (npol. BOS) in Bayern vom 06.11.2014 Az.: ID2-0265.31-28
Mehrder Stadt Anklam Stadtverwaltung Anklam
Stadtverwaltung Anklam der Stadt Anklam Auf Grundlage der Kommunalverfassung Mecklenburg- V orpommem (KV M-V) vom 22. Januar 1998, des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 1. Juni 1993 und dem Gesetz über
MehrSatzung der Gemeinde Schönbek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr
Satzung der Gemeinde Schönbek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung
MehrFreiwillige Feuerwehr Goldach
Freiwillige Feuerwehr Goldach LEHRUNTERLAGE - DIE STAFFEL IM LÖSCH- UND HILFELEISTUNGSEINSATZ Kategorie Lehrunterlage für Ausbildung Zielgruppe Allgemeine Aus- und Fortbildung Version 1.0 Stand 17.1.2014
MehrU niversitä ts- und Hansestadt ~reifswald
U niversitä ts- und Hansestadt ~reifswald BS-Beschluss öffentlich 8722-40/14 8eschlussdatum: 30.04.2014 öffentlich: Ja Drucksachen-Nr.: 05/1286 Erfassungsdatum: 10.03.2014 Einbringer: Dez. 111, Amt 32
MehrAllgemeine Angaben über Eschweiler
Allgemeine Angaben über Eschweiler Lage Eschweiler liegt am Nordhang der Eifel im Übergang zur Jülicher Börde im weitläufigen Tal der Inde. - Kreis Aachen, Regierungsbezirk Köln - Einwohnerzahl ( Stand:
MehrWELCOME IN THE WORLD OF FIRE FIGHTING!
WELCOME IN THE WORLD OF FIRE FIGHTING! EUROFIRE GEBALLTE KOMPETENZ FÜR WELTWEITEN BRANDSCHUTZ! An insgesamt sechs Standorten in Europa produzieren die EUROFIRE-Marken die größte Produktrange von Brand-
MehrReferenzliste. Baumeister & Trabandt GmbH Gerätebau für Funk- und Signalanlagen, Fahrzeugausbau. Hilfsorganisationen. Sonderfahrzeuge für
Wankelstraße 12, 41352 Korschenbroich (Glehn) Tel.: 02182/8548-0 Fax: 02182/8548-48 Internet: www.but-gmbh.de Mail: info@but-gmbh.de Sonderfahrzeuge für Hilfsorganisationen 1/18 DRK Landkreis Leipzig Auto
MehrReferenzliste. Ausstattung und Umrüstung von Einsatzfahrzeugen mit DIGITALFUNK
Wankelstraße 12, 41352 Korschenbroich (Glehn) Tel.: 02182/8548-0 Fax: 02182/8548-48 Internet: www.but-gmbh.de Mail: info@but-gmbh.de Ausstattung und Umrüstung von Einsatzfahrzeugen mit DIGITALFUNK B &
MehrH A U P T S A T Z U N G. der Stadt Remagen
H A U P T S A T Z U N G der Stadt Remagen Der Stadtrat hat am 31.08.2009 aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO),
MehrS A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KOSTEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR DER GEMEINDE MARTH
1 S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KOSTEN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR DER GEMEINDE MARTH Auf Grund des 19 der Thüringer Kommunalordnung, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. 04. 1998 (GVBl.S.73),zuletzt
MehrJahresbericht 2014. Jahresbericht 2014
FREIWILLIGE FEUERWEHR STADT AMBERG Jahresbericht 2014 Jahresbericht 2014 Unser Einsatz für Ihre Sicherheit! Jahre 2 Jahresbericht 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 5 2. Einleitung 2.1 Die Stadt Amberg
MehrHaushaltsplan 2008. Band 2. Vermögenshaushalt Finanzplanung Anlagen
Haushaltsplan 28 Band 2 Vermögenshaushalt Finanzplanung Anlagen Inhaltsverzeichnis Seite I INHALTSVERZEICHNIS Vermögenshaushalt 1 Stellenplan und Stellenübersicht 136 Anlagen: Finanzplan mit Investitionsprogramm
MehrS A T Z U N G. der Gemeinde Quarnbek über die Erhebung von Gebühren
1 S A T Z U N G der Gemeinde Quarnbek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Quarnbek Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und
MehrS a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18.
S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18. Dezember 2002 Der Rat der Stadt Werther (Westf.) hat aufgrund der 7 und 41 Abs.
MehrFwDV 13/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 13/1. Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz
FwDV 13/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 13/1 Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz 1. Einleitung In dieser Vorschrift ist festgelegt, wie eine Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz zu arbeiten
MehrJahrgang 2010 Leinefelde-Worbis, den 23.12.2010 Nr. 37. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis
Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2010 Leinefelde-Worbis,
MehrFEUERWEHR BREMEN. Schaumeinsatzkonzept. Konzept zur Erzeugung von Wasser-Schaummittel-Gemischen (WSG) bei der FEUERWEHR BREMEN
FEUERWEHR BREMEN Konzept zur Erzeugung von Wasser-Schaummittel-Gemischen (WSG) bei der FEUERWEHR BREMEN Abteilung 4, sbk Zuletzt bearbeitet: 11.02.2009 Seite 1 von 39 Inhalt 1. Einleitung... 4 2 Rechtliche
Mehrder Kantonalen Gebäudeversicherung für Einsätze der Feuerwehr-Stützpunkte Die Kantonale Gebäudeversicherung Freiburg
Tarif vom 24. November 2011 der Kantonalen Gebäudeversicherung für Einsätze der Feuerwehr-Stützpunkte Die Kantonale Gebäudeversicherung Freiburg gestützt auf die Artikel 35, 35a und 35b des Gesetzes vom
MehrDer Transportbeutel auf der Seite enthält eine Fluchthaube, die eine konstante Luftversor-gung von ca. 40 lt./ Min.
Das Rescue AirPak ist ein Rettungsgerät für den Atemschutz in zweiter Phase. Ziel der Entwicklung dieses Gerätes waren: der Erhalt der Mobilität des Rettungs-Trupps sowie die flexible Einsatztaktik. Anstelle
MehrJahreshauptversammlung der Werkfeuerwehr 2008
Jahreshauptversammlung der Werkfeuerwehr 2008 Bernd Goldschmidt Kom. Leiter der Werkfeuerwehr Helmholtz Zentrum München Jahreshauptversammlung am 12.03.2009 Zum Gedenken an die verstorbenen Kameraden Besonders
MehrFeuer- und Rettungswache Florianweg 1
Arbeitsbericht 2005 Feuer- und Rettungswache Florianweg 1 Allgemeine Angaben über Eschweiler Lage Eschweiler liegt am Nordhang der Eifel im Übergang zur Jülicher Börde im weitläufigen Tal der Inde. - Kreis
MehrJahresbericht 2010 Arbeitsgruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Seite 1
Freiwillige Feuerwehr Warburg Jahresbericht 2010 Arbeitsgruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Seite 1 VORWORT 2010 das Jahr nach der sogenannten Wirtschaftskrise. Das Jahr mit Sparzwängen und düsteren
MehrS a t z u n g. über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr und die Erhebung von damit verbundenen Gebühren
Gemeinde Friedrichsholm Der Bürgermeister S a t z u n g über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr und die Erhebung von damit verbundenen Gebühren Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
MehrOPerativTaktischeAdresse
OPerativTaktischeAdresse 1 Die Richtlinie des Bundes regelt verbindlich die Umsetzung der OPerativTaktischeAdresse Opta in NRW für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Bereich der allgemeinen
MehrJahreshauptversammlung 2008
Jahreshauptversammlung 2008 Bericht des Wehrführers Bericht der Jugendfeuerwehr Diskussion Auszeichnungen, Beförderungen Schlaglichter 2007 Jahreshauptversammlung 2008 Womit haben wir uns 2007 beschäftigt?
MehrAusbildung im Dienstbezirk 3 2015
12. Der Atemschutzeinsatz Zeit: 28.11.2015 von 09:00 ca. 14:15 Uhr am Gerätehaus der FF Feucht Ziel der Ausbildung: An unserem Modultag 12 haben wir die Themen rund um den Atemschutz gestaltet. Dabei wollen
MehrBedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz der Kreisstadt Limburg a. d.
Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn Stand: 01.09.2011 Vorwort Seite 2 von 106 Die Änderung des Hessischen
MehrRdErl. des MI vom 21.6.2011 26.11-04011
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung (Zuwendungsrichtlinie Brandschutz ZuwendR BS)) RdErl. des MI vom 21.6.2011 26.11-04011 Fundstelle:
MehrGebührensatzung der Gemeinde Harrislee über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) 1 Aufgaben der Feuerwehr
Anlage zum TOP 3 Gebührensatzung der Gemeinde Harrislee über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in
MehrNÖ Feuerwehr- ausrüstungs- verordnung
NÖ Feuerwehr- ausrüstungs- verordnung Grundsätze Berücksichtigung von mehr Kriterien für die Risikoermittlung einer Gemeinde Dynamisches System für die Risikoermittlung der Gemeinden Es sollen vorhandene
MehrDie letztendliche Entscheidungsgewalt zum Vorgehen im Einsatz hat der Gruppenkommandant des jeweiligen Fahrzeuges bzw. der Einsatzleiter.
0. SER Standard-Einsatz-Regeln Standard-Einsatz-Regeln (SER) ermöglichen eine einheitliche Aus- und Fortbildung und darauf basierend eine einheitliche Vorgehensweise bei Einsätzen. Dies ist besonders dann
Mehr[Kurzbeschreibung Atemschutzfahrzeug] [Bezirk Grieskirchen] [FF Grieskirchen] ASF Grieskirchen
[Kurzbeschreibung Atemschutzfahrzeug] [Bezirk Grieskirchen] [FF Grieskirchen] ASF Grieskirchen Inhaltsverzeichnis BILDER AUßEN UND INNENANSICHT KURZBESCHREIBUNG EINSATZMÖGLICHKEITEN: TECHNISCHE DETAILS:
MehrÜbersicht über Daten und wesentliche Teile der feuerwehrtechnischen Beladung von Löschfahrzeugen
N:\Web\Beladung_Feuerwehrfahrzeug\Beladung_Feuerwehrfahrzeug.pdf Übersicht über Daten und wesentliche Teile der feuerwehrtechnischen Beladung von Löschfahrzeugen Ausgabe: März 2013 Adolf Fleck, Christian
MehrSatzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) vom 18.05.
Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) vom 18.05.2001 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
MehrFAIRPRINT LOGO NEU 2013.indd 1 20.06.13 10:20
Taktische Zeichen 2000/200 1 TLF Baden W. Tanklöschfahrzeug (Tank 1 Baden Weikersdorf) 2000l Wasser u. 200l Schaummittel C B C B Verteiler B-CBC 30 DLK Baden S. Drehleiter mit Korb, 30m (Leiter Baden Stadt)
MehrGebühren- und Kostensatzung für die Benutzung der von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe
Stadt 67.210 Chemnitz Gebühren- und Kostensatzung Inhalt 1 Gebühren- und Kostenpflicht 2 Schuldner 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren und Kosten 4 Bemessungsgrundlage 5 Andere Gebühren und Kosten
MehrSatzung der Stadt Rendsburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rendsburg
Satzung der Stadt Rendsburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rendsburg Seite 1 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der
MehrFührungsunterstützungsund Fernmeldegruppe Sössen. Burgenlandkreis. Lehrunterlage Digitalfunk
Führungsunterstützungsund Fernmeldegruppe Sössen Burgenlandkreis Lehrunterlage Digitalfunk 1 Digitalfunk - Burgenlandkreis 1. Digitalfunk Was ist neu? Künftig werden Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
MehrHonorarrichtlinien der Liechtensteinischen Wirtschaftsprüfervereinigung (WPV) vom 1. Mai 2003
Drescheweg 2 FL-9490 Vaduz Tel +423 233 29 20 Fax +423 233 29 21 info@wpv.li Inhaltsübersicht Einleitung 3 1. Allgemeine Grundlagen 3 2. Allgemeine Bestimmungen 3 3. Honoraransätze 4 4. Auslegungsfragen
Mehr65. (70.) Jahrgang Hannover, den 18. 2. 2015 Nummer 7
5324 65. (70.) Jahrgang Hannover, den 18. 2. 2015 Nummer 7 I N H A L T A. Staatskanzlei B. Ministerium für Inneres und Sport RdErl. 27. 1. 2015, Digitalfunk; Operativ-Taktische Adressen und Funkrufnamen
Mehr1. Was macht die Feuerwehr?
1. Was macht die Feuerwehr? Feuerwehr Auf dem Bild siehst du, wie vielfältig die Aufgaben der Feuerwehr sind. Schreibe mindestens drei Dinge auf, die die Feuerwehr erledigt. 2. Was passiert in der Leitstelle?
MehrFreiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kirchlengern. Jahresbericht 2013. Berichte zum Einsatzjahr der Feuerwehr. Statistik des Jahres 2013
Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kirchlengern Jahresbericht 2013 Berichte zum Einsatzjahr der Feuerwehr Statistik des Jahres 2013 Seminare und Lehrgänge Beförderungen Aktivitäten der Jugendfeuerwehr
MehrFwDV 5 FwDV 5 Feuerwehrdienstvorschrift Der Zug Löscheinsatz
Feuerwehrdienstvorschrift 5 Der im Löscheinsatz Der im Löscheinsatz In dieser Vorschrift ist festgelegt, wie ein im Löscheinsatz zu arbeiten hat. Im übrigen bestehen für den zahlreiche und vielgestaltige
MehrSprechfunkübung im TMO-Betrieb
Basis 14.5 Arbeitsblatt 1 Die nachfolgenden Fahrzeugbezeichnungen müssen durch Funkrufnamen der teilnehmenden Fahrzeuge ersetzt werden. Die Übung ist an die Anzahl der teilnehmenden Fahrzeuge anzupassen.
MehrA m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim
A m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim Nr. 18 vom 08.08.2014 Verleger: Landrat des Landkreises Kelheim Verlagsort: Kelheim Druck: Landratsamt Kelheim Verantwortlich für den Inhalt: Einsender bzw.
MehrDas Infomagazin der Freiwilligen Feuerwehr Königswinter
Das Infomagazin der Freiwilligen Feuerwehr Königswinter Ausgabe 1/2005 Totgesagte leben länger, so könnte man die erste Ausgabe von Florian 6 nach mehr als 7 Monaten kommentieren. Zunächst galt es, fi
Mehr