1 Gebührenpflicht, Gebührenfreiheit

Ähnliche Dokumente
Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr von Nieste

Gebührenordnung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Fürth Seite 1 von 5

GEBÜHRENVERZEICHNIS. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pohlheim

Gebührenverzeichnis zur Satzung. über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

G e b ü h r e n v e r z e i c h n i s s e s

Bis : Ab : 1. Personalgebühr Betrag Betrag DM/Std. EURO/Std. 1.1 Brand- u. Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 40,00 20,45

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Niddatal (FeuerwGebSatzung)

1. Personalgebühr Betrag /Std.

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Eschborn

Gebührenverzeichnis. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lohfelden Stand:

1/5.1 Seite 1. Gebührentatbestand

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dietzhölztal. 1. Personalgebühr Betrag EURO / Std.

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwillige Feuerwehr GEBÜHRENSATZUNG. 1 Gebührentatbestand

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Groß-Umstadt

Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung vom Gebührenverzeichnis. zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Hattersheim am Main

Satzung über die Gebühren

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Echzell

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Waldems im Rheingau-Taunus-Kreis

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der. Freiwilligen Feuerwehren. der Gemeinde Künzell

SATZUNG. über die Gebühren für den Einsatz. der Freiwilligen Feuerwehr

Gebührenverzeichnis. für gebührenpflichtige Einsätze der Freiw. Feuerwehren

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Heusenstamm

Amtliche Bekanntmachung

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

Gebührensatzung. für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren. der Gemeinde Villmar

SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DEN EINSATZ DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN DER STADT FRIEDRICHSDORF

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren. 1 Gebührentatbestand

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Bad Wildungen

S A T Z U N G. der Stadt Königstein im Taunus. über Gebühren. für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

S a t z u n g über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr. G e b ü h r e n s a t z u n g

ORTSRECHT DER STADT KORBACH b / Seite 1. Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Korbach

Satzung der Stadt Ilmenau über die Gebühren für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren (FFw) (Feuerwehrgebührensatzung)

SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DEN EINSATZ DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN DER STADT SCHLÜCHTERN

GEBÜHRENVERZEICHNIS ZUR FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG

KZi In der Fassung vom : 18. Dezember Zuletzt geändert am :

Feuerwehrgebührensatzung in der Fassung vom

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Schlangenbad. 1 Gebührentatbestand

für Leistungen der Feuerwehr

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Freiensteinau

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Niedernhausen

Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Riedstadt

Feuerwehrgebührensatzung

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren Seligenstadt

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Hünfelden

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Volkmarsen. Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Volkmarsen

Feuerwehrgebührensatzung

Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Bad Vilbel

SATZUNG ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR DEN EINSATZ DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN

Feuerwehrgebührensatzung

Feuerwehrgebührensatzung

Amtliche Bekanntmachung. Gemeinde Elbtal

Feuerwehrgebührensatzung. Bezeichnung Seite

Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Wetter (Hessen)

Übersicht: Seite. Ortsrecht der Stadt Karben Fachbereich 3,05 Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Feuerwehr Karben

Satzung über die Gebühren der Freiwilligen Feuerwehr der Schöfferstadt Gernsheim

Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Nauheim

Feuerwehrgebührensatzung

Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main. (Amtsblatt 2001, S. 268 ff)

Gebührenverzeichnis. zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz. der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rödermark

Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Wetzlar

Gebührenordnung für Leistungen der Feuerwehren in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Feuerwehrgebührenordnung)

Seite 1. Kosten pro gefahrenem Kilometer 1,30

Anlage 1 zum 3 (1) der Satzung über entgeltliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Kreisstadt Lauterbach. Gebührenverzeichnis

G E B Ü H R E N S A T Z U N G UND G E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Biblis

2. Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen. der öffentlichen Feuerwehren der Hansestadt Stralsund

Die Stadt informiert. Feuerwehrgebührensatzung. Flörsheimer Ortsrecht - 14

Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Karben. 1 Gebührentatbestand 2. 2 Gebührenschuldner 2-3

S A T Z U N G. 1 Kostenersatz und gebührenpflichtige Leistungen

G e b ü h r e n s a t z u n g für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ahrensburg

1. Änderung zur Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Trebur

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Saarwellingen

Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Kreisstadt Homberg (Efze) vom 15. Sept.

Feuerwehrgebührensatzung

Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hofheim am Taunus. Feuerwehrgebührensatzung

Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden

Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern

Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die 1.14 Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr

Die Große Kreisstadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende. Satzung

Diese Satzung gilt für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pirna im Sinne der 2, 3, 6, 22, 23 und 69 des SächsBRKG.

Satzung. über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neu-Isenburg

Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Käbschütztal

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. vom

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren Ilmenau (Feuerwehrgebührensatzung)

file:///e:/dreamweaver/ffw%20neu/templates/kotarif.html KOSTENTARIF

Feuerwehrgebührensatzung

30-2 Aufwendungsersatz und Gebühren der Feuerwehren Stadt Fürth

Satzung über den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Saarwellingen

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Oberschleißheim

1 Grundsatz. Die Verbandsgemeinde Asbach unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr.

Satzung über die Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Herrnhut. (Feuerwehr-Kostensatzung FWKS) I.

SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ 091 b FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN DER FEUERWEHREN DER STADT ROSENHEIM

über den Kostenersatz für Einsatzmaßnahmen und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Landau in der Pfalz

Gegenstand der Kostenerhebung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dillingen/Saar

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Berching

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren. Satzung

Vom 13. März 2000 Geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 und 7. Mai 2013

1 Gebührenpflichtige Leistungen

Transkript:

Seite 1 Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1.4.1993 (GVBl. I S. 534), der 1, 2, 9 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 17.3.1970 (GVBl. I S. 225), des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVkostG) in der Fassung vom 3.1.1995 (GVBl. I S. 2) und der 2, 6, 17 und 61 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 17.12.1998 (GVBl. I S. 530) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rüsselsheim am 31.8.2000 folgende Satzung über entgeltliche Leistungen der Feuerwehr mit der dazugehörigen Feuerwehrgebührenordnung beschlossen: 1 Gebührenpflicht, Gebührenfreiheit (1) Der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren ist bei Bränden und im Falle einer Katastrophe infolge von Naturereignissen für den Geschädigten gebührenfrei. Dies gilt nicht in den Fällen des 2 Abs. 1 Ziff. 1. Für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr werden weder Gebühren noch der Ersatz von Auslagen gefordert. (2) Im übrigen werden für den Einsatz der Feuerwehr der Stadt Rüsselsheim nach Maßgabe dieser Gebührensatzung in Verbindung mit dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis zum Ersatz der durch den Einsatz entstandenen Kosten Gebühren erhoben. 2 Gebührenschuldner (1) Ersatz der durch den Einsatz der Feuerwehr entstandenen Kosten werden verlangt 1. bei Einsatz zur Brandbekämpfung a) von der Brandstifterin oder dem Brandstifter, die oder der nicht selbst Geschädigte oder Geschädigter ist, b) von der Geschädigten oder dem Geschädigten, wenn sie oder er den Einsatz der Feuerwehr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, c) von der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter, wenn der Brand beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist,

1/5.1 Seite 2 d) von der Betreiberin oder dem Betreiber, wenn der Einsatz der Feuerwehr bei einer Anlage mit besonderem Gefahrenpotential erforderlich geworden ist, e) von der Person, die wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert, f) von den Eigentümerinnen oder Eigentümern oder Besitzerinnen oder Besitzern einer Brandmeldeanlage, wenn diese Anlage einen Fehlalarm auslöst. (2) Kostenpflicht besteht für alle übrigen Leistungen, insbesondere in Fällen der Allgemeinen Hilfe für a) die Person, deren Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat, b) die Eigentümerin oder der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder die Person, die die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, c) die Person, in deren Interesse die Leistung erbracht wurde, d) die Person, die die Feuerwehr mißbräuchlich anfordert. (3) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. 3 Berechnungsgrundlage (1) Die Höhe der Gebühren im einzelnen ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis im Anhang zu dieser Satzung. (2) Bei der Festsetzung der Gebühr wird die Zeit vom Verlassen der Feuerwache bis zur Rückkehr zugrunde gelegt. Einsätze bis zu einer Stunde werden mit einem vollen Stundensatz berechnet.

Seite 3 Bei längerer Inanspruchnahme werden für jede weitere angefangene Stunde bis zu 15 Min. keine Kosten, bis zu 30 Min. die Hälfte des Stundensatzes und über 30 Min. der volle Stundensatz berechnet. (3) Für besondere Leistungen, An- und Abfahrten sowie Fehlalarme können auch Pauschalsätze festgelegt werden. (4) Die Anzahl des einzusetzenden Personals sowie die Auswahl der Fahrzeuge und Geräte liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Feuerwehr. (5) Für die Lieferung und die Verwendung von Betriebsstoffen, Materialien und Ersatzteilen sowie für alle nicht aufgeführten, sachlichen Aufwendungen, werden neben den im Gebührentarif aufgeführten Gebühren die Selbstkosten zuzüglich 10 % Verwaltungskosten berechnet. (6) Dauert ein Einsatz ohne Unterbrechung mehr als 4 Stunden, wird ein erhöhter Stundensatz Personalkosten ab der 5. Stunde für die Verpflegung der Einsatzkräfte erhoben. 4 Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht mit dem Beginn des Einsatzes oder der Leistung und wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. (2) Mit der Bekanntgabe des Bescheides wird die Gebühr fällig und ist innerhalb von 4 Wochen zu entrichten. (3) Rückstände werden im Verwaltungszwangverfahren eingezogen.

1/5.1 Seite 4 5 Härtefälle Unabhängig von der Möglichkeit, eine Gebührenschuld gemäß 222, 227 und 261 der Abgabenordnung in Verbindung mit 4 Kommunales Abgabengesetz zu stunden, zu erlassen oder niederzuschlagen, kann bei Einsätzen der Feuerwehr, die nicht zur Brandbekämpfung erfolgen, in besonderen Härtefällen von der Erhebung einer Gebühr abgesehen oder eine Gebühr ermäßigt bzw. erlassen werden. 6 Haftung (1) Die Feuerwehr haftet nicht für Sachbeschädigungen, die sie zur Durchführung der beantragten Leistung für erforderlich halten durfte. Der Gebührenschuldner hat die Feuerwehr von Ersatzansprüchen Dritter wegen solcher Schäden freizustellen. (2) Die Feuerwehr haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die durch unsachgemäße Behandlung der in Anspruch genommenen Geräte und Ausrüstungsgegenstände durch den Gebührenschuldner verursacht worden sind. 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die vom 5.8.1988 sowie das Gebührenverzeichnis zur Feuerwehrgebührenordnung vom 22.7.1994 außer Kraft. Rüsselsheim, den 15. September 2000 DER MAGISTRAT DER STADT RÜSSELSHEIM Gieltowski Oberbürgermeister

Seite 5 Feuerwehrgebührenordnung der Stadt Rüsselsheim Gebührenverzeichnis 1. Personalgebühren DM/Std. /Std. 1.1 Brand- u. Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 80,19 41,00 1.1.1 bei Einsätzen mit einer Dauer von mehr als 4 Stunden 99,75 51,00 erhöht sich der Stundensatz ab der 5. Stunde je Einsatzkraft auf 1.2 Brandsicherheitsdienst ( 17 HBKG) je Einsatzkraft 19,56 10,00 1.2.1 zusätzlich: Verwaltungspauschale pro Veranstaltung 29,34 15,00 2. Fahrzeuggebühren DM/Std. /Std. 2.1 Löschgruppenfahrzeuge 2.1.1 Löschfahrzeug LF 8 199,50 102,00 2.1.2 Löschfahrzeug LF 8-6 230,79 118,00 2.1.3 Löschfahrzeug LF 16 260,13 133,00 2.1.4 Löschfahrzeug LF 16/12 289,46 148,00 2.1.5 Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 230,79 118,00 2.1.6 Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 350,10 179,00 2.2 Leiterfahrzeuge 2.2.1 Drehleiter DLK 23/12 398,99 204,00 2.3 Rüst- und Gerätewagen 2.3.1 Rüstwagen RW 1 219,05 112,00 2.3.2 Rüst- und Löschfahrzeug RLF 150,60 77,00 2.3.3 Gerätewagen Gefahrgut GW-G 279,68 143,00 2.3.4 Gerätewagen Lichtmast GW-L 179,94 92,00 2.3.5 Kleinalarmfahrzeug KLAF 140,82 72,00 2.4 Wechselladerfahrzeuge 2.4.1 Basisfahrzeug ohne Aufbau 179,94 92,00 2.4.2 Basisfahrzeug mit Abrollbehälter Gefahrgut 299,24 153,00 2.4.3 Basisfahrzeug mit Abrollbehälter Atemschutz 299,24 153,00 2.4.4 Basisfahrzeug mit Abrollbehälter Technische Hilfe 299,24 153,00 2.4.5 Basisfahrzeug mit Abrollbehälter Tank 299,24 153,00 2.4.6 Basisfahrzeug mit Abrollbehälter Mulde 250,35 128,00 2.4.7 Basisfahrzeug mit Abrollbehälter Pritsche/Kran 299,24 153,00 2.4.8 Basisfahrzeug mit Abrollbehälter Sonderlöschmittel 299,24 153,00 2.4.9 Basisfahrzeug mit Abrollbehälter Schlauch 299,24 153,00 ) Wird entsorgungspflichtiges Material vom Einsatzort zu dafür vorgeschriebenen Deponien/Fachfirmen verbracht, werden neben den Stundensätzen für Einsatzkräfte und Fahrzeuge die tatsächlichen Fremdkosten plus 10 % Verwaltungspauschale zusätzlich in Rechnung gestellt. 2.5 sonstige Fahrzeuge 2.5.1 Einsatzleitwagen ELW 1 80,19 41,00

1/5.1 Seite 6 2.5.2 Führungsfahrzeug 1/10 70,41 36,00 DM/Std. /Std. 2.5.3 Personenkraftwagen 1/75 50,85 26,00 2.5.4 Mannschaftstransportfahrzeug MTF 84,10 43,00 2.5.5 Schlauchwagen SG 2000 150,60 77,00 2.5.6 Lichtmastfahrzeug LiMa F 199,49 102,00 2.5.7 Stapler 39,12 20,00 2.6 Wasserfahrzeuge 2.6.1 Rettungsboot RTB 150,60 77,00 2.6.2 Mehrzweckboot MZB 250,35 128,00 2.7 Anhänger 2.7.1 Pulverlöschanhänger FwA PLA 250 74,32 38,00 2.7.2 Schaumwasserwerfer FwA SWW 74,32 38,00 2.7.3 Geräteanhänger FwA Geräte 74,32 38,00 2.7.4 Tragkraftspritzanhänger TSA 8/8 109,53 56,00 3. Gerätegebühren/Leihgebühren 3.1 Tragkraftspritzen, Spezial- und Tauchpumpen 3.1.1 Tragkraftspritze TS 8/8 60,63 31,00 3.1.2 Elektrotauchpumpe bis 800 l/min 74,32 38,00 3.1.3 Elektrotauchpumpe bis 2.800 l/min. 99,75 51,00 3.1.4 Grobsaug- oder Lenzpumpe bis ca. 200 l/min. 60,63 31,00 3.1.5 Grobsaug- oder Lenzpumpe über 200 l/min. 70,41 36,00 3.1.6 Öl- oder Ölabsaugpumpe 129,08 66,00 3.1.7 Elektrotauchpumpe TP 4/1 129,08 66,00 3.1.8 Ex-Schutztauchpumpe Ex-TP 129,08 66,00 3.1.9 Ex-Flüssigkeitssauger 74,32 38,00 3.1.10 Wasserstrahlpumpe 50,85 26.00 3.2 Elektro- und Motorwerkzeuge 3.2.1 Motorkettensäge 39,12 20,00 3.2.2 Stromerzeuger 1,5 KVA 60,63 31,00 3.2.3 Stromerzeuger 5,0 KVA 80,19 41,00 3.2.4 Stromerzeuger 8,0 KVA 99,75 51,00 3.2.5 Elektrohammer 19,56 10,00 3.2.6 Be- und Entlüftungsgerät 44,98 23,00 3.2.7 Öl/Wassersauger 25,43 13,00 3.2.8 Trennschleifer 25,43 13,00 3.2.9 Brennschneidegerät 25,43 13,00 DM/Tag /Tag 3.2.10 Handscheinwerfer 9,78 5,00 3.2.11 Mehrzweckzug 29,34 15,00 3.3 Behälter 3.3.1 Auffangbehälter bis 100 l 29,34 15,00 3.3.2 Auffangbehälter bis 500 l 60,63 31,00 3.3.3 Auffangbehälter über 500 l 89,97 46,00

Seite 7 3.3.4 Ölsperre je 100 m bzw. nach Verbrauch 50,85 26,00 DM/Tag /Tag 3.3.5 Entsorgung von Ölbindemitteln je kg 3,91 2,00 )Wird entsorgungspflichtiges Material vom Einsatzort zu dafür vorgeschriebenen Deponien/ Fachfirmen verbracht, werden neben den Stundensätzen für Einsatzkräfte und Fahrzeuge die tatsächlichen Fremdkosten plus 10 % Verwaltungspauschale zusätzlich in Rechnung gestellt. 3.4 Strahlrohre 3.4.1 Strahlrohre allgemein 19,56 10,00 3.5 Schläuche 3.5.1 D-Druckschlauch 29,34 15,00 3.5.2 C-Druckschlauch 35,20 18,00 3.5.3 B-Druckschlauch 39,11 20,00 3.5.4 A-Saugschlauch 19,56 10,00 3.5.5 Hochdruckschlauch 30 m 50,85 26,00 ) Die Ausleihgebühr für Schläuche erhöht sich um die jeweilige Gebühr für das Prüfen, Waschen und Trocknen je Schlauch. 3.6 Schlauchpflege DM/Stück /Stück 3.6.1 Prüfen, Waschen, Trocknen 19,56 10,00 3.6.2 Vulkanisieren je Schlauchpflaster je Kupplung 25,43 15,65 13,00 8,00 3.6.3 Ein-, Fortbinden von D-Kupplung 15,65 8,00 3.6.4 C-Kupplung 17,60 9,00 3.6.5 B-Kupplung 21,51 11,00 3.6.6 A-Kupplung 29,34 15,00 4. Wasserführende Armaturen DM/Tag /Tag 4.1.1 Standrohr mit Schlüssel 25,43 13,00 4.1.2 Verteiler 25,43 13,00 4.1.3 sonst. Wasserführende Armaturen, je Stück 17,60 9,00 4.2 Löschgeräte 4.2.1 Feuerlöscher 17,60 9,00 4.2.2 Kübelspritze 13,69 7,00 4.2.3 Löschdecke 13,69 7,00 4.3 Leitern 4.3.1 Steckleiterteil 29,34 15,00 4.3.2 Schiebleiter 44,98 23,00 4.3.3 Klappleiter 15,65 8,00 4.3.4 Hakenleiter 19,56 10,00 4.4 sonstige Geräte 4.4.1 Für Geräte, die nicht einzeln in der Gebührenordnung aufgelistet sind, werden der tatsächliche Aufwand und die Zeit berechnet.

1/5.1 Seite 8 4.5 Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturkosten DM/Tag /Tag 4.5.1 Die Gebühren werden nach Arbeitsaufwand und zeit berechnet. Ersatzteile werden gesondert zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. 5. Atemschutz DM/Stück /Stück 5.1 Reinigen und Desinfizieren 5.1.1 Atemschutzgerät 19,56 10,00 5.1.2 Atemschutzmaske 19,56 10,00 5.1.3 Vollschutzanzug 74,32 38,00 5.2 Füllen/Prüfen von Flaschen/Geräten 5.2.1 Lungenautomat 17,60 9,00 5.2.2 Atemschutzmaske 29,34 15,00 5.2.3 Atemschutzgerät 35,20 18,00 5.2.4 ½ Jahresprüfung 44,98 23,00 5.2.5 6 Jahresprüfung 70,41 36,00 5.2.6 Füllen von Atemluftflaschen je 100 ltr. 1,96 1,00 5.3 Atemschutzübungsanlage DM/Person /Person 5.3.1 Grundgebühr für die Benutzung Pauschale 99,75 51,00 5.3.2 Streckendurchgang/Person 11,74 6,00 5.3.3 wie 5.3.2 mit Zurverfügungstellung eines Atemschutzgerätes inkl. Maske u. anschließende Reinigung u. Füllen der Flaschen 70,41 36,00 5.4 Leihgebühr für Austauschgeräte DM/Tag /Tag 5.4.1 Atemschutzgerät (inkl. anschl. Reinigen, Desinf. u. 60,63 31,00 Prüfen) 5.4.2 Fahrzeugfunkanlage 19,56 10,00 5.4.3 Handfunksprechgerät 9,78 5,00 6. Prüfgebühren DM/Stück /Stück 6.1 Prüfen von Pumpen 6.1.1 200 l Nennleistung 25,43 13,00 6.1.2 400 l Nennleistung 33,25 17,00 6.1.2 über 400 l Nennleistung je 100 l 7,82 4,00 6.2 Prüfen von Leitern lt. UVV 6.2.1 Anstell-, Steck-, Haken- u. Klappleiter, Einreißhaken, 25,43 13,00 Trage 6.2.2 2-teilige Schiebleiter 25,43 13,00 6.2.3 3-teilige Schiebleiter 41,07 21,00

Seite 9 6.3 Prüfen von Funkgeräten DM/Stück /Stück 6.3.1 Funkgerät im 4-m-Band 39,12 20,00 6.3.2 Funkgerät im 2-m-Band 29,34 15,00 6.3.3 Funkalarmempfänger 19,56 10,00 6.3.4 Bei Reparatur von Funkgeräten wird der tatsächliche Arbeitsaufwand nach Stunden zzgl. der Selbstkosten von Ersatzteilen berechnet. 7. Pauschalgebühren für besondere Leistungen DM 7.1.1 Mißbräuchliche Alarmierung der Feuerwehr 1.001,38 512,00 7.1.2 Fehlalarm infolge Auslösung einer Brandmeldeanlage 1.001,38 512,00 7.1.3 Einfangen und Unterbringen von Tieren 199,49 102,00 7.1.4 Beseitigung/Umsetzung von Insekten 219,05 112,00