Betriebswirtschaft. Studien- und Prüfungsordnung Bachelorstudiengang. (Business Administration)

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Transkript:

PO Studien- und Prüfungsordnung Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft (Business Administration) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom 11.08.2011 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 18.02.2014 STG Kurzbezeichnung: BWB SPO-Version: 211 Nicht amtliche Lesefassung Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2 und 3 sowie Art. 66 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München folgende Satzung:

Inhalt 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung2 2 Studienziel... 2 3 Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit... 2 4 Anrechnung von außerhalb der Hochschulbereichs erworbener Kompetenzen... 3 5 Module und Prüfungen... 3 6 Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer... 3 7 Studienplan... 4 8 Grundlagen- und Orientierungsprüfungen, Vorrückungsregelungen... 4 9 Auslandsstudium... 4 10 Prüfungskommission... 4 11 Bachelorarbeit... 5 12 Bewertung von Prüfungen und Prüfungsgesamtergebnis... 5 13 Bachelorprüfungszeugnis... 5 14 Akademischer Grad... 5 15 Fachbeirat... 5 16 In-Kraft-Treten und Überleitungsbestimmungen... 5 Anlage 1... 7 Teil I: Bachelorprüfung (1. bis 3. theoretisches Studiensemester)... 7 Teil II: Bachelorprüfung (4. = praktisches Studiensemester; 5. bis 7. theoretisches Studiensemester: Schwerpunktübergreifende Module)... 8 Teil III:Bachelorprüfung / Studienschwerpunkte (5. und 7. theoretisches Studiensemester)9 Teil IV: Studienschwerpunkte: Aufbaumodule (Advanced Modules) ( 7. theoretisches Studiensemester) 10, 11... 11 Anlage 2... 13 1. Grundlagenmodule des ersten theoretischen Studiensemesters (Block I):... 13 2. Grundlagenmodule des zweiten theoretischen Studiensemesters (Block II):... 13 Anmerkungen... 14 Abkürzungen... 14 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Diese Studien- und Prüfungsordnung dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen vom 17. Oktober 2001 (BayRS 2210-4-1-4-1-WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der Hochschule München vom 29.01.2008 in deren jeweiliger Fassung. 2 Studienziel (1) Ziel des Bachelorstudiums ist es, die Studierenden durch eine auf der Vermittlung wissenschaftlicher Grundlagen beruhenden, fachlich geprägten Basisausbildung zu selbständigem Handeln in dem Berufsfeld Betriebswirtschaft zu befähigen. (2) Neben der Vermittlung betriebswirtschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Fachwissens und der Erarbeitung von Führungs- und Entscheidungskompetenzen fördert der Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft die für die berufliche Praxis wichtige Fähigkeit zur Kommunikation und kooperativen Teamarbeit. (3) Darüber hinaus sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, eigenständig für die Praxis nützliche wissenschaftliche Methoden zu entwickeln, weshalb besonderer Nachdruck auf die Integration von Projektstudien gelegt wird. (4) 1 Der Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft ist modular aufgebaut und ermöglicht der bzw. dem Studierenden eine individuelle Schwerpunktwahl. 2Das Bachelorstudium kann auch die Basis für eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung in einem sich anschließenden Masterstudium sein. 3 Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit (1) 1 Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums umfasst sieben Studiensemester einschließlich eines praktischen Studiensemesters, das als viertes Studiensemester geführt wird, und der Bachelorarbeit. 2 Nähere Einzelheiten regelt der Studienplan. (2) Der Beginn des Bachelorstudiums im ersten Semester ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester eines Studienjahres möglich. (3) Das praktische Studiensemester umfasst ein Praktikum von 18 Wochen sowie das praxisbezogene Wahlpflichtmodul Soziale Kompetenz. (4) Im fünften und sechsten theoretischen Studiensemester werden nach Maßgabe des Studienplanes folgende Studienschwerpunkte angeboten: - Bank-, Finanz- und Risikomanagement - Marketingmanagement BWB, 211 Seite 2 von 14 Nicht amtliche Lesefassung

- Human Resource Management - Logistik- und Produktionsmanagement - Rechnungswesen/Controlling - Steuern - Projektberatung und Projektmanagement. (5) 1 Jede bzw. jeder Studierende muss bis zum Ende der Vorlesungszeit des vierten Studiensemesters gegenüber dem Bereich Prüfung und Praktikum der Hochschule für angewandte Wissenschaften München schriftlich erklären, welchen der jeweils angebotenen Studienschwerpunkte sie bzw. er wählt. 2Eine Änderung dieser Wahl ist auf schriftlichen Antrag an den Bereich Prüfung und Praktikum vor Antritt der ersten Prüfung im Studienschwerpunkt einmal möglich. (6) Im siebten theoretischen Studiensemester hat jede bzw. jeder Studierende die Wahl zwischen 1. einer Fortsetzung des gewählten Studienschwerpunktes mit Erweiterungsmodulen (Extended Modules (EM), EM, siehe Teil III der Anlage 1), 2. der Belegung von Aufbaumodulen (Advanced Modules (AM)) nach Maßgabe des Studienplanes ( AM, siehe Teil IV der Anlage 1) oder 3. der Belegung von Kernmodulen (Core Modules (CM)) (= en der CM eines anderen Studienschwerpunktes, gemäß Teil III der Anlage 1) der in Absatz 4 genannten Studienschwerpunkte nach Maßgabe des Studienplanes, soweit Plätze verfügbar sind. Übersteigt die Nachfrage die Zahl der verfügbaren Plätze, so entscheidet das Los. (7) Jede bzw. jeder Studierende muss bis zum Ende der Vorlesungszeit des sechsten Studiensemesters gegenüber dem Bereich Prüfung und Praktikum der Hochschule für angewandte Wissenschaften München schriftlich und verbindlich erklären, welche der jeweils angebotenen Schwerpunkt-n des siebten Studiensemesters sie bzw. er wählt. 4 Anrechnung von außerhalb der Hochschulbereichs erworbener Kompetenzen Außerhalb des Hochschulbereiches erworbenen Kompetenzen werden nicht auf Prüfungsleistungen des Bachelorstudienganges Betriebswirtschaft angerechnet. 5 Module und Prüfungen (1) 1 Die n mit den zugehörigen Modulen, ihre Stundenzahl, die en, die Anzahl der ECTS-Kreditpunkte, die Form der Prüfungen und die Bearbeitungszeiten für das Anfertigen schriftlicher Prüfungen und die Notengewichte zur Bildung der Modulendnoten sind in der Anlage 1 zu dieser Satzung festgelegt. 2Einzelheiten regelt der Studienplan. (2) Die Module werden als Pflichtmodule, als Wahlpflichtmodule, als Wahlpflichtmodul Methodisch-soziale Kompetenzen, und als Modul Allgemeinwissenschaften geführt. 1. Die Pflichtmodule sind für alle Studierenden des Bachelorstudienganges verbindlich. 2. 1 In den Wahlpflichtmodulen und im Modul Allgemeinwissenschaften müssen die Studierenden nach Maßgabe dieser Studien- und Prüfungsordnung und des Studienplanes eine bestimmte Auswahl an fachwissenschaftlichen, praxisbezogenen und allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern treffen. 2Die gewählten Module werden wie Pflichtmodule behandelt. (3) Darüber hinaus kann jede bzw. jeder Studierende Fächer und Module, die für die Erreichung des Studienzieles nicht verbindlich vorgeschrieben sind, aus dem gesamten Studienangebot der Hochschule für angewandte Wissenschaften München zusätzlich wählen (Wahlmodule). 6 Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer (1) 1 Die n mit den zugehörigen Modulen, ihre Stundenzahl, die en, die Anzahl der ECTS-Kreditpunkte, die Form der Prüfungen und die Bearbeitungszeiten für das Anfertigen schriftlicher Prüfungen und die Notengewichte zur Bildung der Modulendnoten sind in der Anlage 1 zu dieser Satzung festgelegt. 2 Einzelheiten regelt der Studienplan. (2) Die Module werden als Pflichtmodule, als Wahlpflichtmodule, als Wahlpflichtmodul Methodisch-soziale Kompetenzen, und als Modul Allgemeinwissenschaften geführt. 1. Die Pflichtmodule sind für alle Studierenden des Bachelorstudienganges verbindlich. 2. 1 In den Wahlpflichtmodulen und im Modul Allgemeinwissenschaften müssen die Studierenden nach Maßgabe dieser Studien- und Prüfungsordnung und des Studienplanes eine bestimmte Auswahl an fachwissenschaftlichen, praxisbezogenen und allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern treffen. 2Die gewählten Module werden wie Pflichtmodule behandelt. Darüber hinaus kann jede bzw. jeder Studierende Fächer und Module, die für die Erreichung des Studienzieles nicht verbindlich vorgeschrieben sind, aus dem gesamten Studienangebot der Hochschule für angewandte Wissenschaften München zusätzlich wählen (Wahlmodule). BWB, 211 Seite 3 von 14 Nicht amtliche Lesefassung

7 Studienplan (1) 1 Die Fakultät für Betriebswirtschaft erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebotes und zur Information der Studierenden einen Studienplan, der nicht Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ist, und aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. 2 Der Studienplan wird vom Fakultätsrat beschlossen und ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. 3Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens zu Beginn des Semesters erfolgen, das sie erstmals betreffen. (2) Der Studienplan enthält insbesondere Regelungen und Angaben über 1. die Aufteilung der Semesterwochenstunden und der ECTS-Kreditpunkte je Modul und Studiensemester, die en in den einzelnen Modulen sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist, und sofern dies in der Anlage 1 nicht abschließend geregelt ist, 2. den Katalog, der von den Studierenden des Bachelorstudienganges im Wahlpflichtmodul Methodisch-soziale Kompetenzen und in den Wahlpflichtmodulen wählbaren praxisbezogenen und fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer, deren Stundenzahl und ECTS- Kreditpunkte und die en in diesen Wahlpflichtfächern sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist, sowie die Form der jeweils geforderten Prüfung und die Bearbeitungszeit für das Anfertigen schriftlicher Prüfungen, 3. die Studienziele und Studieninhalte der einzelnen Module, 4. nähere Bestimmungen zu Form und Verfahren der einzelnen Prüfungen. 5. nähere Bestimmungen zum praktischen Studiensemester. (3) 1 Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen Studienschwerpunkte, fachwissenschaftliche, praxisbezogene und allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer und Wahlmodule tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. 2 Desgleichen besteht kein Anspruch darauf, dass solche en bei einer nicht ausreichenden Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt werden. 8 Grundlagen- und Orientierungsprüfungen, Vorrückungsregelungen (1) Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters muss die Prüfung im Modul Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre (Grundlagen- und Orientierungsprüfung) erstmals angetreten werden. (2) Zum Eintritt in das dritte Studiensemester ist nur berechtigt, wer mindestens 40 ECTS- Kreditpunkte erworben hat. (3) Zum Eintritt in das praktische Studiensemester ist nur berechtigt, wer in den Modulen der ersten drei Studiensemester mindestens 60 ECTS-Kreditpunkte erworben hat. (4) Zum Studium eines Studienschwerpunktes ist nur berechtigt, wer in den Modulen der ersten vier Studiensemester insgesamt mindestens 75 ECTS-Kreditpunkte erworben hat. 9 Auslandsstudium (1) 1 Studierende im fünften und sechsten Studiensemester können an einem ein- oder zweisemestrigen Auslandsstudium teilnehmen. 2Die dabei erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen werden wie folgt anerkannt und übernommen: 1. Bei einem einsemestrigen Auslandsstudium werden die an der ausländischen Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bis zu einem Umfang von 30 ECTS-Kreditpunkten auf die an der Hochschule München in den in den Modulen der n 100 bis 140, 310 sowie ggf. im Modul Allgemeinwissenschaften geforderten Prüfungsleistungen angerechnet. 2. Bei einem einjährigen Auslandsstudium werden die an der ausländischen Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bis zu einem Umfang von 60 ECTS-Kreditpunkten auf die an der Hochschule München in den Wahlpflichtmodulen, in den Modulen der 100 bis 140, 310 sowie ggf. im Modul Allgemeinwissenschaften und/oder als Module eines an der Hochschule München angebotenen Studienschwerpunktes angerechnet. 2) 1 Die gemäß Abs. 1 an ausländischen Hochschulen absolvierten Studienzeiten und Hochschulqualifikationen sind anzuerkennen, sofern durch die zuständige Prüfungskommission der Hochschule München keine wesentlichen Unterschiede zu den im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft geforderten Prüfungsleistungen festgestellt werden können. 2Im Falle der Ablehnung einer Anrechnung ist diese zu begründen. 3Aufgrund fehlender ECTS-Kreditpunkte nicht anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen müssen an der Hochschule München nachgeholt werden. 10 Prüfungskommission (1) Für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft wird eine Prüfungskommission gebildet, die aus fünf Professorinnen und/oder Professoren der Fakultät für Betriebswirtschaft besteht. BWB, 211 Seite 4 von 14 Nicht amtliche Lesefassung

(2) 1 Der Fakultätsrat wählt die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden und deren bzw. dessen Stellvertretung sowie die übrigen Mitglieder. 2 Die Prüfungskommission kann Prüfungs- und Entscheidungsbefugnisse nach dieser Satzung auf ihre Vorsitzende bzw. ihren Vorsitzenden übertragen. 11 Bachelorarbeit 1 Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens zu Beginn des sechsten Semesters ausgegeben werden. 2 Voraussetzung ist die erfolgreiche Ableistung des praktischen Studiensemesters. 3 Die Bearbeitungsdauer darf vier Monate nicht überschreiten. 4 Auf schriftlichen Antrag der Kandidatin/des Kandidaten kann die Prüfungskommission die Bearbeitungszeit in begründeten Ausnahmefällen, wenn die Bearbeitungsfrist wegen Krankheit oder anderer nicht zu vertretender Gründe nicht eingehalten werden kann, im Einverständnis mit der Aufgabenstellerin/dem Aufgabensteller verlängern. 5Die Nachfrist soll zwei Monate nicht überschreiten. 6Bei Nichteinhaltung der Bearbeitungsfrist wird die Note nicht ausreichend erteilt. 12 Bewertung von Prüfungen und Prüfungsgesamtergebnis (1) Die differenzierte Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt mit den Notenziffern: 1,0 und 1,3 sehr gut 1,7, 2,0 und 2,3 gut 2,7, 3,0 und 3,3 befriedigend 3,7 und 4,0 ausreichend 5,0 nicht ausreichend (2) Die Modulendnoten der an anderen Hochschulen erbrachten und nach Anlage 2 dieser Satzung angerechneten Grundlagenmodule fließen, gemäß 9a Sätze 3 und 4 der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften München, in die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses ein. (3) 1 Für die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses werden die Endnoten aller Module mit Ausnahme der Note der Bachelorarbeit entsprechend ihrer jeweiligen ECTS-Kreditpunkte gewichtet. 2 Die Note der Bachelorarbeit wird mit der doppelten Anzahl ihrer ECTS-Kreditpunkte gewichtet. (4) Im Bachelorprüfungszeugnis werden den Modulendnoten und der Note der Bachelorarbeit in einem Klammerzusatz die zugrunde liegenden Notenwerte mit einer Nachkommastelle beigefügt. 13 Bachelorprüfungszeugnis Über die bestandene Bachelorprüfung werden ein Zeugnis und ein Diploma Supplement gemäß der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften München ausgestellt. 14 Akademischer Grad (1) Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Arts, Kurzform: B.A., verliehen. (2) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem jeweiligen Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften München ausgestellt 15 Fachbeirat 1 Zur kontinuierlichen Verbesserung der Studienund Lehrinhalte des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaft im Sinne eines externen Qualitätsmanagements wird ein mit Vertretern aus Praxis und Wissenschaft besetzter Fachbeirat eingerichtet. 2 Der Beirat hat in erster Linie beratende Funktion. 16 In-Kraft-Treten und Überleitungsbestimmungen (1) 1 Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 15. März 2012 in Kraft. 2 Sie gilt für Studierende, die das Studium im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft (Business Administration) nach dem Wintersemester 2011/12 aufnehmen und für Studierende, die das Studium in vorgenanntem Bachelorstudiengang vor dem Sommersemester 2012 aufgenommen und am Ende des Wintersemesters 2011/2012 die ersten drei oder vier Studiensemester erfolgreich absolviert haben. (2) Sie gilt ferner für Studierende, die ihr Studium vor dem Sommersemester 2012 im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft (Business Administration) aufgenommen haben, dann aber beurlaubt waren oder das Studium unterbrochen haben und bei Wiederaufnahme ein, gegenüber dem bisherigen, geändertes Studienangebot vorfinden; in diesen Fällen entscheidet die Prüfungskommission über die Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen. (3) Studierende, die ihr Studium vor dem Sommersemester 2012 im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft (Business Administration) aufgenommen haben, können sich auf schriftlichen BWB, 211 Seite 5 von 14 Nicht amtliche Lesefassung

Antrag in die entsprechend dieser Studien- und Prüfungsordnung zu erstellende Prüfungsordnungsversion überleiten lassen; die Prüfungskommission entscheidet über die Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen. BWB, 211 Seite 6 von 14 Nicht amtliche Lesefassung

Anlage 1 Übersicht über die Module und Prüfungen im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft (Business Administration) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München. Teil I: Bachelorprüfung (1. bis 3. theoretisches Studiensemester) Prüfungsform, Prüfung in Min 010 Betriebswirtschaftslehre 5 4 010 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 020 Volkswirtschaftslehre 5 4 020 Grundlagen der Mikroökonomie 030 Realwirtschaftliche Funktionen 10 8 031 Marketing 032 Produktions- und Logistikmanagement 040 Monetäre Funktionen 20 16 041 Bilanzierung und Jahresabschluss 042 Kosten- und Leistungsrechnung 043 Finanzierung und Investition 044 Unternehmensbesteuerung 050 Führungsfunktionen 10 8 051 Unternehmensorganisation 052 Personalführung 060 Betriebswirtschaftliche Techniken 20 16 061 Wirtschaftsmathematik 5 6 SU SP oder Kol 3 60-120 062 Deskriptive Statistik 5 2 SU SP 60-120 063 Wahrscheinlichkeitstheorie und induktive Statistik 064 Methoden und Konzepte der Wirtschaftsinformatik 070 Recht 10 8 071 Wirtschaftsprivatrecht I 072 Wirtschaftsprivatrecht II 080 Wirtschaftssprachen 10 6 BWB, 211 Seite 7 von 14 Nicht amtliche Lesefassung

Prüfungsform, Prüfung in Min 081 Fachsprache Englisch (oder Französisch) im Unternehmenskontext 082 Fachsprache Englisch (oder Französisch) im volkswirtschaftlichen Kontext Summe der SWS und ECTS-Kreditpunkte (1. bis 3. Studiensemester): 5 2 SU SP 60-120 90 70 Teil II: Bachelorprüfung (4. = praktisches Studiensemester; 5. bis 7. theoretisches Studiensemester: Schwerpunktübergreifende Module) Prüfungfungsform, Prüfung in Min 090 Allgemeinwissenschaften 5 4 091 Allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach I 5 2 092 Allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach II 2 4 4 4 4 4 4 100 Quantitative Methoden 5 4 100 Wahlpflichtmodul Quantitative Methoden 5 5 4 SU SP oder StA oder Kol 3 60-120 110 Anwendungen der Wirtschaftsinformatik 5 4 110 Anwendungen und Systeme der Wirtschaftsinformatik 5 4 SU/Proj PA 120 Interkulturelle Kommunikation 5 4 120 Wahlpflichtmodul Interkulturelle Kommunikation (in englischer oder französischer Sprache) 5 5 4 SU SP 130 Unternehmensführung 10 8 131 Entrepreneurship 5 4 S StA 132 Strategische Planung und Internationales Management 5 4 SU SP 60 120 140 Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspolitik 10 8 141 Grundlagen der Makroökonomie 142 Wahlpflichtmodul Wirtschaftspolitik und Außenwirtschaft 5 300 Praxissemester 25 300 Praxissemester (18 Wochen) 25 Pr Ber 6 BWB, 211 Seite 8 von 14 Nicht amtliche Lesefassung

Prüfungfungsform, Prüfung in Min 310 Methodisch-soziale Kompetenz 5 4 310 Wahlpflichtmodul Methodisch-soziale Kompetenzen 5 5 4 SU SP oder StA 3 60-120 400 Bachelorarbeit 15 2 401 Bachelorseminar und Kolloquium 3 2 Kol 402 Bachelorarbeit 12 BA Summe der SWS und ECTS-Kreditpunkte (4. bis 7. Studiensemester, ohne Studienschwerpunkte): 85 38 Teil III:Bachelorprüfung / Studienschwerpunkte (5. und 7. theoretisches Studiensemester) Prüfungsform, Prüfung in Min 200 Bank-, Finanz- und Risikomanagement 7 35 28 CM 201 Unternehmensfinanzierung CM 202 Investitionsmanagement 203 Bankmanagement 204 Corporate und Commercial Banking 205 Finanzderivate EM 206 Risikoanalyse und Risikomanagement EM 207 Financial Modeling 210 Marketingmanagement 7 35 28 CM 211 Marketingkommunikation CM 212 Konsumgütermarketing und Marktforschung 213 Handels- und Dienstleistungsmarketing 214 BtB-Marketing und Sales Management 215 E-Commerce/E-Marketing 5 4 SU StA EM 216 Markenführung 5 4 Proj PA EM 217 Marketingplanspiel/Fallstudie 5 4 Proj PA 220 Human Ressource Management 7 35 28 CM 221 Operatives Human Resource Management BWB, 211 Seite 9 von 14 Nicht amtliche Lesefassung

Prüfungsform, Prüfung in Min CM 222 Human Resource Marketing 5 4 SU/Proj PA 223 Arbeits- und Sozialrecht 224 Personal- und Organisationsentwicklung 225 Personal-Controlling und Fallstudie 5 4 SU SP und StA 8 60-120 EM 226 Coaching 5 4 SU SP oder StA 3 60-120 EM 227 Strategisches Human Resource Management 5 4 SU SP oder StA 3 60-120 230 Logistik- und Produktionsmanagement 7 35 28 CM 231 Operations & Process Management CM 232 Beschaffungslogistik & Supply Management 233 Produktionslogistik & Logistische Informationssysteme 234 Supply Chain Management & Distribution Strategies 235 Projektseminar Produktion & Logistik 5 4 Proj PA oder StA 3 EM 236 Fallstudien aus dem Logistik- und Produktionsmanagement EM 237 Ausgewählte Probleme des Logistikund Produktionsmanagements 5 4 SU SP oder StA 3 60-120 240 Rechnungswesen / Controlling 7 35 28 CM 241 Einzelabschluss nach HGB und IRFS CM 242 Planungsrechnung 243 Konzernabschluss nach HGB und IFRS 244 Bilanzanalyse und Unternehmensbewertung 245 Grundlagen der Wirtschaftsprüfung und Fallstudie 5 4 SU/Proj SP oder PA 3 60-120 EM 246 DV-Gestütztes Controlling 5 4 SU StA oder Kol 3 EM 247 Planspiel Rechnungswesen und Controlling 5 4 Proj PA 250 Projektberatung und Projektmanagement 7 35 24 CM 251 Führung von Change Management Projekten 5 2 SU StA BWB, 211 Seite 10 von 14 Nicht amtliche Lesefassung

Prüfungsform, Prüfung in Min CM 252 Instrumente des Projektmanagements 5 4 SU StA 253 Prozess- und Qualitätsmanagement 5 4 SU StA 254 Management- und Informationssysteme 5 4 SU StA 255 Compliance Management 5 2 SU SP 60-120 EM 256 Projektmanagement - Fallstudie 5 4 Proj PA EM 257 Methoden der Beratung- Fallstudie 5 4 Proj PA 260 Steuern 7 35 28 CM 261 Bilanzsteuerrecht und Gewerbesteuer CM 262 Körperschaftsteuer und Vertiefung Einkommensteuer 263 Vertiefung Umsatzsteuer (EU) und Erbschaftsteuer 264 Wirtschaftsprüfung und Unternehmensgründung 5 4 SU/Proj SP oder PA 3 5 4 SU/Proj SP oder PA 3 5 4 SU SP und (SP oder Kol oder PA 3 ) 9 5 4 SU/Proj SP und PA 8 60-120 60-120 60-120 60-120 265 Personengesellschaften und IStR EM 266 Abgabenordnung und Zollrecht 5 4 SU sp 60-120 EM 267 Fallstudien und Umwandlungssteuer 5 4 SU/Proj sp 60-120 Gesamtsumme der SWS und ECTS Kreditpunkte (1. bis 7. Studiensemester): 210 134 bzw. 130 Teil IV: Studienschwerpunkte: Aufbaumodule (Advanced Modules) ( 7. theoretisches Studiensemester) 10, 11 Prüfungsform Prüfung in Min AM01 510 Finanz- und Börsenanalyse 10 8 511 Börse und Kapitalmarkt 5 4 SU StA 512 Financial Planning 5 4 SU StA AM02 520 Servicemanagement 10 8 521 Servicemanagement Grundlagen und Strategien 522 Servicemanagement Engineering und Operations BWB, 211 Seite 11 von 14 Nicht amtliche Lesefassung

Prüfungsform Prüfung in Min AM03 540 Softwareengineering 10 8 541 Softwareentwicklung 5 4 SU StA 542 Datenbanksysteme 5 4 SU StA AM04 550 Business in a global context 10 8 551 Country Studies 5 4 SU StA 552 International Business Ethics 5 4 SU StA AM05 560 Empirische Wirtschaftsforschung 10 8 561 Empirisches Arbeiten mit ökonometrischen Modellen 5 4 SU SP oder StA oder Kol 3 60-120 562 Analyse von Zeitreihendaten 5 4 SU SP oder StA oder Kol 3 60-120 AM06 570 Zukunftsorientierte Unternehmensführung 571 Zukunfts- und Nachhaltigkeitsmanagement 10 8 5 4 SU StA 572 Zukunftsorientiertes Wertemanagement 5 4 SU StA BWB, 211 Seite 12 von 14 Nicht amtliche Lesefassung

Anlage 2 Grundlagenmodule gemäß 4 Abs. 2 Satz 2 RaPO 1. Grundlagenmodule des ersten theoretischen Studiensemesters (Block I): Module ECTS-Kreditpunkte 010 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 5 031 Marketing 5 041 Bilanzierung und Jahresabschluss 5 051 Unternehmensorganisation 5 061 Wirtschaftsmathematik 5 062 Deskriptive Statistik 5 Summe anrechenbarer ECTS-Kreditpunkte (Block I): 30 2. Grundlagenmodule des zweiten theoretischen Studiensemesters (Block II): Module ECTS-Kreditpunkte 020 Grundlagen der Mikroökonomie 5 042 Kosten- und Leistungsrechnung 5 063 Wahrscheinlichkeitstheorie und induktive Statistik 5 064 Methoden und Konzepte der Wirtschaftsinformatik 5 071 Wirtschaftsprivatrecht I 5 081 Fachsprache Englisch (oder Französisch) im Unternehmenskontext 5 Summe anrechenbarer ECTS-Kreditpunkte (Block II): 30 BWB, 211 Seite 13 von 14 Nicht amtliche Lesefassung

Anmerkungen 1 Das Nähere wird vom Fakultätsrat im Studienplan geregelt. 2 1 Bei Note nicht ausreichend in einer Prüfungsleistung wird die Modulendnote nicht ausreichend erteilt. 2Eine mindestens ausreichende Moulendnote und die Bewertung der Bachelorarbeit mit der Note ausreichend oder besser sind Voraussetzungen für das Bestehen der Bachelorprüfung. 3 Im Modul ist, nach näherer Regelung im Studienplan, eine Prüfungsleistung zu erbringen. 4 1 Das Nähere wird von der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien geregelt. 2 Zur Bildung der Modulendnote werden die Noten beider allgemeinwissenschaftlicher Wahlpflichtfächer im Verhältnis 1 : 1 gewichtet. 3Im Bachelorprüfungszeugnis werden beide allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer mit ihrer jeweiligen Note ausgewiesen. 5 In jedem Wahlpflichtmodul ist ein fachwissenschaftliches Wahlpflichtfach zu wählen. 6 Die Erteilung des Prädikates mit Erfolg abgelegt (m. E. a.) ist Voraussetzung für das Bestehen der Bachelorprüfung. 7 1 Im fünften und sechsten Studiensemester müssen im jeweils gewählten Studienschwerpunkt Kern (CM)- und reguläre (nicht bezeichnete) Module mit einem Umfang von 25 ECTS-Kreditpunkten absolviert werden. 2Im siebten Studiensemester müssen entweder die dem gewählten Studienschwerpunkt zugeordneten Erweiterungsmodule (EM) oder Aufbaumodule (AM) (vgl. Teil IV der Anlage 1) oder die beiden Kernmodule eines anderen Studienschwerpunktes gewählt und mit Prüfungen abgeschlossen werden. 8 Zur Bildung der Modulendnote werden die Noten der schriftlichen Prüfung und der Studienarbeit/Projektarbeit im Verhältnis 60 : 40 gewichtet. 9 Zur Bildung der Modulendnote werden die Noten beider Prüfungsleistungen im Verhältnis 1 : 1 gewichtet. 10 Studierende, die sich dafür entscheiden, anstelle der dem gewählten Studienschwerpunkt zugeordneten Erweiterungsmodule oder der Kernmodule eines anderen Studienschwerpunktes, Aufbaumodule zu belegen (vgl. 3 Abs. 6 Nr. 2 dieser Satzung), müssen aus den n AM01 - AM06 eine wählen. 11 Abschnitt IV der Anlage 1 kann bei Bedarf im Studienplan aktualisiert und/oder ergänzt werden. Abkürzungen BA Bachelorarbeit LV StA Studienarbeit Ber Bericht Pr Praktikum SU seminaristischer Unterricht ECTS Kol European Credit Transfer and Accumulation System Kolloquium (mündliche Prüfung von mindestens 15 Minuten je Prüfling) PA Proj SP Projektarbeit Projektstudium Schriftliche Prüfung BWB, 211 Seite 14 von 14 Nicht amtliche Lesefassung