- 2 - Inhaltsübersicht

Ähnliche Dokumente
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biologie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München

- 2 - Inhaltsübersicht

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26.

Vom 17. Dezember 2012

- 2 - Inhaltsübersicht

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Neurosciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26.

- 2 - Inhaltsübersicht

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom #

- 2 - Inhaltsübersicht

1 Zweck des Eignungsverfahrens

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Interkulturelle Kommunikation an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Vom 17. November 2015

Vom 26. Juli In der Fassung der Änderungssatzung vom 21. Dezember 2010

- 2 - Inhaltsübersicht

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Mensch-Computer-Interaktion an der Ludwig-Maximilians-Universität München

1 Zweck der Eignungsfeststellung

Satzung über die Eignungsfeststellung für das Studium im Bachelor-Studiengang Chemie und Biochemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über das Eignungsverfahren für den Promotionsstudiengang Life Science Munich an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 15.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik II an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 17.

Satzung über die Eignungsfeststellung für das Studium im Magisterstudiengang Ethnologie im Hauptfach an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

- 2 - Inhaltsübersicht

Satzung über den Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige der Technischen Universität München

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2016/Nr. 038 Tag der Veröffentlichung: 7. Juli 2016

Masterstudiengänge Geographie. Department für Geographie LMU

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Internationale Public Relations an der Ludwig-Maximilians-Universität München

M EFOAnglistik

Amtliche Bekanntmachungen

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 29/2015 vom 3. Juli 2015

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Luft- und Raumfahrt an der Technischen Universität München

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie.

Vom 18. Februar Abs. 3 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

St EFOAnglistik

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16.

AMTLICHE MITTEILUNGEN

1 Geltungsbereich, Zweck des Eignungsfeststellungsverfahrens

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

Vom 13. Mai Qualifikationsvoraussetzungen

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Geltungsbereich. Kurztitel aufgeführt: Produktionstechnik II ) mit einem Studienumfang von 120 CP (Regelstudienzeit

Vom 16. Januar Inhaltsverzeichnis:

Satzung für das Weiterbildungszertifikat Structural Mechanics an der Technischen Hochschule Ingolstadt und der Hochschule Landshut

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 355. Sitzung des Senats am verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich!

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag)

Nichtamtliche Lesefassung

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie

AMTSBLATT der Fachhochschule Hof. Jahrgang März 2007 Nummer 2

FINAL 1. Vom 1. April 2010

Amtliche Mitteilungen

Technische Universität Dresden. Fakultät Bauingenieurwesen

Technische Universität Dresden. Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus

Satzung über die Eignungsprüfung für den Bachelorstudiengang Architektur an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg

Masterstudiengänge Geographie. Department für Geographie LMU

geändert durch Satzungen vom 17. Januar Februar Februar Juni 2014

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie

1 Studienziel 1 Ziel ist die Vermittlung von Fähigkeiten, die

Technische Universität Dresden. Fakultät Informatik

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr.

Vom 29. November 2011

Satzung über die Eignungsfeststellung für die Volkswirtschaftlichen Studiengänge Diplom und Bachelor an der Ludwig-Maximilians-Universität München

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Aufnahmeprüfungsordnung für den Masterstudiengang Integriertes Design der Hochschule für Künste vom

- Keine amtliche Bekanntmachung -

ORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG

Mitteilungsblatt / Bulletin

Aufnahmeprüfungsordnung für das Studium im Bachelorstudiengang Integriertes Design. der Hochschule für Künste vom

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 321. Sitzung des Senats am 12. Dezember 2012 verabschiedet.

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom

Amtliche Bekanntmachungen

1 Geltungsbereich. (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zu dem Master- Studiengang Automatisierungstechnik. 2 Zugangsvoraussetzungen

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015

vom 16. November 2009 (Amtsblatt der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm 2009 lfd. Nr. 46)

der Hochschule Heilbronn vom aktuelles Datum

In der Inhaltsübersicht wird vor I. Allgemeine Bestimmungen folgende Position eingefügt:

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

41/3. 1 Zweck der Eignungsfeststellungsprüfung

Vorläufig der Genehmigung durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg!

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom

Bitte beachten Sie die Regelungen zum Inkrafttreten in der jeweiligen Änderungssatzung!

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

22/7. 1 Zweck der Eignungsfeststellungsprüfung

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften

Aufnahmevoraussetzungen und verfahren

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

der Universität Hohenheim für den konsekutiven Master-Studiengang Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie

2) Die Zulassungsordnung regelt den Zugang von Hochschulwechslern zu den konsekutiven Master-Studiengängen der Kunsthochschule Berlin-Weißensee.

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2014 vom 25. April 2014

Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematik an der Technischen Universität München

1 Geltungsbereich. (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zum Master- Studiengang Technische Betriebswirtschaftslehre.

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Medien und Kommunikation an der Universität Passau

Satzung zur Regelung des Zugangs zum Studienfach Biochemie mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft an der Universität Leipzig

Transkript:

Satzung über die Prüfung der Eingangsqualifikation für den Masterstudiengang Sprache und Kommunikation Deutsch an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 27. Juni 2017 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs. 5 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Ludwig-Maximilians- Universität München folgende Satzung:

- 2 - Inhaltsübersicht 1 Eingangsqualifikation 2 Anmeldung zur Prüfung der Eingangsqualifikation 3 Prüfungskommission 4 Prüfung der Eingangsqualifikation 5 Feststellung und Bekanntgabe des Ergebnisses 6 Inkrafttreten

- 3-1 Eingangsqualifikation (1) Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Sprache und Kommunikation Deutsch werden ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss aus dem Inland oder Ausland, der für ein Lehramt qualifiziert, im Umfang von 240 ECTS-Punkten sowie eine qualifizierte Berufserfahrung im schulischen Bereich im Umfang von mindestens einem Jahr nach Abschluss des Erststudiums vorausgesetzt. (2) Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland mit mindestens sechs Semestern im Umfang von mindestens 180 ECTS- Punkten, aber weniger als 240 ECTS-Punkten verfügen, können die fehlenden Kompetenzen wie folgt nachgewiesen werden: - durch den Nachweis zusätzlicher fachlich einschlägiger Leistungen aus dem Bereich der Erziehungswissenschaften und jeweiligen Fachdidaktik während des Erststudiums, die über die zum Erwerb des Erstabschlusses erforderlichen Leistungen hinausgehen, im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten, bzw. - durch den Nachweis entsprechender Leistungen in einem im Inland oder Ausland zwischenzeitlich aufgenommenen oder abgeschlossenen weiteren Studium aus dem Bereich der Erziehungswissenschaften und der jeweiligen Fachdidaktik im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten bzw. - durch den Nachweis einer qualifizierten Berufstätigkeit, die über die nach Abs. 1 Satz 1 erforderliche hinausgeht, bei der regelmäßig Unterricht ausgestaltet und gehalten sowie Lernerfolgskontrollen und Leistungsbeurteilungen konzipiert und durchgeführt wurden, unter den Voraussetzungen gemäß 4. 2 Anmeldung zur Prüfung der Eingangsqualifikation (1) Der Antrag auf Prüfung der Eingangsqualifikation ist für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 1. Juli bei der Studiengangskoordinatorin oder dem Studiengangskoordinator des Masterstudiengangs Sprache und Kommunikation Deutsch einzureichen. (2) 1 Dem Antrag sind als Grundlage für das Prüfungsverfahren folgende Unterlagen beizufügen: 1. ein tabellarischer Lebenslauf, aus dem auch eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung nach 1 Satz 1 hervorgeht; 2. eine Kopie des Abschlusszeugnisses aus dem Erststudium nach 1 Satz 1; 3. ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

- 4-2 Außerdem ist dem Antrag ein Nachweis über den Erwerb von 240 ECTS-Punkten gemäß 1 Abs. 1 Satz 1 beizufügen; sofern dieser Nachweis nicht geführt werden kann, sind zur Vorbereitung der Prüfung im Sinn von 4 Nachweise über eine beruflich erworbene Eingangsqualifikation vorzulegen, insbesondere ein Bericht über eine einschlägige Berufstätigkeit sowie ggf. qualifizierte Arbeitszeugnisse oder Weiterbildungszertifikate. 3 Prüfungskommission 1 Das Prüfungsverfahren wird von einer vom Fakultätsrat der Fakultät für Sprachund Literaturwissenschaften bestellten Prüfungskommission vorgenommen, die sich aus zwei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern im Sinn von Art. 2 Abs. 3 Satz 1 des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (BayHSchPG) sowie einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter zusammensetzt. 2 Die Mitglieder der Prüfungskommission bestellen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. 3 Die Frauenbeauftrage der Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaft wirkt beratend in der Prüfungskommission mit. 4 Die Amtszeit der Mitglieder sowie der oder des Vorsitzenden der Prüfungskommission beträgt drei Jahre; Wiederbestellung ist zulässig. 4 Prüfung der Eingangsqualifikation (1) 1 Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland mit mindestens sechs Semestern im Umfang von mindestens 180 ECTS- Punkten, aber weniger als 240 ECTS-Punkten verfügen und die den Nachweis der fehlenden Kompetenzen nicht durch den Nachweis zusätzlicher Leistungen während des Erststudiums, die über die zum Erwerb des Erstabschlusses erforderlichen Leistungen hinausgehen, bzw. durch den Nachweis entsprechender Leistungen in einem zwischenzeitlich aufgenommenen oder abgeschlossenen Zweitstudium führen können, wird geprüft, ob durch eine Berufstätigkeit, die über die nach 1 Abs. 1 Satz 1 erforderliche hinausgehen muss, eine Eingangsqualifikation erworben wurde, die als gleichwertig zum Erwerb von 240 ECTS-Punkten anzusehen ist. 2 Dazu müssen die Bewerberinnen und Bewerber belegen, dass sie im Zuge ihrer Berufstätigkeit grundlegende Kenntnisse aus dem erziehungswissenschaftlichen und didaktischen Bereich sowie die Fähigkeit zur Leistungsbeurteilung, Ausgestaltung und Durchführung von Unterricht erworben haben. (2) 1 Die Eingangsqualifikation gemäß Abs. 1 wird anhand folgender Kriterien festgestellt: 1. In welchem Ausmaß hat die Bewerberin oder der Bewerber an der Gestaltung von Unterricht mitgewirkt (beratend, ausführend, verantwortlich bzw. vorbereitend, durchführend, berichtend)? 2. Wie zentral sind die genannten Anforderungen für die ausgeübte Berufstätigkeit?

- 5-3. Wie lange sind die genannten Anforderungen Bestandteil der ausgeübten Berufstätigkeit? 4. Wie viele Unterrichtsstunden der Bewerberin oder des Bewerbers wurden hospitiert und beurteilt? 5. Liegt ein Nachweis einer Lehrqualifikation nach dem Europäischen Profilraster für Sprachlehrende vor? 2 Für jedes einzelne der Kriterien nach Satz 1 Nr. 1 bis 4 kann pro Jahr eine Gleichwertigkeit bis zu 15 ECTS-Punkten und für das Kriterium nach Satz 1 Nr. 5 kann pro Jahr eine Gleichwertigkeit von bis zu 30 ECTS-Punkten belegt werden; insgesamt kann für 1 Jahr Berufstätigkeit eine Gleichwertigkeit bis zu 30 ECTS-Punkten belegt werden. 5 Feststellung und Bekanntgabe des Ergebnisses (1) Das von der Prüfungskommission festgestellte Ergebnis des Prüfungsverfahrens für den Masterstudiengang Sprache und Kommunikation Deutsch wird durch schriftlichen Bescheid mitgeteilt. (2) 1 Ein positiver Bescheid ist bei der Immatrikulation neben den sonstigen geforderten Unterlagen, insbesondere neben dem Abschlusszeugnis aus dem Erststudium, im Original und in Kopie vorzulegen. 2 In den positiven Bescheid ist ein klarstellender Vermerk aufzunehmen, dass mit ihm das Ergebnis des Prüfungsverfahrens mitgeteilt wird und die Immatrikulation für den Masterstudiengang Sprache und Kommunikation Deutsch unter dem Vorbehalt, dass die Qualifikation durch das Abschlusszeugnis aus dem Erststudium nachgewiesen wird und dass keine Immatrikulationshindernisse vorliegen, erfolgt. 3 Ein ablehnender Bescheid ist zu begründen. 6 Inkrafttreten 1 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2 Sie gilt erstmals zum Wintersemester 2017/2018.

- 6 - Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Senats der Ludwig-Maximilians- Universität München vom 22. Juni 2017 und der Genehmigung durch den Präsidenten der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 27. Juni 2017. München, den 27. Juni 2017 gez. Prof. Dr. Bernd Huber Präsident Die Satzung wurde am 28. Juni 2017 in der Ludwig-Maximilians-Universität München niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 28. Juni 2017 durch Anschlag in der Ludwig-Maximilians-Universität München bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 28. Juni 2017.