V E R A N L A G U N G S R E G E L N des DEICHVERBANDES BISLICH-LANDESGRENZE

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Transkript:

V E R A N L A G U N G S R E G E L N des DEICHVERBANDES BISLICH-LANDESGRENZE Haushaltsjahr 2007 Gemäß 42 (Beitragspflicht) der Neufassung der Satzung des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze (VS) vom 12.12.2006 (bekannt gemacht im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 51 am 21.12.2006 und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Nr. 51 am 22.12.2006, erhebt der Deichverband Bislich- Landesgrenze von seinen Mitgliedern Beiträge, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Gemäß 43 (Beitragsverhältnis) Abs. 5 der VS werden die Einzelheiten der Erhebung in den vom Erbentag zu beschließenden Veranlagungsregeln festgelegt. Der Erbentag hat daher am 13.05.2008 folgende Veranlagungsregeln für das o.a. Haushaltsjahr 2007 beschlossen: Zur Erfüllung der Aufgaben des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze werden folgende Beiträge erhoben: 1. Beitrag für den Unterabschnitt Hochwasser nach 44 der Verbandssatzung Für den Hochwasserschutz des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze wird gemäß 44 der Verbandssatzung für die hochwassergefährdeten Gebiete des Deichverbandes ein Hochwasserschutzbeitrag erhoben. 2. Beitrag für den Unterabschnitt Schöpfwerk nach 47 Verbandssatzung Für den Bau, Betrieb, Unterhaltung und der Abschreibung der Schöpfwerke wird gemäß 47 der Verbandssatzung für Grundstücke, Gebäude und Anlagen der im Verbandsgebiet liegenden Einzugsgebiete der zu unterhaltenden Gewässer (nicht Vorland) ein Schöpfwerksbeitrag erhoben. 3. Beitrag für den Unterabschnitt Gewässer nach 45 und 46 der Verbandssatzung Für die Gewässerunterhaltung des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze wird gemäß 46 der Verbandssatzung für die Einzugsgebiete der zu unterhaltenden Gewässer ein Gewässerunterhaltungsbeitrag erhoben. Kartografische Darstellung der Beitragspflicht je Unterabschnitt ist in Anlage 1 enthalten. Die Einzelheiten der Beitragserhebung werden wie folgt geregelt: Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 1 von 10

1. Beitrag für den Unterabschnitt Hochwasser (Bau und Unterhaltung der Deiche) nach 39 der Verbandssatzung 1.1 Verteilung der Beitragslast Der Beitragsbedarf zur Finanzierung der Aufwendungen für den Hochwasserschutz wird auf die Mitglieder im Polder nach dem Umfang des jeweiligen Vorteils verteilt. Bei Grundstücken, deren natürliche Erhebungen im Polder über dem Bemessungshochwasser (BHQ 2004) liegen (Insellagen), wird der Hochwasserschutzbeitrag mit einer pauschalen Ermäßigung von 20% auf den Grundsteuermessbetrag/Ersatzwert berechnet. Beitragsmaßstab ist die Summe der ungekürzten Grundsteuermessbeträge oder entsprechender Ersatzwerte der Grundstücke, Gebäude und Anlagen im Verbandsgebiet, die die Mitgliedschaft begründen. Die Beitragslast verteilt sich auf die Mitglieder im Verhältnis der ungekürzten Grundsteuermessbeträge und der Ersatzwerte der Grundstücke und der damit festverbundenen baulichen Anlagen. Für Grundstücke und bauliche Anlagen (z.b. öffentliche Gebäude einschl. Fläche), für die kein Grundsteuermessbetrag festgesetzt ist oder die nur zum Teil bewertet sind, werden Ersatzwerte vom Deichverband ermittelt und durch Beschluss festgesetzt. 1.1.1 Ersatz-Messbetragermittlung für Grundstücke a) Für öffentliche Verkehrsflächen sind pro ha die folgenden Messbeträge festgesetzt worden: Bezeichnung: leicht befestigte Wege/Plätze Wirtschaftswege Gemeindestraßen ein-/mehrspurig /-plätze Kreisstraßen Land-/Bundesstraßen Bahnanlagen Bundesautobahnen Messbetrag in EUR/ha: 17,00 EUR 25,00 EUR 50,00 EUR 67,00 EUR 83,00 EUR 83,00 EUR 167,00 EUR b) Für nicht bewertete unbebaute/unbefestigte Flächen sind pro ha und Gemarkung die folgenden Messbeträge festgesetzt worden: Stadt / Gemarkung: Bocholt / Liedern Bocholt / Spork Bocholt / Suderwick Isselburg / Herzebocholt Isselburg / Anholt Isselburg / Werth Isselburg / Heelden Isselburg / Isselburg Isselburg / Vehlingen Emmerich / Dornick Emmerich / Emmerich Emmerich / Elten Emmerich / Borghees Emmerich / Hüthum Emmerich / Klein-Netterden Emmerich / Praest Emmerich / Vrasselt Rees / Bergswick Rees / Bienen Rees / Empel Rees / Esserden Rees / Groin Rees / Haldern Rees / Heeren-Herken Rees / Millingen Messbetrag in EUR/ha: 3,54 EUR 3,19 EUR 3,65 EUR 3,88 EUR 4,18 EUR 4,45 EUR 5,02 EUR 4,91 EUR 5,14 EUR 7,66 EUR 5,49 EUR 5,60 EUR 5,60 EUR 6,74 EUR 6,74 EUR 6,97 EUR 8,23 EUR 6,97 EUR 6,86 EUR 7,77 EUR 7,43 EUR 6,86 EUR 4,46 EUR 5,83 EUR 6,86 EUR Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 2 von 10

Rees / Rees Rees / Speldrop Rees / Haffen-Mehr Rees / Reeser Eyland Wesel / Diersfordt Wesel / Bislich Hamminkeln / Mehrhoog 7,77 EUR 8,34 EUR 6,80 EUR 7,89 EUR 5,83 EUR 6,28 EUR 6,86 EUR 1.1.2 Ersatz-Messbetragermittlung für bauliche Anlagen a) Entsprechende Ersatzwerte für nicht bewertet bauliche Anlagen (z. B. öffentliche Gebäude etc.) werden analog dem Bewertungsgesetz (BewG), den dazu ergangenen Richtlinien sowie dem Grundsteuergesetz ermittelt. Diese so ermittelten Ersatzwerte werden durch Beschluss des Deichstuhles festgesetzt. 1.2 Berechnung der Bemessungsgrundlage (Grundsteuermessbeträge und Ersatzwerte), auf die sich die Beitragslast verteilt. Nach dem Beitragskataster für das Haushaltsjahr 2007 beläuft sich der Gesamtbeitrag der ungekürzten Grundsteuermessbeträge für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und für sonstige bebauten und unbebauten Grundstücke, einschl. der Summe der Ersatzwerte, auf: Zzgl. noch nicht ermittelte Ersatzwerte (erwartet nach Ersatzwertbildung) Gesamtsumme der Bemessungsgrundlagen: 2.022.048,00 EUR 150.000,00 EUR 2.172.048,00 EUR 1.3 Berechnung des Beitragssatzes Gesamtbetrag der zu verteilenden Kosten: 1.266.114,00 EUR Gesamtsumme der Bemessungsgrundlagen: 2.172.048,00 EUR umzulegende Kosten : Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen = Beitragssatz in EUR je 1,00 EUR Messbetrag 1.266.114,00 EUR : 2.172.048,00 EUR = 0,5829 EUR je 1,00 EUR Messbetrag 1.4. Festsetzung des Beitragssatzes: Der Beitragssatz wird damit auf 0,5829 EUR je 1,00 EUR Messbetrag bzw. auf der Grundsteuermessbeträge bzw. Ersatzwerte festgesetzt. 58,29 v.h. Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 3 von 10

2. Beiträge für den Unterabschnitt Schöpfwerk nach 47 der Verbandssatzung 2.1. Verteilung der Beitragslast Der Beitragsbedarf für den Bau und Betrieb der Schöpfwerke ergibt sich aus den Baukosten, die nicht dem Betrieb der Schöpfwerke zuzuordnen sind und Neuerstellungen gleichkommen und aus den Kosten für Betrieb, Unterhaltung und Abschreibung der Schöpfwerke. Beitragsmaßstab ist die Summe der ungekürzten Grundsteuermessbeträge oder entsprechender Ersatzwerte der Grundstücke, Gebäude und Anlagen der im Verbandsgebiet liegenden Einzugsgebiete der zu unterhaltenden Gewässer (nicht Vorland), die die Mitgliedschaft begründen. Grundstücke, Gebäude und Anlagen im Polder werden aufgrund des größeren Vorteils zum nicht vor Hochwasser geschützten Gebiet im Verhältnis 2:1 bewertet, d. h. der Schöpfwerksbeitrag wird mit einer pauschalen Ermäßigung von 50% auf den Grundsteuermessbetrag/Ersatzwert berechnet. Die Beitragslast verteilt sich auf die Mitglieder im Verhältnis der ungekürzten Grundsteuermessbeträge und der Ersatzwerte der Grundstücke und der damit festverbundenen baulichen Anlagen. Für Grundstücke und bauliche Anlagen (z.b. öffentliche Gebäude einschl. Fläche), für die kein Grundsteuermessbetrag festgesetzt ist oder die nur zum Teil bewertet sind, werden Ersatzwerte vom Deichverband ermittelt und durch Beschluss festgesetzt. 2.1.1 Ersatz-Messbetragermittlung für Grundstücke a) Für öffentliche Verkehrsflächen sind pro ha die folgenden Messbeträge festgesetzt worden: Siehe 1.1.1 a) b) Für nicht bewertete unbebaute/unbefestigte Flächen sind pro ha und Gemarkung die folgenden Messbeträge festgesetzt worden: Siehe 1.1.1 b) 2.1.2 Ersatz-Messbetragermittlung für bauliche Anlagen a) Entsprechende Ersatzwerte für nicht bewertet bauliche Anlagen (z. B. öffentliche Gebäude etc.) werden analog dem Bewertungsgesetz (BewG), den dazu ergangenen Richtlinien sowie dem Grundsteuergesetz ermittelt. Diese so ermittelten Ersatzwerte werden durch Beschluss des Deichstuhles festgesetzt. Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 4 von 10

2.2. Berechnung der Bemessungsgrundlage (Grundsteuermessbeträge und Ersatzwerte), auf die sich die Beitragslast verteilt. Nach dem Beitragskataster für das Haushaltsjahr 2007 beläuft sich der Gesamtbeitrag der ungekürzten Grundsteuermessbeträge für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und für sonstige bebauten und unbebauten Grundstücke, einschl. der Summe der Ersatzwerte, auf: 1.491.440,00 EUR Gesamtsumme der Bemessungsgrundlagen: 1.491.440,00 EUR 2.3. Berechnung des Beitragssatzes Gesamtbetrag der zu verteilenden Kosten: 292.925,00 EUR Gesamtsumme der Bemessungsgrundlagen: 1.491.440,00 EUR umzulegende Kosten : Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen = Beitragssatz in EUR je 1,00 EUR Messbetrag 292.925,00 EUR : 1.491.440,00 EUR = 0,1964 EUR je 1,00 EUR Messbetrag 2.4. Festsetzung des Beitragssatzes: Der Beitragssatz wird damit auf 0,1964 EUR je 1,00 EUR Messbetrag bzw. auf der Grundsteuermessbeträge bzw. Ersatzwerte festgesetzt. 19,64 v.h. Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 5 von 10

3. Beiträge im Unterabschnitt Gewässer nach den 45 und 46 der Verbandssatzung 3.1 Verteilung der Beitragslast Der Beitragsbedarf für den Unterabschnitt Gewässer für die im Verbandsgebiet liegenden Einzugsgebiete der zu unterhaltenden Gewässer wird nach dem Umfang der Erschwerung vorab ermittelt und umgelegt auf die Mitglieder, die die Unterhaltung über die bloße Beteiligung am natürlichen Abflussvorgang hinaus erschweren (Erschwerer) und auf die dinglichen Mitglieder für den Bereich, aus dem den zu unterhaltenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt, im Verhältnis ihrer jeweiligen Flächen. Die nach Abzug des Beitragsaufkommens der Erschwerer verbleibenden Aufwendungen verteilen sich auf die dinglichen Mitglieder im Verhältnis ihrer Flächen im Verbandsgebiet. Die bebauten und befestigten Flächen sind in Abhängigkeit ihrer Nutzungsart (Einordnung durch die zuständigen Katasterämter) dabei höher zu bewerten. (Einzelheiten regelt Anlage 2) Alle bebauten und befestigten Flächen, die im Kataster als bebaut und befestigt zu erkennen sind, insbesondere als GF (Gebäude- und Freiflächen) bezeichnet werden bzw. vom Verband als bebaut und befestigt ermittelt werden, sowie befestigte Sonderflächen (z.b. Verkehrsflächen und Friedhöfe, Sportplätze etc.) sind im Verhältnis 10:1 oder 5:1 höher zu bewerten. 3.1.1 land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie nicht fließende Gewässer (nutzbare Wasserflächen): Die land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie die nicht fließenden Gewässer (nutzbare Wasserflächen) werden mit dem Faktor 1 belegt. 3.1.2 bebaute und befestigte Flächen: Die bebauten und befestigten Flächen, die im amtlichen Kataster als bebaut und befestigt zu erkennen sind, insbesondere als GF (Gebäude und Freifläche) bezeichnet werden, werden entsprechend ihrer Nutzung mit einem Faktor 10 belegt. Verkehrsflächen werden mit dem Faktor 10 belegt 3.1.3 Sonderflächen Z. B. Sportplätze, Parkanlagen (Erholungsfläche), Friedhöfe, Kinderspielplätze und vergleichbare Anlagen oder Einrichtungen werden mit dem Faktor 5 belegt. 3.1.4 Unterhaltungs- und Einleitungserschwernisse werden entsprechend mit in die Verteilung der Beitragslast einbezogen. Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 6 von 10

3.2 Berechnung der Bemessungsfläche, auf die sich die Beitragslast verteilt: Der Deichverband Bislich-Landesgrenze erhebt in seinem Verbandsgebiet Verbandsbeiträge für den Bereich der Gewässerunterhaltung für eine Verbandsfläche (Einzugsgebiete der zu unterhaltenden Gewässer) von = 17.066 ha Diese Fläche erhöht sich für die bebauten und befestigten Grundstücke, die mit dem Faktor 10 belegt werden und die sonstigen Sonderflächen ( Sportplätze, Parkanlagen, Friedhöfe, Kinderspielplätze und vergleichbare Anlagen oder Einrichtungen), die mit dem Faktor 5 belegt werden, wie folgt: 2.612 ha bebaute und befestigte, mit dem Faktor 10 belegte Fläche 159 ha mit dem Faktor 5 belegte Sonderflächen so dass sich eine Bemessungsfläche von ergibt. x 9 (10-1) = 23.508 ha x 4 (5-1) = 636 ha = 41.210 ha 3.3. Berechnung des Beitragssatzes Gesamtbetrag der zu verteilenden Kosten: 335.051,00 EUR Gesamtsumme der Bemessungsfläche: 41.210 ha umzulegende Kosten : Gesamtbemessungsfläche = Beitragssatz in EUR Je Hektar 335.051,00 EUR : 41.210 ha = 8,1303 EUR je Hektar abgerundet: 8,13 EUR je Hektar Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 7 von 10

3.4. Festsetzung des Beitragssatzes: 3.4.1 Beitragssatz für das Einzugsgebiet Der Beitragssatz wird wie folgt festgesetzt: a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie nicht fließende Gewässer (nutzbare Wasserflächen) die mit dem Faktor 1 anzusetzen sind sowie alle übrigen Flächen, ausgenommen die unter Buchst. b) und c) genannten Grundstücksflächen wird der Beitragssatz festgesetzt auf: 8,13 EUR/ha b) für Flächen (bebaut und befestigt) und Verkehrsflächen die mit dem Faktor 10 anzusetzen sind, wird der Beitragssatz festgesetzt auf: 81,30 EUR/ha c) für Sonderflächen (Sportplätze, Parkanlagen, Friedhöfe, Kinderspielplätze und vergleichbare Anlagen und Einrichtungen, die mit dem Faktor 5 anzusetzen sind, wird der Beitragssatz festgesetzt auf: 40,65 EUR/ha 3.4.2 Beitragssatz für Erschwernisse a) Erschwernisse durch Wassereinleitungen (Einleitungserschwernisse) Veranlagungsgrundlage ist die eingeleitete Wassermenge. Bei der Ermittlung von Regenwasser erfolgt die Berechnung nach folgender Formel: Fläche in qm x durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge je qm in l : 1000 = cbm. Ist der Nachweis der tatsächlich eingeleiteten Wassermenge schwierig oder nicht möglich, dann kann die Menge nach dem Höchstwert des Erlaubnisbescheides ermittelt werden. Liegt für die Einleitung keine Erlaubnis vor, kann die Menge geschätzt werden. Der Betrag wird nach folgender Formel berechnet: B = m x b x X B = Jahresbeitrag EUR m = Jahreseinleitungsmenge (m³ ) b = Beschaffenheitsbeiwert X = Bewertungsfaktor (EUR/m³). 1. Grundwasser, Sümpfungswasser Beschaffenheitsbeiwert: Bewertungsfaktor: 2. unverschmutztes Kühlwasser Beschaffenheitsbeiwert: Bewertungsfaktor: 3. gesammeltes Regenwasser Beschaffenheitsbeiwert: Bewertungsfaktor: 0,10 0,05 EUR/m³, 0,15 0,05 EUR/m³ 0,20 0,05 EUR/m³ Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 8 von 10

4. geklärtes Schmutzwasser Beschaffenheitsbeiwert: Bewertungsfaktor: 5. ungeklärtes Schmutzwasser Beschaffenheitsbeiwert: Bewertungsfaktor: 0,25 0,05 EUR/m³ 0,35 0,05 EUR/m³ Die unter 3.4.2 a) anfallenden Erschwererbeiträge unter 5,00 EUR werden nicht erhoben. b) Unterhaltungserschwernisse Für die Erschwerung der Unterhaltungsarbeiten werden Erschwererbeiträge erhoben (Unterhaltungserschwernisse). Der Erschwererbeitrag beträgt für: Brücken, Uferbefestigungen, Stege, Rohrdurchlässe etc. für die Länge der Erschwernisse Einzelanlagen (Einleitungsstellen bzw. Leitungsausläufe, z. B. Rohrenden) werden analog der vorgenannten Unterhaltungserschwernisse pauschal mit 1,5 m Länge (Bsp.: 1,5 m x 2,70 /m = 4,05 ) veranlagt. 2,70 EUR/m 3.4.3 Sonderbeiträge für Eigentümer und Anlieger a) Die Eigentümer oder Anlieger sind verpflichtet, Sachbeiträge durch Aufnahme bzw. Beseitigung des Räumgutes zu erbringen. Soweit das Räumgut nicht aufgenommen wird, wird ein Sonderbeitrag in Höhe der dem Deichverband tatsächlich entstandenen Kosten für die Abfuhr des Räumgutes erhoben. b) Bei Frechtungen, die recht- oder spitzwinkelig zum Gewässer verlaufen, sind unmittelbar am Gewässer Heckentore aufzustellen, damit das Räumfahrzeug am Gewässer entlang fahren kann. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Erschwererbeitrag entsprechend Punkt 3.4.3 Buchstabe c) erhoben. c) Wer Tore entlang den Gewässern verschließt bzw. vernagelt oder in sonstiger weise den freien Zugang entlang den Gewässern verhindert, wird nach einmaliger vergeblicher Aufforderung mit einem Erschwererbeitrag von 25,00 EUR je Tor, im Wiederholungsfall mit 50,00 EUR je Tor veranlagt. d) Wer Vermarkungssteine entlang den Gewässern beseitigt, hat die Vermarkungssteine durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur auf seine Kosten neu setzen zu lassen. Kommt er dieser Verpflichtung nach erfolgter Aufforderung durch den Deichverband nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, so kann der Deichverband einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragen, die Steine neu zu setzen. Der Verursacher wird zu einem Erschwererbeitrag in Höhe der des Deichverbandes entstandenen Kosten veranlagt. e) Der Sicherheitsstreifen entlang den Gewässern von 0,80 m darf nicht umgepflügt werden. Bei Zuwiderhandlungen wird für die Wiederherrichtung und Einsaat des Sicherheitsstreifens ein Erschwererbeitrag in Höhe der des Deichverbandes entstandenen Kosten veranlagt. f) Wer als Anlieger an einem Gewässer die verbandsübliche maschinelle Unterhaltungsarbeit behindert, hat die für die Handarbeit aufzuwendenden Mehrkosten zu erstatten. Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 9 von 10

Hebung der Beiträge Beitragspflicht Beitragspflichtig ist derjenige, der am 01.01. des Haushaltsjahres Eigentümer des Grundstückes mit dem vom Finanzamt festgesetzten Einheitswert ist. Derjenige, dem ein Erbbaurecht, ein Wohnungserbbaurecht oder ein Teilerbbaurecht zugerechnet ist, ist auch Schuldner des Beitrages für die wirtschaftliche Einheit des Grundstücks. Ist das Grundstück mehreren Personen zugerechnet, so sind sie Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass grundsätzlich derjenige, der am 01.01. eines Jahres Eigentümer des Grundstückes ist, den Beitrag für das gesamte Jahr zu zahlen hat. Sollte das Grundstück im Laufe des Jahres verkauft werden, steht es im Ermessen des bisherigen Grundstückseigentümers (Beitragspflichtiger) den Beitrag entsprechend der im Notar-Vertrag getroffenen Vereinbarung von dem Erwerber zurückzufordern. Ein anteiliger Beitragsbescheid für den Erwerber wird seitens des Deichverbandes nicht erstellt. Liegen teilweise Flächen, die Grundlage der Bewertung für den Einheitswert/Grundsteuermessbetrag darstellen, außerhalb des Verbandsgebietes (Maßstab für den Hochwasserschutz-Beitrag) bzw. außerhalb der Einzugsgebiete (Haffenschen Landwehr, Löwenberger Landwehr, Netterdenscher Kanal) (Maßstab für den Schöpfwerks-Beitrag) werden diese Flächen auf Grundlage des im Messbescheid ermittelten durchschnittlichen Hektarsatzes vom ursprünglichen Messbetrag abgezogen und der verbleibende Messbetrag für die Berechnung herangezogen. Mitteilungspflicht bei Veräußerung Wird ein Grundstück innerhalb eines Jahres veräußert, so ist der bisherige Grundstückseigentümer verpflichtet, dem Deichverband den Namen und die Anschrift des Käufers und das Datum des Besitzüberganges schriftlich anzuzeigen. Kommt der bisherige Grundstückseigentümer dieser Verpflichtung nicht nach, so bleibt er dem Deichverband gegenüber beitragspflichtig. Stundung Auf Antrag können Beiträge gestundet werden. Für die Gewährung von Stundungen sind die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung anzuwenden. Für die gestundeten Beiträge werden Stundungszinsen gemäß 234 AO/77 erhoben. Emmerich, 13.05.2008 Der Deichgräf... Scheers Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 10 von 10

Anlage 1 Kartenzusammenstellung - Übersichtskarte Verbandsgebiet Anlage zur Satzung des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze vom 12.12.2006 - Übersichtskarte Hochwasser Beitragspflichtiges Verbandsgebiet für den Unterabschnitt Hochwasser - Übersichtskarte Schöpfwerk Beitragspflichtiges Verbandsgebiet für den Unterabschnitt Schöpfwerk - Übersichtskarte Gewässer Beitragspflichtiges Verbandsgebiet für den Unterabschnitt Gewässer

Deichverband Bislich Landesgrenze Der Regierungspräsident Übersichtskarte Maßstab 1:100 000 Stand: 01. Januar 2007 Legende Verbandsgrenze Deichverband Bislich Landesgrenze Grenze der Bezirke Verwaltungsgrenze Geobasisdaten: Landesvermessungsamt NRW, Bonn Zusammensetzung aus der Topographischen Karte 1:100 000, Blatt C 4302 Bocholt

Tabellarische Übersicht der flächenbezogenen Nutzungsarten und ihre Begriffsbestimmungen im Liegenschaftskataster (Nutzungsartenerlaß) in Verbindung mit der zugewiesenen Bewertung der Nutzungsart durch die Faktoren 1, 5 und 10 Anlage 2

Faktor Nutzart BEZ1 BEZ2 BEZ3 BEZ4 10 100 Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke 10 110 Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke 10 111 Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Verwaltung 10 112 Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Bildung und Forschung 10 113 Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Kultur 10 114 Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Kirche 10 115 Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Gesundheit 10 116 Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Soziales 10 117 Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Sicherheit und Ordnung 10 118 Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Friedhof 10 119 Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Andere öffentliche Einrichtung 10 121 Gebäude- und Freifläche Wohnen Wohnhaus in Reihe 10 122 Gebäude- und Freifläche Wohnen Freistehender Wohnblock 10 123 Gebäude- und Freifläche Wohnblock in geschlos- sener Bauweise 10 130 Gebäude- und Freifläche Wohnen 10 131 Gebäude- und Freifläche Wohnen Einzelhaus 10 132 Gebäude- und Freifläche Wohnen Doppelhaus 10 133 Gebäude- und Freifläche Wohnen Reihenhaus 10 134 Gebäude- und Freifläche Wohnen Gruppenhaus 10 136 Gebäude- und Freifläche Wohnen Hochhaus 10 140 Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen 10 141 Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen Verwaltung, freie Berufe Handel und Dienstleistunge 10 142 Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen Bank, Kredit Handel und Dienstleistungen 10 143 Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen Versicherung 10 144 Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen Handel Handel und Dienstleistungen 10 145 Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen Messe, Ausstellungen 10 146 Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen Beherbergung Handel und Dienstleistungen 10 147 Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen Restauration 10 148 Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen Vergnügung Handel und Dienstleistungen 10 149 Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen Andere Einrichtungen für Handel und Dienstleistungen 10 170 Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie 10 171 Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie Produktion 10 172 Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie Handwerk 10 173 Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie Tankstelle 10 174 Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie Lagerung 10 175 Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie Transport 10 179 Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie Transport 10 212 Gebäude- und Freifläche Mischnutzung mit Wohnen Wohnen mit Handel und Dienstleistungen 10 213 Gebäude- und Freifläche Mischnutzung mit Wohnen Wohnen mit Gewerbe und Industrie 10 214 Gebäude- und Freifläche Mischnutzung mit Wohnen Öffentlich mit Wohnen 10 219 Gebäude- und Freifläche Mischnutzung mit Wohnen Andere Mischnutzung mit Wohnen 10 231 Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen Straße 10 232 Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen Schiene 10 234 Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen Schiffahrt 10 236 Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen Parken 10 238 Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen Parken, privat 10 250 Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlagen 10 251 Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlagen Wasser 10 252 Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlagen Elektrizität 10 254 Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlagen Funk- und Fernmeldewesen 10 255 Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlagen Öl 10 257 Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlagen Gas 10 259 Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlagen Andere Versorgungsanlagen 10 261 Gebäude- und Freifläche zu Entsorgungsanlagen Abwasserbeseitigung 10 269 Gebäude- und Freifläche zu Entsorgungsanlagen Andere Entsorgungsanlagen 10 270 Gebäude- und Freifläche Land- und Forstwirtschaft 10 271 Gebäude- und Freifläche Land- und Forstwirtschaft Wohnen 10 272 Gebäude- und Freifläche Land- und Forstwirtschaft Betrieb

Faktor Nutzart BEZ1 BEZ2 BEZ3 BEZ4 10 274 Gebäude- und Freifläche Land- und Forstwirtschaft Gewächshaus 10 279 Gebäude- und Freifläche Land- und Forstwirtschaft Andere Einrichtung der Landund Forstwirtschaft 10 280 Gebäude- und Freifläche Erholung 10 281 Gebäude- und Freifläche Erholung Sport 10 282 Gebäude- und Freifläche Erholung Bad 10 285 Gebäude- und Freifläche Erholung Camping 10 286 Gebäude- und Freifläche Erholung Wochenendhaus 10 287 Gebäude- und Freifläche Erholung Zoologie 10 289 Gebäude- und Freifläche Erholung Andere Erholungs- einrichtung 10 290 Gebäude- und Freifläche ungenutzt 1 291 Gebäude- und Freifläche ungenutzt Bauplatz 10 292 Gebäude- und Freifläche ungenutzt Fläche mit ungenutztem Gebäude 1 299 Gebäude- und Freifläche ungenutzt Andere Freifläche 1 300 Betriebsfläche 1 310 Betriebsfläche Abbauland 1 311 Betriebsfläche Abbauland Sand 1 312 Betriebsfläche Abbauland Kies 1 313 Betriebsfläche Abbauland Lehm, Ton, Mergel 10 322 Betriebsfläche Halde Schutt 10 330 Betriebsfläche Lagerplatz 10 333 Betriebsfläche Lagerplatz Baustoffe 10 334 Betriebsfläche Lagerplatz Schrott, Altmaterial 10 336 Betriebsfläche Lagerplatz Betrieb 10 340 Betriebsfläche Versorgungsanlage 10 341 Betriebsfläche Versorgungsanlage Wasser 10 344 Betriebsfläche Versorgungsanlage Elektrizität 10 348 Betriebsfläche Versorgungsanlage Funk- und Fernmeldewesen 10 351 Betriebsfläche Entsorgungsanlage Abfall 1 352 Betriebsfläche Entsorgungsanlage Schlamm 10 353 Betriebsfläche Entsorgungsanlage Abwasser 10 359 Betriebsfläche Entsorgungsanlage Andere Entsorgungsanlage 1 360 Betriebsfläche ungenutzt 1 361 Betriebsfläche Neuansiedlung ungenutzt Erweiterung, 10 362 Betriebsfläche ungenutzt Stillegung 5 410 Sportfläche 5 411 Sportfläche Sportplatz 5 412 Sportfläche Golfplatz 5 414 Sportfläche Reitplatz 5 415 Sportfläche Schießstand 5 416 Sportfläche Freibad 5 418 Sportfläche Tennisplatz 5 420 Grünanlage 5 421 Grünanlage Park 5 422 Grünanlage Spielplatz, Bolzplatz 5 424 Grünanlage Wildgehege 5 428 Grünanlage Garten 5 429 Grünanlage Andere Grünanlage 5 430 Campingplatz 10 510 Straße 10 511 Straße Straße, mehrbahnig 10 512 Straße Straße, einbahnig 10 513 Straße Straße, Fußgängerzone 10 514 Verkehrsfläche Straße Bundesautobahn 10 515 Verkehrsfläche Straße Bundesstraße 10 516 Straße Radweg an Straße 10 517 Verkehrsfläche Straße Kreisstraße 10 518 Verkehrsfläche Straße 10 519 Verkehrsfläche Straße Landstraße 10 520 Weg 10 521 Weg Fahrweg 10 522 Weg Fußweg 10 523 Verkehrsfläche Weg leicht befestigt 10 524 Weg Radweg 10 525 Weg Fuß- und Radweg 10 530 Platz 10 531 Platz Parkplatz 10 532 Platz Rastplatz 10 533 Platz Marktplatz 10 534 Platz Mehrzweckplatz

Faktor Nutzart BEZ1 BEZ2 BEZ3 BEZ4 10 539 Platz Anderer Platz 10 541 Bahngelände Eisenbahn 10 569 Schiffsverkehr Andere Schiffsverkehrs- anlage 10 591 Verkehrsbegleitfläche Straße 1 594 Gewässerbegleitfläche 1 610 Ackerland 1 611 Ackerland Ackerland 1 612 Ackerland Streuobstacker 1 620 Grünland 1 621 Grünland Grünland 1 622 Grünland Streuobstwiese 1 630 Gartenland 1 631 Gartenland Gartenland 1 632 Gartenland Baumschule 1 670 Obstanbaufläche 1 671 Obstanbaufläche Obstbaumanlage 1 680 Landwirtschaftliche Betriebsfläche 1 690 Brachland 1 692 Brachland Grünland-brach 1 700 Waldfläche 1 710 Laubwald 1 720 Nadelwald 1 730 Mischwald 1 740 Gehölz 1 800 Wasserfläche 1 810 Fluß (nicht veranlagt) 1 812 Fluß Altwasser 1 813 Fluß Altarm 1 820 Kanal 1 830 Hafen 1 832 Hafen Hafen 1 840 Bach (nicht veranlagt) 1 850 Graben (nicht veranlagt) 1 860 See 1 861 See Natürlicher See 1 865 See Baggersee 1 869 See Anderer See 1 880 Teich, Weiher 1 890 Sumpf 1 910 Übungsgelände 1 920 Schutzfläche 1 922 Schutzfläche Trigonometrischer Punkt 1 923 Schutzfläche Rückhaltebecken 10 924 Schutzfläche Lärmschutz 1 926 Schutzfläche Deich, Hochwasser- schutzanlage 1 929 Schutzfläche Andere Schutzfläche 10 931 Historische Anlage Stadtmauer 10 932 Historische Anlage Turm 10 933 Historische Anlage Denkmal 1 934 Historische Anlage Bildstock 10 935 Historische Anlage Ruine 5 940 Friedhof 5 941 Friedhof Friedhof 5 942 Friedhof Friedhof (Park) 1 950 Unland 1 959 Unland Anderes Unland 1 999 Verbandsanlage (nicht veranlagt