Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/121 Landtag Wahlperiode

Ähnliche Dokumente
Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern im Lande Bremen

Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Mitteilungsblatt / Bulletin

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung

Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes

Amtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr.

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung

Quelle: Fundstelle: GVBl 1996, 406 Gliederungs-Nr:

ENTWURF. Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Bremische Polizeilaufbahnverordnung BremPolLV) Vom

3. in der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Bibliothekswesen

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG

DIPLOM-PRÜFUNGSORDNUNG PHYSIK UND. Änderungen der Diplom-Prüfungsordnung FACHBEREICH PHYSIK. der. Universität Gesamthochschule Kassel

Geltungsbereich. Kurztitel aufgeführt: Produktionstechnik II ) mit einem Studienumfang von 120 CP (Regelstudienzeit

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Prüfungsordnung für das Zertifikatsstudium Informationstechnische Grundbildung - Lehrerausbildung (PO ZSt ITG-L) der Universität Bremen

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388

Ordnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18.

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Medien und Kommunikation an der Universität Passau

Ordnung für die Praxisphasen. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University Of Applied Sciences

AM 23/2013. Amtliche Mitteilungen 23/2013

Der Senat übersendet der Stadtbürgerschaft als Anlage den Entwurf

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (Land) am 13. März 2014

Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 11. Jahrgang Wolfenbüttel, den Nummer 12

STUDIENORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG LANDWIRTSCHAFT FACHBEREICH AGRARWIRTSCHAFT DER FACHHOCHSCHULE KIEL

Ordnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg

Satzung der Westfälisch-Lippischen Sparkassenakademie

Aufnahmeprüfungsordnung

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 446

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6912. Beschlussempfehlung. Kultusausschuss Hannover, den

Nichtamtliche Lesefassung

20/07. Amtliches Mitteilungsblatt. 16. April Seite

Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der

1 Geltungsbereich 1. 2 Ziele des Praktikums

Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Polizeilaufbahnverordnung - PolLV)

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16.

Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes Vom Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Mitteilung des Senats vom 12. Mai Entwurf eines Ortsgesetzes zur Änderung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen

Vom 16. Januar Inhaltsverzeichnis:

Vom 10. Juni (1) Die Aufnahme von Studienanfänger/innen erfolgt einmal jährlich, jeweils zum Sommersemester.

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå séêâωåçìåöëää~íí OPK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=NMI==PMK=^éêáä=OMMO

Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz

Diplomierungssatzung der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen

Ordnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten

Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim

^ãíäáåüéë=jáííéáäìåöëää~íí= ÇÉê=c~ÅÜÜçÅÜëÅÜìäÉ=dáÉ ÉåJcêáÉÇÄÉêÖ=

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52,

Vom 29. März 1984 (GV. NW S. 593; KABl S. 130)

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den Nr. 13/2015

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 29/2015 vom 3. Juli 2015

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen

Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag (PolBTLV)

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

FH D FB 5. Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Medien

juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Quelle:

Studienordnung AFS Umwelttechnik und Recycling 1

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Inhaltsübersicht. 1 Zulassungskommission. 2 Zulassungsantrag und Fristen. 3 Zulassungsvoraussetzungen. 4 Zulassungsverfahren

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums

Gesetz zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien

Studienordnung. Bachelorstudiengang Medientechnik

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.

PRAKTIKUMSORDNUNG. Wintersemester 2015/16

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen

vom Grammatikalisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Prüfungsordnung sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 2001 (Brem.GBl. S.

Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz - SächsHZG. Gesetz

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Institutsordnung für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Aachen

ORDNUNG. über die Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

letzte Änderung

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015

Verordnung für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsverordnung)

Gültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG

Gesundheits- und Krankenpflege - Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung (GuK-LFV) BGBl II 453/2005 idgf BGBl II 456/2006 und BGBl II 59/2009

Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 131

Satzung der Universität Leipzig über die Zulassung zu Studiengängen nach Auswahlgesprächen 1

Z U L A S S U N G S O R D N U N G

Amtliche Mitteilungen

Satzung des Fachbereichs Bauwesen der Fachhochschule Lübeck über das Studium im grundständigen Studiengang Bauingenieurwesen

Aufnahmevoraussetzungen und verfahren

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet.

Praktikantenordnung für das Praktikum in Betrieben der Landwirtschaft

Prüfungsordnung für den IWW-Intensivkurs Betriebswirtschaftslehre und betriebliches Management

Wirtschaftspsychologie

Studienordnung für den Master- Studiengang Digitale Logistik und Management der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Amtliche Bekanntmachungen

Transkript:

Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/121 Landtag 20.01.04 16. Wahlperiode Mitteilung des Senats vom 20. Januar 2004 Entwurf eines Gesetzes über die Staatsprüfung in dem Internationalen Studiengang Steuer- und Wirtschaftsrecht - Schwerpunkt Steuerrecht - Der Senat überreicht der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf eines Gesetzes über die Staatsprüfung in dem Internationalen Studiengang Steuer- und Wirtschaftsrecht - Schwerpunkt Steuerrecht - mit der Bitte um Beschlussfassung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die gesetzliche Ermächtigung für den Erlass einer Staatsprüfungsordnung für den Internationalen Studiengang Steuer- und Wirtschaftsrecht - Schwerpunkt Steuerrecht - geschaffen werden. Die Deputation für Wissenschaft hat dem Gesetzentwurf am 12. Dezember 2003 zugestimmt. - E n t w u r f - Gesetz über die Staatsprüfung in dem Internationalen Studiengang Steuer- und Wirtschaftsrecht - Schwerpunkt Steuerrecht - Vom... Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: 1 Ausbildungsziel Der gemeinsam von der Hochschule Bremen und der Hochschule für Öffentliche Verwaltung durchgeführte Internationale Studiengang Steuer- und Wirtschaftsrecht dient im Schwerpunkt Steuerrecht dem Ziel, entsprechend 52 des Bremischen Hochschulgesetzes die Studierenden auf steuerrechtlich geprägte berufliche Tätigkeitsfelder innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes vorzubereiten. 2

Staatsprüfung (1) Der Schwerpunkt Steuerrecht des Studiengangs nach 1 schließt mit einer Staatsprüfung ab. (2) Die Staatsprüfung wird vor dem Staatlichen Prüfungsamt für den Internationalen Studiengang Steuer- und Wirtschaftsrecht abgelegt. 3 Prüfungsamt (1) Das Prüfungsamt bereitet die Staatsprüfung vor und führt sie durch. (2) Der Vorsitzende des Prüfungsamtes und sein Stellvertreter werden vom Senator für Finanzen im Einvernehmen mit dem Senator für Bildung und Wissenschaft auf Zeit bestellt; sie müssen die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Wiederholte Bestellung ist zulässig. (3) Der Vorsitzende des Prüfungsamtes setzt die Prüfungskommission zusammen; er entscheidet über Widersprüche gegen Entscheidungen der Prüfungskommission. (4) Das Prüfungsamt ist Teil der Behörde des Senators für Finanzen. Aufsichtsmaßnahmen werden im Einvernehmen mit dem Senator für Bildung und Wissenschaft getroffen.

4 Prüfer, Prüfungskommission (1) Der Vorsitzende des Prüfungsamtes bestellt die Prüfer und die Vorsitzenden der Prüfungskommissionen für die Abnahme der Staatsprüfung auf die Dauer von 2 Jahren; die Bestellung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden. Bei der Bestellung zu Prüfern sollen Professoren und Praktiker zu gleichen Teilen herangezogen werden. Praktiker im Sinne des Satzes 2 sollen Beamte des höheren Steuerverwaltungsdienstes sein. Ausnahmsweise können auch Beamte bestellt werden, die die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung der Länder nach dem Steuerbeamten - Ausbildungsgesetz besitzen. Die näheren Vorschriften über die Zusammensetzung und die Kompetenz der Prüfungskommission regelt die staatliche Prüfungsordnung nach 5 Abs.1. (2) Die Prüfer sind bei der Beurteilung von Prüfungsleistungen unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. 5 Prüfungsordnung, Studienordnung (1) Der Senat erlässt die staatliche Prüfungsordnung als Rechtsverordnung. Hinsichtlich des Inhalts der Prüfungsordnung gelten die 55 bis 57 und 61 bis 63 des Bremischen Hochschulgesetzes entsprechend. (2) Für die von den Hochschulen zu erlassende Studienordnung gilt 54 des Bremischen Hochschulgesetzes entsprechend. Bei der Aufstellung sind der Senator für Bildung und Wissenschaft und der Senator für Finanzen zu beteiligen. 6 Zulassungsvorschrift Das Bremische Hochschulzulassungsgesetz einschließlich der aufgrund dieses Gesetzes durch die Hochschule Bremen erlassenen Regeln über die Auswahl von Studierenden ist auf diesen Studiengang entsprechend anwendbar. 7 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. September 2002 in Kraft.

Begründung I. Allgemeines Der von der Hochschule Bremen und der Hochschule für Öffentliche Verwaltung gemeinsam durchgeführte Internationale Studiengang Steuer- und Wirtschaftsrecht, der derzeit als Modellversuch erprobt wird, soll im Schwerpunkt Steuerrecht mit einer Staatsprüfung abgeschlossen werden, die den Einstieg in den gehobenen Steuerverwaltungsdienst ermöglichen soll. II. Zu den einzelnen Bestimmungen 1. Zu 1: Die Ausbildung im Internationalen Studiengang Steuer- und Wirtschaftsrecht Schwerpunkt Steuerrecht - eröffnet nach Schaffung der Voraussetzungen im Steuerbeamtenausbildungsgesetz neben der bisherigen internen Ausbildung der Nachwuchsbeamten des gehobenen Steuerverwaltungsdienstes an einer verwaltungsinternen Fachhochschule auch eine externe Ausbildung. Das berufliche Spektrum für die Absolventen wird durch die Aufnahme von betriebswirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Studienanteilen erweitert. 2. Zu 2: Gem. 61 BremHG kann ein Studium durch eine Hochschulprüfung oder eine staatliche Prüfung abgeschlossen werden. Die Abschlussprüfung des Schwerpunktes Steuerrecht des Internationalen Studiengangs Steuer- und Wirtschaftsrecht soll als Staatsprüfung gestaltet werden; dadurch wird eine den Anforderungen des Vorbereitungsdienstes im gehobenen Steuerverwaltungsdienst entsprechende Ausbildung und eine Gleichwertigkeit der Staatsprüfung mit der Laufbahnprüfung gewährleistet. Nach Schaffung der Voraussetzungen im Steuerbeamtenausbildungsgesetz wäre für die Absolventen der Erwerb der Laufbahnbefähigung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst im Wege der Anerkennung nach Maßgabe des 20 Abs. 4 BremBG möglich. Nach bestandener Staatsprüfung soll den Absolventen der Diplomgrad Diplom-Steuerjurist/in (FH) verliehen werden. 3. Zu 3: Hier werden die Zusammensetzung und die Aufgaben des Prüfungsamtes festgelegt, das die Staatsprüfung nach 2 Abs.2 abnimmt. Die Prüfungsordnung ist vom Senat zu erlassen ( 5 Abs.1), die Studienordnung ist von den beteiligten Hochschulen zu erlassen ( 5 Abs.2). 4. Zu 4: Die Regelungen über die Prüfer und Prüfungskommissionen sind dem Brem. JAG nachgebildet. Auf die Verbindung von Theorie (Hochschullehrer) und Praxis (Steuerverwaltungsbeamte) auch in der Prüfung wird Wert gelegt.

5. Zu 5: Mit dem Verweis auf die im Einzelnen genannten Bestimmungen des Bremischen Hochschulgesetzes werden hinsichtlich der Anrechnung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Studienleistungen an anderen Hochschulen oder aus anderen Studiengängen, hinsichtlich der Regelstudienzeit sowie der wesentlichen Inhalte der Prüfungsordnung und der Prüfungsverfahren sowie hinsichtlich der Studienordnung die Entsprechungen zu anderen externen Studiengängen im Bereich der öffentlichen Hochschulen hergestellt. 6. Zu 6: Die Hochschule Bremen ist gem. 3 Abs. 3 der Kooperationsvereinbarung zwischen der Hochschule Bremen und der Hochschule für Öffentliche Verwaltung für das Zulassungsverfahren zuständig. Neben der gesetzlich geregelten Zulassung von Studierenden durch das Bremische Hochschulzulassungsgesetz (BremHZG) hat die Hochschule Bremen im Rahmen der Vergabe von Studienplätzen nach der Vergabeverordnung Richtlinien zur Durchführung von Auswahlgesprächen für die Studiengänge der Hochschule Bremen erlassen, die jedoch noch nicht veröffentlicht sind. 7. Zu 7: Das rückwirkende Inkrafttreten des Gesetzes ist erforderlich, da der Studienbetrieb zu Beginn des Wintersemesters 2002/03 aufgenommen wurde und Prüfungsleistungen entsprechend den Vorgaben dieses Gesetzes erbracht worden sind.