Elite Women Hockey League (EWHL) Durchführungsbestimmungen 2016/17

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Transkript:

Elite Women Hockey League (EWHL) Durchführungsbestimmungen 2016/17 Die Elite Women Hockey League (EWHL) ist eine offizielle Meisterschaft der Division Dameneishockey des Österreichischen Eishockeyverbandes (ÖEHV) für die besten Damenmannschaften aus Ungarn, Italien, Kasachstan, der Slowakei und Österreich zum Zwecke der Ermittlung des EWHL-Champions. 1. Teilnehmer: Folgende Mannschaften haben für die Teilnahme gemeldet: Aisulu Almaty (KAZ) DEC Salzburg Eagles (AUT) EHV Sabres Vienna (AUT) EV Bozen Eagles (ITA) HC SKP Bratislava (SVK) KMH Budapest (HUN) Neuberg Highlanders (AUT) Southern Stars (AUT/SLO) 2. Wettbewerbsreglement / Teilnahmebedingungen: 2.1. Die EWHL wird generell aufgebaut auf den Statuten des IIHF, den By-laws, dem offiziellen Regelbuch des IIHF und den IIHF Regulations sowie der EWHL-Disziplinarordnung 2.2. Jede teilnehmende Mannschaft ist verpflichtet, mit der Nennung eine Bankgarantie in der Höhe von mindestens EUR 500.- oder ein Sparbuch mit dieser Summe beim Österreichischen Eishockeyverband bzw. der Division Damen zu hinterlegen. Diese Bankgarantie verfällt beim Ausscheiden eines Vereines aus dem Bewerb. Darüber hinaus bürgt diese für fällige Disziplinarstrafen und allfällige Gebühren aus diesem Bewerb. Das Nenngeld für die EWHL 2016/17 beträgt Euro 650.-, darin inkludiert sind Kosten für Organisation, Management, Sekretariat, Pressearbeit inkl. Media Guides, Statistik, Homepage, Trophäen u. v. m. 2.3. Zu jedem Spiel muss die jeweils spielstärkste Mannschaft nominiert werden. 2.4. Die Spiele müssen laut offiziellem Spielplan abgehalten werden. Der im Spielplan zuerst genannte Verein hat Platzwahlrecht und gilt als Veranstalter. Das EWHL Management ist berechtigt, in begründeten Fällen Meisterschaftstermine abzuändern. 2.5. Nichtantreten / Wartezeiten: Die Wartezeit beträgt 30 Minuten. Ist eine Mannschaft 30 Minuten nach dem festgesetzten Termin nicht mit wenigstens 7 Spielerinnen (inklusive Torfrau) angetreten, gilt sie als zum Spiel nicht erschienen. Bei Verspätung auf der Anreisestrecke der - 1 -

Gastmannschaft infolge höherer Gewalt (der reisende Verein ist zu einer telefonischen Mitteilung verpflichtet) ist die Wartezeit auf maximal 1 Stunde zu erstrecken. Die Aufwärmzeit nach Regel 632 ist in jedem Fall zu garantieren. 2.6. Bei Nichtantreten einer Mannschaft ist eine Strafe in der Höhe von maximal EUR 2000.- zu bezahlen (wobei die Summe aber in Relation zu den Kosten stehen muss, die der Verein für das Spiel ausgeben hätte müssen). Bei wiederholtem Fall wird diese Mannschaft aus dem Bewerb ausgeschlossen. 2.7. Infolge höherer Gewalt ausgefallene Spiele sind nach Rücksprache mit dem EWHL Management raschest nachzutragen (zumindest der Termin muss innerhalb eines Monats feststehen). 2.8. Wird ein Spiel wegen Stromausfall, Nebel oder anderen Ereignissen unterbrochen, so hat der Veranstalter alles zu unternehmen, um eine Weiterführung des Spieles zu ermöglichen. Die Spielunterbrechung darf jedoch insgesamt die Zeit von 45 Minuten (fünfundvierzig) nicht überschreiten. 2.9. Spielberechtigt ist jede für den Verein beim nationalen Verband ordnungsgemäß gemeldete Spielerin, die auch in der nationalen Meisterschaft für diesen Verein spielberechtigt ist (Ausnahme: bei den Southern Stars [regionale Auswahl] dürfen alle Spielerinnen spielen, die für einen Verein in Kärnten oder Slowenien spielberechtigt sind, ausgenommen sind hier aber ausländische Transferkartenspielerinnen anderer [Damen-]Teams in dieser Region). Spielerinnen mit einem Spielerpass ohne Foto (oder ohne Spielerpass) müssen einen Lichtbildausweis dabei haben. Ärztliche Atteste in englischer Sprache inkl. unterschriebener Erklärungen der Spielerin sowie eines Erziehungsberechtigten müssen für alle nicht-volljährigen Spielerinnen beiliegen und vor dem ersten Einsatz auch an das Liga-Management geschickt werden (Fax oder Scan). Sollte bei einer nicht-volljährigen Spielerin kein ärztliches Attest inkl. unterschriebener Erklärung der Spielerin sowie eines Erziehungsberechtigten vorhanden sein bzw. dieses noch nicht an das Liga-Management geschickt worden sein, ist diese Spielerin für dieses Spiel nicht spielberechtigt. Mindestalter: spielberechtigt sind nur Spielerinnen des Jahrgangs 2004 und älter. 2.10. Das Antreten einer an sich spielberechtigten Spielerin ohne Spielerpass bzw. ohne Lichtbildausweis hat für die betreffende Mannschaft keinen Punkteverlust, sondern lediglich die Bestrafung nach der Disziplinarordnung zur Folge, sofern die Identität der Spielerin auf der Rückseite bzw. dem Beiblatt des Spielberichts von einem dazu berechtigten Funktionär bestätigt wird und bei nicht-volljährigen Spielerinnen ein ärztliches Attest inkl. unterschriebener Erklärung der Spielerin sowie eines Erziehungsberechtigten vor Ort sowie beim Liga- Management vorliegt. 2.11. Pro Verein dürfen pro Spiel nicht mehr als 3 Transferkartenspielerinnen eingesetzt werden. Ausgenommen sind Spielerinnen mit der Staatsbürgerschaft des Landes, aus dem der jeweilige Verein kommt, die eine Transferkarte benötigen bzw. Spielerinnen, die beim nationalen - 2 -

Verband einheimischen Spielerinnen komplett gleichgesetzt sind (in Österreich sog. Eishockeyösterreicherinnen). Weiters muss jede Spielerin beim nationalen Verband für diesen Verein gemeldet sein und einen entsprechenden Spielerpass haben. Meldeschluss: bis 12.9.2016 muss der Kader bekannt gegeben werden Nachnominierungen sind noch bis zum 15. Jänner 2017 möglich. Übertritte innerhalb der Liga (von einem EWHL-Verein zum anderen in der gleichen EWHL-Saison) sind ab dem ersten Meisterschaftsspiel nicht mehr möglich (gilt auch für den Supercup Ausnahme: Austrian Selects im Supercup), d. h. eine Spielerin kann pro Saison nur für einen Verein in der EWHL oder im EWHL Supercup spielen. 2.12. Einer Spielerin, über die bei einem Spiel eine Matchstrafe verhängt worden ist, wird der Spielerpass nicht abgenommen. Die Spielerin bleibt jedoch bis zur Entscheidung durch den MOBA-Referenten der Division Dameneishockey gesperrt. 2.13. Die Beglaubigung der Spiele wird auf Grund der Spielberichte vom Referenten für das Melde-, Ordnungs- und Beglaubigungswesen der Division Dameneishockey durchgeführt. 2.14. Kommunikation: Die Vereine verpflichten sich, in der Öffentlichkeit bzw. gegenüber Medien negative Äußerungen bezüglich der Division Dameneishockey, des Liga-Managements und der Liga zu unterlassen. 2.15. Die Vereine sind verpflichtet, den Schiedsrichtern alle Mitteilungen der EWHL durch die vereinseigenen Telefaxgeräte oder E-Mail durchgeben zu lassen. 2.16. Wenn ein Teilnehmer ein Auswärtsspiel zuhause austrägt, dann ist er verpflichtet, für die reisende Mannschaft eine Übernachtung mit Frühstück sowie ein weiteres Essen und sämtliche Spielkosten zu bezahlen. 2.17. Dopingbestimmungen: Die Bestimmungen der nationalen Meisterschaft müssen vollinhaltlich angewendet werden und richten sich nach den jeweils geltenden Definitionen des Internationalen Anti-Doping- Komitees (siehe auch Disziplinarordnung). 3. Austragungsmodus: 3.1. Die EWHL besteht aus einem Grunddurchgang, der in einer Gruppe in Form einer einfachen Hin- und Rückrunde ausgetragen wird sowie einer Medaillen- und Platzierungsrunde. Die reguläre Spielzeit beträgt 3 x 20 Minuten netto. Die Rangordnung in der Tabelle erfolgt zunächst nach der höheren Anzahl an Punkten, bei Punktegleichheit wie folgt: 1. Punkte direktes Duell (bzw. bei mehreren punktgleichen Teams aus der Untergruppe) 2. Torverhältnis direktes Duell (bzw. aus der Untergruppe) 3. Anzahl geschossene Tore im direkten Duell (bzw. aus der Untergruppe) 4. Torverhältnis gesamt 5. Anzahl der geschossenen Tore gesamt - 3 -

Ein gewonnenes Spiel gibt 3 Punkte, ein verlorenes 0 Punkte. Es muss in jedem Spiel einen Sieger geben. Bei einem unentschiedenen Spiel erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. Bei unentschiedenem Spielstand nach Ablauf der regulären Spielzeit erfolgt nach 2minütiger Pause ohne Eisreinigung eine 5minütige Sudden Victory Overtime, in der jede Mannschaft jeweils nur drei (3) Feldspieler einsetzen darf. Es müssen aber mindestens ein Torhüter und drei Feldspieler eingesetzt werden. Danach gibt es ein Penaltyschießen nach IIHF Regeln. Der daraus (Overtime / Penaltyschießen) resultierende Sieger erhält einen weiteren Punkt. 3.2. Meisterrunde / Platzierungsrunde: Die besten vier Mannschaften des Grunddurchgangs qualifizieren sich für die Meisterrunde, die in Form einer einfachen Hin- und Rückrunde ausgetragen wird. Dabei erhält der Erste im Grunddurchgang 2 Bonuspunkte, der Zweite einen Bonuspunkt. Die anderen vier Mannschaften qualifizieren sich für die Platzierungsrunde, die in Form einer einfachen Hin- und Rückrunde ausgetragen wird. Dabei erhält der Fünfte im Grunddurchgang 2 Bonuspunkte, der Sechste einen Bonuspunkt. Rangordnung bei Meisterrunde / Platzierungsrunde ist gleich wie im Grunddurchgang (siehe 3.1.) wenn allerdings sowohl die Punkteanzahl als auch das direkte Duell, das Gesamttorverhältnis und die erzielten Tore gesamt gleich sind, dann entscheidet die bessere Platzierung aus dem Grunddurchgang. 4. Ehrungen im Rahmen der EWHL: Folgende Ehrungen werden am Ende der Liga durchgeführt bzw. folgende Preise werden vergeben: 4.1. Pokal für die besten drei Mannschaften 4.2. Gold-, Silber- und Bronzemedaillen für die besten drei Mannschaften (28 Stück pro Team). 4.3. All-Star-Team (von den Liga -Teilnehmern gewählt, wobei aber keine Spielerin der eigenen Mannschaft gewählt werden darf) 4.4. Beste in der Punkteliste (Sachpreis) 4.5. Torschützenkönigin (Sachpreis) 4.6. Beste Save Percentage bei Minimum 50% der Spielzeit (Sachpreis) 5. Teams 5.1. Bis spätestens einen Tag vor dem ersten Meisterschaftsspiel der eigenen Mannschaft, spätestens aber bis 12. September 2016 muss jeder Klub den aktuellen Mannschaftskader mit Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Rückennummer, Position, Größe, Gewicht, Schlägerhaltung ((l)inks, (r)echts) und Staatsbürgerschaft jeder Spielerin an Herrn Kogler schicken. - 4 -

5.2. Jede Änderung im Spielerkader (Änderungen sind noch bis 15. Jänner 2017 möglich) muss danach unverzüglich Herrn Kogler gemeldet werden bei einer neuen Spielerin müssen im Rahmen dieser Meldung alle in 5.1. angeführten Daten bekannt gegeben werden. 5.3. Ebenso sind sämtliche Änderungen im Verein (Vorstandszusammensetzung, Telefon- und Faxnummern, Homepage,...) ehest möglich an Herrn Kogler weiterzuleiten. 5.4. Aus dem Hockeydata System drucken die Punkterichter die Line-Up- Formulare aus und übergeben diese den beiden Teams. Bis 60 Minuten vor dem Start eines Spieles muss der Team-Verantwortliche jedes Teams das ausgefüllte Line-Up-Formular an die Punkterichter zurückgeben. Das Formular muss die Unterschrift des Team-Verantwortlichen oder des Trainers aufweisen. Dann werden die Mannschaftsaufstellungen von den Punkterichtern im System eingetragen, allgemeine Informationen (Schiedsrichter, Trainer, Teamverantwortliche u. ä.) ergänzt und dann wird das Ganze ausgedruckt dieser Ausdruck muss spätestens nach Beendigung des Aufwärmens von den Teamverantwortlichen kontrolliert und unterschrieben werden. Während des Spiels ergänzt der Punkterichter im System Tore (inkl. +/-), Strafen und die Zusammenfassung unten. Nach Beendigung des Spiels unterschreiben Schiedsrichter und Punkterichter den Ausdruck des Spielberichts dieser Spielbericht muss dann unmittelbar nach dem Spiel vom Verein an Herrn Kogler ( +43-316-687321) gefaxt oder per E-Mail an Martin.Kogler@Hockey-Group.at, Gerald.Knapp@Hockey-Group.at und Spielberichte@Hockey-Group.at geschickt werden. 5.5. Die Heimmannschaft kann grundsätzlich wählen, in welcher Farbe sie spielen will und schreibt dies in der Einladung an den Gastverein. In begründeten Fällen kann seitens des Liga Managements auch angeordnet werden, den helleren oder dunkleren Dress zu verwenden. 5.6. Die Division Dameneishockey des ÖEHV ist als Veranstalter der Meisterschaft nicht für die Versicherung von Spielerinnen, Mannschafts- Offiziellen, Zuschauern oder Repräsentanten der Organisation zuständig. 6. Schiedsrichter Die Schiedsrichterbesetzungen (ausschließlich 3-Mann-System) erfolgen durch die Schiedsrichter-Landesreferenten (regional). 7. Sponsoring / Werbeaktivitäten / PR Die Vereine sind verpflichtet, Ligasponsoren an den dafür vorgesehenen Stellen anzubringen sowie bei sämtlichen Werbeaktivitäten mit größtmöglichem Einsatz mitzuarbeiten. Berichte über die EWHL in Zeitungen / Rundfunk / Web-TV und TV sind vom Verein zu sammeln und einmal pro Monat an das Management zu übermitteln. - 5 -

8. Organisator eines Spiels 8.1. Der Organisator eines Spieles ist für folgendes verantwortlich: a.) Spielzeiten (inkl. mindestens 15 Minuten Aufwärmzeit vor dem Spiel) b.) Einladung an den Gastverein (mind. 8 Tage vor dem Spiel mit genauer Angabe von Aufwärmzeiten, Spielbeginn und Dressfarben). Sollte ein Spiel nicht am dafür vorgesehenen Tag durchgeführt werden können, ist in jedem Fall rechtzeitig (mind. 8 Tage vorher) um Spielverschiebung beim Liga-Management anzufragen. c.) medizinische Erstversorgung durch geschultes Personal muss gewährleistet sein. Für alle nachfolgend entstehenden Kosten ist jeder selbst verantwortlich. Als geschultes Personal wird hiermit Rettung bzw. Rettungssanitäter und/oder Ärztin/Arzt definiert. Wobei eine Spielerin, die Ärztin ist, nicht zählt. Arzt/Rettung/Rettungssanitäter müssen vor dem Spiel auf dem Spielbericht unterschreiben (Schiedsrichter kontrollieren das und pfeifen das Spiel nicht an, bevor Arzt/Rettung/Rettungssanitäter vor Ort sind), mit mindestens je einem Mannschaftsverantwortlichen des Gastvereins bekannt gemacht werden und sich während des Spieles an einem Ort in der Nähe der Eisfläche aufhalten, um schnell eingreifen zu können. d.) Bereitstellung von geschultem Personal als Punkterichter, Zeitnehmer und Strafzeitnehmer (diese müssen auch in der Lage sein, Spielerinnen auf der Strafbank über den aktuellen Stand der Strafe zu informieren) e.) Jeder Verein ist auch für das Bereitstellen eines Ordnerdienstes verantwortlich (vor allem bei Spielen mit großem Publikumsinteresse) 8.2. Der Organisator ist verpflichtet, seinen Pflichten in Zusammenhang mit Medien, Werbung und Kommunikation zwischen ihm, den Medien und dem Liga-Management nachzukommen. 8.3. Der Organisator ist für diverse Versicherungen im Zusammenhang mit der Heimspiel-Organisation verantwortlich (nicht aber für Krankheits - und Unfall-Versicherung der Spielerinnen des Gastvereins). 9. Protest Hier wird auf die Disziplinarordnung verwiesen. 10. Schlussbestimmungen 10.1. Das EWHL Management wird alle Entscheidungen in allen sportlichen und technischen Angelegenheiten treffen, sofern sie nicht in diesen Durchführungsbestimmungen angesprochen sind. 10.2. Die an der EWHL teilnehmenden Vereine verpflichten sich mit ihrer Unterschrift zur bedingungslosen Einhaltung dieser Durchführungsbestimmungen. Ort, Datum: Vereinsname: ( Unterschrift des zeichnungsberechtigten Funktionärs ) - 6 -