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Transkript:

K -*-.r^ +* S.V. M arienwerder v. 1965 e, V. Faustball - Gymnastik - Handball - Schach - Tennis - fischlennis - Turnen HAUSORDNUNG S.V.M.'Clubheim Herzlich willkommen, liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden, verehrte Besucher und Gäste, im Clubheim des Sportvereins Marienwerder von 1965 e.v. (SVM)! Das Clubheim ist Begegnungs- und Sitzungsstätte des Sportvereins. Es steht auch für gesellige Veranstaltungen der Vereinsmitglieder und ihrer Gäste offen. Das Clubheim ist aus einem ehemaligen Schulpavillon entstanden. Da es einerseits mit erheblichem finanziellen Aufivand des Vereins und umfangreichem persönlichen Einsatz etlicher Vereinsmitglieder geschaffen worden ist und andererseits so lange wie möglich zweckentsprechend genutzt werden soll, hat der Vorstand des SVM für jedermann verbindlich durch Beschluss am 05. Juli 1984 bestimmt: Das Betreten, der Aufenthalt und das Verlassen des Clubheimes sowie der dazugehörendbn Aussenanlagen erfolgen auf eigene Gefahr der Vereinsmitglieder und ihrer Gäste sowie der Besucher. Alle sind zur pfleglichen Benutzung der Einrichtungsgegenstände, insbesondere der Küche und der Sanitäranlagen, verpflichtet. Sachbeschädigungen sind unverzüglich einem Vorstandsmitglied mitzuteilen und zu regulieren. Das Einstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädem - auch mit Hilfsmotor - in das Gebaude ist nicht gestattet. Leicht brennbare Stoffe (2.8. Benzin, Benzol) dürfen auf dem gesamten Grundstück nicht gelagert werden.

S.V.Marienwerder von 1965 e.v. Seite 2 der Hausordnung Die Räume sind nach jeder Nutzung besenrein zu säubern und zu lüften. Aschenbecher sind zu reinigen, und benutztes Geschirr ist abgewaschen wieder an den daftir vorgesehener Platz zu stellen. Bei - auch kurzfristigem - Verlassen des Hauses sind Fenster und Türen zu verschließen und die Jalousetten herabzulassen. Beleuchtungskörper und Elektrogeräte (ausgenommen Kühlschränke) sind auszuschalten. Daneben sind während der Heizperiode die Heizkörper zu drosseln, jedoch so zu regulieren, dass ein Minimaldurchlauf zur Vermeidung von Frostschäden gewährleistet ist. Fenster und Türen sind - insbesondere bei Sturm, Regen und Kälte - geschlossen zu halten. Da es keine regelmäßige Abfallbeseitigung gibt, ist dafür zu sorgen, dass Ab{iiile aller Art in geeigneter Weise unverzüglich entfernt werden. Sie dtirfen auf dem Grundstück nicht gelagert werden. Toiletten und Ausgussbecken sind keine geeigneten Stellen flir Abfallbeseitigung. Es ist im Zusammenhang mit der Nutzung des Clubheimes darauf zt achten, dass die Bewohner der Häuser in der Nähe des Clubheimes nicht durch Lärlr, o.ä. gestört werden. Jeder ist für sein Handeln innerhalb des Objektes verantwortlich und hat auch für fahrlässig verursachte Schäden Ersatz zu leisten. Den Vereinsmitglieder ist es möglich, da Clubheim - ausgenommen das Geschäftszimmer - sowohl für sportliche wie auch private Veranstaltungen zt nutzen Bitte haben Sie Verständnis daflir, dass die Belange des Vereines und des Sportes einer solchen Nutzung in jedem Falle vorgehen! Ein Nutzungsantrag ist mit Begründung über den zuständigen Spartenleiter dem Vorstand so rechtzeitig vorzulegen, dass dieser in turnusmäßiger Sitzung darüber entscheiden kann. Im Falle der Antragsannahme wird ein schriftlicher Nutzungsvertrag geschlossen, im Falle der Ablehnung erhält der Antragsteller eine begründeten Bescheid. Eilentscheidungen treffen in Ausnahmefiillen der 1. oder 2. Vorsitzende in Abstimmung mit dem zusttindigen Spartenleiter. Fär die Benutzung des Clubheimes werden gemiiß Vorstandsbeschluss vom 07.06.1984 Gebühren erhoben. Diese werden auf Anfrage genannt. Es wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt der Vorstand des S.V.Marienwerder von 1965 e.v.

-t- /\. -(" h S.U. Marienwerder v. 1965 e. V. Faustbalt - Gymnastik - Handball - Schach - Tennis - fischtennis - Turnen NUTZUNGSVERTRAG S.V.M.-Clubheim Vereinsanschrift: Dieter Stummeyer Am Hohen Holze 1 30823 Garbsen I 0163 381 '1 337 Bankverbindung: Stadtsparkasse Kto. 562777 BLZ. 250 50 180 zwischen dem Nutzer (Vereinsmitglied) und dem Verein (Sportverein Marienwerder von 1965 e.v.) vertreten durch wird folgender Nutzungsvertrag geschlossen: 1 Der Nutzer nutzt für eine private Veranstaltung, die är[ Uhr y61 bis stattfinden soll, das Clubheim des SVM. lm einzelnen werden einschließlich der Neben- und Sanitärräume gegen Gebi.ihr genutzt: Clubraum mit Konferenzraum und Ktiche: Endreini gungskaution : Wird die Säuberung gemäß Hausordnung nicht durchgeführt, so zahlt der Nutzer die vom SVM aufgewandten Reinigungskosten. Die geleistete Kaution wird gemäß Gebührenordnung verrechnet. Der Gesamtbetrag von :::::::::::::: wird vom Nutzer vor Schlüsselübergabe auf eines der oben genannten Konten überwiesen.

S.V.Marienwerder von 1965 e.v. Seite 2 zum Nutzungsvertrag 2 Der Nutzer verpflichtet sich, während der gesamten Veranstaltung anwesend zu sein und den ihm anvertrauten Schlüssel zum Clubheim niemanden auszuhändigen. Im Falle seiner Verhinderung wird der Nutzungsvertrag gegenstandslos. Im Falle unabweisbarer Verhinderung während der Veranstaltung (z.b.durch plötzliche Erkrankung) beauftragt er durch Schlüsselübergabe einen Verantwortlichen aus dem Kreise der Teilnehmer. Name und Anschrift des Verantwortlichen werden dem Verein unverzüglich mitgeteilt. 3 Der Nutzer anerkerult und beachtet die Hausordnung für das Clubheim, die als Anhang Bestandteil des Vertrages ist. Er ist verantwortlich ftir die Handlungen seiner Gäste und die durch sie auch fahrlässig verursachten Schäden. 4 Der Nutzer hat sich bei Schlüsselübergabe davon iberzeug!, dass das Nutzobjekt und Einrichtung in ordnungsgemäßem Zustand sind. seine Alle Schäden und Mängel, insbesondere Verstopfungen der Abflüsse, die es danach gibt, sind unverzüglich dem Verein zu melden. Schäden, die der Nutzer zu vertreten hat, beseitigt er unverzüglich nach Abstimmung mit dem Verein selbst oder auf seine Kosten. Kommt der Nutzer der Verpflichtung gemäß Absatz 2 nicht nach, beseitigt der Verein die Schäden im Wege der Ersatzvornahme. Das Gleiche gilt, wenn ein Nachnutzer solche Schäden zu beseitigen hat. Der Nutzer hat sich bei Schlüsselübergabe ebenfalls über den Bestand an Lebensmitteln und Getränken zu informieren. Falls während der Nutzungsdauer etwas davon entnommen wird, zeigt dies der Nutzer bei Schlüsselrückgabe an und bezahlt in Geld nach der jeweils gültigen Preisliste des Vereins. s Der Nutzer verpflichtet sich, Beeinträchtigungen Dritter durch Emissionen aller Art (Geniche, Geräusche, Rauch etc.) zu unterlassen. 6 Vereinbarte Nutzungsdauer: Beginn (Schlüsselübergabe) am Ende (Schlüsselübergabe)am Uhr Uhr

S.V.Marienwerder von 1965 e.v. Seite 3 zum Nutzungsvertrag 7 Triu der Nutzer kurzfristig (7 Tage vor vereinbartem Nutzungstermin) und ohne zwingenden Grund vom Vertrag zurück, so sind 50oÄ der Gebühren unaufgefordert vom Nutzer zu überweisen. 8 Dem Nutzer ist bekannt, dass im Falle des Nichteinhaltens des Vertrages einem künftigen Antrag von ihm zur Nutzung des Clubheimes nicht entsprochen werden kann. e Gerichtsstand ist Hannover. ifdannover, utzer) (Verein) utzungsv ertragbei Schlüsselnickgabe zurück an Verein) QUITTUNG Der Nutzer hat gemäß Überweisungsauftrag die in 1 genannten Gebtihren in Höhe von bezahlt. Hannover, (Verein)

*- /4, K S.V. M arienwerder v. 1965 e. V. Faustball - Gymnastik - Handball - Schach - Tennis - Tischtennis - Turnen cbsührenordnung S.V.M.-Clubheim 21. November 200i Der Vorstand des Sportverein Marienwerder von 1965 e.v. (SVM) hat am 07.08.1995 mit sofortiger Wirkung folgende Gebtihrenordnung zur privaten Nutzung des Clubheims durch Vereinsmitglieder beschlossen: Nutzunsszeitraum von mehr als 2 Stunden lleizuns Reinisuns ohne mit Clubheim komplett 60,00 8O,OO 5O,OO Bei der Nutzung füllt eine Reinigungskaution in Höhe von 200,00 an. Diese wird erstattet, wenn der Nutzer die Endreinigung durchfiihrt, wobei die Reinigung des großen Sitzungsraumes bis Sonntag 9.30 Uhr erledigt sein muss. Anderenfalls nimmt der SVM auf Kosten des Nutzers die Endreinigung zum Stundenpreis von 15,-- vor. Kontonummer Bankleitzahl des Nutzers Vorstand des S.V.Marienwerder von 1965 e.v.