Reglement für die Schweizerischen Polizei-Skimeisterschaften

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Transkript:

Reglement für die Schweizerischen Polizei-Skimeisterschaften 1 Allgemeines Die Schweizerischen Polizei-Skimeisterschaften werden unter der Obhut der Schweizerischen Polizeisportkommission (SPSK) alle zwei Jahre durchgeführt. Der Termin ist so zu wählen, dass Wettkämpfe im Jahre der USPE-Meisterschaften als Selektion dienen können. 2 Organisation Die Durchführung der Meisterschaften wird von der SPSK einem Polizeikorps, einem Polizeisportverein oder einer Sportgruppe eines Korps übertragen. Der Termin wird zwischen der SPSK und dem Organisator abgesprochen. 3 Teilnahmeberechtigung Angehörige der Polizei sind an SPSK-Wettkämpfen teilnahmeberechtigt, wenn sie: 1. im Besitze des eidgenössischen Fähigkeitsausweises für Polizisten/Polizistinnen sind oder eine Polizeischule erfolgreich abgeschlossen haben, welche vom Umfang und Inhalt zur Erlangung des Fähigkeitsausweises I berechtigen und 2. in einem Polizeikorps einer Gemeinde, eines Kantons oder des Bundes angestellt sind oder 3. im Moment der Wettkampfteilnahme eine Polizeischule zugunsten einer Kantonsund/oder Stadt- bzw. Gemeindepolizei absolvieren. 4 Ausschreibung Die Ausschreibung erfolgt: 4.1 Unmittelbar nach der Vergebung als Voranzeige durch die SPSK im POLICE. 4.2 Spätestens 4 Monate vor der Durchführung durch den Organisator im POLICE und mittels Rundschreiben an die einzelnen Polizeikorps. 5 Anmeldefrist Die definitive namentliche Anmeldung hat bis spätestens vier Wochen vor dem Wettkampf zu erfolgen. Die Polizeikorps reichen die Namenslisten getrennt nach Disziplin und Kategorie (Langlauf und Riesenslalom) ein und führen die Teilnehmenden der Reihenfolge ihrer Stärke auf. Die Anmeldung der Patrouille mit Angabe der Namen der Läuferinnen und Läufer und der Kategorie ist am Vorabend des Wettkampfs anlässlich der Orientierungssitzung einzureichen. Reglement Polizei Skimeisterschaften_101207_d.doc Seite 1 von 6

6 Startgeld Das Startgeld wird vom Organisator nach Absprache mit der SPSK festgelegt. Darin inbegriffen sind die Anmeldegebühr (inkl. Skipass), das Erinnerungsgeschenk und das offizielle Essen. Der Organisator ist bei der Suche für die Unterkunft der Wettkämpfer behilflich. 7 Wettkampfprogramm 7.1 Disziplinen Zur Austragung gelangen die nachfolgenden Disziplinen, wobei die Angaben über Länge, Höhendifferenz und Anzahl Tore leicht abweichen dürfen. Die Abnahme erfolgt durch das OK in Absprache mit dem Ressortchef Ski von der SPSK. Als Basis dient das Wettkampfreglement Swiss-Ski für beide Geschlechter und Disziplinen. 7.1.1 Damen Einzellanglauf: Länge 5 km, Höhendifferenz 125 m Riesenslalom: Höhendifferenz 200-250 m, Tore (Anzahl Richtungsänderungen) 13 15 % der Höhendifferenz Patrouillenlanglauf: Länge 5 km, Höhendifferenz 125 m 7.1.2 Herren Einzellanglauf: Länge 10 km, Höhendifferenz 250 m Riesenslalom: Höhendifferenz 200-250 m, Tore (Anzahl Richtungsänderungen) 13 15 % der Höhendifferenz Patrouillenlanglauf: Länge 10 km, Höhendifferenz 250 m 7.2 Kategorien 7.2.1 Altersklassen für die Einzelwettkämpfe und für den Patrouillenlauf Kategorie Damen: eine Kategorie Kategorie Herren: Herren 1: bis zu 32 Jahren Herren 2: Herren 3: Herren 4: 33 bis 40 Jahre 41 bis 49 Jahre ab 50 Jahre Das Geburtsjahr ist massgebend. Beim Patrouillenlauf ergibt die Summe aller Altersjahren der Teilnehmenden einer Patrouille dividiert durch die Anzahl Teilnehmenden die Kategorie. 7.3 Technische Anweisungen 7.3.1 Technik für die nordischen Wettkämpfe Einzellauf: freie Technik Patrouillenlauf: freie Technik Reglement Polizei Skimeisterschaften_101207_d.doc Seite 2 von 6

7.3.2 Patrouillenlanglauf 7.3.2.1 Kategorie Herren a) Eine Mannschaft besteht aus drei Läufern, die dem gleichen Polizeikorps angehören müssen. Jedes Polizeikorps kann beliebig viele Mannschaften stellen. b) Jedes Patrouillenmitglied hat innerhalb der Gruppe diese Strecke einmal zu absolvieren. Der Start erfolgt patrouillenweise. Die Zeit wird beim Zieldurchlauf des letzten Patrouillenmitgliedes genommen. 7.3.2.2 Kategorie Damen Eine Patrouille setzt sich aus zwei Läuferinnen zusammen. Ansonsten gelten alle unter Ziff. 7.3.2.1. aufgeführten Weisungen. 8 Kampfgericht 8.1 Zusammensetzung Das Kampfgericht umfasst mindestens: einen vom Organisationskomitee zu bestimmenden nationalen Schiedsrichter von Swiss Ski. den Ressortchef Ski der SPSK oder ein anderes Mitglied der SPSK. den Disziplinenchef des Organisationskomitees oder ein anderes Mitglied des technischen Komitees. 8.2 Proteste und Verstösse Das Kampfgericht entscheidet endgültig über Proteste und Einsprachen. Jeder Verstoss wird gemäss Swiss-Ski bestraft. 9 Bewertung 9.1 Einzelwettkämpfe Einzelwettkämpfe werden nach effektiver Laufzeit bewertet. 9.2 Kombinationswertung a) Zweierkombination für Damen und Herren: Einzellanglauf und Riesenslalom. b) Die Kombinationswertung erfolgt mittels einer Software, welche durch Swiss-Ski angepasst und homologiert ist. c) Disqualifikation: In der Kombination bedeutet Disqualifikation und Aufgabe in einer Disziplin schwere Disziplinarverstösse vorbehalten nicht den Ausschluss aus der Gesamtwertung. Die betreffenden Wettkämpfer erhalten die gleiche Punktzahl wie der Rangletzte plus 10% Strafzuschlag. Wer zu einem Wettkampf nicht antritt, wird von der Kombinationswertung ausgeschlossen. Reglement Polizei Skimeisterschaften_101207_d.doc Seite 3 von 6

10 Startreihenfolge 10.1 Auslosung Die Auslosung der Startreihenfolge erfolgt von Hand oder maschinell. Für Riesenslalom und Einzellanglauf sind separate Auslosungen durchzuführen. 10.2 Riesenslalom Die Kategorien starten in der folgenden Reihenfolge: Damen Herren 4 Herren 3 Herren 2 Herren 1 Die besten Wettkämpfer starten in ihrer Kategorie zuerst. Ihre Startreihenfolge ist separat auszulosen. Als beste Wettkämpfer gelten: a) Mitglieder einer Ski-Nationalmannschaft, Wettkämpfer der Kategorie Elite des Swiss Ski und diejenigen Teilnehmer, die in den letzten zwei Jahren eine dieser Voraussetzungen erfüllt haben. b) Die Teilnehmer an den letzten Polizei-Europameisterschaften im Skilauf. c) Die Wettkämpfer, die bei den letzten Schweizerischen Polizei-Skimeisterschaften in der betreffenden Disziplin in ihrer Altersklasse unter den ersten 10 (Damen 5) klassiert waren. Diese Regel gilt auch bei einem Wechsel der Kategorie. 10.3 Langlauf Die Kategorien starten in der gleichen Reihenfolge wie beim Riesenslalom (Art. 10.2.). Im Langlauf starten alle Wettkämpfer innerhalb ihrer Kategorie in der ausgelosten Reihenfolge. 10.4 Patrouillenlanglauf Im Patrouillenlanglauf starten die Damen-Patrouillen zuerst und nachfolgend die Patrouillen aller Kategorien gemischt. Die Auslosung der Startnummern erfolgt unmittelbar nach der namentlichen Meldung der Läuferinnen und Läufer am Vorabend des Wettkampftages. 11 Bekleidung Bekleidung: zivil Beim Riesenslalom ist das Tragen eines Skihelms obligatorisch. Beim Patrouillenlanglauf tragen die Angehörigen einer Patrouille wenn möglich einheitliche Anzüge. Reglement Polizei Skimeisterschaften_101207_d.doc Seite 4 von 6

12 Auszeichnungen und Preise Titel und Medaillen werden nur in denjenigen Kategorien vergeben, bei welchen mindestens 6 Läuferinnen oder Läufer starten. Die ersten drei der folgenden Disziplinen und Altersklassen erhalten Medaillen im olympischen Stil (Gold, Silber und Bronze). Riesenslalom Damen eine Kategorie Langlauf Damen eine Kategorie Kombination Damen eine Kategorie Patrouillenlanglauf Damen eine Kategorie Riesenslalom Herren Herren 1, 2, 3 und 4 Langlauf Herren Herren 1, 2, 3 und 4 Kombination Herren Herren 1, 2, 3 und 4 Patrouillenlanglauf Herren Herren 1, 2, 3 und 4 12.1 Titel Schweizermeister a) Die Gewinnerin der Kombination der Damen erhält den Titel Schweizer Polizei- Skimeisterin 20.. (Jahreszahl des betreffenden Jahres). a) Der Gewinner der Kombination aller Altersklassen erhält den Titel Schweizer Polizei- Skimeister 20.. (Jahreszahl des betreffenden Jahres). b) Die Patrouille mit der schnellsten Laufzeit erhält den Titel Schweizer Polizei-Ski- Patrouillenlanglaufmeister 20.. (Jahreszahl des betreffenden Jahres ). 13 Proteste von Teilnehmenden Proteste betreffend: Zeitmessung und/oder Disqualifikation Verhalten eines anderen Wettkämpfers allfälliges Verhalten eines Funktionärs sind innerhalb von 15 Minuten ab Veröffentlichung der Resultate am offiziellen Anschlagbrett der Meisterschaften zu erheben und dem Kampfgericht zu überreichen. Alle Proteste sind schriftlich abzufassen und vom Verantwortlichen (Delegationschef/Offizieller Begleiter) des Protest hinterlegenden Korps zu unterschreiben. 14 Nicht vorgesehene Fälle Alle in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fälle werden gemäss gültigem Wettkampfreglement Swiss-Ski geregelt. Aus Gründen der Zweckmässigkeit (Witterungsverhältnisse, usw.) und in Ausnahmefällen kann das Organisationskomitee von diesen Regeln abweichen. Reglement Polizei Skimeisterschaften_101207_d.doc Seite 5 von 6

15 Pressebedienung Die Redaktoren des Verbandsblattes POLICE sind rechtzeitig zu den Meisterschaften einzuladen. Falls diese nicht persönlich anwesend sein können, sind ihnen unmittelbar nach Abschluss der Wettkämpfe ein Kurzbericht und die Rangliste zuzustellen. Unmittelbar nach der Rangverkündigung ist der Agentur Sportinformation in Zürich ein kurzer Bericht zuzustellen. Die Resultate der drei Rangersten jeder Kategorie werden den Kommandanten der teilnehmenden Polizeikorps übermittelt. Dem Präsidenten der SPSK ist die Rangliste zuzustellen. 16 Abrechnung/Schlussbericht Von den Meisterschaften ist eine übersichtliche Abrechnung zu erstellen. Diese ist mit einem Schlussbericht der SPSK zur Genehmigung zu unterbreiten. Die gesamten Akten sind vom Organisator während mindestens fünf Jahren aufzubewahren. Auf Wunsch sind sie dem nächstfolgenden Organisator zur Einsichtnahme zuzustellen. 17 Inkraftsetzung Dieses Reglement ersetzt dasjenige vom 13. Juli 2005. Es tritt am 1. Dezember 2010 in Kraft. SCHWEIZERISCHE POLIZEISPORTKOMMISSION Der Präsident Der Ressortchef SKI André Duvillard Kommandant Kantonspolizei Neuchâtel Elmar Gschwend Leiter Support Stadtpolizei St.Gallen St.Gallen, 1. Dezember 2010 Reglement Polizei Skimeisterschaften_101207_d.doc Seite 6 von 6