Lehrberuf Metalltechnik

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Bezeichnung der Qualifikation Lehrberuf Metalltechnik NQR-Niveau Qualifikationsanbieter Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnung für die Lehrabschlussprüfung), Bundesministerium für Bildung (Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen) Aufgabenbereich: Arbeitsplanung und Vorbereitung - alle Fachgebiete Der Metalltechniker/die Metalltechnikerin ist in der Lage,.. normgerechte technische Zeichnungen zu erstellen. technische Unterlagen zu lesen. die Arbeitsplanung durchzuführen. Werk- und Hilfsstoffe laut Planungsunterlagen auszuwählen und zu beschaffen. die, für die Bearbeitung benötigten Betriebsmittel (z. B. Werkzeuge, Werkzeugmaschinen, Einrichtungen, Schweiß und Fertigungsanlagen, Prüf-/Messmittel etc.) vorzubereiten. Bearbeitungsparameter festzulegen. die betriebsspezifischen Qualitätsgrundsätze einzuhalten. zusätzlich bei Maschinenbautechnik, Metallbau- und Blechtechnik, Stahlbautechnik, Werkzeugbautechnik, Zerspanungstechnik: Programme für rechnergestützte (CNC-) Maschinen zu erstellen. zusätzlich bei, Stahlbautechnik, Schweißtechnik: Programme für NC-gesteuerte Schweißanlagen und Anlagen zum thermischen Trennen zu erstellen. Metallgestaltungselemente auf Papier und im Modell zu entwerfen und darzustellen. Skizzen von zu restaurierenden Schmiedearbeiten anzufertigen. Werkstücke für Schmiedearbeiten vorzubereiten. elektrische Schaltpläne zu lesen. 1

zusätzlich bei Zerspanungstechnik: (CAD-)Konstruktionen in Fertigungsprogramme zu übernehmen und anzupassen. Aufgabenbereich: Fertigung und Bearbeitung - alle Fachgebiete Bauteile und Baugruppen zu messen und zu prüfen. eine Qualitätskontrolle durchzuführen und Ergebnisse auszuwerten und zu dokumentieren. die Oberflächengüte zu prüfen (ggf. Oberflächenmessungen durchzuführen). relevante Werkzeugmaschinen und Fertigungsanlagen zu bedienen. Bauteile, Vorrichtungen und Ersatzteile anzufertigen. Werkstoffe manuell (feilen, warm-/kaltbiegen, sägen,...) und maschinell (Bohren, Drehen, Fräsen, Schleifen, Sägen, maschinelles Gewindeschneiden etc.) zu bearbeiten. Schweiß-/Lötverbindungen für den Schweiß-/Lötvorgang vorzubereiten sowie Bindefehler zu vermeiden. zusätzlich bei, Maschinenbautechnik, Metallbau- und Blechtechnik, Stahlbautechnik, Werkzeugbautechnik, Zerspanungstechnik: an CNC-gesteuerten Werkzeugmaschinen zu arbeiten. zusätzlich bei Werkzeugbautechnik, Schweißtechnik, Maschinenbautechnik, Fahrzeugbautechnik: betriebsspezifische Werkstoffprüfverfahren anzuwenden und zu dokumentieren. zusätzlich bei Stahlbautechnik, Schweißtechnik: Werkstoffe thermisch zu trennen, auch unter Verwendung von NC-gesteuerten Anlagen. zusätzlich bei Maschinenbautechnik: bei der Herstellung von einschlägigen Werkstücken, Bauteilen und Wellenverbindungen zur Drehmomentenübertragung die vorgeschriebenen Passungsnormen zu berücksichtigen. zusätzlich bei Werkzeugbautechnik: Werkstücke mittels Funkenerosion zu bearbeiten. Wärmebehandlungs- und Härteprüfverfahren anzuwenden. Werkstückoberflächen feinstzubearbeiten. Komplexe (CNC-)Werkstücke herzustellen. zusätzlich bei Schweißtechnik: Schweißnähte mittels Fugenhobeln vorzubereiten. Werkstoffprüfungen durchzuführen zusätzlich bei Zerspanungstechnik: Bearbeitungsparameter und Programme dem Anlass entsprechend zu verändern und zu optimieren. schneidwerkzeuge zu fertigen und zu schleifen. Klebe- und Pressverbindungen herzustellen. Komplexe (CNC-)Werkstücke herzustellen. Werkstückoberflächen feinstzubearbeiten. 2

an programmierbaren Werkzeugmaschinen (z. B. Abkantmaschinen) zu arbeiten. Profile warm- und kaltzubiegen. Aufbauteile für Fahrzeuge anzufertigen. zusätzlich bei Metallbau und Blechtechnik: komplexe Blechabwicklungen und Zuschnitte zu berechnen. gekantete Profile herzustellen. mit unterschiedlichen Verfahren Werkstoffe zu schmieden. Werkstücke mit automatisierten Maschinen zu bearbeiten. Wärmebehandlungsverfahren anzuwenden. Schmiedeprodukte nach Mustern und Schablonen herzustellen. Schmiedewerkzeuge und Vorrichtungen anzufertigen und zu bearbeiten. sich an die Bearbeitungszeiten von Schmiedestücken zu halten. Aufgabenbereich: Montage/Inbetriebnahme - alle Fachgebiete bei der Montage laut Montageplan vorzugehen. Prüftätigkeiten vor, während und nach der Montage durchzuführen. Bauteile und Konstruktionen lösbar und unlösbar miteinander zu verbinden. Baugruppen und Maschinenelemente aus- und einzubauen. Lötverbindungen herzustellen, zu überprüfen und zu lösen. Schweißverbindungen mittels geeignetem Schweißverfahren herzustellen sowie nachzubehandeln. Schweißnahtfehler zu erkennen und zu beheben. zusätzlich bei Maschinenbautechnik, Fahrzeugbautechnik, Metallbau- und Blechtechnik, Werkzeugbautechnik: pneumatische und hydraulische Komponenten zusammenzubauen und zu montieren. zusätzlich bei Schweißtechnik, Stahlbautechnik: mit unterschiedlichen Lichtbogenarten zu schweißen. Schweißkonstruktionen zu richten. äußere und innere Schweißnahtfehler zu erkennen und zu beheben. zusätzlich bei Metallbau und Blechtechnik: Konstruktionen, wie Blechgehäuse, Fenster- und Fassadenelemente, Beschläge, Schlösser zusammenzubauen und zu montieren. Schallschutz-, Feuchtigkeits-, Wärmeschutz- und Brandschutzelemente mit einzubauen. statische Verbindungen und Befestigungen sowie Bauanschlüsse anzuwenden. elektrische Antriebe einzubauen und zu montieren. zusätzlich bei Werkzeugbautechnik: Werkzeuge und Baugruppen der Stanz-, Form- und Spritzgusstechnik zusammenzubauen und 3

einzustellen. Klebe- und Pressverbindungen herzustellen. pneumatische und hydraulische Anlagen in Betrieb zu nehmen. Testserien zur Erstmusterprüfung durchzuführen. zusätzlich bei Schweißtechnik: schwierig zu schweißende Schweißverbindungen mit unterschiedlichen Verfahren herzustellen. zusätzlich bei Maschinenbautechnik: pneumatische und hydraulische Anlagen bzw. Systeme in Betrieb zu nehmen bzw. zu prüfen. elektrotechnische Bauteile der Steuerungstechnik zusammenzubauen und zu prüfen. elektrische Maschinen in Betrieb zu nehmen. zusätzlich bei Stahlbautechnik: Gebäude- und Hallenkonstruktionen, Portale, Behälter etc. zu montieren und zu demontieren. NC-gesteuerte Schweißanlagen zu bedienen. mit pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Werkzeugen zu arbeiten. Verschluss- und Befestigungssysteme an Auf- und Anbauten zu montieren. Auf- und Anbauten an Fahrzeugen zu montieren und zu demontieren. pneumatische und hydraulische Kreisläufe zu erstellen. elektrische und elektronische Einrichtungen auszubauen, einzubauen und zu installieren. Leuchten einzustellen. Messungen an der Elektrik durchzuführen. Schmiedeprodukte wie Geländer, Gitter, Tore, Türen, Einfriedungen etc. zu montieren. elektrische und elektronische Tür- und Torantriebe zu montieren. Aufgabenbereich: Wartung/Instandhaltung - alle Fachgebiete Wartungs- und Instandhaltungspläne zu lesen. Anlagen für Wartungsarbeiten außer Betrieb zu nehmen und Bauteilgruppen zu demontieren. eine Inspektion als vorbeugende Maßnahme zur Unfallverhütung durchzuführen. vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen laut Wartungsplan umzusetzen. eine Qualitätskontrolle bei Kühl- und Schmierstoffen durchzuführen. Konstruktionen, Bauteile und Maschinenelemente zu konservieren und gegen Korrosion zu schützen. Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu protokollieren. zusätzlich bei Metallbau und Blechtechnik, Werkzeugbautechnik, Maschinenbautechnik, Zerspanungstechnik: mechanische Fehler an Maschinen und Anlagen festzustellen und zu beheben. zusätzlich bei Werkzeugbautechnik: 4

kritische Bauteilmerkmale von Werkzeugen und Baugruppen der Stanz-, Form- und Spritzgusstechnik durch Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten zu erkennen zu beseitigen. eine Maschinenfähigkeitsuntersuchung durchzuführen. zusätzlich bei Schweißtechnik: Schweißverbindungen zu überprüfen und zu reparieren. zusätzlich bei Stahlbautechnik: Konstruktionen wie z. B. Gebäude- und Hallenkonstruktionen, Portale, Behälter etc. zu warten und instand zu setzen. pneumatische und hydraulische Werkzeuge zu warten und instand zu halten. eine Inspektion als Maßnahme zur Ausfallverhütung durchzuführen. fahrzeugpneumatische, -hydraulische, elektrische und elektronische Steuerungen und Kraftübertragungseinrichtungen zu warten. bei der Fehlersuche an Fahrzeugen, Systemen und Betriebseinrichtungen systematisch vorzugehen. Fehler an elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Systemen, Bremsanlagen, Fahrzeugchassis, Fahrzeugaufbauten und Anhängern festzustellen und zu beheben. Erscheinungsformen von Korrosion zu unterscheiden. Restaurations- und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen und zu protokollieren. zusätzlich bei Maschinenbautechnik: Fehler, Mängel und Störungen auch in Verbindung mit pneumatischen und hydraulischen Systemen durch Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten aufzusuchen und zu beseitigen. zusätzlich bei Metallbau und Blechtechnik: Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten bei Konstruktionen, wie Blechgehäuse, Fenster- und Fassadenelemente, Beschläge, Schlösser, durchzuführen. Aufgabenbereich: Sicherheit und Umweltschutz - alle Fachgebiete mit elektrischem Strom umzugehen. sich an die betrieblichen Sicherheitsvorschriften zu halten. Gefahren zu erkennen und diese zu vermeiden. bei Arbeitsunfällen und im Brandfall richtig zu reagieren. die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anzuwenden. nachhaltig im Sinne der Schonung von Ressourcen und Umwelt zu arbeiten Berechtigungen Mit erfolgreich abgeschlossener Lehrabschlussprüfung ist der Absolvent/die Absolventin berechtigt, sich als Fachkraft für Metalltechnik zu bezeichnen (gem. 21 Abs. 3 BAG). Darüber hinaus haben Personen mit Lehrabschluss im Lehrberuf Metalltechnik Zugang zur 5

Berechtigungen Berufsreifeprüfung, die uneingeschränkt Zugang zu einer Tertiärausbildung (Universität, Fachhochschule) bietet. Sie können auch einen Vorbereitungslehrgang oder eine Höhere Lehranstalt für Berufstätige besuchen. Ein Fachhochschullehrgang/-studium kann auch ohne vorheriger Berufsreifeprüfung besucht werden, wobei jedoch Zusatzprüfungen abzulegen sind, wenn es das Ausbildungsziel des betreffenden Studienganges erfordert. Bereiche und Sektoren Metalltechniker/Metalltechnikerinnen arbeiten in: Industriebetrieben aller Branchen (insb. Maschinen- und Werkzeugbauabteilungen) Klein- und Mittelbetrieben des Maschinen-, Apparate-, Anlagen-, Fahrzeug- und Werkzeugbaus Metall be- und verarbeitenden Industrie- und Gewerbebetrieben, in der Stahl- und Metallbauindustrie Unternehmen der Fahrzeugindustrie und Fahrzeugzulieferindustrie Unternehmen des öffentlichen Dienstes (z. B. Verkehrsbetriebe oder ÖBB) Zugangsvoraussetzungen Voraussetzung zum Prüfungsantritt ist entweder eine vorangegangene Lehre (Lehrzeit drei Jahre) oder die Glaubhaftmachung der Aneignung der zur Berufsausübung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf (irgendeine) andere Weise ( 23 Abs. 5 BAG, 2. Bildungsweg"). Nur für den Antritt im zweiten Bildungsweg besteht eine Vorschrift hinsichtlich des Antrittsalters (mindestens 18 Jahre). Zugangsvoraussetzung zur Lehrlingsausbildung ist die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht. Dauer Der Qualifikationserwerb dauert im Normalfall (Lehrverhältnis) 3,5 bis 4 Jahre. 6