I. Allgemeines 2. 1 Geltungsbereich...2 2 Zugang zum Studium...2 3 Art der Lehrveranstaltungen...2 4 Studienberatung...4 5 Förderung...



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Studienordnung für den Diplomstudiengang der Elektrotechnik an der Universität Dortmund vom 15. Oktober 2003 gemäss Veröffentlichung amtl. Mitteilung Nr. 12/2003 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190), hat die Universität Dortmund die folgende Studienordnung als Ordnung der Hochschule erlassen: Inhaltsübersicht I. Allgemeines 2 1 Geltungsbereich...2 2 Zugang zum Studium...2 3 Art der Lehrveranstaltungen...2 4 Studienberatung...4 5 Förderung...4 II. Grundstudium 4 6 Ziel des Grundstudiums...4 7 Fächer des Grundstudiums...4 8 Studienplan des Grundstudiums...5 III. Hauptstudium 5 9 Ziel des Hauptstudiums...5 10 Fächer des Hauptstudiums...5 11 Studienplan des Hauptstudiums...6 12 Studienschwerpunkt...6 IV. Schlussbestimmungen 7 13 Inkrafttreten und Veröffentlichung...7 Anhang A Fächerkataloge des Grundstudiums 8 Anhang B Fächerkataloge des Hauptstudiums 10

I. Allgemeines 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Elektrotechnik an der Universität Dortmund (DPO) vom 27.9.2002 das Studium der E- lektrotechnik an der Universität Dortmund. 2 Zugang zum Studium (1) Zugangsvoraussetzung zum Studium der Elektrotechnik an der Universität Dortmund ist die allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife. In besonderen Fällen kann die Zulassung auch auf Grund einer bestandenen Einangsprüfung erfolgen. (2) An der Universität Dortmund werden die Lehrveranstaltungen im jährlichen Zyklus angeboten. Der Zyklus beginnt jeweils zum Wintersemester. Deshalb werden Studienanfängerinnen und Studienanfänger grundsätzlich nur zum Wintersemester zugelassen. (3) Für alle Angelegenheiten die Bewerbung, Zulassung und Einschreibung betreffen, ist für deutsche Studienbewerberinnen und Studienbewerber das Studierendensekretariat, für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber das akademische Auslandsamt der Universität Dortmund zuständig. 3 Art der Lehrveranstaltungen (1) Eine Vorlesung dient der Vermittlung vorwiegend theoretischer Sachverhalte durch eine vortragsartige Darstellung einer Dozentin oder eines Dozenten. Vorlesungen werden in der Regel durch Übungen und häufig durch Praktikumsversuche ergänzt werden. (2) In Übungen haben Studierende die Möglichkeit den Erfolg einer weitgehend selbstständigen Bearbeitung exemplarischer Probleme mit Hilfe einer Wissenschaftlerin oder eines Wissenschaftlers zu kontrollieren. Des Weiteren wird in Übungen durch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter die Bearbeitung typischer Problemstellungen beispielhaft dargelegt. Damit können Studierende ihren Wissensstand vertiefen und eine gewisse Vertrautheit mit dem Lehrstoff erlangen. Eine aktive Beteiligung an den Übungen ist eine wesentliche Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen von Prüfungen. (3) Praktikumsversuche bieten eine experimentelle Veranschaulichung theoretisch dargelegter Sachverhalte und vermitteln den Studierenden Fertigkeiten im Umgang mit einschlägigen technischen Geräten und Anlagen. Eine Gruppe von maximal 3 Studierenden kann einen Praktikumsversuch gemeinsam durchführen. 2

Entsprechend DPO 21 Abs. 4 setzt sich ein Praktikum aus mehreren Praktikumsversuchen zusammen. Die Betreuung des Praktikumsversuchs kann sowohl durch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin beziehungsweise durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter oder auch durch Studierende, die entsprechend eingewiesen wurden, erfolgen. (4) Die Studienarbeit dient der Einübung der selbstständigen Bearbeitung einer eng umrissenen technisch-wissenschaftlichen Problemstellung. Das Thema der Studienarbeit wird durch eine Dozentin oder einen Dozenten der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik vorgegeben. Den Ablauf und den Arbeitsumfang der Studienarbeit regelt die DPO 21 Abs. 1. Bei der Betreuung der Studienarbeit kann eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter mitwirken. (5) Die Projektgruppe dient der Einübung der Bearbeitung einer technischwissenschaftlichen Problemstellung in Zusammenarbeit mit anderen Studierenden. Das Thema der Projektgruppe wird durch eine Dozentin oder einen Dozenten der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik vorgegeben. Alle möglichen Projektgruppen eines Semesters werden den Studierenden in einer gemeinsamen Veranstaltung vor Beginn der Vorlesungszeit des Semesters vorgestellt. Eine Projektgruppe besteht aus mindestens 5 und aus höchstens 12 Studierenden. Den Ablauf und den Arbeitsumfang der Projektgruppe regelt die DPO 21 Abs. 2. Bei der Betreuung der Projektgruppe können wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder wissenschaftliche Mitarbeiter mitwirken. (6) Das Seminar dient der Vertiefung der Kenntnisse in bestimmten Disziplinen und der Einübung im Vortragen und Diskutieren von Fachthemen. Die Themen der Vorträge werden durch eine Dozentin oder einen Dozenten der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik vorgegeben. Bei der Vorbereitung der Vorträge werden die Studierenden durch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter betreut. Ein Seminar umfasst mindestens 6 Vorträge. Den Ablauf und den Arbeitsumfang des Seminars regelt die DPO 21 Abs. 3. (7) Exkursionen dienen der optionalen Verbindung von Lehrinhalten und beruflicher Praxis durch Besichtigung von Großanlagen, Fertigungs- oder Forschungsstätten aus dem Bereich der Elektrotechnik. (8) Kolloquien bieten den Studierenden ein optionales Lehrangebot. In Kolloquien halten interne oder externe Wissenschaftler Vorträge über spezielle Fachthemen und diskutieren die wissenschaftlichen Ergebnisse anschließend mit den Anwesenden. (9) In der Diplomarbeit soll die oder der Studierende ein fest umrissenes technischwissenschaftliches Problem in einem beliebigen Fachgebiet der Elektrotechnik selbstständig lösen und dabei das im Studium erworbene Wissen anwenden. Den Ablauf, die Betreuung und den Arbeitsumfang der Diplomarbeit regelt die DPO 23. 3

4 Studienberatung Die allgemeine Studienberatung für den Studiengang Elektrotechnik führt die Studienberatung der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik durch. Entsprechend DPO 4 Abs. 4 wird hierzu vom Prüfungsausschuss eine Studienberaterin oder ein Studienberater ernannt. Für eine spezielle fachlichen Studienberatung sind die jeweiligen Lehrstühle und Arbeitsgebiete zuständig. Eine Beratung in allgemeinen studentischen Fragen von der zentralen Studienberatung der Universität Dortmund durchgeführt. 5 Förderung Hinweise auf Förderungsmöglichkeiten und auf verschiedene Beratungsstellen für Studierende sind dem Vorlesungsverzeichnis und diversen Aushängen zu entnehmen. Weitere Auskünfte erteilt die Studienberatung der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik. Für die Förderung nach BaföG ist das Studentenwerk der Universität Dortmund zuständig. II. Grundstudium 6 Ziel des Grundstudiums Ziel des Grundstudiums ist die Vermittlung der mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Grundlagen, die für ein erfolgreiches weiteres Studium der Elektrotechnik notwendig sind. Weiterhin sind Grundlagen aus nichttechnischen Fachbereichen Teil des Grundstudiums. Damit sollen Studierende in der Lage sein, die Zusammenhänge zwischen technischen und wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Vorgängen und Entscheidungen beurteilen zu können. 7 Fächer des Grundstudiums (1) Das Grundstudium umfasst Fächer der Fächerkataloge Mathematik, Physik, Informatik, Elektro- und Informationstechnik, Maschinenbau und Allgemeinausbildung.Diese Fächerkataloge sind in Anhang A dieser Studienordnung angegeben. Dort wird auch spezifiziert, wie viele Kreditpunkte nach der DPO 5 Abs. 2 für jedes Fach des Katalogs erworben werden können. (2) Die Fächerkataloge des Grundstudiums können durch Beschluss des Fakultätsrats der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik geändert werden, um eine durch die technische Entwicklung oder andere Umstände notwendig gewordene Veränderung des Lehrveranstaltungsangebotes zu umzusetzen. 4

8 Studienplan des Grundstudiums Die Studierenden sind frei, sich individuell einen Studienplan für das Grundstudium zusammenzustellen. Dieser Studienplan kann auch Veranstaltungen anderer Hochschulen unter Beachtung der DPO 10 beinhalten. Die Studierenden werden angehalten, bei der Zusammenstellung ihres Studienplanes für die einzelnen Fächer die Voraussetzungen und Inhalte, die gemäß DPO 3 Abs. 5 bekannt gegeben werden, zu berücksichtigen. Die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik veröffentlicht einen nicht bindenden Vorschlag für den Studienplan des Grundstudiums. III. Hauptstudium 9 Ziel des Hauptstudiums Ziel des Hauptstudiums ist die Vermittlung der fachspezifischer Kenntnisse aus verschiedenen Bereichen der Elektrotechnik und die Erlernung der Anwendung dieser Kenntnisse zur selbstständigen Lösung von Aufgabenstellungen der Elektrotechnik. Die Fächer der Fachausbildung erlauben es der oder dem Studierenden ihr oder sein Fachstudium in einem weiten Bereich individuell zu gestalten. Die Fächer der Allgemeinausbildung dienen der Ergänzung des fachspezifischen Studiums durch Fächer außerhalb des elektrotechnischen Bereiches. 10 Fächer des Hauptstudiums (1) Neben dem Seminar, dem Praktikum, der Studienarbeit, der Projektgruppe und der Diplomarbeit umfasst das Hauptstudium Fächer der Fächerkataloge Pflichtfächer Elektro- und Informationstechnik, Fachausbildung und Allgemeinausbildung. Außer dem Fächerkatalog Allgemeinausbildung, der bereits in Anhang A angegeben ist, sind diese Fächerkataloge im Anhang B dieser Studienordnung angegeben. Dort wird auch spezifiziert, wie viele Kreditpunkte nach der DPO 5 Abs. 2 für jedes Fach des Katalogs erworben werden können. (2) Die oder der Studierende kann schriftlich bei dem in der DPO 4 festgelegten Prüfungsausschuss beantragen, dass ein Fach, das nicht in dem Fächerkatalog Allgemeinausbildung enthalten ist, als ein Fach dieses Kataloges akzeptiert wird. Der Prüfungsausschuss entscheidet über diesen Antrag und stellt im Fall einer Zustimmung fest, wie viele Kreditpunkte für dieses Fach erworben werden können. (3) Die Fächerkataloge des Hauptstudiums können durch Beschluss des Fakultätsrats der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik geändert werden, um eine durch die technische Entwicklung oder andere Umstände notwendig gewordene Veränderung des Lehrveranstaltungsangebotes zu umzusetzen. 5

11 Studienplan des Hauptstudiums Die Studierenden sind frei, sich individuell einen Studienplan für das Hauptstudium zusammenzustellen. Dieser Studienplan kann auch Veranstaltungen anderer Hochschulen unter Beachtung der DPO 10 beinhalten. Die Studierenden werden angehalten, bei der Zusammenstellung ihres Studienplanes für die einzelnen Fächer die Voraussetzung und Inhalte, die gemäß DPO 3 Abs. 5 bekannt gegeben werden, zu berücksichtigen. Auf Grund der Wahlmöglichkeiten im Hauptstudium kann kein allgemein gültiger Vorschlag für einen Studienplan für das Hauptstudium gemacht werden. Die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik veröffentlicht daher nur ein Beispiel für einen Studienplan des Hauptstudiums. 12 Studienschwerpunkt Entsprechend der DPO 22 Abs. 1 können die oder Studierende einen Studienschwerpunkt wählen. Dabei sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Die oder der Studierende muss mindestens 18 Kreditpunkte für Fächer erworben haben, die in dem Fächerkatalog Fachausbildung aufgeführt sind und die dem gewählten Studienschwerpunkt zugeordnet sind. Die Zuordnung von Fächern des Fächerkatalogs Fachausbildung zu den Studienschwerpunkten ist in Anhang B dieser Studienordnung aufgelistet. Die oder der Studierende müssen mindestens entweder ihre Studienarbeit oder ihre Projektgruppe mit einem Thema durchführen, das dem gewählten Studienschwerpunkt zugeordnet ist. Über die Zuordnung des Themas einer Studienarbeit oder einer Projektgruppe zu einem Studienschwerpunkt entscheidet die Dozentin oder der Dozent, die oder der das Thema gemäß DPO 21 gestellt haben. Diese Zuordnung ist gleichzeitig mit dem Thema bekannt zu geben. Die oder der Studierende müssen ihre Diplomarbeit mit einem Thema durchführen, das dem gewählten Studienschwerpunkt zugeordnet ist. Über die Zuordnung des Themas einer Diplomarbeit zu einem Studienschwerpunkt entscheidet die Dozentin oder der Dozent, die oder der das Thema gemäß DPO 23 Abs. 2 gestellt haben. Diese Zuordnung ist gleichzeitig mit dem Thema bekannt zu geben. Außerdem kann die oder der Studierende Fächer der Fächerkataloge Elektrotechnik und Informationstechnik beziehungsweise Pflichtfächer Elektro- und Informationstechnik gegen andere Fächer mit mindestens gleicher Anzahl von Kreditpunkten austauschen, wenn dies in den Fächerkatalogen so explizit vorgesehen ist. Mit einem derartigen Austausch erfolgt eine bindende Festlegung auf einen Studienschwerpunkt. Damit werden auch die Bedingungen der obigen Abschnitte dieses Paragraphen bindend. 6

IV. Schlussbestimmungen 13 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Dortmund in Kraft. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik 17.9.2003. Dortmund, 15. Oktober 2003 Der Rektor der Universität Dortmund Universitätsprofessor Dr. Eberhard Becker 7

Gemäß 7 Abs. 2 und 10 Abs. 3 kann durch Beschluss des Fakultätsrats der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik der nachfolgende Fächerkatalog geändert werden. (Stand des Kataloges: 23.09.2009) Anhang A Fächerkataloge des Grundstudiums Fächerkatalog Mathematik Fächerkatalog Physik Fachbezeichnung Vorlesung Übung Kreditpunkte Höhere Mathematik I 4 SWS 2 SWS 9 Höhere Mathematik II 4 SWS 2 SWS 9 Höhere Mathematik III 4 SWS 2 SWS 9 Fachbezeichnung Vorlesung Übung Kreditpunkte Physik A 3 SWS 2 SWS 7,5 Physik B 3 SWS 2 SWS 7,5 Fächerkatalog Informatik Fächerkatalog Elektrotechnik und Informationstechnik Fachbezeichnung Vorlesung Übung Praktikum Kreditpunkte Einführung in die Programmierung 4 SWS 2 SWS 4 SWS 15 Fachbezeichnung Vorlesung Übung Praktikumsversuche Kreditpunkte Grundlagen der Elektrotechnik A 4 SWS 2 SWS 2 9 Grundlagen der Elektrotechnik B 4 SWS 2 SWS 2 9 Halbleiterbauelemente 4 SWS 2 SWS 2 9 Grundlagen der Informationsverarbeitung 4 SWS 2 SWS 2 9 Werkstoffe der Elektrotechnik 2 SWS 1 SWS 1 4,5 Theoretische Elektrotechnik 4 SWS 2 SWS 2 9 Das Fach Physik IV (5 SWS Vorlesung, 4 SWS Übung, kein Praktikumsversuch, 13,5 Kreditpunkte) kann an Stelle des Faches Grundlagen der Informationsverarbeitung gewählt werden. 8

Damit erfolgt eine Festlegung auf den Studienschwerpunkt Mikrosystemtechnik und Mikroelektronik. Die höhere Anzahl von Kreditpunkten wird auf das Hauptdiplom übertragen. Es erfolgt keine Berücksichtigung der Note im Hauptdiplom. Fächerkatalog Maschinenbau Fächerkatalog Allgemeinausbildung English for Economists (B) Technical English 0 SWS 3 SWS 4,5 English for Planning 0 SWS 2 SWS 3 Culture and Technology *) 0 SWS 3 SWS 4,5 Französisch I 0 SWS 4 SWS 6 Französisch II 0 SWS 4 SWS 6 Russisch I 0 SWS 4 SWS 6 Russisch II 0 SWS 2 SWS 3 Spanisch I 0 SWS 4 SWS 6 Spanisch II 0 SWS 4 SWS 6 Naturwissenschaftliche technische Grundlagen in Englisch 0 SWS 2 SWS 3 Fachbezeichnung Vorlesung Übung Kreditpunkte Mechanik 3 SWS 1 SWS 6 Fachbezeichnung Vorlesung Übung Kreditpunkte Arbeitsrecht 4 SWS 0 SWS 6 Business and Legal English for Economists (A) 0 SWS 2 SWS 3 Business and Legal 0 SWS 2 SWS 3 Höhere Mathematik IV 2 SWS 1 SWS 4,5 Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik in den Ingenieurwissenschaften 2 SWS 1 SWS 4,5 Wirtschaftsinformatik 2 SWS 1 SWS 4,5 Controlling 2 SWS 0 SWS 3,5 Marketing 2 SWS 1 SWS 5 Produktionswirtschaft 2 SWS 1 SWS 5 Investition und Finanzierung 2 SWS 1 SWS 5 *)Dieses Fach wird gleichzeitig als Nachweis englischer Sprachkenntnisse gemäß 20 (5) der DPO ET 2002 anerkannt. Aus dem Fächerkatalog der allgemeinen Ausbildung sind mindestens zu erwerben: 8 Kreditpunkte im Grundstudium 6 Kreditpunkte im Hauptstudium Der Fächerkatalog Allgemeinausbildung gilt gleichzeitig auch für das Hauptstudium. 9

Anhang B Fächerkataloge des Hauptstudiums Fächerkatalog Pflichtfächer Elektro- und Informationstechnik Fachbezeichnung Vorlesung Übung Praktikumsversuche Kreditpunkte Technische Informatik 4 SWS 2 SWS 2 9 Nachrichtentechnik 4 SWS 2 SWS 2 9 Steuerungs- und Regelungstechnik 4 SWS 2 SWS 2 9 Energietechnik 4 SWS 2 SWS 2 9 Hochfrequenztechnik 4 SWS 2 SWS 2 9 Das Fach Einführung in die Festkörperphysik (3 SWS Vorlesung, 2 SWS Übung, kein Praktikumsversuch, 7,5 Kreditpunkte) kann an Stelle entweder des Faches Technische Informatik oder des Faches Nachrichtentechnik gewählt werden. Dies ist nur möglich, wenn im Grundstudium bereits das Fach Physik IV gewählt wurde. Die Differenz der Kreditpunktezahl zwischen dem Fach Einführung in die Festkörperphysik und dem ersetzten Fach wird durch die überschüssigen Kreditpunkte des Faches Physik IV ausgeglichen. Fächerkatalog Fachausbildung Fachbezeichnung Vorlesung Übung Praktikums- Kredit- Zuordversuche punkte nung Adaptive Signalverarbeitung 4 SWS 2 SWS 0 9 NT, MST Analyse und Simulation integrierter Schaltungen Anwendungen der Mikrostrukturtechnik Aufbau und Netzbetrieb von Windkraftanlagen 2 SWS 1 SWS 0 4,5 EE Ausgewählte Kapitel der Mikroelektronik Autonomous Robots (in engl. Sprache) 3 SWS 1 SWS 0 6 RA Bildkommunikation 4 SWS 2 SWS 0 9 NT Bildsignalverarbeitung Bildverarbeitende Systeme in der Robotik und Regelungs- 2 SWS 1 SWS 0 4,5 RA technik CAD von Hochfrequenzschaltungen CAD von integriert-optischen Schaltungen Digitale Quellencodierung Digitale Signalverarbeitung, Algorithmen und Architekturen 4 SWS 0 2 SWS 9 NT, MST Digitale Übertragungstechnik 4 SWS 2 SWS 0 9 NT 10

Distributed Systems (in englischer Sprache) 3 SWS 1 SWS 0 6 NT Elektrische Antriebe und Mechatronik 4 SWS 2 SWS 0 9 EE Elektromagnetische Verträglichkeit 2 SWS 1 SWS 0 4,5 EE, NT Energie- und Gebäudemanagement 2 SWS 1 SWS 0 4,5 EE Energieversorgung 2 SWS 1 SWS 0 4,5 EE Entwicklung und Entwurf integrierter Analog-Schaltungen Faseroptische Nachrichtennetze, MST Fortschrittliche Prozesse der Silizium-Halbleitertechnologie Grundlagen der Mikrostrukturtechnik Halbleitertechnologie Integrierte Schaltungen der Mikrowellentechnik Kfz-Bordnetze 2 SWS 1 SWS 0 4,5 EE, NT Kommunikationsnetze 4 SWS 2 SWS 0 9 NT Leistungselektronik 4 SWS 0 2 SWS 9 NT, EE Local Networks Communication and Control Messtechnik für Photonische Netze, MST Messtechnik und Diagnose elektromechanischer Systeme 2 SWS 0 0 3 EE Methoden der Informationstechnik 4 SWS 2 SWS 0 9 NT, EE Mikro-Elektro-Mechanische- Systeme (MEMS) Mikrosystemintegration Mobilfunknetze und -protokolle I Mobilfunknetze und -protokolle II Netz- und Energiemanagement I (Informationssysteme 2 SWS 1 SWS 1 SWS 6 EE der Energieversorgung) Netz- und Energiemanagement II (Systemdynamik und -stabilität der Energieversorgung) 2 SWS 1 SWS 0 4,5 EE Netz- und Energiemanagement III (Elektrizitätswirtschaft) 2 SWS 1 SWS 1 SWS 4,5 EE Netz- und Energiemanagement IV (Regulierungsmanagement) 2 SWS 1 SWS 0 4,5 EE 11

Optische Übertragungstechnik 4 SWS 2 SWS 0 9 NT Optosensorik für Energieanlagen 2 SWS 1 SWS 0 4,5 EE, MST Parallele Rechnersysteme 4 SWS 2 SWS 0 9 NT Qualitätssicherungssysteme, EE Recycling von Elektroprodukten, EE Regelungssysteme I 2 SWS 0 SWS 1 SWS 4,5 RA Regelungssysteme II 2 SWS 1 SWS 0 4,5 RA Robotics Theory (in englischer Sprache) 2 SWS 0 SWS 1 SWS 4,5 RA Satellitenkommunikationstechnik Scheduling Probleme Algorithmen und Anwendungen 4 SWS 2 SWS 0 9 RA, NT (alternierend Englisch/Deutsch Start SS08 in Deutsch) Simulationstechnik 2 SWS 0 SWS 1 SWS 4,5 RA Simulation und Herstellung nanoelektronischer Bauelemente 2 SWS 4 SWS 0 9 xx Systemsimulation I, EE Systemsimulation II, EE Technologie des Energietransportes 4 SWS 2 SWS 0 9 EE Technologien der Bildkommunikation Technologies for Grids and ebusiness 4 SWS 1 SWS 1 SWS 9 NT (in englischer Sprache) Verhaltensbasierte Robotik 2 SWS 1 SWS 0 4,5 RA Bis maximal 9 Kreditpunkte insgesamt können durch Fächer des Hauptstudiums Informatik, Physik, Maschinenbau und Logistik für den Fächerkatalog Fachausbildung erworben werden. Diese Kreditpunkte können nur erworben werden, wenn es inhaltlich keine wesentlichen Überlappungen zwischen der betreffenden Vorlesung und einer Vorlesung aus den Fächerkatalogen des Grundstudiums und des Hauptstudiums gibt. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss. Bei der Zuordnung werden folgende Abkürzungen verwendet: EE Elektrische Energietechnik NT Nachrichtentechnik MST Mikrosystemtechnik und Mikroelektronik RA Robotik und Automatisierungstechnik 12